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Präventive polizeiliche Überwachung einer Antiatom-Aktivistin war
rechtswidrig!
November 2006, vor dem Castortransport nach Gorleben.
Zwei Wochen lang
folgten die Beamten verschiedener MEK-Einheiten (Mobiles Einsatz
Kommando) der Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte rund um die
Uhr auf Schritt und Tritt. Ob sie mit dem Ein- oder Zweirad zur Arbeit
fuhr oder ob sie auf einer Demonstration einen Redebeitrag hielt, wurde
sorgfältig von den Beamten protokolliert. Ihr Umfeld wurde ebenfalls
ausspioniert: Wen sie besuchte, mit wem sie sich unterhielt... Dabei
ging es der Polizei nicht um die Aufdeckung schwerer Straftaten. Es
handelte sich viel mehr um eine reine präventive polizeiliche
Observation mit dem verdeckten Einsatz von „besonderen technischen
Mitteln“ nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetzt (SOG). Die Polizei
fürchtete die fantasievollen (Kletter)aktionen vom Eichhörnchen, wie der
Spitzname der Aktivistin lautet, am Tag X wenn der Castor über Lüneburg
fährt.
Zwei Jahre nach dem Vorfall wurde nun die Maßnahme für rechtswidrig
erklärt und die Daten aus den Polizeiakten endlich gelöscht.
Am 12. November 2006 wurden drei RadfahrerInnen im Lüneburger
Stadtgebiet von dutzende Beamten einer Beweis- und Festnahmeeinheit der
Bundespolizei überfallen und in Gewahrsam genommen. Zu diesem Zeitpunkt
wurde ihnen bereits klar, dass sie möglicherweise von Zivilkräften
observiert worden waren. Ein Monat später kam dann die Bestätigung, als
die Polizei Cécile über die erfolgte polizeiliche Observation ihrer
Person schriftlich benachrichtigte.
Ein Jahr später, durfte die Betroffene dann endlich in die aus diesem
Anlass gefertigte Akte hineinschauen. Cécile Lecomte reichte daraufhin
umgehend Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Observation
ein. Gerügt wurde insbesondere die Sammelwut der Behörde, die jede
Lappalie in ihrer Datei speichert. Die Anordnung der Observation und die
Gefahrenprognose basierten nämlich nicht auf realen Tatsachen, sondern
nur auf ungeprüften polizeilichen Erkenntnissen von vorher eingeleiteten
eingestellten Ermittlungsverfahren zu Bagatelldelikten. Das Gesetz darf
nur im Zusammenhang mit Straftaten von erheblicher Bedeutung nach §2
Abs.10 SOG angewendet werden. Ob Baumklettern eine Straftat erheblicher
Bedeutung darstellt, ob Straßentheater vor dem Zwischenlager Gorleben
als „bandenmäßige“ Aktion im juristischen Sinne bewertet werden kann,
sei dahingestellt.
Um die Klage abzuwenden hat die Behörde am 31.01.2008 selbst die
Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich
anerkannt.
Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, kam die Polizei ihrer
Verpflichtung die Daten von Amt wegen zu löschen jedoch nicht nach !
Einen Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen trug sie in der
Datei auch nicht ein. Viel mehr benutzte sie die rechtswidrig gewonnenen
Daten weiter um weitere präventiven Maßnahmen – wie der präventive
Langzeitgewahrsam von 4 Tagen beim Castor 2008 zu begründen.
Weil die Polizei die Daten von Amts wegen nicht löschte, forderte sie
Cécile Lecomte mit Schreiben vom 28. August 2009 die Behörde auf, die
Daten bis zum 30. September zu löschen - verbunden mit der Androhung
einer Klage vor Gericht, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommt.
Anfang Oktober 2009 wurde ihr seitens der Polizeidirektion Lüneburg nun
mitgeteilt, dass die Daten nun gelöscht worden seien.
Eine bittere Erfahrung, die ihre Spuren hinterlässt, sei das Ganze schon
gewesen, erklärte Cécile „ Das war ein schwerwiegender Eingriff in
meiner Privatsphäre, was zum Beispiel auf meine damalige berufliche
Situation einen Einfluss gehabt hat. Die Erfahrung hat mich aber auch in
meiner Überzeugung gestärkt. Politik wird auf de Strasse/Schiene
gemacht! Wenn Regierungen zu Veränderungen bereit sind und einlenken,
das ist vor allem das Ergebnis vom Protest von Unten – nicht von Wahlen.
Dass die Polizei die Observation ausgerechnet gegen meine Person
durchführte, betrachte ich als ein Zeichen für die Effektivität meines
politischen Engagements! Sie kann mit den vielen kreativen
(Kletter)aktionen einfach nicht umgehen. Fantasie ist eine Waffe. “
weitere Informationen: www.eichhoernchen.ouvaton.org
Direktlink zur Seite wo der ganze Vorgang geschildert ist (mit Auszügen aus den Akten, etc.):
eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html
Direktlink zum Vorgang „Langzeitgewahrsam, Castor 2008:
eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html
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