Auswahl-Verfahren

Geschrieben wurde es bereits im September des vergangenen Jahres, in die Diskussion gerät es aber erst jetzt: das Konzept-Papier zum weiteren Umgang mit Atommüll-Endlagern aus dem Hause Gabriel. „Verantwortung übernehmen – den Endlager-Konsens realisieren“ ist die Überschrift über einem 33- Seiten-Dokument, in dem der Bundesumweltminister seine Vorstellungen von einer Endlager-Standortsuche hat fixieren lassen.

Hinweise auf ein geheimes Papier gelangten bereits im letzten November an die Öffentlichkeit. Der BUND, die Bürgerinitiative Lüchow- Dannenberg und X-tausendmal quer meldeten auch Kritik daran an. Die Verfasser des Papiers aber schwiegen fein still, und so war die Diskussion beendet, bevor sie überhaupt angefangen hatte. Zu unklar war, welcher Stellenwert dem Dokument eigentlich zukommen soll. Waren es lediglich die aufgeschriebenen Gedanken eines Mitarbeiters?

Intensiv dazu befragt wurde Sigmar Gabriel vor dem Atom-Ausschuss im Wendland. „Sie können doch auch nicht vom TÜV verlangen, dass von drei kaputten Autos das beste die Zulassung bekommt!“ wurde ihm grundsätzlich entgegengehalten. „Wenn alle drei nicht in Ordnung sind, bekommt keines die Plakette.“ versprach der Minister - um nachzuschieben: „In so einem Fall müssen wir darüber nachdenken, ob die Sicherheitsstandards so richtig sind. Wir wollen doch wohl alle nicht, dass der Müll in Russland landet.“ Doch vor der Kulisse versammelter AtomkraftgegnerInnen zeigte er sich flexibel: von „unglücklicher Wortwahl“ war die Rede, Überarbeitungen wurden in Aussicht gestellt.

Dass seine Kritikerinnen und Kritiker richtig gelesen, und dass sie sehr wohl richtig verstanden haben, bekräftigte der Umweltminister in seiner Eröffnungsrede zur reposafe in Braunschweig. „Das von mir im Herbst 2006 vorgelegte und in der Bundesregierung zur Diskussion gestellte Konzept basiert auf den 2002 entwickelten Vorschlägen des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd). Im Unterschied zu dem vom AkEnd vorgeschlagenen Auswahlverfahren, welches von einer weißen Landkarte ausgeht, berücksichtigt das Verfahren den Standort Gorleben in besonderem Maße, da dort bereits umfangreiche Erkundungen durchgeführt und 1,4 Milliarden Euro in das Projekt investiert wurden. Das Konzept sieht eine Prüfung dahingehend vor, ob sich Standortalternativen zu Gorleben aufdrängen, die ein höheres Sicherheitsniveau erwarten lassen bzw. aufweisen. Demnach sollte ein anderer Standort nur dann ausgewählt und erkundet werden, wenn er deutliche Sicherheitsvorteile gegenüber Gorleben verspricht.“

Da das BMU in seinen Publikationen keinen Hinweis auf das Dokument bietet, haben wir den vollständigen Text auf unserer Internetseite zugänglich gemacht:
externer Link http://www.anti-atom-aktuell.de/archiv/_texte/20060918-bmu.html

Hier folgen einige ausgesuchte Passagen.


Zitate aus dem Gabriel-Papier

„Ein solcher Konsens schafft für die Energiewirtschaft Rechtssicherheit und Planbarkeit, für die heutige Öffentlichkeit Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Auswahl eines Endlagerstandorts und für die zukünftigen Generationen den notwendigen Schutz vor den Gefahren radioaktiver Abfälle.

(...)

Daher soll der Salzstock Gorleben in ein Standortauswahlverfahren einbezogen werden und sich „der Konkurrenz stellen“. Der Standort Gorleben wird an den gleichen Maßstäben gemessen werden, die für jede Alternative zur Anwendung kommen.

(...)

Das Verfahren zur Festlegung eines Standorts in Deutschland soll so aufgebaut sein, dass anhand von festgelegten Phasen darüber entschieden werden kann, ob das Auswahlverfahren oder die Erkundung des Standortes Gorleben fortgesetzt werden soll. Die Ausgestaltung gewährleistet zudem ein transparentes Auswahlverfahren nach wissenschaftlichen Kriterien mit höchstmöglicher Legitimität.

(...)

Vor dem Auswahlverfahren wird in einem transparenten Prozess über die Standortauswahlkriterien sowie über die Kriterien zur Prüfung der Sicherheit der ausgewählten Standorte entschieden. Die Kriterien werden rechtsverbindlich normiert. Die möglichst breit diskutierte und verbindliche Vorabfestlegung dieser Kriterien ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass auch die endgültige Festlegung eines Standorts transparent und nach objektiven Regeln erfolgt und auch als solche akzeptiert wird.

(...)

Am Ende der Phase I steht ein Bericht, in dem alle aussichtsreichen Optionen für die Realisierung eines Endlagers mit höchstmöglicher Sicherheit in Deutschland beschrieben und bewertet werden. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Alternativstandorte zu Gorleben, die eine höhere Sicherheit als Gorleben erwarten lassen, eine Weiterführung des Verfahrens rechtfertigen und welche Standorte ggf. neben Gorleben erkundet werden.

(...)

Wenn sich als Ergebnis der ersten Phase keine derartigen Alternativstandorte aufdrängen, kann das Auswahlverfahren beendet werden, da dann zu erwarten ist, dass Gorleben bereits höchstmögliche Sicherheit bietet.

(...)

Falls sich als Ergebnis der Phase I mindestens ein Alternativstandort zu Gorleben aufdrängt, wird in Phase II durch geologische Erkundung ermittelt, an welchen Standorten die Auswahlund Sicherheitskriterien erfüllt werden und an welchem Standort das relativ höchste Sicherheitsniveau zu erwarten ist. Diese Standorte sind entsprechend der in Phase I ermittelten Rangliste Gorleben und maximal 2 Alternativstandorte.

(...)

Der Deutsche Bundestag beschließt über das Endlagerstandortgesetz. Damit kann der Standort im anschließenden Genehmigungsverfahren nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden.

(...)

Der im Auswahlverfahren bereits geführte und durch Gesetz bestätigte Nachweis der Langzeitsicherheit ist dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen und wird von der Genehmigungsbehörde bindend zur Grundlage ihres Verfahrens genommen.

(...)

Die Standortregion für ein Endlager übernimmt eine nationale Aufgabe, die die Region vor große Herausforderungen stellt. Es ist angemessen, wenn die Standortregion hierfür einen Ausgleich erhält. Beispiele für Maßnahmen sind: • Ansiedlung lokaler mittelständischer Unternehmen für Endlagerbau, Zulieferung, Wartungsarbeiten und den Endlagerbetrieb; • Gestaltung des Endlagerprojektes als Wissenschafts- und Informationszentrum; • Gründung wissenschaftlicher Institutionen mit Bezug zur Endlagerung (z.B. Kompetenzzentrum für Endlagerung und Strahlenschutz, Forschungsinstitut für komplexe Entscheidungen und Risikoanalyse).

(...)

Mit einem Planfeststellungsbeschluss für Gorleben könnte frühestens im Jahr 2022 gerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass dieser durch alle Rechtsinstanzen beklagt würde, unter anderem mit dem Argument einer ursprünglich völlig anders gelagerten Zweckbestimmung. Im Falle einer erfolgreichen Klage müsste die Endlagersuche von vorne beginnen, wobei diese erneut von den Kernkraftwerksbetreibern zu finanzieren wäre.

(...)

Der hier vorgeschlagene Weg, der in einen rechtskräftigen und verwaltungsgerichtlich nicht mehr zu beanstandenden Bundestagsbeschluss über ein Endlager mündet, bietet demgegenüber zeitliche, finanzielle und rechtliche Sicherheit.“@

 

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