Luft-Akrobatik gegen Atomtransporte
Schlechter Rutsch ins neue Jahr für Urenco.
Es war Nacht. Der Wald war dunkel und die Stimmung gespenstisch. Der Mond schien, etwas bewegte sich in einem Baumwipfel an der Bahnstrecke zwischen Gronau und Münster. Denn es war kein gewöhnlicher Tag - zumindest nicht für die, die sich versprochen hatten, Urenco mit einer eindeutigen Botschaft im neuen Jahr zu begrüßen:
"no pasaran; er kommt nicht durch".
Kaum war der mit Uranmüll beladener Zug aus Gronau los gefahren, als er auf offener Strecke kurz vor dem Bahnhof Metelen gegen 19:30 Uhr zum Stehen kam. Was war der Grund dafür? Etwas Luft-Akrobatik in etwa 12 Meter Höhe oberhalb der Bahnlinie im Wald hinter Metelen!
"Wenn Uran von Hamburg nach Narbonne transportiert wird, wenn die Urenco Atommüll nach Russland verschifft, wenn..., dann muss der Hahn jederzeit und überall zu gedreht werden," erzählte die Aktivistin im Nachhinein. "Atomtransporte stehen für die globalisierte Atompolitik und sind eine Schwachstelle der Atomlobby. Fantasievolle Aktionen wie diese sind unsere Waffe."
In der Tat. Wer hätte gedacht, dass etwas Luft-Akrobatik den Atomzug ca. 7 Stunden aufhalten würde? Das große Polizeiaufgebot inklusiv Hubschrauber hat die Aktion nicht verhindert. "Wie ist sie bloß da hoch geklettert", fragte sich die ratlose Polizei. Dazu bekam sie keine Antwort. Die Aktivistin antwortete mit Anti-Atom-Liedern und genoss ihre längere Tee- und Schokoriegel-Pause. Die Presse wurde benachrichtigt, UnterstützerInnen zeigten vor Ort ihre Solidarität.
Bei der Polizei klingelte immer wieder das Handy. Der verzweifelte Einsatzleiter musste den KollegInnen und Vorgesetzten immer wieder die gleiche Geschichte erzählen: "Ja, ja, sie hängt WIRKLICH oberhalb der Bahnlinie zwischen zwei Bäume. Das sieht sehr professionell aus. NEIN, wir kommen nicht ran."
Alle möglichen Kräfte trafen nach und nach an Ort und Stelle ein. Ein Polizist zeigte sich enttäuscht, als die Feuerwehr die Option "Sprungtuch" gleich vom Tisch kehrte. "Das kommt nicht in Frage, freiwillig wird sie nicht herunter springen, sonst hätte sie sich schon längst abgeseilt." Stadtbrandmeister Bernhard Pohl von der örtlichen Feuerwehr Steinfurt ließ ein paar Sprüche fallen, die der Berufsgenossenschaft keinen Gefallen tun: "…einfach absägen," seufze er zum Beispiel. Das technische Hilfswerk 'THW' wurde noch angefragt, zeigte sich vor Ort aber ebenfalls ratlos.
Schließlich wurde eine Sondereinheit der Bundespolizei per Hubschrauber aus St. Augustin zum Flughafen Münster-Osnabrück geflogen und anschließend zum ca. 35 km entfernten Aktionsort gebracht. Sie traf gegen Mitternacht ein. Der Aktionsort wurde hell erleuchtet - für eine sichere Beweissicherung. Kletterer der Bundespolizei erklommen einen Baum und ließen die Aktivistin langsam herunter. Die Seilkonstruktion der Aktivistin war aber etwas komplizierter, als zunächst angenommen. So musste noch der zweite Baum erklettert werden, um die Aktivistin zum Boden herabzulassen. Um 1:18 Uhr war es so weit. Zugegeben, die 6 Stunden "Hängeparty" in einem selbst gebastelten Gurt waren nicht bequem, aber die Aktivistin hat es gut überstanden. Sie fühlte sich nur etwas überrumpelt, auf so eine lange Blockade und so viel Presse hatte sie sich nicht eingestellt. Der Zug passierte den Aktionsort etwa eine Stunde später, um 2:13 Uhr.
'Klick', die Handschellen wurden zu gemacht und erst in der Bundespolizeiinspektion in Münster, Schaumburgstr. 13 wieder geöffnet. Im Halbschlaf wurde die Aktivistin belehrt und ihre Sachen als Beweismittel sichergestellt: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Nötigung, Regressansprüche der Bahn und Kosten des Polizeieinsatzes. Die Betroffene nahm es gelassen. Sie weiß dass viel der Abschreckung dient. Was juristisch letztendlich rauskommt ist eine andere Sache. Und wenn es zur Anklage kommt, dann soll die Gelegenheit genützt werden, die schmutzigen Geschäfte der Urenco auf den Tisch zu bringen.
Wir sehen uns beim nächsten Atom-Transport?! Egal ob in der Luft oder auf der Schiene.
Unbeugsames Eichhörnchen
Pressemitteilung 14.07.2008
Luftiger Protest gegen Urantransporte ist nicht strafbar
Amtsgericht Steinfurt lehnt Strafantrag der Staatsanwaltschaft ab
Am 16. Januar 2008 sorgte die spektakuläre Kletteraktion einer Atomkraftgegnerin bei Steinfurt (NRW) für großes Aufsehen. 6 Stunden lang, hing sie oberhalb der Bahnlinie, aus Protest gegen den Export von Atommüll von der UAA Gronau nach Russland. Eine Spezialeinheit der Bundespolizei beendete die Aktion, die Kletterin wurde in Gewahrsam genommen.
Unmittelbar nach der Aktion, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Betroffene Lecomte auf. Die junge Französin reichte ihrerseits Klage gegen die Ingewahrsamnhame durch die Bundespolizei beim Verwaltungsgericht ein.
6 Monate später beschäftigen sich Gerichte immer noch mit dem Vorfall.
Der jüngste Beschluss vom Amtsgericht Steinfurt stärkt jedoch die Aktivistin in ihrer Position: Protestaktionen oberhalb der Bahnanlage sind nicht Strafbar.
Das Amtsgericht lehnte am 5. Juni den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Nötigung ab.
Das Amtsgericht sah als erwiesen, dass Lecomte keine Gewalt angewendet habe. Es wurde nichts beschädigt und der Zug hätte ohne Berührung der Betroffenen unter ihr her fahren können. Er kam nur auf Grund bloßen subjektiven Gefahrenverdachts seitens der Polizei zum Stehen. Eine Ordnungswidrigkeit sah das Gericht auch nicht, weil die Kletterin sich in Höhe von mindestens 8 Meter und somit außerhalb der Bahnanlage (Grenze nach Oben ist 4,8 Meter) aufgehalten habe.
Die Kletteraktivistin habe lediglich der Wille manifestiert, ihre Einstellung plakativ und medienwirksam zu verbreiten, so Richter Voosholz in seinem Beschluss.
„Ich freue mich über diesen Beschluss. Das ist die Anerkennung von fantasievollen Protestformen“, so Lecomte. Und sie fährt fort: „Ich will aufrütteln, ich will auf Gefahren aufmerksam machen und Menschen dazu aufmuntern, selbst aktiv zu werden. Die Aktion vom 16. Januar 2008 - und vom 4. Juni 2008 - war in diesem Sinne sehr erfolgreich. Zahlreiche Antiatominitiativen im Münsterland haben sich solidarisch gezeigt. Die Bilder sind haften geblieben, ich konnte damit mein Protest bis nach Frankreich tragen und dort über die internationalen menschenverachtenden Geschäften der Urenco informieren. Denn an der UAA Gronau wird u.a. Uran für französische AKWs angereichert. Das nenne ich nicht Atomausstieg! Ich antworte mit Fantasie... bis zur endgültigen Stilllegung aller Atomanlagen!“
Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel beim Landgericht eingelegt.
Unbeugsames Eichhörnchen, am 14.7.08
http://www.ligatomanlagen.de
http://www.sortirdunucleaire.org
http://www.robinwood.de
Pressemitteilung 18.01.2009
Juristische Auseinandersetzung um Kletteraktion gegen Atomtransport dauert an
Keine Straftat - Landgericht wertet Aktion als Ordnungswidrigkeit – Verfahren an das Amtsgericht Steinfurt zurückgewiesen
Die Bilder der beeindruckenden luftigen Protestaktion einer jungen Atomkraftgegnerin gegen
einen Urantransport der Urenco von Gronau nach Russland sind haften geblieben. Der Transport
musste vor ziemlich genau einem Jahr rund 7 Stunden warten, bevor er seine Fahrt fortsetzen
durfte, nachdem eine Spezialeinheit der Bundespolizei die Kletteraktivistin aus den Bäumen holte.
Der Öffentlichkeit gegenüber erklärte die Polizei, die Aktion sei eine Nötigung gewesen und auf die
Betroffene Lecomte werde eine sehr hohe Kostenrechnung zukommen. Lecomte reagierte damals
gelassen – zu recht!
Ein Jahr später nach langem hin und her zwischen den Gerichten bleibt hiervon nämlich nicht viel übrig.
Das Amtsgericht Steinfurt lehnte vor einem halben Jahr den Strafantrag der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung
ab, es sah auch keine Ordnungswidrigkeit. (1) Diese legte Beschwerde dagegen ein.
Das Verfahren wurde nun an das Amtsgericht Steinfurt zurückgewiesen – das Landgericht Münster folgte
jedoch die juristische Bewertung der Staatsanwaltschaft nur zum Teil. Die Tat sei, so das Landgericht in seinem
jüngsten Beschluss, als Ordnungswidrigkeit – Verstoß gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung - zu werten -
nicht als Straftat. Es wird nun davon ausgegangen, dass die Hauptverhandlung in den kommenden Wochen
oder Monaten stattfinden wird. (2)
Lecomte dazu: „Die Hauptverhandlung sehe ich nun als eine Einladung zum Tanz! Dieses mal nicht hoch in den
Seilen, sondern politisch, vor Gericht. Ich sehe Protest nicht als ordnungswidrig, sondern als notwendig an!“
Lecomte bewertet die Entwicklungen als Erfolg. Sie weiß jedoch, dass Gerichtsverfahren nicht die einzigen
Mittel der Behörden zum Zweck der Einschüchterung sind, dass für politischem Engagement langem Atem
notwendig ist:
„ Kletteraktionen sind meist sehr effektiv und schwer zu kriminalisieren. Also sehr subversiv! Die Polizei fürchtet
diese Aktionen so sehr, dass sie meist präventiv eingreift. So wurde ich beim letzten Castortransport auf Antrag
des Lüneburger Polizeidirektors Brauer für drei ein halb Tage in präventiven „Langzeitgewahrsam“ genommen
und eingesperrt, obwohl mir gar nichts vorgeworfen wurde, sondern die Polizei mich am Klettern am Tag X
hindern wollte. Drei Tage Gefängnis zur Verhinderung einer im Sinne des Strafgesetzes nicht strafbaren
Aktion!“(3)
In der Tat war die Kletteraktion von Januar gegen den Urantransport ein wichtiges starkes Zeichen für den
Widerstand. Die luftige Aktion und die ständigen Protesten örtlicher Anti-Atom-initiativen haben Urenco dazu
bewegt die Transporte nach Russland einzustellen. Die Initiativen bleiben jedoch wachsam, denn die Urenco
führt nun verstärkt Transporte nach Pierrelatte in Frankreich durch, wie die französische Kletteraktivitin am
Freitag bei einer Informationsveranstaltung in Münster erzählte: „Durch die ständige Verschiebung von
Atommüll wird eine Lösung zu einem unlösbaren Problem – die Entsorgung von Atommüll - vorgetäuscht, dabei
wird eine immer grösser werdende Verseuchung der Umwelt in Kauf genommen. Dagegen werde ich mich
weiterhin entschieden zur Wehr setzen.“
Die Bahn hat ihrerseits ihre Schadenanzeige nach der Aktion vom 16.-17.01.08 nicht weiter konkretisiert.(4)
Über die Klage Lecomtes gegen ihre Ingewahrsamnahme durch die Bundespolizei am17.1.08 wurde noch nicht
entschieden, das verfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.
Pressemitteilung 26.03.2009
Urantransport: (Atom)polizei handelte rechtswidrig gegen Kletteraktivistin
Baumklettern gefährdet den Atomstaat / Atomstaat gefährdet Menschenrechte
Am 26. März 2009 wurde die Klage der Kletteraktivistin Cécile Lecomte
vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Am 17. Januar 2008
protestierte sie bei Steinfurt/ Metelen (NRW) in luftiger Höhe über der
Bahnschiene gegen den Export von Atommüll durch die Urenco ins Ausland.
Nach der 6-stündigen Kletteraktion wurde sie gegen 1Uhr15 morgens von
der Polizei in Gewahrsam genommen und erst gegen 5Uhr30 entlassen.
Diese Freiheitsentziehungsmaßnahme wurde nun für teilweise rechtswidrig
erklärt. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit sei nicht beachtet worden, die Polizei hätte die
Aktivistin spätestens um 3Uhr aus dem Gewahrsam entlassen müssen. Der
Zug hatte zu diesem Zeitpunkt Münster passiert, so dass für eine
Ingewahrsamnahame "zur Gefahrenabwehr" sprich zur Verhinderung weiterer
Kletteraktionen, keine rechtliche Gründe mehr vorhanden waren.
Zur Rechenschaft, werden die für diese rechtswidrige Maßnahme
verantwortlichen Beamten aber nicht gezogen. Es bleibt ein mal mehr bei
einem Dokument Namens „Urteil“. Das Gesetzt sieht in solchen Fällen auch
keine Entschädigung vor.
Für die 27 jährige Kletteraktivistin, die ihren Protest gerne mit
gewagten pfiffigen Protestaktionen zum Ausdruck bringt, war dies auch
nicht die erste rechtswidrige Ingewahrsamnahme. Und bei Massenprotesten
wie beim Castortransport nach Gorleben kommt es zu hunderten von
rechtswidrigen Polizeimaßnahmen.
Doch Lecomte lässt sich nicht einschüchtern und geht gerne in die
Offensive. Dabei betont sie die politische Bedeutung des gestrigen Urteils:
"Atomtransporte werden gegen den Willen der Bevölkerung durchgezogen.
Dabei kommt kein einziger Transport ohne dass die Polizei eigene Gesetze
bricht und Grundrechte mit Füßen tritt . nicht Protestaktionen sind
gefährlich, sondern der Atomstaat und der dazugehörige Polizeistaat.
Gefährlich, weil Mensch dabei nicht vor der Strahlung geschützt wird,
gefährlich für Menschenrechte "
Unbeugsames Eichhörnchen
Kontakt und weitere Informationen:
eichhoernchen.ouvaton.org
Pressemitteilung 04.06.2009
Urantransport:Freispruch für luftigen Protest
Am 4. Juni 2009 wurde vor dem Steinfurter Amtsgericht gegen eine Umweltaktivistin verhandelt.
Gegenstand der Verhandlung war eine spektakuläre Kletteraktion oberhalb der Bahnlinie bei Steinfurt (NRW) am 16.-17. Januar 2008 gegen den Export von Atommüll von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland. Der 1000 Tonnen schwere Zug kam damals für beinahe sieben Stunden zum stehen. Die Polizei blieb lange planlos und wusste nicht, wie mit der Situation umzugehen. Erst gegen Mittenacht rückte eine speziale Klettereinheit der Bundespolizei per Hubschrauber an, um die Kletterin aus den Seilen zu holen. Die Aktion sorgte damals für große mediale Aufmerksamkeit und trug dazu bei, die Betreiber-Firma Urenco unter Druck zu setzen. Diese hat inzwischen das Ende dieser Transporten nach Russland angekündigt.
Foto: © aaa-West
Die Staatsanwaltschaft, die auf Nötigung plädierte, ist nun vor dem steinfurter Amtsgericht mit ihrem Versuch, diese effektive und kreative Art des Protestes zu unterbinden und zu kriminalisieren gescheitert. Freispruch, lautete das Urteil nach einer zwei stündigen Verhandlung. Der Protest oberhalb der Schiene ist freie Meinungsäußerung, so der Amtsrichter.
Bereits seit anderthalb Jahr arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft eifrig an der Kriminalisierung. Wohl auf Grund der Effektivität solcher Aktionen gegen die Atommafia und aus Angst vor Nachahmung? Wo kämen wir denn hin, wenn dutzende von AktivistInnen bei jedem Transport den Luftraum über die Schiene besetzen würden? Der Atomtransport selbst käme sicherlich nicht ans Ziel an, oder zumindest nicht pünktlich. Kein Wunder, dass der Atomstaat die politischen luftakrobatischen Übungen zu unterbinden versucht.
Die Polizei setzt zu einem bei jedem Urantransport alles darauf hin, einen erneuten Presse-CAU – aus ihrer Sicht - zu verhindern. Eine Spezialeinheit, die in der Lage ist, Aktivisten rasch aus den Bäumen zu holen fährt nun immer mit und die Presse wird so weit es geht vertrieben. Cécile, die Kletteraktivistin, die am Donnerstag vor Gericht stand, hat die Fähigkeiten der Odnungshüttern nämlich bereits zwei weitere male ausgetestet. Am vierten Juni letztes Jahr bei einem Urantransport nach Russland und am 27. April dieses Jahre bei einem Transport nach Frankreich – die Urenco ist nämlich unbelehrbar, es werden ab 2010 keine Transporte nach Russland mehr erfolgen, dafür aber nach Frankreich... Anderthalb bis zwei Stunden, brauchen nun die Herren - nö, da gibt es keine Frauen - der Spezialeinheit um ihr das Recht auf freie Meinungsäußerung über der Schiene zu nehmen.
Andererseits wird, wie zuvor erwähnt, akribisch an der Kriminalisierung gearbeitet. Im Falle Luftakrobatik gegen den Urantransport von Januar 2008 gab es vor der Hauptverhandlung am vergangenen Donnerstag viel hin und her zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Die Polizei ermittelte zunächst wegen gemeinschaftlicher Nötigung. Gemeinschaftlich, heißt Mittäter. Am Tattag konnte der Polizeihubschrauber jedoch keine Mittäter feststellen. Aber um in der Schublade „gemeinschaftlich“ hinein zu passen, mussten welche ge- oder erfunden werden. Die Auswertung der Telekomunikationsdaten des beschlagnahmten Handys – bis ins Sommer des Vorjahres zurück- brach keine verwertbaren Hinweise. Dafür tauschte plötzlich ein Drahtseil - obwohl in der Asservatenliste der beschlagnahmten Gegenstände keins zu finden war - auf, dass sicherlich mit einem nicht näher bezeichneten Spanngerät gespannt wurde, was MittäterInnen ohne Spuren zu hinterlassen verschwinden ließen. Das Drahtseil tauchte zumindest in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor Gericht auf. In der Zeit wendete sich die Beschuldigte immer wieder an das Gericht, um die Herausgabe der ihr beschlagnahmten Gegenstände zu fordern, mit dem Hinweis auf Freisprüche in ähnlich gelagerten Fällen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte dann im Frühjahr 2008 bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls von 30 Tagesätzen wegen Nötigung, auf die gemeinschaftlich begangene Nötigung hatte sie wohl bereits verzichtet. Mit ihrem Antrag ging die Staatsanwaltschaft an die Presse, die Betroffene erfuhr von dem Antrag über einen Bericht im Rundfunk. Sie selbst erhielt aber keinen Strafbefehl. Stattdessen wurde ihr ein Beschluss vom Gericht zugestellt: das Gericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls ab und hielt die Aktion für nicht strafbar. Der Amtsrichter hatte wohl die Akte gründlich studiert und die Einwände der Beschuldigten überprüft – jeder Richter ist eigentlich dazu verpflichtet, es kommt aber sehr selten vor, dass die Richter ihre Arbeit gründlich machen, meist unterschreiben sie das was die Staatsanwaltschaft haben will, ohne in die Akte überhaupt herein zu schauen. Solch ein politischer Fall kommt in einer Kleinstadt wie Steinfurt selten vor, dem Amtsrichter schien der Fall zu interessieren. Etwas Abwechslung also zu den üblichen „Dorf-Fällen“. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Das Landgericht verwies in Januar 2009 das Verfahren an das Amtsgericht zurück. Es verneinte zwar eine Strafbarkeit wegen Nötigung, ein Verstoss gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung (Ordnungswidrigkeit) sei jedoch aus Sicht des Landgerichtes möglicherweise vorhanden. Die Staatsanwaltschaft beharrte ihrerseits auf eine Anklage wegen Nötigung und kündigte an, im Falle eines Freispruchs bis vor dem Oberlandesgericht zu ziehen – ob sie dies tatsächlich tun wird, ist zur Stunde nicht bestätigt.
Foto: © aaa-West
Termin zur Hauptverhandlung wurde infolgedessen für den 4. Juni 2009 anberaumt. Im Vorfeld riefen bereits zahlreiche Antiatominitiativen zu Solidarität mit Cécile auf. Gut eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung versammelte sich ein Duzend UnterstützerInnen und etwa genauso viel Pressevertreter (Rundfunk, Fotografen, Fernsehen). Das Dach des Amtsgerichts wurde erklommen, sowie zwei Fahnenmasten. Die AktivistInnen breiteten ihren Protestbotschaften gegen Atomtransporten und gegen die Atomernergie auf. „ Kriminell ist die Atomindustrie“, stand auf ein Transparent. Das andere war ein Kunstwerk, was eine Luftblockade über die Schiene humorvoll darstellte. Die AktivistInnen konnten in aller ruhe demonstrieren, weit und breit war keine Polizei zu sehen. Dafür war der Medienansturm mehr als beeindruckend, bis ins Gerichtssaal verfolgten die Journalisten die Angeklagte mit ihren Fotoapparaten. Das Steinfurter Gericht hat solch eine Aufmerksamkeit sicherlich selten erlebt. Die Eingangskontrollen mit Metalldetektor wurden zu einer Farce, UnterstützerInnen hatten ihre Taschen und Schuhen dermaßen mit Mettalteilen wie schrauben zugestopft, dass die Justizbeamten eine gründliche Kontrolle nicht mehr durchführten. Die Stimmung war zu Prozessbeginn fröhlich.
Vor Gericht wurde es nicht besonders spannend. Die Angeklagte erklärte sie stehe zudem was sie gemacht habe und über das Geschehen in sich waren sich Verteidigung, Richter, Zeugen und Staatsanwaltschaft überwiegend einig. Die Angeklagte hat sich weit über den Regellichtraum (weit über 4Meter80) in den Seilen gehängt, sie ist erfahrene Kletterin, die sich sehr selbstbewusst und sicher in luftiger Höhe fortbewegt. Im Gerichtssaal wurde ein WDR-Fernsehbericht über die Aktion hoch in den Bäumen gezeigt. Was das Publikum besonders freute. Immer wieder kamen Kommentare aus dem Publikum oder es wurde geklatscht. Der Richter reagierte überwiegend gelassen darauf. Eine Journalisten griff das Verhalten des lebendigen Publikums als respektlos auf. Immerhin hat sie die Botschaft verstanden. Respekt vor der Obrigkeit ist ja bei anarchistisch denkenden Menschen nicht besonders gewünscht...
Foto: © aaa-West
Über die juristische Bewertung der Tat wurde dagegen mehr als über die Tatsachen in sich gestritten. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Nötigung und beantragte 30 Tagesätze. Sie machte keine sicheren Eindruck und führte jedes Argument mit einem „ich weiß, dass es strittig ist“ ein. Für sie sei der Tatbestand der Nötigung erfüllt, weil die Angeklagte den Zug zwar nicht gesehen hat – er wurde 3 Kilometer vorm Tatort durch die Polizei gestoppt -, sie ihn jedoch mit ihrer Aktion anhalten wollte. Damit sei der Merkmal der Verwerflichkeit, ein Bestandteil der Nötigung, erfüllt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte zudem mit der so genannten Nötigung zweiter Reihe und sah die vollendete der Nötigung darin, dass der Urantransport zwar auf Anordnung der Polizei angehalten habe, dies habe aber zu Folge gehabt, dass andere Züge Kilometer davor ebenfalls anhalten musste. Der stehende Urantransport sei somit als unüberwindbares Hindernis für die nachkommenden Zügen das für den Tatbestand der Nötigung notwendige Merkmal der Gewaltanwendung nicht nur psychischer Natur gewesen.
In seinem Plädoyer wies der Plichtverteidiger der Angeklagten den Vorwurf der Nötigung entschieden zurück. Einen Verstoß gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung sah er auch nicht als erwiesen, denn es gebe ja kein Gesetz für den Luftraum über der Schiene. „unseres Strafrecht ist zweidimensional ausgelegt“, so der Verteidiger. „die Aktion fand aber in der dritten Dimension statt“.
Die Angeklagte nutzte ihr letztes Wort für einen halbstündigen Vortrag über ihre Beweggründe und über die Gefahren der Atomindustrie Sie legte Wert darauf, die Behauptung der Staatsanwaltschaft, sie sei ja neutral und könne die Beweggründe der Betroffenen nicht berücksichtigen, scharf zu kritisieren. Denn die selbe Staatsanwaltschaft, die auf einer Kriminalisierung friedlicher Protest drängt, weigert sich gegen die Urenco wegen illegaler Atommüllexport zu ermitteln, wenn russischen Aktivisten nach Deutschland kommen und Strafanzeige gegen die Urenco stellen. Das Gesetz erlaubt den Export von Wertstoff, nicht aber den Export von Atommüll. Daher wir der abgereicherte Uran, der nach Russland verschifft wird, als Wertstoff deklariert. In der Tat verrosten aber die Behälter unter freiem Himmel in Siberien und die Umwelt wird chemisch und radioaktiv verseucht.
Cécile erklärte zudem, sie habe niemanden nötigen wollen. Sie fühle sich dagegen von dem Betreiber der Urananreicherungsanlage Urenco genötigt. Genötigt, Gefahren gegen ihren Willen ausgesetzt zu werden. Gefahren durch Transporten, aber auch gefahren durch den Betrieb von Atomanlagen, von Atomkraftwerken, die mit dem angereicherten Uran aus der Gronauer Anlage beliefert werden.
Zum Schluss kam das Urteil: Freispruch, das war erlaubte Meinungsäußerung. Der Richter erklärte, der Tatbestand der Nötigung sei keineswegs erfüllt, weiles keinen genötigten Opfer gegeben habe und die Polizei ja den Zug – möglicherweise zur Gefahrenabwehr- angehalten habe. Dem Zug wäre aber sicherlich nichts passiert, hätte die Polizei ihm nicht angehalten.
Für eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit sah der Amtsrichter auch keine Anhaltspunkte. Ein Betreten der Bahnanlage sei nicht bewiesen, der Richter könne sich gut vorstellen, dass es eine Möglichkeit gebe, von Baum zu Baum über den Luftweg zu gehen. Er habe jedenfalls keine Bewiese dafür, dass die Angeklagte die Schiene betreten habe. Vielmehr stünde ja fest, dass die Betroffene Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht habe, dass sie sich außerhalb des Regellichtraums, also der Bahnanlage aufgehalten habe. Das Hoheitsgebiet zur Anwendung der Einsenbahn- und Betriebsordnung sei aber die Bahnanlage selbst. Für den Luftraum über 4 Meter 80 gebe es schlicht kein Gesetz und es sei nicht die Rolle des Gerichts ein solches zu verfassen. Grundrechte dürfen nur durch Gesetze eingeschränkt werden und in diesem Fall gab es kein solches Gesetz, so dass die Angeklagte frei zu sprechen war.
Cécile freute sich darüber, das ihre ungewöhnliche Art und Weise sich gegen die Atomindustrie zur Wehr zu setzen vom Gericht anerkannt wurde – auch wenn sie ihre Aktionen nicht danach richtet, was ein Gericht für zulässig hält oder nicht, sondern danach was sie selbst für richtig hält. Ziviler Ungehorsam schließt sie nicht aus, wenn es nötig ist. Fantasie ist jedenfalls eine Waffe, die sowohl den Atomlobyisten, als auch den OrdnungshütterInnen und der Verfolgungsbehörden Probleme bereitet.
Foto: © aaa-West
Von großer Bedeutung ist diesen Freispruch aber auch im Hinblick auf die willkürliche Verhaftung von Cécile vor dem letzten Castortransport ins Wendland. 3 Tage vor dem Transport wurde sie auf Antrag vom Lüneburger Polizeipräsidenten Brauer in Langzeitgewahrsam zur Gefahrenabwehr genommen. Sie musste 3,5 Tage in einer Ausnüchterungszelle ausharren. Ziel war, sie von den Protesten fern zu halten, weil sie am Tag X in Bäumen über der Schiene klettern könnte. Die Lüneburger Gerichte spielten mit und gaben dem Antrag der Polizei grünes Licht. In der Begründung wurde unter anderem die Aktion von Januar 2008 gegen den Urantransport ausgeführt, zudem sei die Betroffene ja renitent (spricht man kann anarchistisch denkenden Menschen ihrer Freiheit auf Grund ihrer Einstellung berauben). Cécile wurde Tagelang eingesperrt, um eine nicht strafbare Handlung zu verhindern... Wenn dies keine politische Verhaftung war....
Nach der Verhandlung war nicht nur die Freigesprochene guter Dinge, sondern auch ihre FreundInnen und die örtlichen Antiatominitiativen, die sich auf die Berichterstattung in den Medien freuten: Die unbelehrbare Staatsanwaltschaft hat es möglich gemacht, das mal wieder über Urantransporten berichtet wurde.
Wir sehen uns beim nächsten Atomtransport in der Luft?
weitere Infos:
Aktion von Juni 2008:
de.indymedia.org/2008/06/219279.shtml
Bilder dazu:
anti-atom-aktuell.de/fotos/2008-06-04_uranzugstop/index.html
Aktion von April 2009:
de.indymedia.org/2009/04/248604.shtml
Bilder dazu:
anti-atom-aktuell.de/fotos/2009-04-27_uranzugstopp-haeger/index.html
Berichte zu „Luftakrobatik gegen Atomtransporten“ auf der Homepage der Betroffenen:
eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/anti-atom/Luftakrobatik-Atomtransporte.html
Einzelheiten zum willkürlichen Langzeitgewahrsam beim Castor 2008:
eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html
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