Politische Justiz

Wegen Betreten der Bahnanlagen bei einer versuchten Ankettaktion wurde eine Aktivisten zu einem Bußgeld verurteilt. Die Klage gegen die agressiven Beamten, die dabei einen jungen Franzosen schwer verletzten, war hingegen schon eingestellt worden.

Hintergrund:

Am 21. November 2005 gelang es einer deutsch-französischen Aktionsgruppe, an der Bahnstrecke bei Eichdorf kurz vor der Castordurchfahrt auf die Gleise zu kommen. Das Festketten an die Gleise scheiterte jedoch. Die Räumung durch die zeitgleich vor Ort eingetroffene 2. Blumberger Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Polizei verlief extrem gewaltsam. Dabei wurden mehrere AktivistInnen verletzt. Ein Franzose wurde so schwer verletzt, dass ihm in Folge dessen 3 Zähne entfernt werden mussten.

Die Beteiligten erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung im Amt gegen die Polizei. Die von der Presse mit Fotos gut dokumentierten schwere Misshandlungen bleiben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten (darunter der Führer der 2. BFHu) ein.

Dagegen arbeiten die Beamten viel mehr an der Kriminalisierung der AktivistInnen. Sie ermittelten ein Jahr lang, wegen Gefährdung des Bahnverkehrs, Störung öffentlicher Betriebe, gemeinschaftlich versuchter Nötigung. Die Akte wuchs auf über 1000 Seiten. Sie enthielt jedoch nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat. Die AktivistInnen erhielten wegen Ordnungswidrigkeit Bußgeldbescheide (Verstoß gegen Eisenbahn- und Betriebsordnung – Betreten der Bahnanlage) in Höhe von bis zu 275 Euro.

    Foto: randbild

Prozess:

Am 30. Oktober stand zunächst eine französische Aktivistin vorm Amtsgericht Hannover. Als ein Dutzend UnterstützerInnen sich vor dem Amtsgericht versammelten und die Passanten mit Transparent, Flyern und Kreidesprüchen auf das Verfahren aufmerksam machten, griffen Zivilbeamte willkürlich in das Geschehen ein. Uniformierte KollegInnen stellten Personalien festgestellt, mit der Begründung es handele sich um das Abhalten einer verbotenen Versammlung.. Die Polizei erteilte Platzverweise. Auch die Beschuldigte kassierte einen Platzverweis für das Amtsgericht.

Kaum hatte Richter Neebuhr die Verhandlung eröffnet, brachte eine Gerichtsmitarbeiterin einen Stapel Papier zum Richtertisch. Es handelte sich dabei um Solidaritätsbekundungen aus verschiedenen Ländern. Denn es ging tatsächlich darum: mm die Bedeutung von internationalem Widerstand. Was die Betroffene in ihrer einstündigen politischen Einlassung deutlich machte.

Sie griff die internationale Verflechtung der Atomindustrie auf, mit konkreten Beispielen zu vergangenen und aktuellen Atomgeschäften – und zum notwendigen Widerstand dagegen.

Bei der Beweisaufnahme wurde ein beteiligter Beamter zu dem Vorfall vernommen. Eine Zeugenbefragung kann durchaus Spaß machen. Es kommt sonst ja nicht so oft vor, dass Polizisten auf Fragen von AktivistInnen antworten müssen. „Muss ich wirklich antworten?“ fragte er den Richter, als er nach seinem Gewicht gefragt wurde. Die Frage war aber ernst gemeint. Der Zeuge behauptete nämlich, die Betroffene hätte Widerstand geleistet., was bei der Festsetzung des Bußgeldbescheides von Bedeutung war . Die Presse-Bilder, mit denen der Zeuge konfrontiert wurde, zeigten zwei Polizisten , die der Aktivistin die Arme verdrehen und Mund und Nase zu halten.

Bei der Zeugenbefragung konnte auch nicht geklärt werden, ob die Ankettvorrichtung, die die Betroffene am Arm trug, eine echte oder eine Attrappe war. Auf den Bildern war nämlich ein Plastikrohr zu erkennen. Ob dieses Rohr für eine Ankettaktion geeignet war?

Die Betroffene stellte noch eine Reihe von Anträgen, die alle vom Richter besonders arrogant abgelehnt wurden.

Sie beantragte die Inaugescheinnahme des Polizeivideos so wie von weiteren Presse-Bildern. Damit wollte sie beweisen, dass die Gewalt von der Polizei ausging, was u.a. zu den schweren Verletzungen eines französischen Aktivisten führte. Das Verfahren gegen die beteiligten Polizisten ist bereits eingestellt, obwohl es viele Beweisfotos gibt und der Einheitsführer selber zugegab, er habe den Aktivisten ins Gesicht getreten. Aber das sei laut Staatsanwaltschaft doch nicht absichtlich gewesen...

Die Beweisaufnahme wurde daraufhin geschlossen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 250 Euro Bußgeld.

Inihrem Plädoyer fasste die Beschuldigte ihre Beweggründe und die Ergebnisse der Beweisaufnahme kurz zusammen. Sie forderte das Absehen einer Straffe auf Grund von Polizeigewalt und -willkür: Ein Urteil käme einer Doppel-Bestrafung gleich, denn sie sei damals ja schon von der Polizei verletzt und bestraft (rechtswidrige Ingewahrsamnahme) worden. In Ihrem Schlußwort griff sie das (Justiz)-System und die Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen mit scharfen Worten an: Gesetze können eine gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht lösen.

Der Richter verurteilte sie zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro (Statt 250). Was schon erstaunlich ist, weil Richter Niebuhr, die Bußgelder sonst gerne erhöht. Dabei habe er das Einkommen der Betroffene berücksichtigt. Ferner wurde zwar gemeinschaftlich gehandelt, es sei ihr aber keine führende Rolle nachgewiesen worden (das mit der Ankettvorrichtung...). Die Polizeigewalt sei ansonsten gerechtfertigt und in Kauf zu nehmen, wenn man gegen Gesetze verstoße, so der Richter.

Es bleibt anzumerken, dass es sich um eine Art Muster-Verfahren handelte. Es ging vor allem darum, das Politische an diesem Verfahren in die Öffentlichkeit zu tragen und Sand ins Getriebe der Justiz zu bringen. Mehrere Beteiligte haben in der Tat Bußgeldbescheide bekommen. In einem Fall wurde das Verfahren von der Richterin Busch eingestellt, weil der Betroffene nicht auf der Schiene war. Die anderen Beteiligten haben ihre Widersprüche zurückgenommen, um die Verfahrenskosten nicht explodieren zu lassen. Sinnvoller ist nämlich Energie (und Geld) für zukünftige Aktionen zu behalten!

aus indymedia vom 11.11.07
externer Link de.indymedia.org/2007/11/199084.shtml

 

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