| Der Ermittlungsausschuß Gorleben informiert:
Für Jugendliche/ Heranwachsende gelten die allgemeinen Polizeigesetze. Allerdings müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten/Jugendamt informiert werden. Oft halten sich die Beamten nicht daran, was u.U. im Interesse der Betroffenen sein kann (wenn deine Eltern gar nicht wissen (sollen) wo du aktiv bist). Andererseits kann mensch aber auch verlangen, dass die Eltern informiert werden, damit sie dich schneller raus- bzw. abholen können.
Jugendliche/Heranwachsende, die nicht aus strafprozessualen Gründen festgehalten werden oder den „Dienstbetrieb“ nicht erheblich stören, dürfen NICHT in Gewahrsam genommen werden. Und wenn das doch passiert ist, müssen sie unmittelbar freigelassen werden.
Hier im Wendland erfolgt die Übergabe oft an das Jugendamt. Das JA ruft deine Eltern an, um sich zu erkundigen, was sie mit dir machen sollen. Wenn diese nicht erreichbar sind, ist es hilfreich eine Vollmacht deiner Eltern/Erziehungsberechtigten dabei zu haben. Darin sollte stehen, an wen aus deiner Bezugsgruppe du „ausgehändigt“ werden darfst, oder sogar, dass du selbst entscheiden darfst, wohin du gehst. Das funktioniert in der Regel.
Die Gefangenensammelstelle wird diese Jahr in Lüchow sein und dort wird das Jugendamt auch Räume vorhalten, wo Jugendliche sich erholen können und was zu essen bekommen. Sollte es um Unterbringung in der Nacht gehen, steht die Jugendfreizeitstätte in Wittfeitzen bei Waddeweitz zu Verfügung.
Gut vorbereitet ist halb gewonnen !
immer montags von 19.30 bis 21.00 Uhr unter Telefon: 05841 – 979 430
während des Castortransportes rund um die Uhr
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