Dauerstörfall Kugelhaufenreaktor AVR

Das Jülicher Atommüllproblem

vom Bündnis gegen Castor-Exporte

    In Jülich befindet sich der Atommüll aus dem 1988 stillgelegten
    Versuchsreaktor des Forschungszentrums Jülich (FZJ).
    Es handelte sich hierbei um einen Kugelhaufenreaktor,
    dessen Geschichte im Prinzip ein Dauerstörfall war.
    Im Jahre 1978 ist der Reaktor nur knapp an einem
    Super-GAU vorbeigeschlittert.

Bei Kugelhaufenreaktoren entsteht technisch bedingt vergleichsweise viel Atommüll. Insgesamt lagern in Jülich knapp 300.000 tennisballgroße, graphitbasierte Brennelemente in 152 Castoren.

In seiner derzeitigen Form ist dieser Atommüll nicht endlagerfähig, sondern muss über kurz oder lang neu konditioniert werden. Graphitbasierte Brennelemente sind im wahrsten Sinne des Wortes "brandgefährlich". Ein brandsicherer Einschluss der Brennelemente zum Beispiel in Glaskokillen ist nach derzeitigem Stand von Wissenschaft und Technik ein Projekt über Jahrzehnte.

    Zustand des Lagers – technisch und rechtlich

Die Castoren lagern in einer Halle, die selbst Minimalanforderungen an Sicherheit nicht gerecht wird: Die Halle ist nicht gegen Terrorangriffe gesichert. Sie bietet keinen ausreichenden Schutz zum Beispiel gegen einen Absturz selbst kleinerer Flugzeuge. Von besonderer Bedeutung ist auch die in Jülich nicht unerhebliche Erdbebengefahr. Bei einem Erdbeben droht eine Bodenverflüssigung und die Castoren würden auf Nimmerwiedersehen ins Erdreich einsinken.

Der Zustand dieses Lagers kommt nicht von Ungefähr. Die (ehemals) Verantwortlichen des FZJ haben seit jeher keinen Wert auf eine längerfristige Perspektive des Lagers gelegt, von Anfang an kaum investiert und zudem nötige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nur unzulänglich oder gar nicht ausgeführt. Auch fallen sie immer wieder dadurch auf, dass geforderte Informationen teilweise falsch und Unterlagen verzögert, unvollständig oder gar nicht eingereicht wurden. Finanzmittel, die zur Lösung des Problems im Landeshaushalt eingestellt waren, sind nicht abgerufen worden – Verweigerungshaltung auf verschiedensten Ebenen.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen "schuldhafter Herbeiführung eines genehmigungslosen Zustands".

    Wer ist für diesen Schlamassel eigentlich verantwortlich?
    Eine kleine Historie

Das FZJ spielt seit 1956 für die bundesdeutsche Atomforschung eine bedeutende Rolle. Seinerzeit sah man in der Atomkraft bekannt­lich noch die Energieform der Zukunft. In Jülich wurde ein Kugelhaufenreaktor entwickelt und 1967 in Betrieb genommen. Der erzeu­gte Strom wurde ins Netz eingespeist und dementsprechend war der Reaktor in allen Verzeichnissen als kommerzieller Reaktor gelistet. Betreiber des Unternehmens war die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR), ein Zusammenschluss aus der Atomsparte des FZJ und mehreren Stadtwerken. Dass ein Forschungszentrum bei der Entwicklung eines Versuchsreaktors eingebunden ist, sollte dann später allein schon aufgrund dieser sprachlichen Ähnlichkeit von immenser Bedeutung bei dem Versuch werden, das Atommüllproblem irgendwie zu bewältigen.

Nach der Abschaltung des Kugelhaufenreaktors 1988 sah sich das FZJ mit atomaren Hinterlassenschaften konfrontiert, die am Renommee als zukunftsorientiertem Wissenschaftsstandort mehr und mehr kratzten: Der havarierte Reaktorblock – immerhin 2100 Tonnen verstrahlter Schrott – kann auf Jahrzehnte nicht einmal mit Robotern zerlegt werden. Er wurde zwischenzeitlich in einem abenteuerlich anmutenden Verfahren vom alten Stand­ort einige hundert Meter weiter verschoben. Hieraus mag ein Image-Gewinn resultieren, an den Tatsachen ändert dies nichts: Jülich ist und bleibt ein Atomstandort!

Ein weiteres Problem stellt das Erdreich unter dem Reaktor dar. Dies ist seit einem Störfall im Jahre 1978 hochkontaminiert. Bekannt wurde dies aber erst 1999. Seitdem wird in Jülich ein komplexes Schadensbegrenzungsmanagement betrieben.

    Nach wie vor drängend bleibt das Atommüllproblem

Die Jülicher Atommüllprobleme sind seit 40 Jahren bekannt und mit teilweise ebenfalls abenteuerlich anmutenden Facetten verbunden. In den 70er Jahren wurden Teile des Mülls falsch deklariert und in die Asse gekippt. Das FZJ blickt also nicht nur beim Betrieb des Versuchsreaktors auf eine lange Geschichte von Vertuschungen und Skandalen zurück, sondern auch bei der "Entsorgung" der Abfälle.

Ernsthafte Versuche, das Atommüllproblem anzupacken, sind nicht unternommen worden. Stattdessen wurden die abgebrannten Brennelemente in nicht endlagerfähigem Zustand in Castoren gepackt und stehen nun seit Jahrzehnten in der Jülicher Halle. Mit Aus­laufen der Genehmigung dieser Halle im Juli 2013 wurde das Problem wieder virulent. Die weitere Lagerung des Atommülls dort konnte nur durch mehrfache Duldungsanordnungen des verantwortlichen NRW-Wirtschaftsmi­nisters1) ermöglicht werden. Im Juli 2014 erließ dieser dann eine Räumungsanordnung. Formaljuristisch muss das Lager also unverzüglich geräumt werden. Hierzu werden drei Optionen gehandelt: Neubau eines Lagers in Jülich, Abtransport der Castoren ins Zwischenlager Ahaus und ein Export in die USA. Diese Optionen werden offiziell als gleich­wertig gehandelt. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache.

Seit September 2015 hat das FZJ zudem seine Verantwortung für die Entsorgung von Atommüll abgegeben. Die neue "Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbh" (JEN) soll sich um die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung radioaktiver Altlasten kümmern. Das neue Unternehmen ist ein Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor und des Geschäftsbereichs Nuklear-Service des FZJ und gehört zur Energiewerke Nord GmbH (EWN). Der Aufsichtsrat wird von Bundesfinanz-, Bundesforschungs- und Umweltministerium sowie dem NRW-Umwelt- und Wissenschaftsministerium gestellt. Das NRW-Wirtschaftsministerium ist Aufsichtsbehörde. Das FZJ ist damit nicht mehr für den umstrittenen Atommüll verantwortlich, wohl aber weite Kreise aus der Bundes- und Landespolitik NRW. Diese nahmen und nehmen ihre Verantwortung aber kaum wahr und ließen FZJ (und derzeit JEN) erstaunlich freie Hand.


          Was soll mit dem Atommüll passieren?
          - Drei Optionen

     
    1. Export in die USA – die angeblich schnellste Lösung

Erste Überlegungen, den Jülicher Atommüll in die USA zu exportieren, wurden bereits im Jahre 2012 angestellt. Diese Exportoption gewann dann nach Entzug der Genehmigung für die Jülicher Halle schnell an Bedeutung. Geplant ist, den Atommüll in die Anlage Savannah River Site (SRS) bei Aiken im US-Bundesstaat South Carolina zu bringen.

Diese Anlage untersteht dem Militär. Damit gelten US-amerikanische Umweltstandards für diese Anlage nicht. Von den Militärs ist keine Transparenz zu erwarten. Eine Kontrolle, was in dieser Anlage passiert und was mit dem Jülicher Atommüll passieren würde, ist nicht möglich. Der technische Zustand dieser Anlage ist zudem schlichtweg katastrophal.

Ein Export, so heißt es, sei die zeitlich am schnellsten zu realisierende Lösung. Man versprach sich, den Atommüll innerhalb von drei Jahren loswerden zu können. Dies ist vollkommen illusorisch, logistisch und genehmigungsrechtlich unmöglich. Es bedarf hierzu umfangreicher Genehmigungen auf bundesdeutscher und US-Seite, sowie intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Beispielsweise muss zur weiteren Aufbereitung der Graphitbrennelemente in den USA eine Prototypanlage zur Kugelwiederauf­arbeitung gebaut und in Betrieb genommen werden. Das geht nur unter der Voraussetzung, dass echte bestrahlte Brennelementkugeln unter Laborbedingungen getestet werden (übrigens auf Kosten des deutschen Steuerzahlers!). Allein für die Schaffung dieser Voraussetzungen müssen mehrere Jahre einkalkuliert werden. Selbst bei Ergebnissen, die die Export-Befürworter zufrieden stellen sollten, wären für die Klärung von Genehmigungsfragen und für die logistischen Vorbereitungen der Transporte noch weitere gewaltige Hürden zu nehmen – das ist in drei Jahren nicht zu stemmen.

    Grundsätzlich ist ein Export von kommerziell erzeugtem Atommüll illegal!

Atommüll aus Leistungsreaktoren darf nicht exportiert werden. Da ist das Atomgesetz eindeutig. Einzig ein Export von Müll aus Forschungsanlagen ist zulässig. Und hier ist eine bedenkliche Rhetorik zu beobachten. Mehrfach wurde in der öffentlichen Darstellung aus dem Versuchsreaktor ein Forschungsreaktor. Die oben im historischen Abriss erwähnte sprachliche Nachbarschaft aus Forschungszentrum und Versuchsreaktor wurde schamlos zur Manipulation der öffentlichen Diskussion eingesetzt. Selbst höchste Stellen schreckten vor einer solchen Begriffsverwirrung nicht zurück. Hier wird Etikettenschwindel betrieben. Zur Klarstellung: Forschungsreaktoren sind Reaktoren, die der Erzeugung von freien Neutronen zu Forschungszwecken oder zur Herstellung bestimmter radioaktiver Nuklide dienen. Der Jülicher Versuchsreaktor gehört nicht in diese Kategorie. Er war ein Leistungs- und Prototypreaktor, der der Stromerzeugung diente. Der Jülicher Atommüll ist somit kommerziell erzeugter Atommüll und kein Forschungsmüll.

    Scheinargument Proliferation

Ein weiteres Argument der Export-Befürworter ist die angebliche Waffentauglichkeit des Jülicher Atommülls. Hiermit wurde seitens des FZJ und des Bundesforschungsministeriums bis ins Jahr 2014 argumentiert. Das Argument taucht zum Beispiel in einem Rahmenvertrag über den Export vom April 2014 auf, obwohl bereits seit August 2013 belegt ist, dass das Material für die USA im Zusammenhang mit der Nicht-Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material (Non-Proliferation) nicht von Interesse ist. Das belegt ein Dokument der nationalen Atomsicherheitsbehörde der USA (National Nuclear Security Administration, NNSA). Das als 'nur für den Dienstgebrauch' gekennzeichnete Memorandum hält fest, dass der Jülicher Atommüll keineswegs zur Herstellung von Atomwaffen geeignet ist; selbst für Terrororganisationen sei er nach Einschät­zung der Experten "unattraktiv". Das Material, so die NNSA wörtlich, sei "not of a proliferation concern".2)

Der Grund ist einfach: Infolge des relativ hohen Abbrandes ist der Anreicherungsgrad nicht mehr hoch genug. Auch wenn der Atommüll immer noch zum Bau sogenannter "Schmutziger Bomben" taugt, also nach wie vor auch für Terroristen attraktiv ist, ist das Argument der Nicht-Weiterverbreitung und damit die Grundlage für einen Export vom Tisch – eigentlich ...

Die Export-Option hat am 26. Juli 2016 einen weiteren herben Dämpfer erhalten, als sich das SRS-Citizen Advisory Board gegen den geplanten Import des deutschen Atommülls positionierte. Dieses Gremium hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die weitere Entwicklung in den USA.

    Und warum "eigentlich ..." ?

Dass die Verantwortlichen in Deutschland nach wie vor an der Export-Option festhalten, zeigt sich daran, dass in den kommenden Jahren Mittel für die vorbereitenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bundes- und auch in den NRW-Landeshaushalt eingestellt werden sollen. Die Export-Option ist damit nicht wirklich vom Tisch!

Die Beobachtung dieser Finanzströme wird eine der wesentlichen Aufgaben des Bündnisses gegen Castor-Exporte sein.


    2. Transport ins Zwischenlager Ahaus

Ein Transport der Castoren in das "Transportbehälterlager Ahaus (TBA)" wird vom FZJ auf mehr als fünf Jahre veranschlagt.

Das Lager in Ahaus ist jedoch ähnlich unsicher wie das in Jülich. Es unterscheidet sich einzig darin, dass es noch über eine bestehende Betriebsgenehmigung bis 2036 verfügt (wobei inzwischen öffentlich von einem Vertreter des BfS darüber spekuliert wird, ob der Termin 2036 gehalten werden kann). Zudem liegt Ahaus nicht in einem erdbebengefährdeten Gebiet.

Technische Möglichkeiten für Reparaturen schadhafter Castoren gibt es in Ahaus nicht. Dazu wäre eine Heiße Zelle nötig. Die Errichtung einer solchen wurde im Ansiedlungsvertrag mit der Stadt Ahaus ausdrücklich ausgeschlossen. Den alternden Castoren könnte in Ahaus bestenfalls ein zusätzlicher Deckel aufgefügt werden.

Auch die über kurz oder lang notwendige brandsichere Konditionierung ist in Ahaus nicht möglich. Hierfür müssen die Behälter entweder wieder nach Jülich zurücktransportiert werden oder in eines der Standortzwischenlager an den Atomkraftwerken. All dies ist verbunden mit zahlreichen Transporten, die aus Gründen des Schutzes für Mensch und Umwelt zu minimieren sind. Auf dieses Minimierungsgebot hat sich jedenfalls die Landesregierung in NRW in ihrem Koalitionsvertrag verbindlich festgelegt.

Zudem ist die "Ertüchtigung" des Ahauser Zwischenlagers zwecks verbessertem Schutz gegen Terrorangriffe oder Flugzeugabstürze zwar angeordnet, wurde aber bislang nicht begonnen.1)

    Das TBA taugt (sicherheits-)technisch und zeitlich hinten und vorne nicht.

Trotzdem wird diese Option derzeit mit Nachdruck vorangetrieben – nicht zuletzt aufgrund der Räumungsanordnung des zuständigen NRW-Wirtschaftsministers.

Am 21. Juli 2016 wurde die Einlagerungsgenehmigung für den Jülicher Atommüll ins Zwischenlager Ahaus durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt.4) Die Transportgenehmigung steht noch aus.

Infolge der Einlagerungsgenehmigung positionierte sich der Ahauser Stadtrat in einer Sondersitzung am 4. August 2016 einstimmig über Parteigrenzen hinweg gegen die Einlagerung. Selbst traditionell atomfreundliche Fraktionen des Ahauser Stadtrates schlossen sich dieser Position an.

Über den Zeitpunkt, wann die Transportgenehmigung erteilt wird und die Castoren tatsächlich von Jülich nach Ahaus rollen sollen, kann nur spekuliert werden. Falls die "Ertüchtigung” des Ahauser Zwischenlagers erst abgeschlossen werden muss, dürfte dies nicht vor 2019 der Fall sein. Andererseits gibt es Stimmen, die auch einen früheren Zeitpunkt nennen. Hier heißt es, dass dann aus Gründen der Dringlichkeit Abstriche am Sicherheitskonzept vorübergehend akzeptiert werden müssten. Damit widersprechen sich die Verantwortlichen in eklatanter Weise: Die Räumung des Lagers in Jülich wird aus Sicherheitsgründen angeordnet, die Einlagerung ins TBA wird trotz amtlich konstatierter gravierender Sicherheitsmängel toleriert.

Das Bündnis gegen Castor-Exporte prüft derzeit, ob rechtliche Schritte gegen die Einlagerungsgenehmigung möglich sind. Die Jülicher Castoren wurden zu einem Zeitpunkt beladen, als es technisch-physikalisch nicht möglich war, das radioaktive Inventar der Castoren eindeutig zu bestimmen. Das heißt, niemand weiß wirklich, was sich in den Castoren befindet. Wir haben es also mit unbekannten Faktoren zu tun haben, die eine Einlagerung in Ahaus verbieten. Der Rat der Stadt Ahaus hat ebenfalls einstimmig beschlossen, rechtliche Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Genehmigung prüfen zu lassen und eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt.

Ein Transport nach Ahaus führt letztlich nur zu einer Verschiebung des Problems. Die Genehmigung für das Ahauser Lager läuft 2036 aus. Bis 2030 muss sich die Verantwortliche für diese Castoren, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), verbindlich dazu äußern, was mit dem Müll nach 2036 passieren soll. Bekanntlich ist eine solche Perspektive weit und breit nicht in Sicht. Wir steuern damit in wenigen Jahren auf den nächsten Atommüll-Notstand zu – möglicherweise bei noch höheren Risiken aufgrund des zunehmenden Alters der Castoren.

Angesichts dessen, dass nach wie vor Mittel zur Vorbereitung eines Exportes des Mülls in die USA in die Bundes- und Landeshaushalte eingestellt werden, stellt ein Transport nach Ahaus möglicherweise nur eine Zwischenlösung dar, um dann bis 2030 die rechtlichen Voraussetzungen, sprich Legalisierung, für einen solchen Export zu schaffen. Zeitspiel?


    3. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich

Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich wurde und wird in der Auseinandersetzung immer wieder als gleichwertige Option benannt. Faktisch wird sie völlig vernachlässigt.

Dieser Neubau soll angeblich nahezu neun Jahre dauern. Dieser Zeitraum ist augenscheinlich so lang gewählt worden, um diese Option von vorneherein zu diskreditieren. Ein Neubau widerspricht zwar den Vorstellungen der Jülicher Verantwortlichen ("Jülich soll atomfrei werden"), ist aber die einzig tragfähige Lösung.

Leitlinie beim Umgang mit Atommüll muss eine Ausstattung nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik (inklusive Erdbebensicherheit) sowie Verantwortungsbewusstsein sein. Es darf nicht darum gehen, Atommüll möglichst schnell los zu werden. Transporte – wohin auch immer – stellen ein unkalkulierbares Risiko dar und sind zu vermeiden. Atommüll darf nur noch ein einziges Mal transportiert werden, nämlich in ein noch zu findendes Dauerlager. Da es ein solches auf absehbare Zeit nicht geben wird, muss jeglicher Atommüll unter möglichst optimierten Bedingungen da bleiben, wo er ist. Die Kosten hierfür sind von den Verursachern zu tragen.@



  1. Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014
  2. Materialien: 1. Internes Memorandum der NNSA vom 1. August 2013 zur Bewertung des Jülicher Atommülls: http://www.ausgestrahlt.de/memorandum-nnsa-zu-juelich 2. FZJ Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich vom 31. Oktober 2014: http://www.ausgestrahlt.de/fzj-detailkonzept 3. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken "Möglicher Export hochradioaktiver Brennelemente aus Jülich und Ahaus per Castor-Transporte in die USA" vom 3. September 2014, DS 18/2381: http://www.ausgestrahlt.de/antwortkleine-anfrage
  3. http://www.bi-ahaus.de/files/infos/Antwort%20BfS-2-2016(1).pdf
  4. http://www.bfs.de/SharedDocs/
  5. Downloads/BfS/DE/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-zentral/nal-tbl-ahaus8.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 

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