Die Verurteilung der Langsamkeit
oder:
Schnecken hinter Gitter!

von alucard

Wer bisher glaubte, nur Bleifußfreunde und Spoilerfetischisten stünden durch ihre Fahrweise stets mit einem Fuß im Gefängnis, wurde nun vom Amtsgericht Dannenberg eines Besseren belehrt.

Ein Atomkraftgegner aus Bad Fallingbostel war während der Castortransporte 2004 mit vorbildlich gemäßigter Geschwindigkeit durch Hitzacker gefahren. Vorbildlich deshalb, weil es dunkel war, überall kleinere Spontandemos stattfanden und außerdem seine Fahrertür aufgebrochen worden war und sich nicht mehr richtig schließen ließ. Von seiner Entdeckung der Langsamkeit ließ er sich auch nicht abbringen, als in seinem Rückspiegel mit Pauken und Trompeten eine BGS-Kolonne erschien, die wütend hupend und blinkend versuchte, die störende Schnecke aus dem Weg zu befördern.

„Warum denn so eilig“, dachte sich der Mann, „in der Ruhe liegt ja nun mal die Kraft“. Da der BGS die Kraft wohl eher im Knüppel vermutet, wurde aus dem autogenen Training nichts, der Mann überholt und aus dem Verkehr gewunken. Später flatterte ihm die Strafe ins Haus: 750 Euro wegen Nötigung, wahlweise auch einen Tag hinter schwedischen Gardinen. Für vorsichtiges Fahren! Der Castorgegner legte Widerspruch ein, schließlich hatte der ganze Vorfall eine interessante Vorgeschichte.

Wenige Stunden vor der Langsamfahrt hatte der Mann sein Auto auf einem Waldweg direkt an den Castorgleisen in der Göhrde abgestellt. Als er nach der Durchfahrt des Castors zum Auto zurückkehren wollte, war es nicht verstrahlt, sondern verschwunden. Er meldete sich daraufhin bei dem Fahrzeughalter, seinem Vater, der sofort Strafanzeige wegen Diebstahls stellte. Etwas später wurde das Auto ein paar Waldwege weiter gefunden, aber die Tür war aufgebrochen und das Innere durchwühlt. Dass als Schuldige nicht die russische Automafia, sondern die deutsche Polizei in Frage kam, war bald klar, schließlich war die Abschleppaktion von genug Leuten beobachtet worden und mehrere Fahrzeuge betroffen.

Die zerstörte Tür veranlasste den Mann, auch gleich noch Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Natürlich wurden die Anzeigen des Castorgegners gegen die Polizei abgewiesen, sein Auto sei nicht von der Polizei durchsucht worden, sondern habe sich bereits in einem „ungepflegten Zustand“ befunden. Stattdessen schlug die Staatsmacht zurück:

Als der Castorgegner Anklagen gegen ihn wegen „Behinderung von Rettungskräften“ (der zugeparkte Waldweg) und „Vortäuschen einer Straftat“ (angeblich sollte er die Tür selber zerstört haben, um einen Grund für die Schneckenfahrt zu haben) abwenden konnte, zog die Justiz als letzten Trumpf die „Nötigung“ (die Langsamfahrt).

Beim Prozess am 19. 2. in Dannenberg tauchten gleich zwei Mannschaftswagen mit BGS- Beamten als Zeugen auf. Schließlich schaffte es der Anwalt des Castorgegners, Martin Lemke aus Hamburg, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes von 200 Euro an einen gemeinnützigen Verein einzustellen.

Viel Geld für einen Vorfall, für den man in Deutschland allenthalben ein Bußgeld bekommt. Nicht aber im Wendland während der fünften Jahreszeit. Das ganze Verfahren zeigt einmal mehr, daß jeder nichtige Anlass eine willkommene Gelegenheit ist, den Widerstand gegen die Atomkraft zu kriminalisieren und zu schikanieren. Eben drum sollte nun keiner zum Bleifußfan werden! Gerade im Wendland, gerade in der fünften Jahreszeit ist eine vorbildlich gemäßigte Fahrweise besonders ratsam, wenn man damit die Sicherheitskräfte zu einer sicheren Fahrweise bewegen kann… @

alucard (reading backwards)
pressebuero lehmhorst 2006

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