Anwohnerin klagt für ein atomrechtliches Schließungsverfahren des Endlagers Asse Rechtshilfefonds wie im Konrad-Verfahren
Atomrecht statt Bergrecht !

aus Presseberichten vom 21.2.07

Mit einer Klage will Irmela Wrede, eine Tischlermeisterin aus dem Kreis Wolfenbüttel das geplante Schließungsverfahren der Asse II verhindern. Wrede will erreichen, dass das „Versuchsendlager“ nach dem Atomrecht geschlossen wird. Es könnte ergeben, dass der Atommüll zurückgeholt und woanders eingelagert werden muss. Bund und Land lehnen das bislang ab.

In dem alten Salzbergwerk lagern mehr als 126 000 Fässer mit Atommüll. Weil seit mindestens 1988 Laugen in den Salzstock fließen, arbeitet der Betreiber GSF mit Hochdruck am langwierigen Schließen des „Forschungsbergwerks“. Faktisch ein Atommüll-Endlager, soll die Asse II allerdings nach dem weniger strengen Bergrecht abgewickelt werden. Seit Ende Januar liegen die dazu notwendigen Unterlagen beim Landesamt für Bergbau in Clausthal-Zellerfeld.

Das Konzept zur Stillegung nach Bergrecht, das keine Einspruchsmöglichkeit von BügerInnen zulässt, sieht die Flutung des Lagers mit einer salzhaltigen Lösung (Magnesiumchlorid) vor. Der Göttinger Chemie-Professor Rolf Bertram warnt vor einer Flutung. Das Vorhaben sei mit einem hohen Risiko verbunden. Die Bildung von gefährlichen Gasen und kontaminierten Flüssigkeiten und ein dadurch verstärkter Transport radioaktiven Materials bis in die Biosphäre könnten nicht ausgeschlossen werden. »Mit der Flutung würde erstmalig in der Welt ein nichtrückholbares Endlager geschaffen«, erklärte Bertram. Eine Bergung oder eine Kontrolle des Atommülls sei damit für alle Zeiten ausgeschlossen.

Dass mehr als 126 000 Fässer unter diesen Umständen für immer verbuddelt werden sollen, hält der Hamburger Rechtsanwalt Nikolaus Piontek, der Irmela Wrede vertritt, für rechtswidrig. Wenn es um Endlagerung gehe, müsse man auch nach dem Atomgesetz vorgehen.

Die vermeintlich akademische Unterscheidung Bergrecht oder Atomrecht hat ganz handfeste Konsequenzen. Das Bergrecht fordere lediglich ein Vorgehen nach den Regeln der Technik, betonte Piontek. Beim Atomrecht dagegen sei der Stand von Wissenschaft und Technik maßgeblich. „Dann müsste man auch andere Verfahrensweisen prüfen“, sagt Piontek.

Soll heißen: Auch die Frage, ob man die teils maroden Fässer wieder ausbuddeln und woanders sicherer einlagern müsste, käme in einem Planfeststellungsverfahren nach Atomrecht wohl auf den Tisch.

Zunächst wird das Landesumweltministerium den Antrag auf ein Verfahren nach Atomrecht erhalten. Lehnt das Land wie erwartet ab, könnte laut Piontek in vier bis fünf Wochen die Klage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden. Die Asse-GegnerInnen rechnen mit rund 40 000 Euro Kosten für die Klägerin – nur für die erste Instanz. Man hofft wie beim Konrad-Fonds vor allem auf Spenden.

Verschiedene Initiativen und Gruppen, die schon seit vielen Jahren zum Thema Asse aktiv sind, haben sich zu einem Koordinationsbündnis zusammengeschlossen.

Am 4. April, dem 40. Jahrestag des ersten eingelagerten Fasses wollen sie um 11 Uhr am Asse-Schacht die „Remlinger Erklärung“ der Öffentlichkeit vorstellen.@

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