USA:

Uranabbau bei den Havasupai

Spätestens seit Ende des 2. Weltkrieges gewann Uran immer mehr an Bedeutung. Neben der militärischen Nutzung entdeckte man im Laufe der Zeit auch den zivilen Vorteil, vor allem bei der Energiegewinnung. Auf dem Colorado Plateau begann die Suche nach geeigneten Fundorten zu Beginn der 80er Jahre durch die in Denver beheimatete Firma »Energy Fuels Nuclear« (EFN). Bald waren mehr als 50.000 (!) sogenannter »Claims« angemeldet. Diese Ansprüche auf staatliches Land zum Abbau von Bodenschätzen erstreckten sich beiderseits des Grand Canyon.


Das »Mining Law« und seine Folgen

In den Vereinigten Staaten ist der Abbau von Bodenschätzen auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1872 besonders einfach. Nach dem „Mining Law“, welches eigentlich für Goldgräber gedacht war, kann jeder öffentliches Land beanspruchen, wenn er nachweisen kann, dass es dort abbaubare Vorkommen an Mineralien gibt. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich National Parks und ähnlich geschützte Gebiete. Experten gehen davon aus, dass im Gebiet beiderseits des Grand Canyon ungefähr 1.500 t Uran vorhanden sind. Bei den geplanten Minen handelt es sich zwar durchweg um kleinere Anlagen, allerdings haben die dortigen Erzvorkommen einen sehr hohen Anteil an Uran (etwa 3 bis 10 mal höher als gewöhnlich).


Die aktuelle Situation

Der »Run« auf dieses hochwertige Uranerz fand zu einer Zeit statt, als der Preis dafür auf dem Weltmarkt noch sehr hoch war. Mitte der 80er Jahre setzte jedoch ein Preissturz ein, der allerdings nach Meinung von Fachleuten nur vorrübergehender Natur sein sollte. Mit Ende des »Kalten Krieges« aber brachten Staaten wie Russland und China größere Mengen billigeres Uran auf den Markt und führten einen weiteren Preisverfall herbei.

Dies ist der einzige Grund, warum heute viele ehemalige Minen geschlossen sind und geplante Neubauten von Anlagen zur Gewinnung von Uran noch nicht umgesetzt werden. Allerdings steigt im Moment mit den weltweiten Atom-Ambitionen das Interesse an Uran wieder.

Auch die Havasupai-Indianer sind vom Uranabbau betroffen. Die EFN begann 1984 mit der Planung der sogenannten Canyon Mine. Die Genehmigung dafür hatte die Firma bereits 1978 vom »National Forest Service« erhalten. Diese Anlage befindet sich im unmittelbaren Quellgebiet des Havasu Creeks, der die Reservation der Havasupai mit Wasser versorgt.

Der Schacht der Mine ist bereits fertiggestellt und die Gewinnung von Uranerz könnte jederzeit beginnen. Wegen der niedrigen Weltmarktpreise ist jedoch dort bisher seitens der EFN auf den Abbau von Uran verzichtet worden. Das umzäunte Gebiet der Mine liegt zudem auf heiligem Gebiet der Havasupai. Allerdings gehört diese Gegend um den für die Indianer spirituell wichtigen »Red Butte« nicht zu dem Territorium, welches ihnen durch den »Grand Canyon Enlargement Act« 1975 zugesprochen worden ist. Somit konnte der »National Forest Service« dem Unternehmen EFN gemäß dem »Mining Law« von 1872 die Erlaubnis erteilen, dort Uran abzubauen.


Der Widerstand gegen die Urangewinnung

Seit die Havasupai 1984 von den Plänen zum Abbau des Uranerzes durch EFN erfahren haben, wehren sie sich dagegen. Damals kamen Vertreter des Unternehmens zu den Havasupai und wollten sie durch Geldzahlungen dazu bringen, ihren Widerstand gegen die »Canyon Mine« aufzugeben.

Die Havasupai sehen sich als die vom Schöpfer beauftragten Hüter des Grand Canyon‘s und haben ihrer Ansicht nach somit eine tiefe Verpflichtung ihren Lebensraum zu schützen. Darüber hinaus wäre der »Red Butte«, ein für die Havasupai spirituell wichtiger Berg, und seine Umgebung von den Abbauaktivitäten betroffen. Aus diesem Grunde lehnten sie das Angebot von EFN ab.

Im Juni 1988 reichten die Indianer Klage gegen den National Forest Service ein, um die Mine zu stoppen. Dabei stützten sie sich auf zwei wichtige Punkte: Nach Ansicht der Havasupai verletzt der National Forest Service mit seiner Genehmigung:

a) das Recht auf freie Religionsausübung und
b) verstößt gegen Umweltbestimmungen

Der amerikanische Kongress hatte bereits bei der Ausarbeitung des »Grand Canyon Enlargement Act« die besondere Bedeutung der spirituellen Orte und der Religion der Havasupai hervorgehoben.

Daher waren diese davon ausgegangen, dass der Bau der Mine diesen Aussagen widerspräche und somit gegen den 1. Zusatzartikel der Verfassung verstieße, der die freie Religionsausübung als Grundrecht eines jeden Bürgers festschreibt. Auch würde der »American Indian Religious Freedom Act« von 1978 verletzt. Nach diesem Gesetz hat die US-Regierung das Recht der Indianer auf freie Religionsausübung zu schützen.

 

Daneben führten die Havasupai noch ein weiteres Gesetz an, welches bei der Vergabe der Abbaurechte verletzt worden war. Hierbei handelt es ich um den 1969 verabschiedeten »National Environmental Policy Act«. Danach hat die Umweltschutzbehörde darauf zu achten, dass Firmen die Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Havasupai waren der Meinung, dass diese Behörde ihre Aufgabe bei der Überwachung der Canyon Mine nur sehr mangelhaft nachgekommen war.


Die »G-O Road Entscheidung«

Der vorsitzende Richter des zuständigen District Courts jedoch sah dies anders und entschied gegen die Havasupai. Er begründete seine Klageabweisung mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1988, der sogenannten »G-O Road Entscheidung«. Dieses Urteil besagt, dass das Recht der US-Regierung auf die Nutzung öffentlichen Landes absoluten Vorrang vor allen anderen Ansprüchen habe und deshalb wichtiger sei als die religiösen Interessen der Indianer. Damit genießen heilige Stätten der Ureinwohner Nordamerikas keinen Schutz durch den »First Amendment«. Ebenfalls war das Gericht der Ansicht, dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie dem »National Environmental Policy Act« entspreche und damit ausreichend für die Genehmigung gewesen sei. Auch der US-Supreme Court schloss sich dieser Meinung an und entschied im März 1992 in letzter Instanz gegen die Havasupai.

Trotzdem geben die Indianer ihren Widerstand gegen die Mine nicht auf und versuchen, über die Öffentlichkeit Druck auf die Betreiber auszuüben.


Die Gefahren des Uranabbaus

Das Uranerz enthält neben dem eigentlichen Uran noch weitere, giftige Stoffe und Schwermetalle. Die »Canyon Mine« soll in Untertagebauweise betrieben werden. Dabei wird gefährliches Radongas freigesetzt. Dieses krebsverursachende Gas bedroht die in der Mine tätigen Arbeiter und verteilt sich aber auch auf Grund seiner Konsistenz sehr leicht über weite Gebiete und gefährdet so Unbeteiligte.

Für die Havasupai ist jedoch die Verseuchung des Grundwassers durch radioaktives Material die größte Gefahr. Insbesondere der für sie so lebenswichtige Havasu Creek wäre davon betroffen. Die Gefahren radioaktiver Verseuchung können aber auch durch Abraumhalden oder durch einen nie auszuschließenden Unfall hervorgerufen werden. An entsprechenden Beispielen mangelt es hierbei nicht. Vor allem die in der Nähe der Havasupai lebenden Navajo haben da bereits bittere Erfahrungen machen müssen.

Der auf der Navajo-Reservation liegende Ort Tuba City war in der Blütezeit des Uranabbaus das Zentrum dieser Aktivitäten. Heute gibt es unter den Navajo unzählige Opfer dieser »strahlenden« Arbeiten. Nicht umsonst trägt die Bundesstraße, welche durch Tuba City führt, den Beinamen »Cancer Alley« (Landstraße des Krebses). Auch heute noch sind von den über 1.100 ehemaligen Uranminen auf der Navajo-Reservation knapp die Hälfte nicht ausreichend abgesichert, so dass noch immer Radongas ungehindert ausströmt.

Auch die Betreiberfirma EFN kann da auf eigene Erfahrungen zurückgreifen. Die Hack Canyon Mine, die nach Angaben von EFN genauso sicher sein sollte wie die geplante Canyon Mine, wurde 1984 überschwemmt und mehrere Tonnen Uranerz rutschten in den Colorado River.

Die Havasupai sind ein Beispiel für das bis heute vorhandene Denken in den USA. Regierungsstellen und Unternehmen setzen sich über die berechtigten Sorgen und Interessen der Ureinwohner hinweg. Hier steht der Gewinn über dem Recht auf Leben und Gesundheit. Es wird Zeit, dass dieses kolonialherrschaftliche Denken in unserer aufgeschlossenen Zeit endlich ein Ende findet.@

externer Link asnai.de/themen/havasupai.htm#Die%20aktuelle%20Situation

 

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