wer setzt sie fest ? wen schützen sie wovor?
Grenzwerte für Radioaktivität ?

 

Grenzwerte legen zum einen Immissionen fest; sie regeln also, welche Belastung auf Menschen einwirken darf. Sie bestimmen eine Belastungsgrenze, oberhalb deren rechtlich Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Werte werden von der Strahlenschutzkommission SSK festgesetzt und in der Strahlenschutzverordnung StrSchV verbindlich gemacht.

Grenzwerte regeln zum anderen zulässige Emissionen; mit diesen Werten wird geregelt, in welchem Umfang Schadstoffe freigesetzt werden dürfen. Diese Erlaubnis mit ihren Mengenbegrenzungen ist Teil der Betriebsgenehmigung von Atomanlagen. Sie wird erteilt vom Bundesamt für Strahlenschutz, über ihre Einhaltung wacht die Atomausicht der Bundesländer.

Im Genehmigungsverfahren muss der Betreiber darstellen, dass durch die ihm erlaubten Freisetzungen die zumutbaren Belastungen für andere nicht überschritten werden. Um das zu berechnen, wird eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten zur Ausbreitung radioaktiver Stoffe und Annahmen zu Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten zugrunde gelegt. Das Regelwerk hierfür ist die Allgemeine Anwendungsvorschrift AVV als Teil der Strahlenschutzverordnung.

Bei diesen Grenzwerten handelt es sich nicht um biologisch unbedenkliche Strahlendosen, sondern um politisch festgelegte Werte. Mit ihrer Festsetzung wird die Frage beantwortet, welches Risiko als zumutbar hinzunehmen ist.

Für beruflich strahlenexponierte Personen gilt derzeit ein Grenzwert von 50 Milli-Sievert pro Jahr, der auf 20 mSv/a reduziert werden soll. Für die Bevölkerung in der Umgebung von Atomanlagen ist der Grenzwert auf jeweils 0,3 mSv/a für den Luftpfad und den Wasserpfad festgelegt; er soll nach Vorstellung einiger im Rahmen der Anpassung an das neue europäische Recht auf 1,0 mSv/a erhöht werden.
 

 

  Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP)

Auf dem Gebiet des Strahlenschutzes hat eine einzige Expertenorganisation einen besonders großen Einfluß auf die Formulierung von Strahlenschutzbestimmungen. Diese Organisation ist die International Commission on Radiological Protection (ICRP). Ihre Empfehlungen sind die Grundlage für die nationalen Strahlenschutzgesetzgebungen. Öffentliche Besorgnis über Strahlenbelastung aus der Atomindustrie wird von den Regierungen, Behörden und der verursachenden Industrie selbst meist als irrational und unwissenschaftlich abgetan. Dabei dienen die Empfehlungen der ICRP als Rechtfertigung.

Die ICRP besteht aus 13 Wissenschaftlern. Sie ist keine regierungsamtliche Organisation und wird weithin als die höchste Autorität auf dem Gebiet des Strahlenschutzes betrachtet.

Eine Vorläuferorganisation gab es schon seit 1928, die sich vor allem mit dem Strahlenschutz für Radiologen und ihre MitarbeiterInnen befasste.

Bei der Reorganisation der ICRP nach 1950 wurden vor allem Experten aus amerikanischen und englischen Atomwaffenforschungszentren ausgewählt und durch Radiologen aus anderen Ländern ergänzt.

Da neue Mitglieder nur durch die ICRP selbst ernannt werden, ergab sich im Laufe der Zeit eine Beschränkung der Denkweise, die in erster Linie sich an den Erfordernissen der Atomtechnologie und der Radiologie orientiert. Auch die Mitglieder der verschiedenen Unterkomitees werden von den 13 „Gralshütern“ der ICRP ausgewählt. Alle Mitglieder der ICRP und viele Mitglieder der Unterkomitees sind gleichzeitig in ihren Ländern Angehörige der offiziellen Strahlenschutzgremien.


  Struktur der ICRP selbst.

Die ICRP ist nichts weiter als ein exklusiver Club, der nur einer kleinen Gruppe von Individuen offen steht. Die ICRP-Mitglieder werden fast ausschließlich aus dem Bereich der internationalen Atomindustrie und ihren Kontrollbehörden, aber auch aus den medizinischen Berufen, die ionisierende Strahlung benutzen, ausgewählt.

Die Empfehlungen der ICRP spiegeln sehr deutlich die Interessen der Nuklearindustrie wieder. Grenzwerte und Standards wurden danach ausgewählt, was die Industrie mit vertretbarem Aufwand erreichen kann.

So heißt es 1966 in der ICRP-Publikation Nr. 9: „Der 5 rem/Jahr-Grenzwert für Strahlenarbeiter wurde beibehalten, weil die Kommission glaubt, daß dieser Grenzwert der sich expandierenden Atomenergie einen ausreichenden Spielraum für absehbare Zeit gewährt.“ Dieser Dosisgrenzwert wurde ursprünglich 1959 eingeführt und ist im wesentlichen auch heute noch in Gebrauch.

Im Laufe ihrer Geschichte hat sich die ICRP immer sehr schwer getan, neue wissenschaftliche Erkenntnisse über das Strahlenrisiko mit zum Teil bis zu 10 mal höheren Risikofaktoren anzuerkennen und ihre Empfehlungen zu novellieren. Sie hat sich dagegen nicht gescheut, Wissenschaftler, die sich aufgrund unabhängiger Analysen der verfügbaren Daten gegen die offizielle propagierte Risikoabschätzung ausgesprochen haben, aus der Wissenschaftlergemeinde auszuschließen. Kritische Wissenschaftler waren einer persönlichen Verunglimpfung ausgesetzt. Sie wurden nicht länger finanziell unterstützt und ihre Befunde in den Fachzeitschriften nicht mehr publiziert, wenn die Resultate der offiziellen Lehrmeinung widersprachen.


  Wissenschaftliche Risikoanalyse und gesellschaftlicher Umgang

Bei der Festsetzung von Ausführungsbestimmungen für den Umgang mit einem Gefahrenstoff müssen zwei unterschiedliche Prozesse beachtet werden. Zunächst muß mit wissenschaftlichen Methoden die in Frage stehende Gefahr quantifiziert werden. Der Umgang der Gesellschaft mit dieser Gefahr kommt als zweites hinzu. In vielen zu kontrollierenden Bereichen ist es schwierig, die wissenschaftlichen Risikobetrachtungen von den gesellschaftlichen Aspekten der Ausführungsbestimmungen zu trennen. Und somit verschwimmen die Grenzen zwischen wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Beurteilung. Die grundlegende Ungenauigkeit statistischer wissenschaftlicher Ausgangsinformationen und die abweichenden Beurteilungen der Wissenschaftler bei der Interpretation der Daten vergrößern die allgemeine Unsicherheit.

Die Strahlenkontroverse befaßt sich nicht nur mit Konflikten über die wissenschaftliche Einschätzung des Risikos nach Strahlenexposition, sondern sie beschäftigt sich auch mit ethischen Fragen bei der Bewertung der Akzeptanz dieses Risikos. Die ICRP maßt sich nicht nur ein Urteil über die wissenschaftliche Einschätzung an, sondern entscheidet auch, wie groß ein akzeptables Risiko für Nukleararbeiter oder die Bevölkerung sein darf, ohne die Betroffenen zu konsultieren.

Die ICRP erläßt also Empfehlungen über die wissenschaftliche Quantifizierung einer Gefahr und gleichzeitig über den gesellschaftlichen Umgang mit dieser Gefahr. Ihre Empfehlungen werden aber dem Publikum und den Politikern als rein wissenschaftlich ermittelte Größen dargestellt.


  Wissenschaftliche Erkenntnisse und ICRP-Empfehlungen

Mit der zunehmenden Kenntnis über die Wirkung ionisierender Strahlung machten die früheren Sicherheitsnormen, die lediglich akute Strahlenschäden vermeiden sollten, unzureichend. Eine Neuformulierung der Grenzwerte in den verschiedenen Ländern basierte nicht nur auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch gesellschaftliche Bewertungen gingen mit ein.

Bereits 1945stellten einige Wissenschaftler fest, daß es keine ungefährliche Dosis gibt. Jede noch so kleine Strahlenbelastung einer Gruppe von Personen produziert bleibende Schäden. Die wissenschaftlichen Beweise für die Gefährlichkeit der Strahlung mußten gegen die praktischen Erfordernisse der jungen Nuklearindustrie unter dem Druck der anlaufenden atomaren Rüstungsspirale abgewogen werden. Ein bestimmtes Maß an gesundheitlichen Schäden war unvermeidbar. Doch wie groß durfte die Schädigung sein? Diese Frage spaltete die Wissenschaftler in zwei Lager. Die Physiker hielten im allgemeinen höhere Risiken als die Biologen für zumutbar. Dennoch fanden die Vertreter der unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen zu der gemeinsamen Auffassung, daß die praktischen Erfordernisse der neuen Nuklearindustrie von allergrößter Bedeutung für die Ableitung der Toleranzdosen seien. Wissenschaftler, die diese Überzeugung teilten, wurden bevorzugt in die nationalen und internationalen Expertenkommissionen berufen.

Die Mitglieder der ICRP waren hauptsächlich bemüht, die Zukunftspläne der Nuklearindustrie durch ihre Empfehlungen nicht zu gefährden. Sie waren außerdem besorgt, daß andere Expertengruppen mit ausgeglichener Zusammensetzung und größerer Unabhängigkeit zu sehr viel restriktiveren Empfehlungen kommen würden.

Strahlenschutz bedeutete, einen Kompromiß zwischen biologischen Überlegungen und der politisch/ökonomischen Realität zu finden. Die ICRP entschied nicht nur über Grenzwerte, sondern auch über das, was sinnvollerweise erreichbar ist. Kosten/Nutzen-Analysen sollten Aufschluß geben über die Größe eines Risikos und die Kosten, dies zu reduzieren.

In den 80er Jahren kam die ICRP immer mehr unter Druck durch zunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse über Strahlenwirkung. Die Wichtungsfaktoren des nach 1977 entwickelten effektive-Äquivalentdosis-Konzepts wurden zur Risikoabschätzung von erwachsenen strahlenexponierten Personen entwickelt. Nach dem derzeitigen Stand der strahlenbiologischen Forschung ist es als unwahrscheinlich anzusehen, daß diese Wichtungsfaktoren der ICRP auch für die Exposition von Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen, Immunschwachen und solchen mit genetischer Disposition für Krebs gelten.

Insgesamt führt das effektive-Äquivalentdosis- Konzept zu einer Unterschätzung des Strahlenschadens.

Trotzdem bleibt die ICRP ihrer bisherigen Auffassung treu, daß Stabilität und Kontinuität ihrer Empfehlungen oberste Priorität haben. Die 13 Mitglieder der Hauptkommission der ICRP gaben dem Druck der Nuklearindustrie nach und setzten flexible Anwendung der Schutzverordnungen und Rentabilitätsüberlegungen höher an als die Gesundheit derer, die das Risiko zu tragen haben.

Die neuen ICRP-Empfehlungen sind also nichts weiter als der zynische Versuch, die Nuklearindustrie vor den Auswirkungen der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die erheblich höhere Gefährlichkeit ionisierender Strahlung zu schützen.



 

Für die obenstehenden Ausführungen zur ICRP haben wir Auszüge aus einem Vortrag zusammengestellt, den Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Münster, gehalten hat. Den gesamten Vortrag und weitere Texte zur gesundheitlichen Beeinträchtigung durch ionisierende Strahlung machen wir auf unserer Seite im Internet zugänglich:

anti-atom-aktuell.de

 

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