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Verwaltungsgericht erlaubt Salzgewinnung in Gorleben
Langer Atem zahlt sich aus von Jens FeuerriegelDer Atomkraftgegner Andreas Graf von Bernstorff hat im Kampf gegen ein Atommüllendlager im Gorlebener Salzstock einen Sieg vor Gericht errungen. Von Bernstorff hatte auf sein Recht zum Salzabbau in unmittelbarer Nähe des so genannten Erkundungsbergwerks für das atomare Endlager gepocht. Das Lüneburger Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass Grundstückseigentümer von Bernstorff dort Salz gewinnen darf. Das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld hatte die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes aufgrund von Sicherheitsbedenken aufgehoben. ![]() Foto: Graf von Bernstorff Einen Etappensieg - nicht mehr, aber auch nicht weniger bedeutet das Salinas-Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg für die Gorleben-Gegner. Zwar feiert Gorleben-Anwalt Nikolaus Piontek das Urteil als einen »großen Erfolg», weil das Projekt Salzab-bau damit im Grundsatz genehmigt werde. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Noch müsste ein Hauptbetriebsplan beantragt und genehmigt werden. Noch schwebt über allem die geplante Veränderungssperre des Bundes für den Salzstock oder ein mögliches Enteignungsverfahren. Kurzum: Auch mit dem Urteil ist überhaupt nicht absehbar, wann und ob überhaupt Salz in Gorleben abgebaut werden darf. Die von hiesigen Atomkraftgegnern gegründete Firma Salinas Salzgut GmbH hat Land vom Gorleben-Gegner Andreas Graf von Bernstorff gepachtet: Im Südwestfeld des Salzstockes Gorleben will man Salz abbauen - rund 1,5 Kilometer entfernt von Erkundungsbergwerk für ein atomares Endlager in Gorleben. Ein offenes Geheimnis ist dabei, dass gar nicht die Salzgewinnung im Vordergrund steht. Vielmehr soll das Atommüll-lager im selben Salzstock verhindert werden. Was also besagt das Urteil des Verwaltungsgerichtes konkret? Zum einen: Graf von Bernstorff hat als Grundstückseigentümer Anspruch auf einen Rahmenbetriebsplan. Im Prinzip signalisiert das Gericht damit, dass ein Bergwerk zur Salzgewinnung dort zugelassen werden kann. Der Graf klagte somit erfolgreich gegen das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld. Das hatte die Zulassung zum Rahmenbetriebsplan aufgehoben. Behält das Urteil Gültigkeit, muss der Rahmenbetriebsplan bis 2008 verlängert werden. Und: Der Graf braucht auch kein Gutachten vorzulegen, ob ein Salzabbau das Erkundungsbergwerk gefährden könnte. Vielmehr sei es Aufgabe des Bergamtes zu prüfen, ob sich Salzabbau und Endlager miteinander vereinbaren lassen.
Der Bund prüft, ob er gegen das Urteil in Berufung geht. Begründet wird das Urteil im Kern damit, dass ein Salzabbau die Sicherheit des Erkundungsbergwerkes im nordöstlichen Teil nicht gefährden würde. Das Gericht: »Ein mögliches Bedürfnis, den Salzstock auch im südwestlichen Bereich, in welchem der Kläger sein Salz abbauen möchte, als Endlager zu erkunden, steht dem Salzabbau nicht entgegen.» Denn sollten die Erkundungen im nordöstlichen Teil des Salzstockes ergeben. dass dort für die Atommüll-Lagerung ausreichend Salzpartien vorhanden seien, wäre eine weitere Erkundung im südwestlichen Teil gar nicht mehr erforderlich. Und bloße Planungen seien nicht schutzwürdig.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, will Salinas nun den Hauptbetriebsplan beantragen, kündigt Nikolaus Piontek an. Dabei sei dann bergrechtlich nur zu klären, wie das Vorhaben technisch machbar sei, so Piontek. Gerichtssprecher Wolfgang Siebert ist da vorsichtiger: Beim Verfahren für den Hauptbetriebsplan müsse ganz neu beurteilt werden, ob sich möglicherweise Erkundungsbergwerk und Salzabbau beharken könnten. Zudem bastelt der Bund an einer Veränderungssperre. Mit der soll garantiert werden, dass der Salzstock Gorleben wäh-rend eines Endlager-Suchverfahrens unversehrt bleibt. Diese Sperre könnte die Salzabbau-Pläne von Salinas zumindest aussetzen. Gerichtssprecher Siebert: »Es kann noch viel passieren.» @
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