In Morsleben steht eine grundlegende Entscheidung über die zukünftigen Anforderungen an Atommüll-Endlager an.

von Peter Dickel,
AG Schacht KONRAD e.V.

Morsleben ist nicht besser als ASSE II. Gleichwohl wurde das von der DDR in zwei alten Salzschächten mit skurriler Nebennutzung (Rüstungsproduktion, Chemiemüll, Broiler-Zucht) eingerichtete Atommüll-Lager von der BRD im Einigungsvertrag 1990 begierig aufgegriffen und fürderhin für die Einlagerung von Westmüll genutzt. Allen Erfahrungen mit ASSE II und allen schon damals akuten geologischen Bedenken zum Trotz und mit höchstrichterlichem Segen.

Derzeit läuft für Morsleben ein Schließungsverfahren. Bemerkenswert deswegen, weil ein isoliertes Schließungsverfahren für Atommüll-Endlager im Atomgesetz gar nicht vorgesehen ist. Das Atomrecht sieht ein Planfeststellungsverfahren für „Errichtung und Betrieb“ von Endlagern vor. Das heißt, dass am Anfang die Eignung des Standortes steht und dann nachgewiesen werden muss, dass Betrieb und Schließung die geforderten Schutzziele nicht beeinträchtigen.

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland jedoch mit Morsleben 1990 und ASSE II im Februar 2009 dazu übergegangen ist, schon in Betrieb befindliche Atommüll-Bergwerke per Bundestagsbeschluß zum Endlager zu erklären, gilt das bundesdeutsche Atomrecht nicht mehr.

Da muß jetzt also ein Schließungsverfahren her und das bedeutet: Für zwei erklärtermaßen ungeeignete Standorte werden technische Maßnahmen festgelegt, die den Eignungsmangel ausgleichen sollen. Dabei geht es längst nicht mehr um trockene Lagerung von Atommüll, der an einem Ort fest gebunden liegt, sondern nur noch um eine Verlangsamung des Austritts radioaktiver Stoffe aus dem Endlager. Wer die Diskussion um zukünftige Anforderungen an die Endlagerung hochaktiver Abfälle in den letzten Monaten verfolgt hat, wird auch hier diese Grundhaltung wiederfinden.

Der Morsleben-Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, drängt seit Monaten darauf, die Schließungspläne öffentlich auszulegen. Im medialen Windschatten der Auseinandersetzung um ASSE II sollen hier juristische Tatsachen geschaffen werden, die politisch langfristige Wirkung hätten. Schafft man es, juristisch abzusichern, dass ein technisches Schließungskonzept für eine „sichere Endlagerung“ hinreichend ist, gibt es eigentlich keine guten Gründe mehr, Alternativen für Gorleben zu fordern. Nun braucht man den guten Menschen vom Bundesamt für Strahlenschutz gar nichts Böses zu unterstellen. Aber was wird die Atomindustrie sagen, die alternative Erkundungen zu Gorleben finanzieren soll?


Endlager-Standorte starten gemeinsame Kampagne.

Ab September werden die 4 bundesdeutschen Endlagerstandorte auf die aktuelle Entwicklung reagieren und zur massiven Beteiligung am Einwendungsverfahren aufrufen. Dabei geht es gleichermaßen um die spezifischen Probleme in Morsleben, wie die Kritik an der schrittweisen Aufweichung der Anforderungen an den langzeitsicheren Umgang mit Atommüll. In solchen Verfahren sind Einwendungen nun mal das Mittel der Wahl. Für den einen sind sie die Eintrittskarte zu klagen, für viele andere die Möglichkeit, durch kollektive Meinungsäußerung politischen Druck zu machen.@

 

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