Veröffentlichung von geheimen Dokumenten doch kein Geheimisverrat?

von Eichhörnchen

2003 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "Geheimnisverrat" gegen Stéphane Lhomme, den Sprecher vom französischen Netzwerk Atomausstieg "Sortir du Nucléaire" bei der Antiterror-Abteilung der französischen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Der Atomkraftgegner hatte zuvor öffentlich erklärt, im Besitz von geheimen Dokumenten des staatlichen Stromkonzerns EDF zu sein.

2006 folgte eine 15-stündige Hausdurchsuchung und Ingewahrsamnahme. Zahlreiche politische Gruppen und Initiativen zeigten sich damals bereits über das Verhalten der Behörde empört und folgten dem Aufruf von Sortir du Nucléaire, das geheime Dokument zu veröffentlichen. Ein unerwartetes Presse-Echo. Von besonderer Brisanz ist das Dokument im aktuellen französischen atompolitischen Kontext: Die Studie beweist, dass der EPR-Reaktor einem Flugzeugabsturz nicht Stand halten würde und dass dieses Risiko in Küstennähe größer ist.

Dass die bestehenden AKW derart angreifbar sind, ist nicht neu. Aber die Studie bezog sich auf einen noch nicht fertig gebauten Atomreaktor, den EPR - was in der Öffentlichkeit für Wirbel sorgte.

"Sortir du Nucléaire" argumentierte, es gehöre zu den Grundsätzen einer lebendigen Demokratie, dass Menschen Zugang zu den, ihre Sicherheit betreffenden Informationen erhalten und Stellung nehmen können. Dies ist jedoch im Atomstaat Frankreich keine Selbstverständlichkeit. Die Atomkraft als Synonym von militärischer Macht und Unabhängigkeit wurde bereits in den frühen Jahren stark vorangetrieben, die so genannte zivile Nutzung wurde undemokratisch mit militärischen Mittel durchgesetzt. Heute wird ca. 80% des französischen Stromes durch AKW erzeugt.


Licht im Dunkel

2008 wurde der Sprecher von "Sortir du Nucléaire" erneut in Gewahrsam genommen und vom Geheimdienst im Inneren DST (heute DCRI) stundenlang verhört. Daraufhin wurde zu Solidarität aufgerufen. Über 30.000 Menschen unterschrieben eine Erklärung und forderten die Einstellung des Verfahrens gegen Stéphane Lhomme. Ende August 2009 kam die erfreuliche Nachricht: das Verfahren wurde eingestellt. In Ihrer Verfügung stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten als Geheimnisverrat gewertet werden (dafür drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis). Sie sieht jedoch von der Erhebung einer Anklage ab.

Wird das öffentliche Interesse von der Behörde doch nicht bejaht? Das ist zumindest die Meinung von Stéphane Lhomme: "Die Einleitung des Verfahren war eine politische Entscheidung. Die Einstellung ist genauso politisch. Die Behörden haben pragmatisch reagiert: Es sieht so aus, als würden die Atomkraftgegner richtig für Unbehagen sorgen, also lassen wir sie doch in Ruhe", erklärte er dem Magazin "Lyon Capitale".

"Sortir nucléaire" versteht den Ausgang des Verfahrens als ausdrückliche Genehmigung dafür, geheime Dokumente zu veröffentlichen und wird diese Praxis gegebenenfalls fortsetzen.

Stéphane Lhomme wird nun die Herausgabe seiner Strafakte verlangen und die Entwicklungen um ein weiteres Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Der Staat hat die "Quelle", von der "Sortir du nucléaire" die geheimen Dokumente bekommen hat, nicht aufdecken können. Es wird u.a. aus diesen Grund vermutet, dass der Stromkonzern EDF ein besonderes Interesse daran hat, die AtomkraftgegnerInnen zu beobachten und die undichte Quelle aufzudecken. Im April 2009 wurde bekannt, dass AtomkraftgegnerInnen von der Gesellschaft Kargus Consultant im Auftrag des Stromkonzerns EDF illegal bespitzelt wurden. Gegen den Konzern läuft nun ein Ermittlungsverfahren.@

 

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