Da ist die Endlagersuche. Da sind die Zwischenlager.

Die Sorge um den Atommüll.

Notizen von Wolfgang Ehmke,
Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Die Endlagersuche blendet zum Beispiel aus, dass die schwach- und mittelaktiven Abfälle nur "unter Radar" laufen. Selbst wenn der Antrag des BUND und des NABU scheitert, den Planfeststellungsbeschluss zum Schacht Konrad vom niedersächsischen Umweltministerium widerrufen zu lassen - und dann folgt wahrscheinlich ein Klagen-Marathon -, sind da auch noch die rd. 200.000 Kubikmeter Atommüll, die lt. Gesetz aus der havarierten Asse II geborgen werden müssen, und die Abfälle aus der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau, die – so der bisherige Stand der Genehmigungen für den Schacht Konrad - eben dort nicht gelagert werden dürfen. Die UAA ist bekanntlich vom Atomausstieg ausgenommen. Ja, das bleibt auch.

Statt das einstige Erzbergwerk Schacht Konrad aufzugeben, weil heute niemand mehr ein ausgedientes Bergwerk zu einer Atommülldeponie umrüsten würde, statt die Synergien bei der Endlagersuche zu nutzen, schummelt sich die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durch. Will an das Thema Doppellager nicht ran. Und wenn dann der Schacht Konrad kippt, wird ein Staunen durch die Republik gehen, wo überall schwach- und mittelaktive Abfälle lagern, die nicht in den Schacht Konrad "abfließen" (Betreiberjargon) können. Es wird ohnehin auf ein Doppellager-Konzept bei der Endlagerung hinauslaufen. Darauf hinzuarbeiten, bleibt bestimmt.

Unser Fokus richtet derzeit aber vor allem auf die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle. In Gorleben stehen 113 Behälter und schon im Jahr 2034 läuft dort die Genehmigung aus. In Ahaus, der baugleichen Halle, zwei Jahre später. Interessant ist, dass in diesem Fall die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sogar auf die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle schaut und dem Thema Platz in ihrem Magazin "Einblicke" einräumt. Es ist zwar nicht ihr originärer Geschäftsbereich, aber die Zwischenlagerung ist das Bindeglied zwischen dem Rückbau der Atomkraftwerke und der Endlagerung des brisanten Nuklearmülls in einem tiefengeologischen Endlager. Und je länger die Endlagersuche dauert, desto länger dauert halt die Zwischenlagerung.

Ende letzten Jahres war die Katze aus dem Sack: Das vergleichende, wissenschaftsbasierte Suchverfahren nach einem bestmöglichen Endlagerstandort für die hochradioaktiven, hochgiftigen Abfälle wird deutlich länger dauern. Ein Standort wird nicht 2031 feststehen können. Von einer Verzögerung, die 15 oder gar 31 Jahre betragen kann, ist die Rede. Die BGE hatte zwei "exemplarische Szenarien" für die Auswahl untersucht. Im schnelleren Szenario würde bis 2046 ein Ort zur Endlagerung vom Atommüll feststehen, im anderen Szenario erst bis 2068. Danach muss die Deponie noch gebaut werden. Wir rutschen also immer weiter ans Ende dieses Jahrhunderts bis ins nächste Jahrhundert hinein...

Würde ein Endlager erst im Jahr 2065 oder 2081 den Betrieb aufnehmen, würde der Einlagerungsbetrieb mindestens 30 Jahre dauern, dann müssen die hochradioaktiven Abfälle mindestens 100 Jahre oberirdisch gelagert werden.

Zwischenlager waren aber nur für 40 Jahre genehmigt. Macht euch ehrlich, muss man den Verantwortlichen bei der BGE und BGZ zurufen, sprecht es deutlich aus: Nicht nur die Endlagersuche, auch die Zwischenlagerung ist ein Jahrhundertprojekt.

    Vorkehrungen für die verlängerte Zwischenlagerung

Es ist fahrlässig, dass das Öko-Institut in diesem Zusammenhang davon spricht, rein technisch könnten die Abfälle auch über die ursprünglichen Genehmigungen hinaus gelagert werden. Das wäre in einem neuen Genehmigungsverfahren für Gorleben oder Ahaus erst einmal zu belegen. Michael Sailer, früher der Chef des Öko-Instituts und damals auch Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission (RSK), sagte schon 2018 auf einer Tagung der evangelischen Akademie Loccum: "Ja, die 40 Jahre waren eine Vorgabe der Politik, um den Standortgemeinden von Zwischenlagern zu signalisieren, dass es sich nicht um verdeckte Endlager handelt. Wir (die RSK) haben diese 40 Jahre aufgegriffen, technisch und wissenschaftlich bewertet und keiner der Kommission hat für 60 Jahre unterschrieben! Keiner weiß, wie es in den Behältern aussieht und keiner kennt den Zustand der eingelagerten Brennelemente!"

Vorkehrungen für die verlängerte Zwischenlagerung trifft die BGZ mit einem Forschungsprogramm, das den neuen Anforderungen aus unserer Sicht nur ansatzweise gerecht wird. Umstritten bleibt, ob die BGZ auch Castorbehälter öffnen muss, um reinzuschauen. Gern verweist die BGZ auf ein einmaliges Öffnen eines Castorbehälters in den USA aus dem Jahr 2000, dieser Behälter war 15 Jahre lang befüllt. Aber Fachleute sagen, die "beste Zeit", um nachzusehen, wie beispielsweise die Hüllrohre im Innern eines Behälters aussehen, sei nach 30 Jahren Lagerzeit. Und der Fokus müsse sich auf hochradioaktive Abfälle in Castorbehältern richten mit einem "hohen Abbrand". Richtig heiß sind beispielsweise die Mischoxid-Abfälle mit einer Plutoniumbeimischung.

Was mit den verglasten hochradioaktiven Abfällen ist, die vorwiegend im Zwischenlager Gorleben abgestellt wurden, das weiß man auch nicht so genau. Bisher wird hier viel gerechnet, aber nichts validiert. Die ganz große Frage ist, ob am Ende der oberirdischen Lagerung die Behälter überhaupt noch transportfähig sind, ob im Inneren der Behälter, vor allem bei denen mit den abgebrannten Brennelementen, nicht die Hüllrohre zerbröseln...

Die Castorbehälter sind aber keine Endlagerbehälter, der Inhalt muss also am Ende endlagerfähig um- und verpackt werden.

    Wie werden die Anlagen geschützt?

Ein anderer Aspekt, der gar nicht angesprochen wird, ist die Frage, wie diese oberirdischen Anlagen vor "sonstigen Einwirkungen Dritter", kurz SEWD, geschützt werden können. Das Szenario reicht von Unglücksfällen – wie einem Flugzeugabsturz – bis hin zu terroristischen Attacken, Geiselnahmen und Erpressungen. Nach 9/11 im Jahr 2001 wurden die Sicherungsmaßnahmen Schritt für Schritt, aber sehr zögerlich neu austariert. Bei einigen Zwischenlagern wurden zusätzliche Schutzwände errichtet – nur dass das Böse von oben kommen kann und dass inzwischen, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, auch klar geworden ist, dass ein Krieg vor Atomanlagen nicht Halt macht.

In Lubmin/Greifswald wird gerade ein Zwischenlager neu errichtet. Dort soll die Wandstärke 1,80 Meter betragen und dennoch räumt die Betreiberfirma EWN (Energiewerke Nord) auch für ihre Pläne ein: "Ebenso sind kriegerische Angriffe durch Streitkräfte anderer Staaten nicht Bestandteil des Schutzkonzepts des Atomgesetzes. Die Abwehr von Gefahren für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik ist Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung. Dementsprechend kann auch das Szenario "Krieg" nicht Teil der Überprüfung durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde sein."

Doch, möchte ich zwischen rufen. Auch wenn dieser Neubau wegweisend ist, weil die hochradioaktiven Abfälle quasi oberirdisch gebunkert werden, wäre eine unterirdische oberflächennahe Verbunkerung der angemessenere Plan, da geht es schon ein wenig wie bei der Endlagerung in die Tiefe. Das böte auch Schutz vor Raketenangriffen.

Das könnte natürlich dazu führen, sich noch viel länger vor dem notwendigen Schritt, einem Endlager in 600 bis 800 Meter Tiefe zu drücken. Entscheidend ist jedoch, ob die Öffentlichkeit bei der Zwischenlösung – ähnlich wie bei der Endlagersuche – beteiligt wird. Auch wenn es bei der Beteiligung bei der Endlagersuche erheblich knirscht. Diesen Plan hat die Politik überhaupt nicht auf dem Schirm.

Am Ende werden all diese Probleme wieder bei der BGE abgeladen, denn die BGE muss ein Behälterkonzept für die Endlagerung entwickeln. Die Anforderungen an Behälter, die 500 Jahre halten müssen, weil sicher zu stellen ist, dass man für diesen Zeitraum die Abfälle notfalls auch wieder bergen kann, hängen letztlich davon ab, in welchem Wirtsgestein die Abfälle gelagert werden, also ob am Ende der Strahlenmüll im Ton, Kristallin oder Salzgestein endgelagert wird.

Was aus unserer Sicht gar nicht geht: die Castorbehälter, diese Transport- und Lagerbehälter, die zunächst für 40 Jahre Zwischenlagerung geprüft und genehmigt wurden, am Ende als Endlagerbehälter zu nutzen. Darauf werden wir achten. Oder die Generationen nach uns.

 

- zurück




      anti-atom-aktuell.de