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49 Auflagen zu Biblis A von Dieter Kaufmann18. Dezember 1987: Nie zuvor befand sich ein Atomkraftwerk (AKW) in der BRD so nahe am Super-Gau, wie der Block A des AKW Biblis. Es war der bisher schwerste von über 700 Störfällen der beiden Atomreaktoren in Biblis. Beim Wiederanfahren des Blocks A schloss ein Ventil nicht, die leuchtende Warnlampe wurde lange Zeit übersehen. Als die inzwischen dritte Schicht den Fehler endlich bemerkte, versuchten sie, dieses durch das unzulässige Öffnen eines weiteren Ventils zum Schließen zu bringen. Dabei wurde eine Verbindung zu Rohren (Niederdrucksystem) hergestellt, die für den hohen Druck nicht ausgelegt sind. Hätte das zweite Ventil versagt, wären die Rohre geplatzt und der Super-Gau wäre unabwendbar gewesen. Die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) handelten wie immer nach der Devise „Vertuschen“. Zeit und Geld sparen, da AKW ja sowieso nicht sicher zu machen sind. So wurde der Beinahe-Gau erst ein Jahr später durch eine Zeitungsveröffentlichung in den USA bekannt. Es folgten heftige Proteste aus der Bevölkerung, Tausende AtomkraftgegnerInnen forderten die Stilllegung der AKW und Demonstranten besetzten aus Protest gegen die Vertuschungspolitik das Infozentrum am AKW in Biblis. Die Proteste aus der Bevölkerung zwangen RWE zu Zugeständnissen. Es kam zur Sicherheitsüberprüfung von Block A durch den TÜV Bayern. Anzumerken ist, dass zu einer Sicherheitsüberprüfung von AKW die Zustimmung des Betreibers erforderlich ist - RWE hat bis 1994 nicht einer Überprüfung von Block B zugestimmt! Anfang 1991 legte der atomfreundliche TÜV Bayern in Zusammenarbeit mit RWE ein Gutachten mit über 100 Mängeln vor. Er unterschied zwischen kurzfristig (bis Ende 1993) und langfristig (bis spätestens 1996) zu behebenden Mängeln. Noch bevor der TÜV mit seiner Mängelliste begann, sicherte RWE den Bau einer nicht im AKW liegenden verbunkerten Notstandswarte zu. Am letzten Tag seiner Amtszeit erließ der Hessische CDU-Umweltminister Karlheinz Weimar einen Auflagenkatalog, der 49 Maßnahmen notwendig abzuarbeitende Maßnahmen enthielt. Hinzu kamen 6 geheime Auflagen, deren Inhalt der Öffentlichkeit verborgen blieb. Er stattete den Bescheid über diese Sicherheitsauflagen mit Sofortvollzug aus. Der Direktor des AKW - Doppelblocks Biblis, Klaus Diestler behauptete in der Öffentlichkeit: „RWE ist bereit, alle notwendigen Nachrüstungen durchzuführen.“ Das einzige, was RWE in dieser Hinsicht unternahm, war: ein Widerspruch ohne Begründung gegen den Bescheid im Frühjahr 1991. Dann passierte zwei Jahre lang nahezu nichts. Der größte Teil der Unterlagen über Umrüstungsmaßnahmen, die laut atomaufsichtlicher Anordnung bis zum Ende der Revision 1993 umgesetzt sein sollten, wurde gezielt erst März 1993 im Hessischen Umweltministerium (HMU) abgeliefert. Der Umfang des Genehmigungsaufwands kommt einer Neugenehmigung nahe, denn es müssen die Wechselwirkungen jeder Maßnahme mit dem Rest der Atomanlage untersucht werden. Für eine solche Überprüfung reicht ein dreiviertel Jahr nicht aus. Die Unterlagen waren zudem oft nicht vollständig oder sehr mangelhaft. Mit diesem taktischen Vorgehen gelang es RWE, die Umsetzung vorerst zu unterlaufen. In der Öffentlichkeit behauptete RWE: „Wir wollten ja, aber das Hessische Umweltministerium hat es uns nicht genehmigt“. Dieses durchsichtige und leider erfolgreiche Manöver der RWE muss noch etwas genauer beschrieben werden. Im Sommer 1993 reichte RWE die Begründung für ihren Widerspruch gegen die 49 Auflagen ein. Im Oktober 1993 folgte dann eine Klage gegen den Sofortvollzug „aus formalen Gründen“ beim zuständigen Verwaltungsgericht, bewusst zu spät, um im Falle eines frühen Unterliegens nicht zur Verwirklichung der Auflagen gezwungen zu sein. Die Ursachen dieser Verschleppungsmanöver liegen in der Gesamtsituation dieses Schrottreaktors. Ältere AKW wie Biblis A sind nicht nur unsicher, sondern jeder Eingriff zieht eine große Menge von weiteren Reparaturen und Nachrüstungen nach sich. Dauernde Nachrüstungen mindern jedoch den Profit. Neben den festgelegten 49 Auflagen stellte das TÜV-Gutachten noch weitere 49 schwere Mängel fest. Dazu kommen ja noch die Reparaturen aufgrund des normalen Verschleißes. Jede Verschleppung macht für RWE Sinn. Dadurch weicht RWE dem Kostendruck aus, der allein schon aus wirtschaftlichen Gründen zur Stilllegung führen würde. So begann also RWE Anfang 1994 mit dem Anfahren des Atomreaktors, was aber bald durch den - längere Zeit unbemerkten - Brand einer Hauptkühlmittelpumpe gestoppt wurde. Ein vergessener Meißel soll den Kurzschluss ausgelöst haben. Daraufhin wurde der Anfahrvorgang abgebrochen. Am darauffolgenden Tag (05.03.1994) fand in Wiesbaden eine Aktion von UmweltschützerInnen statt gegen das Wiederanfahren von Biblis statt, bei der sich 250 Menschen beteiligten. Besonders wurde die Politik von Umweltminister Fischer (die Grünen) kritisiert, der behauptete, streng nach Recht und Gesetz vorzugehen. Biblis kann also weiter laufen und den Super-Gau riskieren! Am 11.03.1994. wies „der Pate“ der Atommafia Bundesumweltminister Töpfer (CDU) das HMU an, Block A in Biblis wieder ans Netz gehen zu lassen. Bei einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 14.03.1994 setzte Töpfer dann aber keinen Termin fest, sondern forderte das HMU lediglich auf, ihm bis zum 08.04.1994. über den Stand der Nachrüstungen zu informieren. Bereits am folgenden Tag kam Umweltminister Fischer einer möglichen Weisung aus Bonn zuvor, indem er in einem Akt vorauseilenden Gehorsams die Genehmigung zum Anfahren der Atomanlage gab. Dabei kam es bereits am 16.03.1994. um 13.00 Uhr zum nächsten Störfall, als der Ausfall einer Turbine die automatische Schnellabschaltung des AKW auslöste. Das HMU untersagte das weitere Anfahren, gab eine atomfeindliche Presseerklärung heraus - und stimmte 6 Stunden später dem Wiederanfahren erneut zu! Eine Woche später der nächste Störfall: radioaktives Wasser trat aus dem Primärkreislauf aus. Der Reaktor wurde wieder abgeschaltet. Ursache war laut RWE ein undichtes Rohr, aus dem chlorhaltiges Wasser austrat. Bei der darauf hin einsetzenden Inspektion wurden weitere Rohre mit 120-fach überhöhten Chloridkonzentrationen festgestellt. Am 07.04.1994 begann RWE, gegen die Anweisung des HMU und vor Beendigung der Gutachten, das AKWs anzufahren. Das HMU untersagte dieses, RWE klagte, das HMU erließ einen Sofortvollzug, RWE kontert mit einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe - und die Erlaubnis wurde erteilt. Am 14.04.1994 unternahm Vorstandsmitglied Hlubek der RWE dann eine PR-Offensive, und behauptete, RWE wolle die Weimar-Auflagen erfüllen, die Klagen sollten lediglich die Abschaltung verhindern. Die zögerliche Genehmigungspraxis des HMU sei angeblich Schuld, dass noch nichts verwirklicht sei. Im Februar 1994 kam ein internes RWE Papier an die Öffentlichkeit, das besagte, die Antragsunterlagen seien so spät einzureichen, dass das HMU gar nicht mehr rechtzeitig genehmigen könne und dann den schwarzen Peter habe. Die Auflagen könnten bis 1998 umgesetzt werden. RWE beabsichtige die Schrottreaktoren noch bis mindestens 2014 zu betreiben. Der Hessische Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) stand nun vor dem Problem, sich in zwei Richtungen profilieren zu müssen. Einerseits musste er wegen der Aversionen, die der SPD-Vorsitzende Scharping gegen eine rotgrüne Koalition hegte, Regierungsfähigkeit demonstrieren, andererseits sich gegenüber den Wählerinnen und Wählern als Abschalter präsentieren. Die pompöse 6-Stunden-Stilllegung war exemplarisch für diesen Spagat: „Streng nach Recht und Gesetz“. Nach der Bundestagswahl im Oktober 1994 trat Fischer von seinem Umweltministerposten in Hessen zurück, um sich ganz auf seine Rolle in der Bundespolitik zu konzentrieren. Am 31.12.1994, dem letztmöglichen Termin für den Beginn der Revision, wurde Block A abgeschaltet, da RWE nicht sicher war, ob Block A jemals wieder ans Netz geht. Die Öffentlichkeit wurde durch eine symbolische Stilllegung, die AtomkraftgegnerInnen am AKW mit einem großen roten Stilllegungsknopf „feierlich“ vornahmen, auf die Situation aufmerksam gemacht. Nach ziemlich langen Schweigen trat das HMU dann Anfang Februar 1995 an die Öffentlichkeit. „Hessen will Biblis A stilllegen“ meldete die Presse. Leider war das nicht ganz zutreffend. Es war lediglich von der RWE die Behebung von 6 zentralen Mängelkomplexen als Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Atomanlage gefordert worden. Hintergrund war, dass aufgrund der Verschleppungstaktik von RWE eine fristgerechte Genehmigung der Auflagen unmöglich war. Das Ökoinstitut Darmstadt wurde mit einem Gutachten beauftragt, welche Maßnahmen keinen Aufschub erlaubten. Aufgrund dieses Gutachtens wurde eine Stilllegungsverfügung erlassen. Damit war inhaltlich jedoch nur ein Teil der 49 Auflagen abgedeckt, ein juristischer Zusammenhang zwischen 49 Auflagen und Stilllegungsverfügung besteht nicht. Das HMU versprach sich von diesem Manöver einiges. Es hoffte, mit den eingeschränkten Forderungen vor Gericht bessere Chancen zu haben. Mit einer Stilllegungsverfügung im März 1997 konnte sich die Hessische Umweltministerin Margarethe Nimsch (Grüne) gegenüber der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) nicht durchsetzen: „Die Hessische Atomaufsicht darf die Genehmigung für Biblis A nicht widerrufen und muss Entsorgungsbescheide aufheben“ hieß es aus Bonn. In der Zeit bis 1998 legte RWE dem HMU in Wiesbaden 58 eigene Nachrüstungsanträge zum Block A in Biblis vor, die aber nicht immer genehmigungsfähig oder unvollständig waren. Acht Anträge wurden vom HMU genehmigt. Das Gerichtverfahren von RWE gegen die 1991 erlassenen 55 Auflagen lief weiter, und RWE bekam am 20. Juli 1998 vor dem Verwaltungsgerichthof in Kassel Recht (AZ: 9 R 2394/93). Die verfügten Sicherheitsauflagen für den Block A in Biblis seien „gegenwärtig nicht sofort vollziehbar“. Die Stilllegungsverfügung von 1997 für Biblis A sei davon „nicht berührt“ so die neue Hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Ihr würde ausschließlich durch die Weisung des Bundesumweltministerium untersagt, die zahlreichen RWE-Anträge endgültig abzulehnen. Im Vorfeld der Bundestagswahl verkündete Priska Hinz (Grüne) in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau am 22.07.1998 die Ansicht, dass eine rot-grüne Bundesregierung den Atomausstieg vereinbaren werde und damit auch die „Weisungen“ des Bundesumweltministeriums „zurücknimmt, die einen sicherheitsorientierten Vollzug behindern“. Bekanntlich passierte beim Wechsel der Bundesregierung Ende 1998 zu rot-grün in Sachen Atomanlagen Biblis nicht viel. Die AKW – Doppelblockanlage wurde sogar zum Knackpunkt des sogenannten Atomausstiegsgesetzes im Jahre 2000. Der Kompromiss war sinngemäß: Die Notstandswarte muss nicht gebaut werden, weil diese erst fertiggestellt worden wäre, wenn man das AKW Biblis A 2007/2008 stilllegen würde. Die CDU – Landesregierung in Hessen war in der Beantwortung einer großen Anfrage (Drucksache 16/4580) der Grünen 2005 noch der Auffassung: „Eine Übertragung von Strommengen aus dem stillgelegten KKW Mülheim-Kärlich ist für Biblis A nicht erlaubt. Eine Übertragung von maximal 20 v. H. = 21,45 TWh auf Biblis B wäre möglich. Die Laufzeit würde sich dann auf 2011/2012 verlängern.“ Unter der Überschrift: „Union auf Distanz zu Biblis-Betreiber RWE“ berichtet der Wiesbadener Kurier vom 29.09.2006, dass die Union sich ausdrücklich nicht hinter die Forderung des Betreibers RWE stelle. Laut Hessischem Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) hat „die grüne Ministeriumsspitze in Hessen in den Jahren 1991 bis 1999 nur zwölf Nachrüstmaßnahmen genehmigt. Ab 1999, in dem von mir geführten Ministerium, bis heute wurden für Biblis insgesamt 82 Genehmigungen mit einem Investitionsvolumen von rund 500 Millionen Euro erteilt.“ Dass die Anlage in Biblis sicher sei, belegte Umweltminister Dietzel auch mit der Tatsache, dass sicherheitstechnische Gründe für die Stilllegung von Atomkraftwerken vom ehemaligen Bundesumweltminister Trittin (Grüne) und seinem Haus in den letzten Jahren nicht geltend gemacht worden seien. Der Hessische Umweltminister hob weiter hervor: „Auch der heutige Bundesumweltminister Gabriel (SPD) scheint keine ehrlichen Bedenken wegen der Sicherheit in Biblis zu haben, sonst hätte er die hessische Atomaufsicht angewiesen, tätig zu werden. Das hat er nicht getan!“ Den Beschluss von CDU und FDP im hessischen Landtag am 05.10.2006, sich für eine Laufzeitverlängerung des Atomreaktors Biblis A einzusetzen, ist die Ankündigung der Rückkehr in die energiepolitische Steinzeit. Die Atomkraftwerke Biblis A und B gehören zu den ältesten und gefährlichsten in ganz Deutschland. Diesen Schrottreaktor Biblis A jetzt noch bis 2011 zu verlängern, schlägt dem Wutfass endgültig den Boden aus. Das atomare Ding in Biblis fährt immer noch ohne Notstandswarte. Beide Atomanlagen in Biblis haben seit 1974 weit über 700 Störfälle (2005) verursacht, soviel wie keine andere Atomanlage in der BRD@.
Dieter Kaufmann, Arbeitskreis gegen |