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Trotz alledem
von Elke Steven Zugegeben; eine Reformation des Versammlungsrechts wäre dringend geboten. Die neuen Ländergesetze allerdings gehen in die völlig falsche Richtung. Sie schaffen das Recht als Grundrecht ab und billigen dem Staat alle Kontrollmacht zu. Leider räumt schon der Grundgesetz-Artikel die Möglichkeit ein, per Gesetz Versammlungen "unter freiem Himmel" zu beschränken. Von dieser Kann-Bestimmung war schnell Gebrauch gemacht. Das 1953 erlassene Versammlungsgesetz atmet gänzlich den Geist der staatsautoritären und vordemokratischen Ordnung. Erst die Art der tatsächlichen Wahrnehmung dieses Grundrechts seit den späten 1960er Jahren und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Brokdorf-Beschluss von 1985 haben eine Perspektive für dieses Grundrecht eröffnet. Das Misstrauen offizieller Politik gegen den in Versammlungen steckenden aufrührerischen Geschmack ist jedoch bis heute nicht zu übersehen. Der Obrigkeitsstaat fürchtete Versammlungen als Hort der Unbotmäßigkeit und des Aufruhrs. Die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland fürchtet dies kaum minder. Die Schneise, die das Bundesverfassungsgericht schlug, wurde in der Praxis schnell wieder verstellt. Die Exekutive erfindet immer neu und listig Möglichkeiten, die grundrechtlichen Maßstäbe zu verdrehen; Berichte über Geschehnisse werden verfälscht, die Gefahren ins Unermessliche überzeichnet, herrschaftlich werden Fakten geschaffen, deren gerichtliche Überprüfung sich im "irgendwann" verliert. Die exekutiven Versuche, die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu umgehen oder nur formal die grundrechtlichen Anforderungen zu erfüllen; die exekutiven Eingriffe in Versammlungen und deren Gestaltung; die hoheitliche Gewalt, mit der gegen Demonstrierende vorgegangen wurde: all das riss nie ab. Seit 2009 greifen nun die Länder die Möglichkeiten auf, im Zuge der Föderalismusreform die gesetzliche Legitimation zur Aushebelung des Grundrechts zu schaffen. Während das Grundgesetz nur Einschränkungen für Versammlungen "unter freiem Himmel" vorsieht, sollen nun alle Versammlungen reglementiert und staatlich überwacht werden. Statt einer das Grundrecht absichernden, den Staat aus den bürgerlichen Zusammenschlüssen fernhaltenden Gesetzgebung, entstehen im Zuge der Föderalismusreform Versammlungsgesetze mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die vor allem der Exekutive alle Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten nach eigenem Gutdünken sichern sollen. Der "Missbrauch" des Grundrechts soll verhindert, "den Behörden" jeder Eingriff erleichtert werden, so berichtet das baden-württembergische Innenministerium. Nationalistische und rassistische Versammlungen von rechtsaußen sind ein gesellschaftliches Problem, mit dem sich die Gesellschaft auseinandersetzen muss. Die neuen Gesetze antworten darauf, indem sie der Polizei jedes Mittel an die Hand geben, den gesellschaftlichen Protest gegen solche Versammlungen strafbar zu machen! (...) Um das Recht auf Versammlungsfreiheit und die exekutive Praxis seiner Einschränkung ist es schlecht bestellt. Ein Hoffnungsschimmer bleibt allerdings und liegt einzig in der selbstbewussten Art, in der Bürger und Bürgerinnen als Souverän dieses Recht in Anspruch nehmen. Die wechselvolle Geschichte des Versammlungsrechts zeigt allemal, wie wichtig dies ist. Wie schon das Hambacher Fest 1832 trotz Verbot stattfand, muss auch heute das Recht immer wieder neu erstritten werden gegen staatliche Macht und Kontrolle. Die zum Zaun der sich abschottenden G8-Politiker in Heiligendamm strebenden bunten demonstrierenden Gruppen sind ein Symbol für dieses "Trotzdem", für die Selbstverständlichkeit, mit der vor allem eine Jugend sich dieses Recht nimmt. @ (Original-Text gekürzt) | ||
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