| Erklärung zum geplanten China-Export der Hanauer Brennstofffabrik
Rolle der Hanauer Fabrik im Waffenprogramm Chinas von Dr. Wolfgang LiebertDer geplante Verkauf der Hanauer Kernbrennstofffabrik wirft schwerwiegende Fragen auf. Wir wenden uns heute an Politik und Öffentlichkeit mit einer Einschätzung der Risiken bei einem Export der Anlage nach China. Wir stützen uns dabei auf eigene nukleartechnische Expertise und eine langjährige Beobachtung der zivilen und militärischen Kernkraftnutzung weltweit. Wir stellen fest: Der Betrieb der Hanauer Anlage in China birgt ein hohes Risiko eines direkten oder indirekten Missbrauchs für militärische Zwecke, selbst bei Etablierung eines Inspektionsregimes (Safeguards). 1. Die Hanauer Kernbrennstofffabrik Die Hanauer Kernbrennstofffabrik wurde errichtet, um Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennstäbe (MOX) für Leistungsreaktoren herzustellen. Sie konnte wegen grundsätzlicher Bedenken, ungeklärter atomrechtlicher Genehmigungsfragen und mangelnder wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit von MOX-Brennstäben im Vergleich mit üblichen Uranbrennstoffen nicht in Betrieb genommen werden. In der Anlage werden Uran und Plutonium vermahlen und zu keramischen Brennelementen verarbeitet. Wegen der Gefahr einer Kettenreaktion und der Lungengängigkeit der radioaktiven Stäube sind aufwändige Sicherheitsmassnahmen erforderlich. Einschätzung Die Hanauer Fabrik zur Plutoniumverarbeitung ist Hochtechnologie, die anscheinend prinzipielle Begehrlichkeiten in China weckt, wie in anderen Technologiebereichen auch. Die Anlage ist modular aufgebaut und könnte damit - zumindest teilweise - auch für andere als die ursprünglichen Zwecke innerhalb der Brennstoffspirale eingesetzt werden. Zu denken wäre etwa an eine Teilnutzung für die Bearbeitung von Plutonium für das Kernwaffenprogramm. Zu bedenken ist dabei, dass in China keine klare Grenzziehung zwischen den militärischen und den zivilen Teilen des Nuklearprogramms existiert. Im Gegenteil gibt es Institutionen, wie die China National Nuclear Corporation, die bewusst beide Zwecke betreiben. Demnach muss man sich fragen, ob eine Rolle der Hanauer Fabrik im Waffenprogramm ausgeschlossen werden kann. 2. Das chinesische Nuklearprogramm Das chinesische Nuklearprogramm ist intransparent. Das erschwert Aussagen dazu, was sich die chinesische Führung vom Import der Hanauer Anlage verspricht. China hat 1964 seinen ersten Kernwaffenversuch durchgeführt. Es besitzt heute bereits mehr als 400 Kernsprengköpfe und hat einige Tonnen Plutonium für das Waffenprogramm produziert. Es ist bekannt, dass China inzwischen einige größere und große Leistungsreaktoren betreibt (sechs oder bereits sieben Reaktoren sind am Netz mit einer Gesamtleistung von etwa 4,6 bis 5,5 Gigawatt, die teilweise aus westlichen Ländern importiert wurden). Es sind aber bislang keine Pläne bekannt, in großem Stil in die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente einzusteigen, um dann das dabei abgetrennte Plutonium erneut zu nutzen. China hat offiziell angegeben, kein Plutonium aus seinen zivil genutzten Leistungsreaktoren abgetrennt zu haben. Die augenblicklich vermuteten (militärischen) Wiederaufarbeitungs-Kapazitäten wären dazu auch zu klein. Überdies hat sich die aufwändige Plutonium-Abtrennung und -Wiedernutzung weltweit als unwirtschaftlich erwiesen. Auch wenn die MOX-Anlage unter Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation kommen sollte, so sind weiterhin militärische Nutzungskontexte vorstellbar, die durch solche anlagenspezifischen Abkommen nicht abgedeckt wären. Ein kleiner Schneller Brüter (Chinese Experimental Fast Reactor mit 65 MW elektrischer Leistung) befindet sich in China - mit russischer Unterstützung - im Bau und könnte vielleicht 2005 fertiggestellt sein. Darin sollen plutoniumhaltige Brennelemente zum Einsatz kommen, für die eine Produktionsanlage benötigt wird. Hierzu kann die Hanauer Anlage genutzt werden. In Deutschland wurden mit dieser Technologie seinerzeit die Brennelemente für den Schnellen Brüter in Kalkar hergestellt. Im Brutmantel eines Schnellen Brüters kann dann besonders waffenreines Plutonium produziert werden.
Einschätzung Man fragt sich also, wozu der Hanau-Export überhaupt genutzt werden soll. Es wäre naiv anzunehmen, China würde nicht auf die neuen nuklearstrategischen Pläne der USA reagieren - also Aufbau einer Raketenabwehr und Programme für die Entwicklung neuartiger, kleinerer einsatzfähiger Kernwaffen (Mininukes) -, die auch gegen China gerichtet sind. Für eine über die jetzt bereits verfolgten „Modernisierungsprogramme“ der chinesischen nuklearen Streitmacht hinausgehende, massivere nukleare Aufrüstung würde der Waffenstoff Plutonium in größeren Mengen als bisher gebraucht. Dies träfe insbesondere dann zu, wenn China die Technologie der Mehrfachsprengköpfe (MIRV) für seine Waffensysteme einführen würde. Eine zusätzliche Plutoniumproduktion wäre dann wahrscheinlich notwendig und könnte sich auf den Brüter stützen. Frankreich hat seinen Schnellen Brüter Phenix ebenfalls militärisch genutzt um Waffenplutonium für seine Aufrüstung zu gewinnen. Durch all dies würde die bereits durch die nordkoreanische Nuklearpolitik äußerst instabile Lage in der Region weiter negativ beeinflusst. Man denke an die Befürchtungen und möglichen Reaktionen in Taiwan, Indien, Pakistan und Japan sowie an die früheren Auseinandersetzungen an der russisch-chinesischen Grenze. Ebenso muss man sich fragen, für wie langfristig stabil die deutsche Politik die Volksrepublik China selbst hält, die durch diesen Export an nuklearen Fähigkeiten gewinnen würde. China hat die Plutoniumproduktion für Kernwaffen zwar - wie die anderen Kernwaffenstaaten auch - Anfang der neunziger Jahre zunächst eingestellt, aber hat nie eindeutig erklärt, dies auch vertraglich gemeinsam mit den anderen Waffenstoff produzierenden Ländern fixieren zu wollen (Cutoff-Vertrag). Die Hanauer Anlage könnte so ein wichtiger Baustein innerhalb eines chinesischen Aufrüstungsprogramms werden. Die Absichten, die China mit dem Import der Anlage verbindet, sind jedenfalls undurchsichtig. Im übrigen sind die Bestimmungen des Deutschen Außenwirtschaftsgesetzes so zu interpretieren, dass eine militärische Nutzung von exportierten Gütern (insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung internationaler Verträge, wie z.B. dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrags) ausgeschlossen sein muss. Da wir nicht sehen, wie unter den gegebenen strukturellen Bedingungen in China eine militärische Nutzung tatsächlich ausgeschlossen werden kann, fordern wir die Bundesregierung auf, den Export der Hanauer Anlage nach China nicht zu genehmigen.
Berlin, den 8.12.2003 Ende |