|
Aufruf zur finanziellen Unterstützung der vier Anti-Atom-Aktivisten von Bure Solidarität für die Vier von Bure In der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2006, unmittelbar vor dem Festival gegen das so genannte „Labor“ für ein unterirdisches Atommüll-Lager bei Bure in Lothringen, haben rund 50 junge Leute vor dem Zaun der Anlage ihrer Wut freien Lauf gelassen - gegenüber der Verweigerung von Demokratie, welche die Gebäude der frz. Atommüll-Agentur ANDRA darstellen, gegenüber dem, was diese kaschieren, genervt vom eingesetzten Polizeiaufgebot. Vier von ihnen wurden vorläufig festgenommen und fünf Tagen in Gewahrsam behalten, bevor sie vor dem Gericht in Bar-le-duc zu schweren Strafen verurteilt wurden.
Vier junge Leute, Blanche, Thyl, Mickael und Rémy, wurden folgender strafbarer Handlungen für schuldig gefunden: Für diese am 27. Juli 2006 in Bure am Atommüll-Lager-“Labor“ begangenen schrecklichen Untaten sind Blanche, Thyl und Mickale zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zu einem zweijährigen Aufenthaltsverbot in den beiden Départements Meuse und Haute-Marne verurteilt worden. Rémy, dem nur die „Brandstiftung“ der Strohballen zur Last gelegt wurde, hat „nur“ sechs Monate Haft auf Bewährung abbekommen. Während der Gerichtsverhandlung hat der Vertreter der Staatsanwaltschaft - offenbar, um die Schwere der Strafen zu rechtfertigen - die Angeklagten beschuldigt, Steine von 5 kg Gewicht auf die Polizeikräfte geworfen zu haben. Mit dieser Leistung hätten sie sich zweifellos eine Teilnahme an den Olympischen Spielen verdient, verbunden mit einer Verdienstprämie. Stattdessen müssen sie 500 Euro Schadensersatz an jeden der sechs Gendarmen zahlen, die als Zivilkläger vor Gericht gezogen sind. „Schwer verletzt“ am Knöchel (eine Verstauchung, die sich „zum Bruch entwickeln könnte“), fordert ein Wachmann außerdem 15.000 Euro Schadensersatz. Die Atommüll-Agentur ANDRA wünscht ihrerseits eine Entschädigung von 10.000 Euro, da der Anstrich ihres Zaunes auf einer Fläche von ca. einem Quadratmeter gesäubert werden müsse. Ende August ließ die ANDRA die Anwälte der vier Angeklagten wissen, dass sie 100.000 Euro als Schadensersatz für die Unterbrechung ihres Betriebs für 30 Stunden fordere, sowie 15.000 Euro für den Schutz der Anlage durch Ordnungskräfte und 9.200 Euro für Sachschäden, d.h. insgesamt mehr als 124.000 Euro. Beide Forderungen sind am 13. November 2006 vom selben Gericht als „unparteiisch“ eingeschätzt worden. Darüber hinaus kostet die in der Eile organisierte juristische Verteidigung die Angeklagten rund 1.200 Euro. Wir können diese vier jungen Leute nicht fallen lassen! Die völlig überdimensionierten Strafen werden die vier während ihres weiteren Lebens schwer belasten, da sie als vorbestraft eingestuft werden. Es ist ausgeschlossen, dass sie alleine ihre wirkliche finanzielle Bestrafung tragen. Zunächst erlaubt es ihnen ihre persönliche Situation als Studierende und prekär Beschäftigte nicht, eine derartige Strafe zu übernehmen. Vor allem aber haben unsere vier Mitstreiter nichts anderes getan, als ihre legitime Verärgerung zu demonstrieren, die nicht nur von den Gegnern der Atommüll-Lagerung, sondern von der breiten Mehrheit der Bevölkerung empfunden wird, die diesem Vorhaben feindlich eingestellt ist und denen von den politisch Verantwortlichen das Recht verweigert wird, duese Ablehnung auszudrücken. Jeder von uns hätte sich an diesem Abend vor dem Zaun befinden können. Jeder von uns hätte gegenüber dem grotesken Polizeiaufgebot rebellieren können, das nur eine Politik widerspiegelt, die sich einseitig nach den Interessen der atomaren Sache richtet.
Ein neues Gerichtsurteil wird am 13. November 2006 vom Gericht in Bar-le-duc verkündet. Darum fordern wir Sie/Euch auf, massive finanzielle Unterstützung zu leisten für die „Vier von Bure“.
CACENDR Spendenkonto des CACENDR für die „Vier von Bure“
Crédit Mutuel
anti-atom-aktuell.de |