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Die Regierungsparteien in Niedersachsen haben einen
Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt ein Versammlungs- Verhinderungs- Gesetz von Nils Merten In Niedersachsen hat die CDU-FDP Landesregierung einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, bei dem offenbar die Law-and-order-Fraktion aus Bayern Pate stand. Die bayerische Variante ist allerdings vor gut einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung gekippt worden. Die Richter hatten festgestellt, daß sich weite Teile der Vorschriften mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit nicht vertragen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Ungeachtet dessen haben die Regierenden in Niedersachsen nachgelegt. Die Verabschiedung des verschärften Versammlungsgesetzes soll noch vor der Sommerpause erfolgen. In der Opposition stößt der Entwurf auf heftigen Widerstand. Mitte der Woche lud die Linksfraktion des Landtags zu einer öffentlichen Anhörung ein, um die Argumente der Gegner zusammenzutragen. Unter dem Motto "Anforderungen an ein liberales Versammlungsrecht in Niedersachsen" kamen zahlreiche Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden und außerparlamentarischen Gruppen in Hannover zusammen, um ihre Vorstellungen darzulegen. Helga Papendick-Apel, Rechtsreferentin des DGB-Niedersachsen, kritisierte am Gesetzentwurf vor allem das geplante Verbot des Tragens von Arbeitsbekleidung auf Demonstrationen. Hierdurch sollten offenbar spontane Arbeitsniederlegungen und Streiks verhindert werden. Nicht weniger kritisch äußerte sich der Rechtsanwalt und Versammlungsrechtsexperte, Johannes Hentschel aus Göttingen. Als "butterweich und schwammig" bemängelte er viele Formulierungen des Entwurfs. Dadurch seien der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet, Rechtssicherheit für Anmelder und Teilnehmer blieben auf der Strecke. Hentschel forderte ein wirklich "demokratiefreundliches Versammlungsgesetz ". Auch die Vertreterin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA), Mecki Hartung, schloß sich dem an. Hartmut Brückner von der Roten Hilfe ging in seiner Stellungnahme noch einen Schritt weiter und warf der Landesregierung vor: "Das Ideal des wilhelminischen Obrigkeitsstaates spukt immer noch oder wieder in den Köpfen merkwürdig demokratiefeindlicher Politiker herum." Bastian Zimmermann, vom Landesausschuß SJD-Falken-Niedersachsen, monierte, daß vor allem junge Menschen durch die hohen Auflagen und unverhältnismäßigen Bußgeldforderungen bei etwaigen Verstößen, von der Beteiligung an Demonstrationen abgeschreckt werden sollten. Auf Mängel im Datenschutz wies Jens Wolfgang Schicke vom AK Vorratsdatenspeicherung hin. In ihrem Abschlußplädoyer faßte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann, zusammen: Der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf sei ein Versammlungsverhinderungsgesetz und somit verfassungswidrig. Zimmermann kündigte an, sich für ein breites parlamentarisches sowie außerparlamentarisches Bündnis einzusetzen. @ aus: junge Welt, 13.02.2010 Das aktuelle Versammlungsrecht von FrauenLesben-Gruppe Zami (Braunschweig) Momentan gilt in Niedersachsen noch das Bundesgesetz über Versammlungen und Aufzüge, welches den Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) näher regelt und einschränkt. Laut Grundgesetz "haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln": Allerdings beschreibt Art. 8 GG, Absatz 2 die Möglichkeit, bei Versammlungen unter freiem Himmel dieses Grundrecht durch ein weiterführendes Gesetz zu beschränken. Stellt sich die Frage, wie ein Grundrecht zu bewerten ist, welches sich selbst bereits einschränkt. Die Möglichkeit der Einschränkungen haben verschiedene Bundesregierungen bis 2006 immer wieder genutzt. So ist bereits detailliert geregelt, wie eine Versammlung "ordnungsgemäß" durchzuführen ist. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot der Vermummung oder der passiven Bewaffnung bei Demonstrationen. Als passive Bewaffnung kann schon das Tragen von Regenjacken angesehen werden, da ja dann die Wirksamkeit eines Wasserwerfers eingeschränkt wird. Auch darf nicht innerhalb von Bannkreisen in Regierungsvierteln demonstriert werden, schließlich wollen sich die Regierenden nicht vom Protest bei ihrer Arbeit stören lassen. Was ist geplant?Die bereits vorhandenen Einschränkungen sollen nach dem Willen des CDU-Landesinnenministers Schünemann weiter ausgebaut werden. Als Begründung wird nicht nur wie in Bayern aufgeführt, dass man bessere Möglichkeiten bräuchte, um gegen Nazi-Aufmärsche vorgehen zu können. Im Gegenteil wird in den Begründungen einzelner Paragraphen auch direkt auf linke Demonstrationen und Versammlungen verwiesen, gegen die es vorzugehen gilt. Was ist eine Versammlung?Das Bundesgesetz gibt keine Definition für eine Versammlung. Entsprechend dem niedersächsischen Entwurf ist eine Versammlung definiert als "eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." Es ist fraglich, ob in Zukunft schon das Verteilen von Flugblättern, welche darauf ausgelegt sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, als "Versammlung" gesehen wird und angemeldet werden muss. Das geplante Gesetz bezieht sich nicht nur auf öffentliche sondern auch auf nichtöffentliche Versammlungen. Darunter könnten dann zum Beispiel Treffen von einzelnen Gruppen oder Bündnissen fallen. Was ist die Rolle der Versammlungsleitung?Auf die Versammlungsleitung sollen in Zukunft jede Menge weitere Pflichten und Aufgaben zukommen. Zur Anzeige einer Versammlung unter freien Himmel sind etliche Angaben zur Person der Versammlungsleitung und zum Ablauf zu machen. Ist bisher der Einsatz von Ordner/innen bei einer Demonstration nur als Ausnahmefall vorgesehen, der der polizeilichen Genehmigung bedarf, so ist geplant, dass zukünftig bei jeder Anmeldung die vorgesehene Anzahl an Ordner/innen anzugeben ist, einschließlich der Personaldaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse. Die zuständige Behörde, sprich Ordnungsamt oder Polizei, darf sowohl die Leiterin bzw. den Leiter als auch einzelne Ordnerinnen bzw. Ordner als ungeeignet für die Durchführung ablehnen. Kriterien für die Eignung eines Menschen als Leitung oder Ordner/in einer Versammlung werden nicht aufgestellt, sondern ganz in die Willkür der Behörde gelegt. Auf diese Weise wird es der Behörde ein Leichtes sein, bei unliebsamen Demonstrationen einfach immer wieder die vorgesehene Leitung abzulehnen und damit die ganze Demonstration unmöglich zu machen. Die Leitung einer Versammlung wird mit dem geplanten Gesetz eine immer undankbarere Aufgabe, da zunehmend so genannte Ordnungsaufgaben übernommen werden müssen. So hat die Versammlungsleitung dafür zu sorgen, dass eine Demonstration unter allen Umständen friedlich abläuft: "Sie oder er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass in der Versammlung oder aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden." Auch wird eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde vorgeschrieben, sowohl während der Vorbereitung als auch während der Durchführung. Nach Versammlungsbeginn ist dies die Polizei. Diese und die Versammlungsleitung haben sich gegenseitig über die Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Versammlung wesentlich ist. Natürlich wird nicht definiert, welche Umstände dies sein könnten. Aber dass hier die Leitung zur Denunzierung angehalten wird, ist offensichtlich. Verboten wird in dem geplanten Gesetz unter anderem auch die Störung von öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlungen. Darunter fallen dann auch das lautstarke Stören von Redebeiträgen oder Blockaden von Nazi-Demonstrationen. Damit sollen dem antifaschistischen Widerstand effektive Möglichkeiten genommen werden, seine Meinung gegenüber einem faschistischen Weltbild Ausdruck zu verleihen. Insgesamt zeichnet sich der ganze Gesetzesentwurf durch viele dehnbare Begriffe aus und überlässt der Polizei beziehungsweise den Ordnungsämtern einen sehr weit reichenden Interpretationsspielraum, so dass mit großer Willkür zu rechnen ist. Weiterhin zielen etliche Vorschriften auf Abschreckung. Es sollen umfangreiche Straf- und Bußgeldvorschriften eingeführt werden. Zum Beispiel soll eine Aufmachung, die als Schutzausrüstung eingestuft wird, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden können. Doch letztlich wird nicht ausgeführt, was als Schutzausrüstung definiert werden kann: Regenjacke? Daunenjacke? Und mit Bußgeld wird versehen, wer trotz Aufforderung eines Ordners/einer Ordnerin fortfährt, eine Versammlung zu stören. Pfeifen gegen Nazis könnte so sehr teuer werden. Wie geht es weiter?Der vorliegende Entwurf für ein niedersächsisches Versammlungsgesetz ist in großen Teilen vom bereits geltenden bayrischen Versammlungsgesetz abgeschrieben. Hier musste die bayrische Landesregierung auf Grund einer Verfassungsbeschwerde von Gewerkschaften, Parteien und anderen Organisationen am 17. Februar 2009 eine Schlappe einstecken. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte mit seiner Entscheidung 1BvR 2492/08 etliche Regelungen als verfassungswidrig. So wurden Teile der Vorschriften zu Bußgeldern und Videoüberwachung mit anschließender Datenspeicherung in einem Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzt, weil der Gesetzestext zu schwammig formuliert wurde. Die eigentliche Verhandlung der Beschwerde steht jedoch noch aus. Daher ist es umso verwunderlicher, dass die niedersächsische Landesregierung nicht abgewartet hat, wie das BVG im Hauptverfahren entscheidet und welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind. Innenminister Schünemann hat anscheinend ein großes Interesse an einer weiteren Einschränkung der Versammlungsfreiheit, denn viele Menschen lassen es sich nicht nehmen, mit den unterschiedlichsten Aktionsformen auf die Straße zu gehen; wie beim Widerstand gegen Naziaufmärsche oder bei den Protesten im Wendland gegen Atomkraft. Auch die Gewerkschaften tragen immer wieder ihre Arbeitskämpfe in die Öffentlichkeit, womöglich noch mit einem Streik gegen die Landesregierung als Arbeitgeber, wie im Augenblick von Verdi organisiert. Wie schön wäre es doch, mag sich mancher CDUler und FDPler denken, wenn das Innenministerium mittels Gummiparagraphen für ein ruhiges Hinterland sorgen könnte. Widerstand notwendig?!Erlaubt sein soll nur noch, was in das Bild der Regierenden reinpasst. Natürlich gehört zu einer guten Demokratie auch ein wenig Protest von politisch anderer Seite, aber der soll doch bitte sehr kontrolliert geäußert werden und möglichst nicht stören. Daher sollen Ordnungsämter oder Polizei mittels dehnbaren Paragraphen die Entscheidungsbefugnis über die Ordnungsmäßigkeit einer öffentlichen Versammlung erhalten. Schon gar nicht ist es erwünscht, wenn sich unterschiedliche politische Gruppierungen zusammenschließen und mit einer großen Bandbreite an Protestformen gegen die herrschenden Verhältnisse vorgehen. Solche Bündnisse sollen in "gut", sprich genehm, und "böse", sprich zu weit links stehend, gespalten werden und so der Widerstand gegen sich weiter verschärfende gesellschaftliche Verhältnisse geschwächt werden.
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