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ASSE und Morsleben saufen ab,
und trotzdem wird weiter gemacht,
als wäre nichts geschehen. Schacht KONRAD - die Altlast von morgen! von Ludwig Wasmus und Ursula Schönberger In Asse II und Morsleben kommt das Desaster deutscher Atommülllagerung Stück für Stück ans Tageslicht der Öffentlichkeit. Was über Tausende von Jahren den Atommüll sicher von der Biosphäre abschließen sollte, droht nun abzusaufen und einzustürzen. Gleichzeitig wird nur wenige Kilometer weiter unverdrossen am nächsten „End“-Lager, an der Altlast von morgen gebaut. „Konrad ist nicht Asse“ – unter diesem sinnigen Titel wirbt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einem Faltblatt dafür, die beiden Lager nicht miteinander zu vergleichen. Der Fehler liegt jedoch nicht bei der Auswahl der einzelnen Lagerstätten. Der Fehler liegt im Grundkonzept, den Atommüll einfach in ein altes Bergwerk packen zu wollen, das Bergwerk zu schließen, nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“ wegzugehen und zu hoffen , dass die Radioaktivität erst dann rauskommt, wenn sie soweit abgeklungen und verdünnt ist, dass die gesundheitlichen Schäden vernachlässigbar sind. Dieses Konzept ist offensichtlich gescheitert, und es bedarf dringend einer neuen, grundsätzlichen Diskussion über den Umgang mit dem Atommüll. Mit Vehemenz wird versucht, den Eindruck zu erwecken, Asse II und Morsleben seien Lager aus grauer Vorzeit der Atomenergienutzung, Schacht KONRAD dagegen ein modernes und natürlich sicheres Endlager. „Damals habe man vieles einfach noch nicht so gewusst, damals sei man nicht so verantwortungsbewusst gewesen wie heute…“. Dieselben Leute, die die Verantwortung „auf die damals“ abschieben wollen, haben noch vor vier Jahren behauptet, die ASSE II wäre völlig sicher und ihre Schließung kein Problem. Und heute sind die in hohem Amt, die nach der deutsch-deutschen Einigung durchgedrückt haben, dass weiter Atommüll in Morsleben eingelagert wurde – allen Warnungen zum Trotz. Genehmigt - und viele Fragen offen Nur zur Erinnerung: Die Genehmigung von KONRAD ist kein Resultat wissenschaftlicher Begutachtung sondern eines politischen Deals. Monatelang hatten sich Jürgen Trittin (Bund) und Wolfgang Jüttner (Land) den schwarzen Peter zugeschoben. Der grüne Bundesumweltminister erklärte, Schacht KONRAD sei als Atommüllendlager nicht geeignet, er selbst unternehme jedoch nichts, Jüttner solle das Lager nicht genehmigen. Der SPD-Landesumweltminister erklärte, Schacht KONRAD sei als Atommüllendlager nicht geeignet, er könne jedoch nichts unternehmen, Trittin müsse erst die Bundesweisungen zurück ziehen. Resultat: Im Atomkonsens von 2000 wurde die Genehmigung politisch mit der Energiewirtschaft ausgehandelt und 2002 erteilt. Über 150.000 Euro haben die Menschen in der Region für die Klageverfahren aufgebracht, um letztlich vom OVG in Lüneburg zu hören, dass sie im Prinzip keine Klagerechte hätten. „Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz“, so nur ein Beispiel aus dem Skandalurteil. Nicht einmal Revision wurde zugelassen. Derzeit ist noch das Verfahren von Kläger Traube vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Dort sollte eigentlich schon im letzten Sommer ein Urteil kommen, doch bisher gibt es noch keine Signale aus Karlsruhe. Nun würde man und frau ja annehmen, wenn so ein Lager genehmigt würde, dann wären die wesentlichen Fragen der Einlagerung geklärt, ja sie wären sozusagen Grundlage der Genehmigung. Weit gefehlt! Die Pläne von KONRAD sind fast 20 Jahre alt und hoffnungslos veraltet. Nach den Plänen ist KONRAD für Müll vorgesehen, den es so gar nicht mehr gibt, weil er in Frankreich und Großbritannien an den Wiederaufarbeitungsanlagen schon verbuddelt ist. Andererseits stehen Atommüllbehälter in den Lagern der Betreiber, die von der Genehmigung nicht gedeckt sind, weil sie zu viel Strahlung oder Wärme abgeben. So werden jetzt Endlagerungsbedingungen, Behältertypen, Produktkontrolle bis hin zur Verkehrsführung neu erarbeitet. Dabei wird auf zwei Faktoren geachtet: Erstens sollen bis zur Inbetriebnahme des Lagers die Änderungen im Vergleich zu den alten Plänen unter der Schwelle bleiben, die ein neues Verfahren notwendig machen würde, um den GegnerInnen keinen zusätzlichen Angriffspunkt zu bieten. Ist der Betrieb aufgenommen, erscheinen Änderungen leichter durchsetzbar. Und zweitens werden Regelungen gefunden, die die Kosten für die Energiewirtschaft reduzieren. Skandal Altabfälle Das BfS hat festgelegt, dass alle Abfälle, die vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, keine Revision zuzulassen, konditioniert wurden, als „Altabfälle“ anzusehen sind. Das erspart der Energiewirtschaft riesige Summen. Die wasserrechtlichen Nebenbestimmungen der Genehmigung sehen eine Deklaration der wassergefährdenen chemotoxischen Stoffe vor. Ausgenommen: Altabfälle. Für die muss nur eine grobe Schätzung ohne messtechnische Überprüfung abgegeben werden. Hätte das BfS den Zeitpunkt der Genehmigung im Jahr 2002 als Stichtag zugrunde gelegt, wären umfangreiche, teure Nacharbeiten notwendig geworden. Denn obwohl die Energiewirtschaft seit 2002 von den Auflagen weiß, hat sie die entsprechenden Stoffe weiterhin nicht deklariert. Auch an anderen Stellen der neuen Endlagerbedingungen vom März 2009 wurde zugunsten der Energiewirtschaft entschieden und zuungunsten der Sicherheit. Wer also glaubt, „es wehe ein neuer Wind beim BfS“, sieht sich eines Besseren belehrt. Müll aus der ASSE II mit dem Radlader nach KONRAD? Bundesumweltminister Gabriel reist seit einigen Monaten mit der Botschaft durch‘s Land, wenn der Müll aus der ASSE II rausgeholt wird, dann ist klar, dass er sofort nach KONRAD kommt. Übrigens zum Ärger der aufrichtigen KONRAD-GegnerInnen in der SPD in Salzgitter. Ob Gabriel damit die Bewegung spalten will, ob er damit KONRAD legitimieren will, wer weiß? Nur eines ist klar, wer so redet, handelt ganz im Geiste der früheren Betreiber der ASSE II: schön, dass wir ein Lager haben, da schmeißen wir mal alles rein, was so anfällt. So einfach ist das aber nicht. Weder gibt es eine Genehmigung, 2000 verstrahlte Affen in KONRAD einzulagern, noch kann man den ASSE-Müll mit dem Radlader nach Salzgitter fahren. Wenn der Müll aus der ASSE II herausgeholt wird, dann muss erst einmal untersucht werden, um welchen Müll es sich tatsächlich handelt. Und dann muss er konditioniert werden. Geschieht das bei der Industrie, im Abfallzentrum in Greifswald oder wird eine neue Konditionierungsanlage gebaut? Wen ja, wo? Auf der Schachtanlage ASSE II, bei Schacht KONRAD? Da trifft es sich gut, dass die GNS sowieso gerne eine Konditionierungsanlage bei KONRAD bauen möchte. Auch eine solche Anlage muss erst einmal geplant, beantragt, genehmigt und gebaut werden. Soll der Müll dann wirklich nach KONRAD, dann muss erst ein umfangreicheres Verfahren zur Änderung der Genehmigung erfolgen. Ein Atommülllager ist kein Ponyhof Schacht KONRAD ist kein Vorzeigeprojekt, sondern nur ein weiteres erschreckendes Beispiel: dass die Beteiligten nichts gelernt haben, trotz 289387 Einwendungen, trotz massiven und nach wie vor anhaltenden Widerstandes von Gewerkschaften, Landwirten, Kommunen und Kirche vor Ort! „Wir haben etwas zu entsorgen, aber nichts zu verbergen“ prangt es an der Fassade der Infostelle des BfS in Salzgitter. Drinnen suggerieren bunte Bilder und Computeranimationen angebliche Sicherheit. Hochglanz- Propaganda mit Millionen-Etat. Doch ein Atommülllager ist kein Ponyhof. Man kann sich des Atommülls nicht „entsorgen“. Die Radioaktivität bleibt über Hunderttausende von Jahren bestehen, früher oder später kommt sie an die Oberfläche zurück. Wie wir jetzt sehen, früher.@ | ||
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