Zwischenlager für den rückzuholenden Atommüll aus der ASSE:

Standortsuche muss neu aufgerollt werden

von Claus Schröder (AG Schacht Konrad und Sprecher der ZGV) 17.11.2021

Dies ist die Schlussfolgerung der ASSE 2-Begleitgruppe (A2B) aus dem Bericht, der am 18.10.21 von den vier Expert*innen an den Auftraggeber, das Bundesministerium für Umwelt (BMU), übergeben wurde. Wer jedoch dachte, das BMU und der Betreiber der Anlage, die BGE, könnten die z.T. sehr eindeutigen Kritikpunkte an ihrem Vorgehen nicht einfach ignorieren, wurde eines Besseren belehrt.

    Wie kam es zu diesem Bericht?

Ausgangspunkt war die Aussage von Staatssekretär Flasbarth (BMU) am 10.07.2020 im Rahmen einer Sitzung der A2B, der von der BGE gewählte Standort für das Zwischenlager in unmittelbarer Nähe des Bergwerks sei endgültig. Die BGE hatte nur 5 Standorte in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage miteinander verglichen. Die Mitglieder der Zivilgesellschaftlichen Vertretung (ZGV) und der Kommunalen Vertretung (KV) in der A2B reagierten enttäuscht und verärgert.

Seit Beginn der Diskussion über das Suchverfahren nach einem Standort hatten sie immer wieder einen fairen Standortvergleich zwischen assenahen und assefernen Standorten auf der Grundlage des vereinbarten Kriterienkatalogs gefordert.

Nachdem das BMU auch durch eindringliche Briefe nicht von ihrer Entscheidung für den assenahen Standort abzubringen war, entschieden KV und ZGV im Oktober 2020 einmütig, den ASSE 2-Begleitprozess auszusetzen. Das traf beim BMU offenbar einen wunden Punkt: Der ASSE 2-Begleitprozess soll für das BMU als vorzeigbare Blaupause für den aktuell laufenden Endlagersuchprozess dienen.

Am 12.02.2021 verständigten sich Staatssekretär Flasbarth, Niedersachsens Umweltminister Lies und die A2B auf einen "Beleuchtungsprozess". Kern dieses Prozesses sollte eine Überprüfung des durchgeführten Standortvergleichs durch Expert*innen sein, die bisher noch nicht mit dem ASSE-Verfahren beschäftigt waren. Dabei sollten sie Fragen beantworten, die i.W. von der A2B formuliert wurden. Die Vereinbarung war, dass es einen abschließenden, von allen Expert*innen gemeinsam erstellten Bericht geben sollte.

    Bericht bestätigt die Kritik der A2B

Aufgrund der schwierigen Verständigung auf die Auswahl der vier Expert*innen verzögerte sich die Fertigstellung des Berichts. Am 18.10.21 stellten die Expert*innen dann ihren Bericht dem BMU, dem NMU, der BGE und der A2B vor. Zeitgleich wurde er über die Homepages der Beteiligten auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

    Die wichtigsten Kritikpunkte:

Der Ausschluss asseferner Standorte für den Vergleich könne nicht mit dem Verweis auf die dann notwendigen Transporte und das Minimierungsgebot begründet werden. Das Transportrisiko komme erst bei einem Standortvergleich als ein Kriterium ins Spiel. Da der geplante Standort unmittelbar an ein FFH-Gebiet grenzt, könne aufgrund der damit verbundenen Gesetze und Verordnungen doch ein Vergleich notwendig werden. Sinngemäß gilt nämlich: Wenn ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet "erhebliche Auswirkungen" haben kann, kann eine Ausnahme für das Vorhaben nur erteilt werden, wenn es keine "zumutbare Alternative" gibt. Über diesen Umweg würde ein Standortvergleich doch noch notwendig werden.

Allein aus diesem Grund haben die Expert*innen empfohlen, diesen Vergleich schon jetzt durchzuführen. Die Konzentration auf nur assenahe Standorte sei auch deshalb nicht sachgerecht, weil insbesondere die möglichen Wechselwirkungen zwischen Störfällen im Bergwerk, bei der Rückholung oder bei den anderen oberirdischen Anlagen (Pufferlager, Konditionierung) mit dem Zwischenlager nur bei einem assenahen Standort zum Tragen komme.

    Staatssekretär Flasbarth taucht ab

Am 08.11.2021 wollten sich die Beteiligten vom Februar treffen, um die Bewertungen des Berichts auszutauschen und um Konsequenzen daraus zu beraten. Staatssekretär Flasbarth sagte seine Teilnahme ab. Sein Abteilungsleiter, Herr Hart erklärte, der einzige Fehler des BMU sei gewesen, dass sie ihr Vorgehen (zunächst nur assenah zu suchen) nicht deutlich genug kommuniziert hätten. Dann führte Herr Studt (BGE) aus, dass es für einen Standortvergleich jetzt zu spät sei. Sie müssten den gesetzlichen Auftrag erfüllen, den Atommüll unverzüglich zurück zu holen und ihre Planungen und Vorarbeiten dürften demzufolge nicht gestoppt werden.

Daraufhin ergriff Herr Lies das Wort und hat Beide direkt angegriffen, in dem er ausführte, der Rückzug auf das allein rechtlich Notwendige sei heutzutage bei größeren Projekten nicht mehr ausreichend. Die Region habe ein Recht auf einen Standortvergleich. Die Beiden waren davon offenbar beeindruckt, so dass sie einer "erweiterten Klärung der Standortfrage" zugestimmt haben.

    Schriftliche Vereinbarungen sind nötig

Natürlich wird sich die A2B nicht nur auf die mündlichen Zusagen verlassen. Vielmehr sind schriftliche Vereinbarungen nötig, wie Minister Lies selbst erklärte. So müsste die BGE u.a. schriftlich zusichern, dass sie einen Antrag für ein Zwischenlager an dem jetzigen Standort, den sie nach wie vor vorbereiten, zurück ziehen, wenn der neue Standortvergleich einen anderen als ihren als am besten geeignet feststellen sollte. Über allem steht nach wie vor das Ziel, den Atommüll aus der ASSE schnell und sicher zurück zu holen, bevor das Bergwerk absäuft.@

 

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