Ein geplantes, nie gebautes Nukleares Entsorgungszentrum in Gorleben, die Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe und das „Versuchs“Endlager Asse dienten als Entsorgungsnachweis und Genehmigungsvoraussetzung für AKW.

Die Asse galt als sichere Entsorgung

von Friedrich Kassel

Gebaut wurde es nie. Aber gute Dienste hat das einst in Gorleben geplante Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) dennoch geleistet.

In mindestens einem Fall reichte einem Verwaltungsgericht bereits die Aussicht auf ein solches Zentrum im Gorlebener Wald für die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Atomkraftwerkes. Später übernahm diese Funktion, eine Aussicht auf eine gesicherte Entsorgung zu gewähren, das Zwischenlager in Gorleben.

Zentraler Bestandteil eines solchen „Entsorgungsnachweises“ als Genehmigungsvoraussetzung für Atomkraftwerke war jedoch in vielen Fällen die Wiederaufarbeitungsanlage im Forschungszentrum Karlsruhe (WAK). Deren radioaktive Reste wurden im Endlager Asse bei Wolfenbüttel „entsorgt“, wie jetzt bekannt wurde. Auch unmittelbar taucht das marode Atommülllager in Genehmigungstexten für Atomkraftwerke als Endverbleib für die Abfälle aus dem AKWBetrieb auf.

Dabei waren weder die „Asse“ noch die WAK Karlsruhe als Entsorgungseinrichtung legitimiert. Beide liefen rechtlich als Forschungseinrichtungen. Das brachte Vorteile für Betreiber und Politik. Die für Entsorgungsanlagen wie einem atomaren Endlager vorgesehenen Kontrollen und Öffentlichkeitsbeteiligungen galten für die Forschung nur eingeschränkt.

Die „Asse“ wurde deshalb bis zum Jahresende 2008 als normales Bergwerk nach Bergrecht behandelt. Erst nach dem ungeplanten Bekanntwerden der Vorfälle in dem Lager werden seit Jahresanfang die Regeln des Atomrechts angewandt. Nach dem Atomgesetz muss der Betreiber eines Atomkraftwerkes die gefahrlose Beseitigung der abgebrannten Brennstoffe nachweisen. Dies konnte bis Mitte der neunziger Jahre einzig durch die Wiederaufarbeitung und die spätere Endlagerung geschehen.

Beides sollte einmal in Gorleben stattfinden. Das NEZ sollte die damals größte europäische Atomanlage werden, mit Wiederaufarbeitung (WAA), Zwischenlagerung, Endlager und Fertigung von Brennelementen. 1979 gab Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) diesen Plan nach dem Hannover- Treck der Wendländer auf. Die WAA sei politisch nicht durchsetzbar. Man müsse auf sie verzichten, wenn man das Wichtigste am Entsorgungskonzept retten wolle, das Endlager, schrieb Albrecht damals an Bundeskanzler Schmidt.

Aber vorher nutzte allein die Planung der Anlage schon bei der Genehmigung des Atomkraftwerkes Brokdorf. Es bestünden Aussichten, dass der Übergang von der kleinen WAK in Karlsruhe zum großindustriellen Betrieb in Gorleben „gelingen kann“, erklärte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein 1977 zuversichtlich. Als im vergangenen Jahr die Vorfälle im Endlagerbergwerk Asse bekannt wurden, versuchte Ministerpräsident Christian Wulff zu beruhigen. Bei dem in der Asse eingelagerten Abfall handele sich vor allem um Krankenhausabfälle. Inzwischen steht fest, dass auch dies die Wirklichkeit in der „Asse“ nicht traf. Etwa 90 Prozent der Abfälle, die in dem als Versuchsbergwerk für Gorleben eingerichteten Endlager eingelagert wurden, stammen aus der WAK Karlsruhe. In mindestens fünf Genehmigungen tauchen WAK und „Asse“ als Entsorgungsnachweis auf: Brokdorf, Stade, Grohnde sowie Biblis A und B.

In den Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) von Block A und Block B in Biblis wird die „Asse“ unmittelbar als Endverbleib des radioaktiven Abfalls genannt. Gegen die schon damals geäußerte Kritik an den Entsorgungswegen und am Zustand der Asse war die Genehmigungsbehörde 1970 und 1972 noch resistent. „Es ist unzutreffend, dass die Lagerprobleme nicht zu beherrschen seien“, heißt es in der 1. TEG zum Block A. „In dem erwähnten stillgelegten Salzbergwerk Asse können auch hochaktive Materialien für Jahrhunderte gelagert werden.“

Genehmigt war die Asse allerdings nur als Forschungsbetrieb für schwach- und mittelradioaktiven Abfall. Ihre Feststellung gefiel der Genehmigungsbehörde so gut, dass sie den Text zwei Jahre später wörtlich wiederholte, bei der 1. TEG zum Block B in Biblis. Die Betriebsgenehmigungen, die auf diesen offensichtlich falschen Voraussetzungen gründeten, wurden nie widerrufen.

aus EJZ vom 18.3.09

 

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