Die Rückholung des Asse-Mülls ist eine beschlossene Sache. Mehr leider nicht.

Kein Vertrauen auf Lippenbekenntnisse!

von Andreas Riekeberg,
Mitglied im Asse II-Koordinationskreis

"Was ist an der Asse eigentlich los?", fragt sich vielleicht manche/r anti-Atom-Aktivist*in. "Wollen die Bürgerinitiativen dort die Rückholung nicht mehr, wenn sie jetzt so auf der mangelnden Rechtsbasis für die Rückholung herumreiten?" In der Tat ist die Lage nicht ganz einfach zu verstehen.

Vielleicht lässt sie sich so zusammenfassen: Die Bürgerinitiativen des Asse II-Koordinationskreises sehen nach wie vor die hohe Dringlichkeit, der Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers entgegenzutreten. Ein Vergleich verschiedener Optionen des Umgangs mit dem Atommüll in Asse II hatte 2010 gezeigt, dass dies nur durch die Bergung der nuklearen und chemotoxischen Abfälle erreicht werden kann. Darauf wurde und wird vom A2K immer wieder gedrängt.

Allerdings ist seit Jahren zu beobachten, dass notwendige Schritte dafür nicht unternommen wurden. Zeit wurde vertrödelt und es wurden sogar Maßnahmen ergriffen, die einer Rückholung entgegen arbeiten (siehe unten). Daher gibt es erhebliche Zweifel, ob die Pläne von BGE Bundesregierung tatsächlich darauf abzielen, die Gefahrenquellen unter unseren Füßen zu beseitigen. Insbesondere die Errichtung eines Atomindustrie-Komplexes, relativ verborgen im Wald an der Asse, stößt auf vehemente Ablehnung in der Region. Aber der Reihe nach:

    Kurzer Blick zurück

Wie sicherlich alle Leser*innen von anti-atom-aktuell wissen, wurden in das alte Salzbergwerk Asse II, 15 Kilometer südöstlich vom Braunschweiger Hauptbahnhof, in den Jahren 1967 bis 1978 ungefähr 50.000 Kubikmeter Atommüll eingelagert. Er wurde damals als leichtradioaktiver und mittelradioaktiver Atommüll klassifiziert. Vermutlich liegen in Asse II auch Brennelemente-Kugeln aus dem havarierten Kugelhaufenreaktor AVR Jülich, aber das kann aufgrund der andauernden Geheimhaltung von Akten nicht belegt werden.

Seit etwa 30 Jahren ist bekannt, dass täglich 12 Kubikmeter NaCl-Lauge nach Asse II eindringen, daher kann das Bergwerk nicht trocken geschlossen werden. Der langjährige Betreiber HMGU / GSF München-Neuherberg hatte ein Flutungskonzept entwickelt: mittels der Einleitung einer gesättigten Lauge auf MgCl-Basis wollte man das Bergwerk so "stabilisieren", so dass der Atommüll unten bleibt und die weiter eintretende NaCl-Lauge darüber geschichtet würde, ohne die tragenden Strukturen zu zerstören. Ein Vabanque-Spiel. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte die Pläne des HMGU im Jahr 2007 als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen, denn schon bald (in etwa 150 Jahren) wäre in der Umgebung von Asse II mit einer vierfachen Grenzwert-Überschreitung zu rechnen gewesen.

2009 übernahm das BfS die Leitung von Asse II, stellte den von den Bürgerinitiativen geforderten Optionenvergleich an bezüglich verschiedener Möglichkeiten, mit dem Atommüll umzugehen. Es kam im Januar 2010 zu der Schlussfolgerung: Der Atommüll muss aus Asse II herausgeholt werden, weil anders die langfristige Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Anfang 2014 wurde mit einer Novelle des Atomgesetzes der Asse-Paragraf §57b AtG geändert, in Absatz 2 heißt es nun: "Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen."

    Doch sind das nur Worte. geschriebene Worte zwar, sogar Gesetzestext, aber doch nur Worte.

Was hätte folgen müssen? Taten, und zwar die richtigen. Das BfS hätte einen Masterplan für die Rückholung erstellen lassen müssen, dazu ferngesteuerte Technik für die Bergung von Atommüll aus Salz entwickeln und produzieren lassen müssen, einen neuen Schacht Asse 5 für die Trennung von Personaltransport und Materialtransport bauen lassen müssen. Das alles ist in den letzten 10 Jahren nicht passiert. "Zielt der Betreiber BfS absichtlich daneben?" hatte der Asse II-Koordinationskreis Mitte 2016 getitelt und festgestellt: "Hinweise mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen, sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls in der Asse vorbereiten" und der Öffentlichkeit vierzehn besorgniserregende Beobachtungen dazu mitgeteilt.

Statt für die Rückholung notwendige Maßnahmen in Angriff zu nehmen wurde viel Zeit mit einer nicht zielführenden sogenannten Faktenerhebung und mit Nichtstun vertan. Außerdem wurden Maßnahmen umgesetzt, die schädlich sind für eine Überwachung des Atommülls und der Laugenflüsse in der Anlage. Zum Beispiel wurden Laugensümpfe von den Atommüll-Kammern verfüllt und auch die komplette "2. südliche Richtstrecke nach Westen" auf der 750-Meter-Sohle, die vor vielen der Atommüll-Kammern entlang läuft.

Der Verdacht kam auf, dass die Bekenntnisse zur Rückholung nur Lippenbekenntnisse sind, dass die Rückholung nur vorgespiegelt wird, um relativ widerstandsarm eine Atommüllfabrik ("Konditionierungsanlage") und ein bundesweites Atommüll-Zwischenlager hier an der Asse errichten zu können.

Ein Verdacht - die Indizien

Indizien dafür waren:

1.) Am 5.Oktober 2015 beschloss der Kreistag Wolfenbüttel mit 93% Mehrheit von SPD, CDU, FDP und Grünen: "Der Kreistag fordert den unverzüglichen Beginn einer transparenten, ergebnisoffenen, kriterienbasierten Standortsuche für die Konditionierungsanlage, das Puffer- und Zwischenlager. Dies gilt insbesondere für die Suche nach Asse-nahen Standorten (...). Konkrete Entfernungsvorgaben beim Suchverfahren werden abgelehnt."

Daraufhin beschloss im November 2015 der Niedersächsische Landtag das Gesetz über den "Zukunftsfonds Asse", aus dem in den letzten Jahren jeweils drei Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt in den Landkreis fließen, zur Unterstützung von Kommunen und Vereinen. Jährlich 30 x 100.000 Euro: ein ganz erheblicher Anreiz für Vereine und Parteigruppen im Landkreis, mit der Bundesregierung zu kooperieren und gemeinsame Aktionen mit den Bürgerinitiativen zu vernachlässigen.

2.) Im Jahr 2016 wurde bekannt, dass im Bundesverkehrswegeplan eine Ortsumgehung Wolfenbüttel mit "Vorrangsbedarf" zur Fertigstellung 2030 aufgenommen worden war, die von der A36 bei WF-Nord östlich um die Stadt herum und bei Wendessen auf die B79 führt, die zur Asse läuft. Eine solche Ortsumgehung wurde weder von der Stadt noch vom Landkreis gefordert und macht eigentlich nur Sinn, wenn ab 2030 Gefahrguttransporte auf der Straße von der Autobahn zur Asse gebracht werden sollen, ohne dabei durch die Stadt Wolfenbüttel fahren zu müssen – Atommüll-Transporte?

3.) Anfang 2017 wurden die Verfüllmaßnahmen auf der 750-Meter-Sohle abgeschlossen, die eine Rückholung erschweren und vor allem für den Fall wichtig sind, dass Asse II geflutet werden soll.

Wohlgemerkt: Noch immer kein Masterplan, noch immer keine Bergetechnik, noch immer kein Schacht 5!

    Eklatante Veränderungen der strahlenschutzrechtlichen Basis für die Rückholung

Mit der neuen Strahlenschutzverordnung sind ab 2019 diverse Sicherheitsreserven entfallen. Nun dürfen aus einer Atomanlage deutlich höhere Emissionen (Bq) entweichen, bis der gleich gebliebene, über Modelle errechnete Grenzwert der Belastung der Menschen von 1 mSv pro Jahr erreicht wird.

Diese Veränderungen sind auch von der anti-Atom-Bewegung noch nicht ausreichend beachtet und rezipiert worden, sie wurden auch politisch kaum diskutiert. Da der Bundesrat zustimmen musste, kann man wohl von einer großen schwarz-rot-grünen Koalition bei der Änderung der Berechnungsgrundlagen ausgehen.

Allein über die Anwendung des neuen Berechnungsverfahrens für die Ausbreitung (ARTM-Partikelmodell) anstatt dem bisherigen Gauß-Fahnenmodell hätten sich die errechneten Belastungen der Menschen an der Asse (in mSv) um ca. Faktor 10 reduziert, bei praktisch gleich gebliebenen Emissionen aus Asse II (in Bq). Dies kann beim Vergleich der Parlamentsberichte Radioaktivität von 2014 (Berechnung nach dem Gauß-Fahnenmodell) und von 2015 (ARTM-Partikelmodell) belegt werden. Zusätzlich wurden die Sicherheiten für die Menschen an Atomanlagen weiter reduziert, da neue Randbedingungen für die Berechnungen in der Strahlenschutzverordnung aufgestellt werden, dort in Anlage 11 (zu §§ 100, 101, 102):

  • reduzierter Aufenthalt der Anwohner im Freien (Anlage 11 Teil B Tabelle 3),
  • Anwohner befinden sich nicht mehr am kritischen Aufpunkt, (Anlage 11 Teil ?)
  • Lebensmittel werden nicht mehr komplett am kritischen Aufpunkt angebaut. (Anlage 11 Teil C) siehe unter https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_11.html.

Mit Inkrafttreten des aktuellen Strahlenschutzrechts dürfte die rechtliche Rechtfertigung für die Rückholung des Atommülls aus Asse II entfallen sein. Ja, mit den neuen Berechnungen dürfte selbst für das alte GSF-Flutungskonzept ein Sicherheitsnachweis erbracht werden können. Wer das – wie die Bürgerinitiativen um Asse II – öffentlich macht, der liefert nicht Argumente für den Abbruch der Rückholung, sondern zeigt auf, auf welch tönernen Füßen die Rückholung seit Anfang 2019 steht. Eine Klage eines beliebigen Rückholungsgegners könnte sich jetzt auf §57b AtG, Absatz 2, Satz 4 berufen: "Die Rückholung ist abzubrechen, wenn deren Durchführung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist." Eine Rückholung des Atommüll würde höchstwahrscheinlich eine – wenn auch geringe – Freisetzung von Radioaktivität bedeuten: diese könnte von Gerichten als nicht akzeptabel gewertet werden, wenn bei einer Flutung von Asse II die Grenzwerte nach den neuen Berechnungen eingehalten werden würden.

Das muss man sich vor Augen halten, wenn man die Situation um Asse II realistisch betrachten will. Es hilft nichts, die Augen vor der neuen rechtlichen Situation zu verschließen und auf die Lippenbekenntnis von Regierungspolitikern zu vertrauen.

Außerdem kann auch das Bergrecht zum Hindernis für eine Rückholung werden, weil es bestimmte Sicherheitsabstände ("Sicherheitspfeiler") an den Flanken von Salzbergwerken verlangt, in die nicht gebohrt werden darf. Auf der 750-Meter-Sohle, auf der der meiste Atommüll in Asse II eingelagert ist, bleibt bei der Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitspfeiler kaum noch Raum, in dem neue Wege aufgefahren werden dürfen.

Der Asse II-Koordinationskreis hat sowohl BGE-Geschäftsführer Stefan Studt als auch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies auf einer großen Veranstaltung am 13. Januar 2020 mit den beiden rechtlichen Problemfeldern konfrontiert und verlangt, sie sollte darstellen, wie denn angesichts dieser Probleme die Genehmigungsfähigkeit einer Rückholungsplanung sichergestellt werden soll. Auch erneute Nachfragen seither blieben bislang ohne Antwort.

Offensichtlich wissen weder der Betreiber von Asse II (die BGE) noch das Umweltministerium in Hannover als Genehmigungsbehörde, wie eine Rückholungsplanung genehmigt werden kann. Wie sollen dann Bürgerinitiativen darauf vertrauen, dass es überhaupt zu einer Rückholung kommen soll?

    Der unzulängliche Standorte-Vergleich

Schließlich führte in 2020 der aktuelle Betreiber von Asse II, die BGE einen Standorte-Vergleich für ein Zwischenlager an der Asse durch. Dabei wurde nicht berücksichtigt:

  • Atommüll verursacht nicht nur beim Transport, sondern auch bei der Verarbeitung und Lagerung Belastungen und Risiken, vor allem durch austretende radioaktive Teilchen. Diese Belastungen im Normalbetrieb und im Störfall nehmen für anwohnende Bevölkerung mit der Entfernung ab. An der Asse lassen sich aber wegen der dichten Besiedlung nur Abstände von maximal 1,5 km realisieren. Das ist sehr wenig, zu wenig, denn der Atommüll könnte unter Tage beprobt und dann so verpackt werden, dass er transportiert werden kann (GNS/WTI-Studie von 2011);
     
  • es gibt noch kein Endlager für den Atommüll, der angeblich aus Asse II rückgeholt werden soll. Es gibt nicht einmal einen eigenen Suchprozess dafür. D.h.: es gibt keine Annahmebedingungen, gemäß denen der Atommüll aus Asse II konditioniert werden könnte. Wozu soll dann jetzt eine Atommüllfabrik ("Konditionierungsanlage") dienen?

Ohne auf die aktuellen rechtlichen Hürden für eine Rückholung des Atommülls und auf die Unzulänglichkeiten des angestellten Standorte-Vergleichs einzugehen, hat Staatssekretär Flasbarth per Video-Schaltung im Juli 2020 in Wolfenbüttel verkündet, dass das Bundeskabinett beschlossen habe, auf jeden Fall eine Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager an der Asse zu errichten. Mittlerweile hat die BGE sogar schon ausgeschrieben: "Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager für die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II"

Es stinkt zum Himmel, wie schnell die Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlager an der Asse vorangetrieben werden - und wie wenig (eigentlich nichts) innerhalb von 10 Jahren für die Rückholung des Atommüll getan oder auch nur geklärt wurde.

"Ohne Konditionierungsanlage und ohne Zwischenlager keine Rückholung", mit dieser Frormel üben Berlin, Hannover und Peine (BGE) Druck auf die Akteuer im Landkreis Wolfenbüttel aus, ohne auf die Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit der Rückholung einzugehen.

    Grundsätzlich:
    Warum ist ein Zwischenlager an der Asse nicht sinnvoll?

Lagerung von Atommüll an einem bestimmten Ort bringt (mindestens zwei) verschiedene Formen von Belastung mit sich:

  • radioaktive Direktstrahlung und Abgabe radioaktiver Partikel, z.B. Tritium, C-14, Argon-41 aus dem gelagerten Atommüll;
  • radioaktive Direktstrahlung und Abgabe radioaktiver Partikel beim Transport.
Die Belastung der Anwohner*innen der Transportstrecke und für das Transportpersonal ist eine zeitweilige Belastung, vor allem durch Direktstrahlung, weil sie dicht dran sind. Die Belastung der Anwohner*innen eines Zwischenlagers oder Endlagers ist eine langfristige Belastung, und zwar vor allem durch die Abgabe von radioaktiven Teilchen, mit denen die Radioaktivität i.d.R. viel weiter transportiert wird als per Direktstrahlung. Mit Abluft oder Abwasser werden T, C-14, Ar-41 u.a. transportiert, von Lebewesen per Stoffwechsel (Atmung) aufgenommen und im Körper eingelagert. Dort zerfallen sie dann (Halbwertszeit etc.)

Dazu kommt: an der Asse ist eben nicht nur ein Zwischenlager geplant, sondern auch eine Atommüll-Fabrik für HAW, MAW und LAW ("Konditionierungsanlage"). Es müsste ermittelt werden, durch welche Kombination von Transport und Lagerung die geringste Belastung und die geringste Gefährdung (Störfälle) erreicht wird, wenn es darum geht, Belastungen durch Radioaktivität zu minimieren. Die anti-Atom-Bewegung sollte überlegen, ob die Transporte wirklich immer das größte Problem sind – oder nicht vielmehr eine Konditionierung und Lagerung von Atommüll in der Nähe von Wohnbebauung.@WS

 

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