Das soll dann gelten

von Karl Friedrich Kassel, EJZ

Es sollte ein Arbeitstreffen sein. In einem nicht öffentlichen Workshop würde über die Sicherheitsanforderungen diskutiert, die an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu stellen wären. Dazu hatte das Bundesumweltministerium (BMU) auch Lüchow-Dannenberger nach Berlin eingeladen: Kritiker, Befürworter, Ratsmitglieder, Kirchenvertreter. Aber was die Angereisten erwartete, hatte wenig mit ihren Vorstellungen von einem Arbeitstref fen gemein.

Denn an dem Vorschlag des BMU für die Sicherheitsanforderungen gab es nach Ansicht der Ministerialbeamten nichts mehr zu arbeiten. Im April sollten die endgültigen Formulierungen stehen, im Mai das Regelwerk veröffentlicht werden. Eine Überarbeitung, in der die Ergebnisse des Arbeitstreffens am Wochenende eingearbeitet würden, war nicht vorgesehen, kritisierte die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte (Grüne). Mehr als das Versprechen, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen, erreichten die Kritiker auch nach Protesten nicht. Fast hätten sie den Workshop sofort wieder verlassen.

Denn auch die anderen Umstände dieser Veranstaltung waren nicht geeignet, die Mitarbeit an den Sicherheitsanforderungen als ernst gemeintes Anliegen von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) anzusehen. Der Textvorschlag lag erst unmittelbar bei Veranstaltungseröffnung auf den Tischen der rund 50 Teilnehmer. Ein Zusammenhang zwischen der Formulierung von Sicherheitsanforderungen und einer neuen Endlagersuche wurde vom BMU von vornherein abgelehnt. Gerade für die Kritiker aus Lüchow-Dannenberg eine undenkbare Vorstellung. In einer gemeinsamen Erklärung stellen sie fest: Die Grundlage für die Anwendung von Sicherheitsanforderungen an ein Endlager sei „zwingend ein vorausgegangenes vergleichendes und transparentes Auswahlverfahren“. Dieser Zusammenhang müsse bereits in den Sicherheitsanforderungen festgelegt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Schutzkriterium. Das Risiko für den Austritt von Radionukliden und die Belastung für Menschen wird als zu hoch angesehen. Auf 1000 Einwohner könnte es eine ernsthafte Erkrankung geben. Auf ein Deckgebirge als Schutz über einem Endlager dürfe auf keinen Fall verzichtet werden. Der Landtagsabgeordnete Kurt Herzog (Linke) bemängelt, dass es zu einem Auswahlverfahren weder eine konkrete Aussage noch einen verbindlichen Zeitplan gibt. Sein Eindruck: „Gabriel will kurz vor Toresschluss noch irgendetwas abliefern.“ Diskussionsteilnehmer aus dem wissenschaftlichen Bereich äußern Verständnis gerade für die Kritik aus Lüchow-Dannenberg. Andererseits: Die Risikowerte entsprächen den Grenzwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Trinkwassernutzung. Außerdem hätte jede neue Endlagersuche, die am Nullpunkt anfangen könnte, mit der Formulierung standortunabhängiger Sicherheitsanforderungen begonnen. Ohne eine Aussage zur Standortauswahl. Nach den Formulierungen des BMU sollen diese Anforderungen „gelten für den Standort, an dem sich der für die Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständige Bund für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entschieden hat“.

Das Bundesumweltministerium (BMU) bestreitet den Eindruck von Teilnehmern des Endlager-Workshops am vorigen Wochenende. Es könne keine Rede davon sein, dass die Ergebnisse des Treffens für die Formulierungen der Sicherheitsanforderungen an ein Endlager irrelevant seien, meint BMU-Sprecher Michael Schroeren zu der Kritik.

Schroeren weist darauf hin, dass dieses Treffen von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden war, an der alle Gruppierungen beteiligt waren. Das gilt auch für Kritiker aus dem Wendland. In welcher Form die Forderung, ein vergleichendes Auswahlverfahren für einen Endlagerstand- ort in die Sicherheitsanforderungen hinein zu schreiben, berücksichtigt werden kann, werde zurzeit im BMU geprüft. Die Diskussion über die Sicherheitsanforderungen habe im Übrigen nicht erst mit diesem Workshop begonnen. Die Grundzüge seien bereits im vergangenen Herbst beim Endlager-Symposium vorgestellt worden. Das Treffen am Wochenende sei die Fortsetzung der damals begonnenen Diskussion gewesen. Es sei in der Tat so, dass sich die derzeitige Koalition nicht auf ein neues Auswahlverfahren verständigen könne. Deshalb wird sich da auch nichts mehr bewegen. Unabhängig davon könne man jedoch die Sicherheitsanforderungen, die für einen später auszuwählenden Standort gelten sollen, festlegen. Das habe „nichts mit einer Vorfestlegung auf Gorleben zu tun“, meint Schroeren. @

 

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