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Justizministerium erteilt Anweisung an die
Staatsanwaltschaft: Weil es um AtomkraftgegnerInnen
geht, sei „das Verfahren ernst
zu nehmen Druck auf Richterin von Dieter Am 5.4.07 standen vier AtomkraftgegnerInnen aus dem Wendland vor dem Hannover’schen Amtsgericht. Sie hatten einen Bußgeldbescheid erhalten, weil sie sich an einer Protestaktion vor dem Landtag in der Landeshauptstadt beteiligt haben sollen. Für neue politische Brisanz sorgte ein Aktenvermerk, den die vorsitzende Richterin bei der Verhandlung verlesen hat. Demnach habe sie vor der Verhandlung einen Anruf der Staatsanwaltschaft erhalten mit der Aufforderung, den Prozess ernst zu nehmen und keinesfalls einzustellen. Es handele sich dabei um eine Anweisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft. Die Landtagsfraktion der „Grünen“ will nun in einer „Kleinen Anfrage“ wissen, ob es „Weisungen des Justizministeriums“ gegeben habe. Für die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Oppositionspartei Ursula Helmhold, die als Prozessbeobachterin der Grünen an der Verhandlung teilnahm, stellt sich die Frage, „ob das zuständige Gericht als verlängerter Arm der Politik benutzt werden soll und auf wessen Initiative der Anruf erfolgte“. Sie könne sich nicht vorstellen, dass die Prinzipien der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit im Ministerium nicht bekannt sind“. Die im Verfahren zuständige Richterin betonte, sich von solchen Weisungen nicht beeinflussen zu lassen; sie mache keine Politik, sondern sei eine „unabhängige Richterin“. Hintergrund des Verfahrens waren Bußgeldbescheide gegen vier Personen wegen angeblicher Teilnahme an einer Protestaktion von Atomkraftgegnern am Nikolaustag des letzten Jahres im Niedersächsischen Landtag . Die Beschuldigten sollten wegen Verstoß gegen das Bannkreisgesetz belangt werden, und hatten Widerspruch eingelegt. Wer allerdings was getan haben soll, konnte während der Verhandlung nicht geklärt werden. Der als Zeuge geladene damalige Einsatzleiter der Polizei, konnte keinen der Beschuldigten als Teilnehmer der Aktion identifizieren. Er sei etwa drei Minuten, nachdem Atomkraftgegner als Clowns und Nikoläuse kostümiert im Plenum und im Landtag gegen den geplanten Ausbau des Endlager-Standortes Gorleben ihren Protest begonnen hatten, am Ort eingetroffen. Er sei zuerst mit zehn, dann mit insgesamt etwa 80 Beamten gegen die etwa 30 Widerständler vorgegangen, habe eine „Personalienfeststellungssammelstelle“ eingerichtet, und dann die Leute aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Anschließend habe er dafür gesorgt, dass die „Rädelsführer aus der Bannmeile vertrieben“ wurden. „Großteils friedlich“ hätten diese abgedrängt werden können. Von wem warum aber Personalien festgestellt wurden, und ob die Beschuldigten tatsächlich Teilnehmer der Aktion waren, konnte er allerdings nicht sagen. Dass auch Schaulustige oder Besucher der Plenarsitzung von den Maßnahmen betroffen waren, meinte er „weitestgehend ausschließen“ zu können. Eine Aufforderung zum Verlassen des Bereichs per Lautsprecher oder Megafon sei nicht erfolgt, die von der Polizeimaßnahme Betroffenen seien einzeln angesprochen worden. Gemäß seiner Erkenntnis hätten die Protestierer den „Landtag gestürmt“, allerdings hätten weder er, noch die eingesetzten Beamten dazu genauere Informationen. Gerufen worden sei er von den insgesamt vier Polizisten, die üblicherweise im und vor dem Landtag bei Sitzungen eingesetzt seien. Darüber, ob die Menschen, von denen Personalien festgestellt worden sind, und die nun vor Gericht stehen, aus dem Landtag herausgekommen seien, hätte er keine Informationen. Für die Vorsitzende Richterin stellte sich damit ein „rechtliches Problem“ dar. Denn es sei ja zulässig und gar im Sinne demokratischer Bildung erwünscht, als Gast den Landtag zu besuchen, und auch eine Verkleidung als Weihnachtsmann, zumal am Nikolaustag, sei schließlich nicht verboten. Und ob die Beschuldigten tatsächlich vor Ort im Bannkreis gewesen sein, konnte der Einsatzleiter nicht sagen, in der Akte sind gleichfalls keine Zeugen benannt. Nach der Situationsdarstellung hätten auch Unbeteiligte in den Bereich der Polizeimaßnahme geraten können. Wenn sie als Besucherin beim Verlassen des Landtags vor sich eine Polizeikette gesehen hätte, so die Richterin, wäre sie erstmal „auf die Toilette gegangen, um sich die Lippen nachzuziehen“. In der Akte und dem Bericht der Polizei fehlen „die allereinfachsten Feststellungen“, so die Vorsitzende zu der vorliegenden „inhaltsleeren Akte“. Auch der Staatsanwalt musste zugeben, dass wohl „die Ermittlungen unglücklich gelaufen“ seien. Geprüft werden müsse beispielsweise, ob der überdachte sog. „Portikus“ des Eingangsbereichs vom Landtag mit Säulen und Treppen zum Gebäude gehöre, und damit nicht den Bereich des „Bannkreises“ umfasse. Dennoch wurde das Verfahren nicht eingestellt, dazu hätte es der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedurft; das war nach der Weisung von ganz oben nicht zu erwarten. Die Polizei muss nun Strafarbeit leisten, um die Beschuldigungen gegen die Betroffenen zu untermauern. Das Verfahren wurde für eine weitere Beweisermittlung ausgesetzt. Es müsse der Aufenthaltsort der Protestierer geklärt werden, ob sie sich im Landtag befunden haben, dann gelte das Hausrecht, oder in der Bannmeile. Und ob die Parlamentssitzung öffentlich war, unter welchen Voraussetzungen sie beendet war, ob Zuhörer beim Versuch, den Landtag zu verlassen, fälschlicherweise der Gruppe zugeordnet wurden, und wo sich die Betroffenen im Einzelfall aufgehalten haben, sei von der Polizei zu klären. Mit Kopfschütteln reagierte der Einsatzleiter auf diesen Auftrag. Das sei doch gar nicht mehr zu leisten. Wenn so genaue Anforderungen an die Polizei gestellt werden, könne sie ihre Arbeit doch gleich einstellen... @ | ||
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