Betreiber von Asse II darf Kritik nicht länger ignorieren!

Atommüll in der Asse trocken halten!

Der Asse II-Koordinationskreis protestierte heute in Berlin dagegen, wie Bundes- und Landesbehörden mit der Schachtanlage Asse II umgehen. Um 11 Uhr begann die Protestaktion vor dem Kanzleramt, und endete um 13 Uhr vor dem Bundesumweltministerterium.

Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II (15 km südöstlich von Braunschweig) hat die Bundesrepublik Deutschland vom 4.4.1967 bis zum 31.12.1978 insgesamt etwa 50.000 Kubikmeter Atommüll eingelagert, darunter ca. 28 kg Plutonium, 102 t Uran, 87 t Thorium und auch Kernbrennstoffe.

Der Asse II-Koordinationskreis fordert zum Umgang mit der Schachtanlage – unabhängig davon, wer die Anlage betreibt – folgendes:

1. Alle Arbeiten im Bergwerk sind in ihren Auswirkungen auf die Rückholung abzuwägen und zu dokumentieren. Der Betreiber muss endlich eine detaillierte Planung für die Rückholung des Atommülls vorlegen!

2. Der fragliche Stollen, die "2. südliche Richtstrecke nach Westen auf der 750 m-Sohle", ist offen zu halten und zu pflegen, solange ausreichende Bergsicherheit gegeben ist!

3. Das Notfallkonzept ist zu revidieren: Atommüll muss möglichst trocken gehalten werden, Durchnässung und Auflösung dürfen nicht billigend in Kauf genommen werden!

Wegen der Vorgänge um die geplante Verfüllung auf der 750-m-Sohle richtet der Asse II-Koordinationskreis auch Forderungen an den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag: - Der Gesetzgeber muss den verantwortlichen Behörden vorgeben, dass alle Maßnahmen in der Schachtanlage Asse II gemäß dem Auftrag (§57b AtG) zur Rückholung des Atommülls zu bewerten sind. Das betrifft sowohl die Notfallplanung als auch alle anderen Maßnahmen. - Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass abzuwägen und zu dokumentieren ist, welche Auswirkungen Arbeiten und Genehmigungen auf die Rückholung haben.

Gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit der Schachtanlage Asse II sollten folgendes vorsehen: - Antragsunterlagen des Betreibers für geplante Maßnahmen müssen nachvollziehbar sein und sie müssten neben den üblichen bergrechtlichen und atomrechtlichen Antragsdokumenten auch die bekannten Stellungnahmen kritischer Wissenschaftlicher zur jeweiligen Maßnahme enthalten; - Berg- und atomrechtliche Genehmigungsbehörden müssen verpflichtet werden, die verschiedenen Auffassungen neutral und nachvollziehbar zu prüfen, sie abzuwägen und – für den Fall, dass dabei bekannte Stellungnahmen und Gutachten fehlen – müssen die Genehmigungsbehörden fordern, das die Unterlagen entsprechend ergänzt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger heutiger und künftiger Generationen haben ein Recht auf nachvollziehbare Genehmigungsverfahren! @

externer Link asse-watch.de 2.5.17

 

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