Bundesverwaltungsgericht erteilt der Atomindustrie zu Recht eine Absage.
IPPNW: Weiterbetrieb von Biblis A und Brunsbüttel verantwortungslos.

Keine Laufzeitverlängerung
für Biblis A und Brunsbüttel

PM-IPPNW vom 26.3.09

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine weitere Laufzeitverlängerung für die AKW Biblis A und Brunsbüttel untersagt wird. „Ein anderes Urteil war sachlich überhaupt nicht möglich“, sagte der Atomenergie-Experte der IPPNW, Henrik Paulitz. „Der Wortlaut des Atomgesetzes wie auch der Wille des Gesetzgebers sind völlig eindeutig: Man wollte nicht, dass auf Uralt-AKW wie Biblis A und Brunsbüttel Strommengen vom stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich übertragen werden können.“

Im Atomgesetz ist die Möglichkeit der Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf verschiedene andere AKW, nicht aber auf Biblis A und Brunsbüttel vorgesehen.

Auch die Intention des Gesetzgebers ist eindeutig. In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf vom 11. September 2001 (Bundestags-Drucksache 14/6890) nimmt der Gesetzgeber in seiner Begründung für den maßgebenden Absatz im Atomgesetz (§ 7 Abs. 1d AtG) ausdrücklich Bezug auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkraftwerksbetreibern vom 14. Juni 2000.

In diesem so genannten Atomkonsens-Vertrag wiederum heißt es zur Möglichkeit der Strommengen- Übertragung aus Mülheim-Kärlich wörtlich: „Es besteht Einvernehmen, dass diese Strommenge auf das KKW Emsland oder andere neuere Anlagen sowie auf die Blöcke B und C des KKW Gundremmingen und max. 20 % auf das KKW Biblis B übertragen werden.“

Das belegt zweifellos die Intention des Gesetzgebers, Strommengen-Übertragungen aus Mülheim-Kärlich lediglich auf „neuere“ Anlagen sowie begrenzt auf die Altanlage Biblis B zu gestatten. Die Atomkraftwerksbetreiber hatten dem ausdrücklich zugestimmt und zudem zugesichert: „Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird.“

„Die AKW-Betreiber RWE und Vattenfall haben mit ihrer Klage also nichts anderes als Wortbruch begangen“, so Paulitz. „Auch ist es nicht akzeptabel, dass RWE und Vattenfall trotz der eindeutigen Rechtslage diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgefochten haben. Maßgeblich hierfür ist allein der Umstand, dass die Unternehmen aus den alten abgeschriebenen AKW tagtäglich Profit ziehen. Die maßlose Gier der Atommanager und der Aktionäre dieser Unternehmen sind der einzige Hintergrund dafür, alles zu tun, um diese Gelddruckmaschinen weiterbetreiben zu können.“

Ein Weiterbetrieb von Biblis A und Brunsbüttel wäre nach Auffassung der IPPNW völlig verantwortungslos. Die Organisation hat für Biblis B, den bauähnlichen Nachbarblock von Biblis A, insgesamt 210 schwerwiegende Sicherheitsmängel dokumentiert. Diese beruhen auf Bewertungen offizieller Gutachter und Reaktorsicherheitsexperten, unter anderem des TÜV Süd, dem „Hausgutachter“ der hessischen Atomaufsicht. Und in einem internationalen Vergleich der OECD schnitt das deutsche Referenz-AKW Biblis B hinsichtlich der Kernschmelz- Festigkeit katastrophal schlecht ab. „Der zwei Jahre älteren Anlage Biblis A wird von Fachleuten ein noch schlechterer Sicherheitsstandard zugeschrieben“, so Paulitz.

externer Link ippnw.de

 

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