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Karlsruhe:Juristischer Erfolg für Atomkraftgegner gegen EnBW Am 11.09.2005 stand in Karlsruhe ein Anti-Atom-Aktivist vor Gericht. Er war an einer Protestaktion am 2. November letzten Jahres beteiligt. Nachdem das Unternehmen Energie Baden Württemberg (EnBW) trotz Nachfrage durch die Kriminalpolizei eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nicht für wünschenswert hielt, war ihm nun vorgeworfen worden, als Versammlungsleiter gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Nach der Zeugenvernehmung musste auch die Staatsanwaltschaft erklären, dass der Beschuldigte keine herausragende Funktion eingenommen hatte, die den Vorwurf des Versammlungsleiters rechtfertigen könnte und plädierte von sich aus auf Freispruch. Die Verteidigung des Aktivisten kritisierte dennoch scharf den Verlauf des Verfahrens: Entgegen der Aussage des Richters handle es sich eindeutig um ein politisches Verfahren, da der Staatsschutz von sich aus aktiv geworden sei. Insgesamt sei der Prozess von Anfang an überflüssig gewesen. aus stattweb.de , 13.September 2006 |