Grafik aaa - Zeitung für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen
2004-01-13

Offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins und einiger Anwälte und Anwältinnen des anwaltlichen Notdienstes an den Einsatzleiter der Polizei Friedrich Niehörster zu den Zuständen im Wendland zur Zeit des Castortransportes

Bezirksregierung Lüneburg
Friedrich Niehörster
- persönlich -
Auf der Hude 2
21339  Lüneburg


Sehr geehrter Herr Niehörster,

Wir Anwälte und Anwältinnen vom anwaltlichen Notdienst sind äußerst verwundert über die Nachrichten, die von Polizei und Bezirksregierung über den Polizeieinsatz beim letzten Castortransport in das Zwischenlager Gorleben verbreitet wurden. Sie lobten den Widerstand der Demonstranten und Demonstrantinnen als fair und sprechen von einem reibungslosen Transport. Das Verhalten der Beamtinnen und Beamten war leider oftmals alles andere als fair und das Leben im Wendland für 5 Tage alles andere als reibungslos. Ihre Darstellungen sind aus unserer Sicht gezielte Falschinformationen. Wir haben offensichtlich eine andere Wirklichkeit erlebt, nämlich den militärisch-polizeilichen Ausnahmezustand, die Mißachtung von Absprachen im Vorfeld, willkürliche Eingriffe in Bürgerrechte, Ausgangssperren und Festnahmen ganzer Dörfer, willkürliches Vorgehen gegen friedliche DemonstrantInnen, ortsansässige BürgerInnen sowie BesucherInnen von Kulturveranstaltungen weitab der Transportstrecke ohne einejede Rechtfertigung, die vor unserer Verfassung Bestand haben könnte.

Unangemessenes Polizeihandeln haben wir in der „heißen Phase“ überall feststellen müssen:

Entgegen Ihren Ankündigungen wurde uns Anwälten und Anwältinnen kein freier Zugang zu den Gefangenen gewährt, häufig wurde uns schon der Zugang zum Ort des Geschehens verwehrt (teilweise mit der Begründung, die Absperrung diene nur der „Verkehrsleitung“, hier half auch ein Telefonat mit ihren juristischen Beratern nicht weiter, Gespräche mit Gefangenen vor Ort wurden unterbunden, teilweise wurden uns Platzverweise erteilt (so bei der Ingewahrsamnahme von 10 Menschen aus dem Kessel in Grippel durch eine Einheit aus Dachau/Nürnberg in Bayern), (so von der Einheit von Herrn GebhardtGephard) Polizeibeamten weigerten sich regelmäßig, ihren Namen oder Einsatzleiter zu nennen (um nur einige dokumentierte Situationen zu nennen:so die Beamten der Festnahme- und BeweissicherungshuntdertschaftEinheit von Herrn Gepard aus Dachau/Nürnberg in Bayern; die Beamten bei der Einkesselung des Dorfes Laase), hier gibt es auch andere Beispiele aus Laase,

In der „heißen Phase“ des Transports sind Einsatzleiter grundsätzlich nicht mehr zu sprechen, so während der Festnahme der Dörfer in Grippel, Laase und bei dem Vorgehen gegen die Kirchengemeinde in Langendorf: In der Einsatzzentrale wurde auf die örtlichen Einsatzleiter verwiesen, vor Ort weigerten sich die Einsatzleiter (z.B. ein Einsatzleiter aus Hamburg in Grippel), mit Betroffenen, RechtsanwältInnen oder PastorInnen zu verhandeln; Ihre „Konfliktbeamten“ beteuerten, sie könnten nichts mehr machen und bezeichneten sich in dern konkreten Einsatzsituation enin Laase selbst als „Witzfigur“,

Auch Ihr juristischer Berater (so in Laase)…ist in der „heißen Phase“ nicht mehr zu Verhandlungen bereit (zur Einkesselung von Laase: „Ich weiß nichts von der Maßnahme, sie macht aber Sinn und ist rechtmäßig“),

Mit waahrheitswidrigen Gerüchten (in Grippel in der Nacht vom 11. auf den 12.11.03: „es sitzen 150 Gewaltbereite in der Scheune“, später wurden dann 10 friedliche Menschen festgenommen) werden unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegen friedliche Personen und Ortsansässige -, also die intensive Inanspruchnahme von Nichtstörern -, vor Ort gerechtfertigt,- nur werden die „150 Gewaltbereiten“ nicht gefunden und die Maßnahmen gegen alle anderen Betroffenen nach dieser Erkenntnis stundenlang nicht aufgehoben (so in Grippel in der Nacht auf den 12.11.),

Die Verhältnisse in der Gesa waren trotz gegenteiliger Ansagen weiterhin katastrophal: eine Hand wusste nicht, was die andere tat, Jugendliche wurden „aus Versehen“ festgehalten, nach wie vor wurden dem Gericht nicht rechtzeitig Akten vorgelegt: für 5 Gefangene am Nachmittag des 11.11.2003 lagen nach 5 Stunden noch keine Anträge vor, das Unverzüglichkeitsgebot wird regelmäßig verletzt, weil erst nach Eintreffen der Gefangenen in der Gesa angefangen wird, die Anträge auf richterliche Überprüfung der Freiheitsentziehung vorzubereiten, bis dahin sind häufig schon 5 Stunden oder mehr vergangen: allein die Polizei ist für diese Verzögerungen verantwortlich und nicht – wie sie in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 27.12.03 glauben machen wollen – Gericht oder RechtsanwältInnen; eine adäequate Unterbringung für Übernachtungen die nacht ist nacwar nach wie vor nicht vorhanden, die Verpflegung war unzureichend, Akten verschwanden (so am 12.11.2003, was die Freilassung eines Jugendlichen, der in Quickborn festgenommen wurde, verzögerte),

Vor Ort gestellte Anträge auf richterliche Überprüfung der Freiheitsentziehung wurden nicht an das Gericht weitergeleitet (so mindestens 60 Anträge aus dem Kessel in Grippel),,

Völlig friedliche Sitzblockierer werden nicht nur von den Bayern („Wir sind Bayern, wir tragen nicht“)) nicht weggetragen, sondern durch den Einsatz von schmerzhaften Griffen „entfernt“, ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde wird nicht gewahrt (so z.B. an der Schiene in Rostorf am 11.11.2002 und auf der Straße in Grippel in der darauffolgenden Nacht),,

Der Zugang zu Demonstrationen oder kulturellen Veranstaltungen sowie de r Anliegerverkehr wird durchgängig wird durch weiträumige Absperrungen, begründet durch „Verkehrsleitung“, verhindert, obwohl das einzige Verkehrschaos, dass das Wendland kennt, regelmäßig durch den Abzug der Einsatzkräfte nach Einfahrt des Castorzuges in das Zwischenlager entsteht,

In Laase wurde ohne jede Rechtsgrundlage das halbe Dorf eingekesselt, außerhalb jeder Versammlungsverbotszone, eine reine Kulturveranstaltung festgenommen, es wurde BesucherInnen die ganze Nacht untersagt, vom Kulturzelt - 500 m abseits der Versammlungsverbotszone -in Richtung Lüchow nach Hause zu fahren!,,

Die Bewegungsfreiheit im gesamten Landkreis wird durch schikanöse Polizeikontrollen und „Umleitungen“ eingeschränkt, Nachbarn und Familien konnten nicht mehr das Haus verlassen oder nach Hause gehen, weil sie von der Polizei umstellt waren und diese „auf Anweisung von oben“ keinen Ausnahmegrund vorsahen,

Regelmäßig wird das Versammlungsrecht verletzt, in dem ohne Auflösung polizeiliche Maßnahmen bis hin zur Freiheitsentziehung ergriffen werden (so z.B. in Grippel: Gewahrsamsanordnung gegen ca. 1000 Personen auf der Straße, neben der Straße und außerhalb der 50m-Zone ohne Ausnahmen und ohne vorherige Versammlungsauflösung, begründet mit „Verstoß gegen das Versammlungsverbot“),

Das Spezielle Rechte der Kirche wurden missachtet in Quickborn durch gewalttätige Eingriffe der Polizei in kirchliches Eigentum und kirchliche Schutzräume,

Legaler Protest der von Bauern mit ihren Traktoren endet mit Sicherstellungen der Fahrzeuge (am 10.11. auf dem Kreuzfeld), dadurch ist es den Bauern praktisch nicht mehr möglich, mit ihren Fahrzeugen ihren Protest zu äußern,

Willkürlich wurde Eigentum beschlagnahmt. Hierbei wurden die Eigentümer an der Nase herumgeführt, indem ihnen am 12.11., nach der Durchfahrt der Castoren, Beschlagnahmeverfügungen, die auf den 11.11. datiert waren, ausgehändigt wurden - damit wird jeder vorläufige Rechtsschutz auf verfassungswidrige Weise unmöglich gemacht.



Es ist erschreckend, wie wenig Kenntnis die eingesetzten Beamten und Beamtinnen von demokratischen Grundrechten, dem Verfassungsgefüge und ihren eigenen Pflichten haben. , insbesondere das Nennen ihres Namens bzw. ihrer Einheit und einer Rechtsgrundlage für ihr Handeln Statt auf konkrete Rechtsgrundlagen und Tatsachen, die Eingriffe rechtfertigen würden, wird auf eine „allgemeine Gefahrenlage“ verwiesen oder unterschiedslos auf „das Versammlungsverbot“ unabhängig von Ort und Anlassß der Maßnahme. Die Verpflichtung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist den meisten nicht bekannt. Der Castortransport ist keine Geländespiel, bei dem es Aufgabe der Polizei ist, den Transport möglichst schnell und sicher ins Zwischenlager zu bringen. In ihrem offenen Brief in der EJZ vor dem Castortransport haben Sie leider vergessen, dass der rechtsstaatliche Auftrag der Polizei nicht nur ist, den Transport zu sichern, sondern immer und überall auch die Sicherung der Grundrechte der Menschen, auch im Wendland zur Zeit des Castortransportes. Sie vergaßen auch zu hinterfragen, ob ein Polizeieinsatz, den Sie selbst als „belagerungsähnlichen Zustand“ beschreiben, mit den Grundrechten vereinbar ist.

Das, was wir alljährlich im Wendland erleben müssen, hat mit Rechtsstaat nur noch entfernt etwas zu tun.


Wir fordern Sie auf,

In Zukunft bei Ihrer Einsatzplanung die zu schützenden Grundrechte der Menschen im Wendland zu beachten, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Demonstrations-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit, sowie das Recht auf unverzügliche richterliche Entscheidung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, und vor allem die Menschenwürde der Personen, gegen die sie - zu Recht oder zu Unrecht – vorgehen,

Beamte und Beamtinnen das Tragen von Namensschildern zu verordnen,

Beamte und Beamtinnen umfassend über die Rechtsgrundlagen ihres Handelns und die hierdurch tangierten Grundrechte zu informieren,

Entscheidungsbefugte AnsprechpartnerInnen zu nennen, die den genannten Missständen vor Ort abhelfen können und die in jeder Situation für deeskalierende Lösungen und Absprachen aller Beteiligten zur Verfügung stehen..



Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein sowie Anwälte und Anwältinnen des anwaltlichen Notdienstes im Wendland: Ulrike Donat, Britta Eder, Thomas Hauswaldt, Hannes Honecker, Martin Lemke, Karen Ullmann

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