Bis zur nächsten Eiszeit

von Peter Dickel

Nach 3 Verhandlungstagen hat der 7. Senat des OVG Lüneburg am 8. März sämtliche Klagen gegen das geplante Atommüllendlager Schacht KONRAD in Salzgitter abgewiesen. Im Zentrum der Verhandlung stand allerdings nicht das Endlager, sondern die juristischen Eingriffsmöglichkeiten Dritter: des unmittelbaren angrenzenden Nachbars Traube, der Standortkommune Salzgitter, sowie zweier Nachbarkommunen. In Salzgitter wächst der Unmut, aber brisant ist das Urteil nicht nur für den betroffenen, sondern auch für jeden anderen möglichen Standort eines Endlagers. Und es hat Auswirkungen auf die gesamte Auseinandersetzung um den Umgang mit Atommüll in Deutschland.


Glückwunsch für den Umweltminister

Kurzfristig kam die Einladung. Für den 8. März lud der SPD-Unterbezirk Salzgitter zu einer nicht öffentlichen Veranstaltung mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Der „sozialisationsbedingte AKW-Gegner“, wie er sich selbst einmal bezeichnete, stellte sich der Diskussion über das Urteil des OVG-Lüneburg, das an diesem Tag alle Klagen gegen das Atommüllendlager Schacht KONRAD abgelehnt und die Revision nicht zugelassen hatte. Noch am Morgen habe ihm Bundeskanzlerin Merkel zu diesem Sieg gratuliert, berichte er und wollte den Zwiespalt, in dem er sich befände nicht verhehlen. Während des Tages hatte er einen Brief von Bundeswirtschaftsminster Glos erhalten, der ihn aufforderte, umgehend mit den Betriebsvorbereitungen zu beginnen, die immerhin auch noch einmal 5 - 6 Jahre dauern würden.

Das, so die vielleicht wichtigste Information des Abends, werde er nicht veranlassen. Im Atom-Konsens von 2000 sei vereinbart worden, die sofortige Vollziehbarkeit für KONRAD nicht zu beantragen, um eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses möglich zu machen. Die sei erst mit dem Hauptsacheverfahren zu Ende und auch wenn das OVG die Revision abgelehnt habe, hätten alle Kläger erklärt, dass sie Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wollen. Im übrigen sei für ihn die zentrale Frage, ob sich angesichts schrumpfender Atommüllmengen überhaupt noch rechne, Endlager an mehreren Standorten zu bauen. Dies könne auf Dauer auch für die Energiewirtschaft eine interessante Frage sein.

Nach allgemeinen Stellungnahmen und allseits freundlichen Worten platzte dann einer langjährig aktiven Hausfrau und Mutter der Kragen: Es werde immer geredet, aber am Ende käme dann doch immer das gleiche heraus, irgendwann sei auch in Salzgitter der Punkt erreicht, wo mit dem Reden Schluss sein müsse. Bei allem Verständnis für Aktionen des „zivilen Ungehorsams“ müsse er hier auf das Legalitätsprinzip verweisen, meinte Gabriel. Wer sich über die Urteile von Gerichten hinwegsetzte, öffne der Willkür Tür und Tor. Nächstes mal gehe es dann vielleicht um ein Asylbewerberheim oder eine Kindertagesstätte, rückte er die Äußerung in eine mehr als problematische Ecke. Aber auch Petra Wasmann, in Salzgitter lebende Vorstandsfrau des NABU, pflichtete bei: „Wir haben hier immer nach dem besten Argument gesucht, was soll man denn tun, wenn Argumente nicht zählen?“ Irgendwie könne er die Frau schon verstehen, meinte auch der JUSO-Vorsitzende. Er kenne die ganze Auseinandersetzung von VW, habe alle Argumente gehört und das Gericht erlebt und frage sich, was man denn noch tun könne.


Keiner konnte so schnell und effektiv wie die SPD

In der Tat: In Salzgitter ist viel geredet worden. Zum Beispiel vom September 1992 - März 1993 bei der 75-tägigen Erörterung der 289.387 Einwendungen, die 1991 erhoben worden waren. Ein Erörterungstermin ohne Beispiel, der sich so vermutlich auch nirgends wiederholen wird. Eine Demokratie-Inszenierung der damals rot/grünen-Landesregierung gegen die mit Bundesweisungen agierende Kohl-Regierung. Es gab für die KritikerInnen auch keinen Grund nicht zu reden, denn in den 30 Jahren seit Salzgitter Standort wurde, hat sich erkennbar nichts verändert. Allerdings wurden in dieser Zeit 800 Mill. für Offenhaltung und Erkundung der 1976 stillgelegten Schachtanlage aufgewandt. Geredet, teils gestritten wurde auch zwischen Bund und Land.

Die Aufforderung, in Niedersachsen Endlagerstandorte auszuweisen, ging von der sozialdemokratischen Schmidt-Regierung an den schwarzen Landesfürsten Ernst Albrecht. Dem lag seine Rolle als fürsorglicher Landesvater mindestens ebenso am Herzen wie die Atomenergie. Erinnert sei nur an das Gorleben-Hearing von 1979, das zu der landesherrlichen Entscheidung „führte“, Gorleben sei als Standort für die Wiederaufarbeitung politisch nicht durchsetzbar. Aber auch 10 Jahre später, als die CDU längst in Bonn und Hannover regiert, sorgt sich Albrecht mehr um das Land als den Bund.

Als der Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage in Deutschland aufgegeben wird, unterbricht sein Umweltminister Remmers das KONRAD-Verfahren. Und weil Bayern aus den Entsorgungsrückstellungen 1 Mrd. DM für für den Nicht-Bau der WAA-Wackersdorf bekommt, reicht Niedersachsen beim Bund eine lange Liste mit Wünschen zum Ausgleich für den Bau von 2 Endlagern ein. Darunter nicht nur Bares, sondern auch Uni-Institute und andere goodies. Darüber verliert die CDU aber die politische Mehrheit in Land. SPD und (bis 1994) GRÜNE in Land entwickeln den Sicherheitsorientierten Vollzug des Atomgesetzes gegen die zunehmend mit Weisungen regierenden Atomminister Töpfer und Merkel. Die Auseinandersetzung geht bis vor das Bundesverfassungsgericht, dass die denkwürdige Entscheidung trifft, das Land müsse Weisungen auch dann umsetzen, wenn sie im Einzelfall rechtswidrig seien.

Vor der Bundestagswahl 1998 propagierten viele Gewerkschafter in Salzgitter die Wahl von SPD/GRÜN. Weil ein Politikwechsel notwendig sei und KONRAD vom Tisch komme. Immerhin hatte Gerhard Schröder auf einer Betriebsversammlung von VW-Salzgitter erklärt, mit ihm werde es keinen Atommüll in KONRAD geben.

Die Realität sah dann ganz anders aus: nur 2 Jahre innerhalb des insgesamt 20jährigen Planfeststellungsverfahrens zu KONRAD führte die SPD gleichzeitig die Regierungsgeschäfte in Bund und Land. Und gerade in dieser Regierungszeit der erklärten KONRAD-Gegner wurde KONRAD genehmigt. Zwar von lauten gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen den Umweltministern Jüttner (SPD) und Trittin (GRÜNE), aber getragen von der durchgreifenden Politik des schröderschen Atomkonsenses, der übrigens zu Zeiten der Opposition in der SPD nicht mehrheitsfähig gewesen war.

Die Antwort auf die Konsens-Verhandlungen aus Salzgitter: Erstmals legten 5.000 MetallkollegInnen am 31. Mai 2000 für eine Stunde die Arbeit nieder und demonstrierten auf der Straße gegen Konsens und KONRAD. „Wer wenn nicht wir“, sagte damals der VW-Salzgitter Betriebsratsvorsitzende Andreas Blechner, „die für SPD/GRÜNE - Politik eingetreten sind.“

Am 22. Mai 2002 wurde der Planfeststellungsbeschluss erteilt. Aber wo Sozialdemokraten am Werk sind, da gibt es auch eine Vorbehaltsregelung. Im Falle KONRAD war dies die Festlegung im Konsens-Vertrag, dass es keinen Sofortvollzug geben sollte, um den Klageweg zu eröffnen.


Klagen als politischer Auftrag?

Für viele Menschen in der Region Salzgitter war damit der Klageweg nicht nur eine natürliche Fortsetzung der bisherigen Auseinandersetzung, sondern geradezu ein politischer Auftrag. Immerhin arbeitete seit über einem Jahr der AK-End an der Neukonzipierung eines Endlagersuchverfahrens. Wenn die Politik sich nicht in der Lage sah, KONRAD zu verhindern, so würde die Klage zumindest den nötigen Zeitraum schaffen, ein seriöses Endlagerkonzept zu entwickeln, bevor durch die Inbetriebnahme von KONRAD Fakten geschafft worden waren. 1 ½ Jahre könnte das Verfahren dauern, so eine anwaltliche Schätzung, als im Juli 2002 die Klagen eingereicht wurden. Mag sein, dass sich das Gericht nicht solchermaßen politisch instrumentalisieren lassen wollte, denn zunächst machte es erstmal gar nichts. So verfestigte sich die Erwartung, dass das Gericht auf veränderte politische Verhältnisse warte und wie es der Zufall so will, begann das Gericht 2 Tage, nachdem die Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 abgeschlossen waren, mit der Terminierung des KONRAD-Prozesses.

Angesetzt wurden der 28. Februar für die Klage dreier Kommunen und der 1. März für die Landwirtsfamilie Traube. Am 2. März wollte sich das Gericht eigentlich beraten, dieser Tag wurde jedoch für eine weitere Verhandlungsrunde gegen die kommunalen Klagen gebraucht. Trotzdem blieb es bei der für den 8. März geplanten Urteilsverkündung.

Überrascht war das Gericht, dass allein die Ankündigung zu erheblichem Medienecho führte und dass schon im Vorfeld Kundgebungen vor dem Gericht und eine breite Publikumsbeteiligung angekündigt wurden, freute das Gericht nicht sonderlich. Es arrangierte sich, verteilte für den Verhandlungssaal, der zu ¾ mit Prozessbeteiligten gefüllt war, Platzkarten und übertrug die Verhandlung für das übrige Publikum in den Vorraum.


Das Atomrechtliche Planfest-stellungsverfahren heißt nur so, ist aber gar keines

Wohl nicht zuletzt wegen des großen Medieninteresses und des starken Publikumsandranges bemühte sich der Vorsitzende Richter Kalz immer wieder um einladende Gesten: In der Verhandlung könne über alles gesprochen werden. Allerdings machte des Gericht auch von Anbeginn klar, das es bezweifele, dass es für die Kläger überhaupt eine juristische Grundlage gäbe, wesentliche Elemente des genehmigten Planes oder des Planfeststellungsverfahrens zu beklagen.

Zwar stehe im Atomgesetz §9b, dass für Bau und Betrieb von Endlagern Planfeststellungsverfahren durchzuführen seien. Im atomrechtlichen Kontext seien diese aber eher wie „gebundene Genehmigungsverfahren“ zu sehen. Abwägende Beurteilungen der Standortauswahl und von Planungsalternativen, wie bei kommunalen Planungen selbstverständlich, seien nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Das Gesetz schreibe vor, dass der Bund Endlager zur Verfügung stellen muss und es sei Atommüll da. Das sei eine hinreichende Rechtfertigung für den Plan und insofern nur zu prüfen, ob der sichere Betrieb gewährleistet sei.

Zu Recht fragte Rechtsanwalt Rainer Geulen für die Stadt Salzgitter, ob das Gericht ihm erklären könne, warum der 1976 ins AtG eingefügte §9b noch immer mit „Planfeststellungsverfahren“ überschrieben sei, wenn doch ein Genehmigungsverfahren gemeint sei und weshalb dies nicht - falls etwas anderes gemeint sein sollte - im Laufe der letzten Jahrzehnte korrigiert worden sei. Einen Antrag Geulens, Sachverständige zu der Frage zu hören, dass der für KONRAD vorgesehene Müll in der vorgesehenen Zusammensetzung und Konditionierung überhaupt nicht anfalle, also ein schwerwiegender Eingriff vorgenommen wird, nur um ein Endlager „auf Vorrat“ zu haben, lehnte das Gericht ab.


Transporte nicht „Teil des Prüfprogrammes“

Grundsätzlich schloss das Gericht aus, sich mit den Transporten zu befassen, diese seien nicht „Teil des Prüfprogrammes“ und würden gesondert genehmigt. Allerdings ging es den Klägern hier nicht um den einzelnen Transport, sondern die Kummulationswirkung, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb des Endlagers mitten in der Industriestadt Salgitter steht. Immerhin werden die Transporte nicht einzeln genehmigt (wie bei abgebrannten Brennelementen), sondern es gibt nur eine pauschale Genehmigung für den Spediteur. Was dann im einzelnen geschieht, entzieht sich so jeder Betrachtung. „Man kann doch nicht sagen: Wir bauen irgendwo ein Endlager, der Atommüll wird dann schon irgendwie hinkommen“, meinte Rechtsanwalt Nikolaus Piontek für die Gemeinde Vechelde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Beweisantrag, die Auswirkungen eines mutwillig herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf KONRAD oder Transporte für die Stadt Salzgitter zu untersuchen. Rechtsanwalt Geulen kritisierte, dass die Genehmigungsbehörde diesen Vorfall wie ein Restrisiko behandele. Bund und Länder seien jedoch übereingekommen, dass dies seit September 2001 nicht mehr als Restrisiko behandelt werden kann, sondern eine höchst reale Möglichkeit sei. Genau das stehe ja im Plan, verteidigte der Vorsitzende Richter die Planfeststellungsbehörde. Und die Anwältin des beklagten Landes Niedersachsen, Frau Dr. Rüping ergänzte: Natürlich sei dies kein Restrisiko, aber Mentalität und Verhalten von Terroristen sei eben auch nicht zu berechnen, insofern könne man auch keine Vorkehrungen treffen.


Drittschutz nur Jenseits von Grenzwerten

Einig waren sich Gericht und Beklagte, dass ein Drittschutz in diesem Verfahren nur dann in Betracht käme, wenn Grenzwerte offensichtlich überschritten würden, was aber nicht vorgesehen sei. Dass einige Grenzwerte bedenklich ausgeschöpft würden, sei irrelevant, denn nur die Grenzwerte fielen in den Zugriff des Klägers, das weitergehende „Minimierungsgebot“ des §49 Strahlenschutzverordnung binde nur die Genehmigungsbehörde, sei aber nicht einklagbar.

Ein Antrag der Anwältin der klagenden Familie Traube, Frau Rülle-Hengesbach, einen Sachverständigen zur Zusammenwirkung von Radioaktivität und Staub zu hören, weil diese Synergie mit der Wirkung von Asbest vergleichbar sei, lehnte das Gericht ab; um Asbest ginge es hier nun überhaupt nicht.


Nachweltschutz: Nach uns die Eiszeit

Bliebe die für Endlager nicht gänzlich unbedeutende Frage der Langzeitsicherheit. Sachbeistände der Kläger machten deutlich, dass die diesbezüglichen Berechnungen nicht nur sehr alt sind, sondern auch einen Systemfehler haben: Sie beruhen auf Annahmen: 1. Es wird angenommen, dass das Wasser im Endlagerbereich nicht fließt. 2. Es wird ein langsamer Fließprozess angenommen und zur Grundlage der Ausbreitungsberechnungen gemacht. 3. Weil langsame Ausbreitung immer noch schneller ist als keine Ausbreitung, wird angenommen, dass diese Methode konservativ ist. Statt Annahmen zu machen, so der Geologe Kreusch für die Kläger, hätte man doch einfach mal nachsehen müssen, welcher Prozess wirklich stattfindet.

Alles unerheblich, so das Gericht, denn es gäbe nun mal keinen einklagbaren Nachweltschutz und die Anwältin des Landes assistierte: „Wir alle gehen davon aus, dass es in den nächsten 20.000 Jahren eine neue Eiszeit gibt und wer weiß schon was danach ist und ob es dann überhaupt noch Menschen gibt.“ Na, dann.


Eine Farce

„Eine Farce“, nannte die GRÜNE Europaabgeordnete Rebecca Harms das Verfahren und taz-Korrespondent Jürgen Voges fühlte sich an Atom-Verfahren vor 20 Jahren erinnert. „Das Gericht hat ja nicht Schacht KONRAD geprüft, sondern uns einfach das Recht abgesprochen, den Planfeststellungsbeschluss überprüfen zu lassen“, kommentierte die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. Und Kläger Walter Traube: „Natürlich hofft man Recht zu bekommen, wenn man zum Gericht geht und wir sind mit guten Argumenten nach Lüneburg gegangen, aber wir haben dann sehr schnell gemerkt, wie der Hase läuft“. Es sei schon schwer verständlich, wenn man als nächster Nachbar des geplanten Atommüllendlagers weniger Rechte haben soll, als bei irgendeiner beliebigen kommunalen Baumaßnahme. Und: „Nach den Erfahrungen mit der ASSE II, wo die Sicherheitsvorhersagen nicht mal 20 Jahre Bestand hatten, kann man doch heute nicht einfach sagen Es gibt keinen „Nachweltschutz“. Das heißt doch soviel wie: Nach uns die Sintflut.“


Auf dem Weg nach Leipzig

Auch wenn das Gericht keine Revision zuließ, wollen alle Kläger diese durch eine Nichtzulassungsbeschwerde erreichen. Nach Beratung mit den AnwältInnen, den kommunalen Gremien und dem Rechtshilfefonds, der die Klage der Familie Traube finanziell absichert, versteht sich. 150.000,-Euro wurde hier für die 1. Instanz aufgebracht, für Revision und weitere Schritte, etwa zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof, werden weitere Spenden nötig sein.

Die grundsätzliche Differenz zwischen den Betreibern und uns ist, so formulierte einst eine Einwenderin beim KONRAD-Erörterungstermin 1992, dass ein Endlager für uns eine einzigartige Anlage ist, die wenn überhaupt zulässig nur für exakt den vorhandenen Müll gebaut und zugelassen werden darf und auch nur dann, wenn garantiert ist, dass kein weiterer produziert wird. Die Betreiber tun aber so, als sei ein Endlager wie eine beliebige Industrieanlage, zum Beispiel eine Schokoladenfabrik zu genehmigen. Dann kann man aber auch beliebig viele Endlager an allen möglichen Orten bauen. Und neue Atomkraftwerke.

In diesem Spannungsverhältnis hat die Lüneburger Rechtsprechung die Position der Schokoladenfabrik, will sagen: der Beliebigkeit gestärkt. Danach dürfen quasi an jedem Ort, wo man rechnerisch nachweisen kann, dass man unter bestimmten Annahmen derzeit gültige Grenzwerte einhalten kann, ein Endlager gebaut werden, ohne dass Betroffene ein Recht hätten, nach der Notwendigkeit oder Begründetheit zu fragen oder nach der Langzeitsicherheit. Oder nach den Gefahren beim Betrieb. Damit könnten Endlager auf Vorrat für einen Ausbau der Atomenergie gebaut werden (denn die Entsorgung wäre ja formal gesichert) wie bestehende international vermarktet werden können.

Bundesumweltminister Gabriel setzt dem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung entgegen, die, wenn überhaupt, nur unter 2 Randbedingungen greift. Erstens: Die Betreiber müssten den vorhandenen Atommüll als zu lösendes Problem, als finite, zu erledigende Altlast ansehen. Für - wie auch immer motivierte - Reden von einer Renaissance wäre dann kein Platz. Denn umgekehrt: Wer sich eine Renaissance offenhält, braucht sich keine Sorgen machen, dass die Menge des Atommülls kleiner wird. Zweitens: Die Begrenzung der Endlagerung auf das eigene Land, deren Durchsetzbarkeit schon heute fraglich erscheinen kann.

Sollte es dem Bundesumweltminister gelingen, mit dieser Argumentation bei der Wirtschaft Gehör finden, was nicht absehbar ist, würde ihn niemand darin hindern, eine „goldene Brücke“ zu bauen, über die die Wirtschaft gehen kann. Klar ist aber auch, dass dies keine Argumentation ist, die betroffene Standorte wesentlich teilen und unterstützen werden.

Es bleibt also im Kern die Forderung an die Politik, den Umgang mit dem Atommüll neu zu konzipieren. Problembewußt, seriös, transparent und als finites Problem. Sonst, da darf man sich keine Illusionen machen, wird kein Standort den Atommüll einfach hinnehmen.


In Salzgitter gärt es

Bei der eilends einberufenen SPD-Veranstaltung am Tag der Urteilsverkündung, bei einem engagierten Gespräch mit dem Bündnis Salzgitter gegen KONRAD am 22. März und einer Betriebsversammlung bei VW-Salzgitter am 23. März konnte sich Bundesumweltminister Gabriel ein eigenes Bild machen, dass es in der Region gärt. Nachdem er dort Rede und Antwort gestanden hatte, zog die versammelte Belegschaft vor das Werkstor, um gemeinsam mit Delegationen aus anderen Salzgitteraner Betrieben gegen KONRAD und das OVG-Urteil zu demonstrieren. Und bei dieser einen Aktion wird es nicht bleiben. „Wir zeigen hier“, so der Betriebsratsvorsitzende Andreas Blechner, „dass wir bereit sind, den Protest auf die Straße zu tragen. Wir wollen nicht kämpfen, aber wir können.“ @

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