|
Atomwaffeneinsatz auf der US-Agenda Der Atomwaffensperrvertrag soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern, dabei die friedliche Nutzung der Atomenergie für Nichtatomwaffenmächte ermöglichen und zugleich die Abrüstung der vorhandenen Atomwaffen sicherstellen. Die Vorbereitungstreffen zur diesjährigen Überprüfungskonferenz haben aber gezeigt, dass die im NVV festgelegten Vereinbarungen von Atomwaffenstaaten und Nichtatomwaffenstaaten unter zunehmendem Druck stehen. Zahlreiche Länder halten den Atommächten mangelnde Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung vor und kritisieren zudem Tendenzen, Nuklearwaffen einen neuen Stellenwert in den nationalen Sicherheitspolitiken zukommen zu lassen. Das Ziel der Überprüfungskonferenz, nämlich eine Stärkung des Atomwaffensperrvertrags, wird allerdings nur schwer zu erreichen sein. Da ist zum einen die Weigerung der Länder Indien, Pakistan und Israel, dem NVV als Nichtkernwaffenstaat beizutreten, da diese Länder de-facto Atomwaffenstaaten sind. Pakistan und Indien haben dies 1998 mit Atomwaffentests der Welt bereits bewiesen, Israel hat zwar den Status bislang nicht bestätigt, aber auch nie dementiert. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Israel über Atomwaffen verfügt. Zum anderen hat Nordkorea, das als einziges Land aus dem NVV ausgetreten ist, erst kürzlich mit der Ankündigung überrascht, inzwischen auch Atomwaffenmacht zu sein, wobei Beweise dafür allerdings noch fehlen. Vermutlich wird auf der anstehenden Überprüfungskonferenz aber nicht Nordkorea sondern vielmehr der Iran-Konflikt dominieren, da dem Land vorgeworfen wird, unter dem zivilen Deckmantel der Atomenergienutzung ein militärisches Atomprogramm zu betreiben. Sollten sich Iran und Nordkorea als Atommächte etablieren, gerät das System der nuklearen Rüstungskontrolle noch mehr ins Wanken. Dies könnte eine Kettenreaktion auslösen: Andere Staaten der Region könnten sich genötigt sehen, gleichzuziehen. Und auch Länder anderer Erdteile wie Argentinien, Brasilien und Südafrika, die in der Vergangenheit ihr Atomwaffenprogramm eingestellt haben, beobachten interessiert, wie die Welt heute auf Nuklear-Neulinge reagiert. Das Schlüsselproblem liegt im Atomwaffensperrvertrag selbst. Auf Grund der Tatsache, dass der Vertrag allen Mitgliedstaaten die friedliche Nutzung der Atomenergie garantiert, wird die Herstellung von angereichertem Uran nicht in Frage gestellt. Mit einer Anreicherung von drei bis maximal sechs Prozent wird es zum Betrieb von Atomkraftwerken benötigt, es kann mit einer Anreicherung von ca. 90 Prozent aber auch zum Bau von Atomwaffen verwendet werden. Es gibt daher im Rahmen des Vertragwerks kaum Möglichkeiten gegen Staaten vorzugehen, die große Mengen an prinzipiell waffentauglichem Nuklearmaterial produzieren. Ein Verstoß gegen den Vertrag läge erst dann vor, wenn tatsächlich deutliche Anzeichen für ein Waffenprogramm gefunden werden.
Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags: Der Atomwaffensperrvertrag ... Der Atomwaffensperrvertrag trat 1970 in Kraft. Er regelt, dass der Besitz atomarer Waffen auf die so genannten Atomwaffenstaaten beschränkt bleiben soll, und dass diese Länder kein atomwaffenfähiges Material an andere Staaten weitergeben dürfen. Als Atomwaffenstaaten gelten jene Staaten, die vor dem 1.1.1967 eine Atomwaffe hergestellt oder gezündet hatten, also die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Der Sperrvertrag beruht auf drei Säulen:
Mittlerweile haben laut Angaben der IAEA 189 Staaten den Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnet, eingerechnet Nordkorea, das den Vertrag allerdings Anfang 2003 gekündigt hat. Der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag bedeutet für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung, sich in regelmäßigen Abständen den von der IAEA durchgeführten Kontrollen auf Einhaltung des Vertrags zu unterwerfen. Da diese Kontrollen aber angemeldet werden und sich zudem nur auf solche Anlagen richten, die die Vertragsstaaten freiwillig zur Kontrolle anbieten, ist die Aufdeckung eines Vertragsverstoßes höchst zweifelhaft. Um ein wirksameres Mittel der Überprüfung zu erhalten, hat die Internationale Atomenergieagentur daher ein Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag verfasst, das 1997 verabschiedet wurde. Es gibt den Inspektoren der IAEA die Möglichkeit, jederzeit unangemeldete Kontrollen in beliebigen Anlagen durchzuführen. Bis heute haben sich 65 Staaten diesen strengeren Kontrollen angeschlossen. ... und seine Mängel Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Atomwaffenstaaten und Nicht-Atomwaffenstaaten wird von vielen Ländern als Diskriminierung kritisiert. Den offiziellen fünf Nuklearwaffenmächten ist im Prinzip alles im Nuklearbereich erlaubt, sie müssen sich auch keinen Kontrollen unterziehen. Die Nicht-Atomwaffenstaaten verzichten auf den Atomwaffenbesitz, haben dafür aber Zugriff auf alle Nukleartechnologien, sofern diese unter den Sicherungsmaßnahmen der IAEA zivil genutzt und entwickelt werden. Zusätzlich haben die USA – abweichend vom Nichtverbreitungsvertrag – eine dritte Kategorie von Staaten eingeführt, die so genannten Schurkenstaaten, denen weder der Atomwaffenbesitz gestattet noch der Zugang zu sensitiven Nukleartechnologien eröffnet werden soll. So haben wir heute nicht nur ein Zweiklassen-, sondern nach dem Wunsch der USA sogar ein Dreiklassen-System mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten, was auf Dauer nicht stabil sein kann. Ein weiterer schwerwiegender Mangel des NVV ist das Fehlen von Umsetzungsbestimmungen. Der Vertrag schreibt zwar die nukleare Abrüstung als endgültiges Ziel fest, enthält aber keine Regelungen, die den Weg zum Ziel verbindlich festlegen. Die Atomwaffenstaaten sind prinzipiell nicht bereit, ihre Privilegien aufzugeben und die Abrüstungsverpflichtung in die Tat umzusetzen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre lassen begründete Zweifel an der erklärten Abrüstungsbereitschaft aufkommen. Für die ehemaligen Kontrahenten des Kalten Krieges, USA und Russland, spielen Atomwaffen weiter eine wesentliche Rolle in ihrer Sicherheitspolitik. Alle fünf offiziellen Atomwaffenstaaten modernisieren auch nach der unbefristeten Verlängerung des NVV im Jahre 1995 ihr nukleares Waffenarsenal. Solange einzelnen Mitgliedern der Völkergemeinschaft der Zugriff auf Atomwaffentechnik erlaubt ist, bleibt die nukleare Bedrohung bestehen. Um diese vollständig und nachhaltig zu beseitigen, bedarf es systematischer Anstrengungen aller Staaten, den Weg in die atomwaffenfreie Welt auszuhandeln und völkerrechtlich verbindlich zu regeln. Ziel muss die vollständige Abschaffung aller Atomwaffen sein. Ein großes Problem des Nichtverbreitungsvertrags ist auch die unselige Verquickung der zivilen und militärischen Atomtechnik. Unter dem Deckmantel der so genannten friedlichen Nutzung der Atomenergie lässt sich durchaus ein militärisches Atomwaffenprogramm verstecken, wie immer wieder bewiesen wurde. Die eindrucksvollste Aufdeckung eines solchen Programms in jüngerer Zeit war 1991 im Irak, wo offenbar nicht mehr viel zur Bombe gefehlt hätte. Aber auch Libyen hatte trotz Unterzeichnung des NVV parallel zur Atomenergienutzung ein Waffenprogramm verfolgt, das allerdings im Herbst 2003 bekannt- und danach angeblich aufgegeben wurde. Viele Staaten, die dem NVV samt Zusatzprotokoll verpflichtet sind, haben bereits Zugriff auf die Grundvoraussetzung für einen Bombenbau, nämlich eine sensitive Anreicherungs- oder Wiederaufarbeitungstechnologie. Damit ist die Option für den Bau von Nuklearwaffen eröffnet. Diese zivil-militärische Verflechtung der Atomtechnologie macht es auch der Internationalen Atomenergieagentur nicht gerade leicht, ein heimliches Atomwaffenprogramm aufzudecken. Hierzu reichen die Sicherungsmaßnahmen der IAEA nicht aus.1 Um den Abrüstungsprozess aber nicht nur zu stoppen, sondern irreversibel zu machen, müssten atomwaffenfähige Materialien wie hoch angereichertes Uran oder Plutonium vor jeglichem Zugriff gesichert und dann so unzugänglich wie möglich endgelagert oder unbrauchbar gemacht werden. Grundsätzlich enthält der Atomwaffensperrvertrag die Instrumente, um Atomwaffen abzuschaffen. Es fehlt den Atomwaffenstaaten aber der politische Wille, ihre Verpflichtung zur Abschaffung auch umzusetzen. Statt dessen modernisieren sie ihr Arsenal und entwickeln weiterhin neue atomare Waffen. 13-Schritte-Programm Einen Versuch, den Nichtverbreitungsvertrag zu stärken, gab es auf der letzten Überprüfungskonferenz im Jahr 2000. Dort wurde ein Abschlussdokument erstellt, das wenigstens teilweise die bis dahin fehlenden Umsetzungsbestimmungen festlegt und nun Bestandteil der NVV-Vertragsregeln ist. Dies war nötig geworden, da ein Abrüsten, wie es im NVV gefordert ist, nicht in Sicht war, die Zahl der Atomwaffen war nicht geringer geworden sondern höher als zur Zeit des Entstehens des Atomwaffensperrvertrags. In 13 praktischen Schritten wurde nun ein Weg aufgezeigt, der „überprüfbar“ und „unumkehrbar“ zu einer vollständigen Abrüstung führen soll. Die Atommächte erklärten mit diesem Dokument überdies ihre unwiderrufliche Verpflichtung, die vollständige Abschaffung ihrer Atomarsenale zu erreichen. Auch die USA haben dieses Programm mitunterzeichnet. Die aktuelle US-Regierung geht dazu aber immer mehr auf Distanz. In den Verhandlungen mit Russland über die Reduzierungen der Atomwaffen beharren die USA darauf, ihre Atomwaffen nicht – wie von Russland favorisiert – zu verschrotten. Entsprechend könnten die Waffen nach Vertragsende im Zweifel auch wieder stationiert werden. Und schließlich wird nicht mehr verhehlt, dass die USA Atomwaffen auf unbestimmte Zeit behalten wollen und sogar konkrete Einsatzpläne für neu entwickelte kleinere Atomwaffen in der Schublade haben. Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur das 13-Schritte-Programm zur Abrüstung, sondern den gesamten Vertrag zur Nichtweitergabe von Atomwaffen. Überprüfung der US-Atomwaffendoktrin Öffentlich wurden Teile dieser Pläne durch einen Bericht, den das US-Verteidigungsministerium im Auftrag des Kongresses herausgegeben hat: dem Nuclear Posture Review (NPR).3 Dieses Papier deutet unmissverständlich darauf hin, dass die USA statt abzurüsten in den nächsten fünf bis zehn Jahren massiv aufrüsten möchten. Während früher Atomwaffen noch eher der Abschreckung dienten, wird heute bereits auch über „präventive“ Ersteinsätze laut nachgedacht. Die Veröffentlichung von Auszügen des Pentagon-Berichts zur Überprüfung der US-Atomwaffendoktrin (NPR) sorgte im Frühjahr 2002 weltweit für Schlagzeilen. Im Bericht werden konkrete Szenarien und Ziele skizziert. Pläne für den Einsatz von Atomwaffen gegen mindestens sieben Staaten sollten auf Anweisung der Regierung Bush ausgearbeitet werden: Allen voran stehen Irak und Nordkorea, gefolgt von Iran, Libyen und Syrien. Weiter werden China und möglicherweise sogar Russland genannt. Dem Bericht zufolge sind drei Situationen für einen atomaren Einsatz vorstellbar:
Es werden Szenarien erläutert, bei denen die USA bereit sein sollten, Atomwaffen einzusetzen: im israelisch-arabischen Konflikt; bei einem Angriff des Irak auf Israel oder benachbarte Staaten; bei einem Angriff Nordkoreas auf Südkorea oder eine Konfrontation zwischen China und Taiwan. Auch die neuen Waffensysteme werden beschrieben. Im Bericht wird von einer weiteren Generation von Atomwaffen gesprochen, die tief in der Erde verborgene Ziele erreichen sollen, so genannte Bunkerknacker. Weiter wird empfohlen, die Wiederaufnahme von Atomwaffentests zu prüfen, da die Nuklearmächte die Verantwortung haben, Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Atomwaffen zu gewährleisten. Die Pläne und Empfehlungen des NPR-Berichts summieren sich zu einer gewaltigen Gefahr für die globale Sicherheit. Dies wird mit Sicherheit zu keiner Entspannung führen, noch mehr Staaten als bereits bekannt werden darauf reagieren und dem amerikanischen Drohpotenzial ein eigenes Abschreckungssystem entgegensetzen. Damit wird eine Spirale ausgelöst, noch bedrohlicher als zu Zeiten des Kalten Krieges. Die Inhalte des Dokuments senken in erschreckendem Maß die Schwelle zu einem Nuklearkrieg, indem es das Konzept von „besser einsetzbaren“ Atomwaffen wie den erwähnten Bunkerknackern oder sog. „mini-nukes“ recht konkret zeichnet. aus :Umweltnachrichten,
Ausgabe 101/ Mai 2005 Literatur und Quellen: K. Wurzbacher, Ch. Hacker: Zivil-militärische Verflechtung der Atomtechnologie. In: FRM-II – Die außenpolitische Bedeutung des neuen Forschungsreaktors. Hrsg: Umweltinstitut München e.V., Mai 1999, München, Als PDF-Datei auf www.umweltinstitut.org Center for Defense Information (CDI) July 8, 2004 US Defense Department: Nuclear Posture Review (Excerpts). January 8, 2002 White House: President´s Statement on Non-Proliferation of Nuclear Weapons Treaty. March 7, 2005 Den Weg vorzeichnen: ein Modellentwurf für die Nuklearwaffenkonvention. Übereinkommen über das Verbot von Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Transfer, Einsatz und Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen und über die Abschaffung dieser Waffen – mit Kommentaren und kritischen Fragen Für die Anregungen und Informationen zu diesem Thema, die ich von Regina Hagen vom Darmstädter Friedensforum bekommen habe, möchte ich mich ganz herzlich bedanken! C.H. |