Atommüllverschiebung: Jeder Transport ist ein Transport zuviel!

Forschungsreaktor Rossendorf

(aaa-Dossier) Die zentrale kerntechnische Forschungseinrichtung der DDR ist in Rossendorf erstmals im Dezember 1957 in Betrieb gegangen. Das Institut diente der Grundlagenforschung, der Aus- und Weiterbildung und der radioaktiven Bestrahlung von Ausgangsstoffen für die Herstellung radioaktiver Isotope. Am Standort arbeiteten zwei kleine Nullleistungsreaktoren, die heute bereits zurückgebaut sind. Zwei Ausbildungsreaktoren dienten der Technischen Universität Dresden und der Fachhochschule Zittau. Der Forschungsreaktor in Rossendorf ging 1991, also vor 13 Jahren,außer Betrieb. Einige Jahre später erfolgte die endgültige Stilllegung.

Der Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik (VKTA) mit Sitz im ehemaligen Zentralinstitut Rossendorf hat den Auftrag, die alten kerntechnischen Anlagen stillzulegen, abzubauen und die Kernbrennstoffe und radioaktiven Rückstände zu entsorgen. Der Verein erfasst und behandelt diese Rückstände und verwahrt sie, bis ein Bundesendlager zur Verfügung steht. Dabei betreibt der VKTA ein Zwischenlager für alle Arten von festen radioaktiven Abfällen und ein Transportbereitstellungslager.


Höhere Konzentration an radioaktivem Material

Insgesamt 951 abgebrannte Brennstäbe die in 34 Betriebsjahren in der Anlage des sowjetischen Bautyps WWR-S bestrahlt wurden, lagerten zunächst im Reaktorbecken. Mit nur sechzig Zentimetern Länge sind die Brennelemente aus dem Rossendorfer Reaktor wesentlich kleiner als die Brennstäbe kommerzieller Atomkraftwerke. Sie haben aber einen weitaus größeren Anteil an spaltbarem Uran. Wegen der längeren Einsatzzeit im Reaktor weisen sie zudem eine höhere Konzentration an radioaktivem Material auf. Weil nicht Strom, sondern eine hohe Neutronenausbeute erreicht werden sollte, bestehen sie zu einem Drittel statt nur zu fünf Prozent - wie in Kraftwerken - aus dem leicht spaltbaren Uran 235. Das ist einer der Gründe für die schwere Sicherung.

Foto: Forschungsreaktor Rossendorf



Lagerung in Transportbereitstellungshalle

Ab 1999 verstauten VKTA-Mitarbeiter die abgebrannten Brennelemente mit einem eigens entwickelten Verfahren in 18 MTR-2 Transportbehältern, die zwar „Castor heißen, aber sonst wenig mit den großen Kästen gemein haben, in denen atomare Brennelemente abtransportiert werden. Derzeit lagern diese Behälter in einer sogenannten Transport-Bereitstellungshalle.

Eine längerfristige Zwischenlagerung des radioaktiven Materials in Rossendorf ist, laut BfS, weder möglich noch zulässig, weil der Standort dafür keine Genehmigung nach § 6 AtG besitze. Die Rossendorfer Halle - baugleich mit der Halle in Rossendorf- dürfe, laut Trittin, nur vorübergehend Atommüll aufnehmen. Der für über 20 Millionen Euro errichtete Bau sei „weder für eine längerfristige Aufbewahrung konzipiert noch geprüft oder gar genehmigt“. Sie wurde allein zum Zweck der Transportbereitstellung für den baldigst angestrebten Abtransport der Behälter zum Zwischenlager Ahaus errichtet. Die Betreiber von Forschungsreaktoren, so Trittin, seien gesetzlich auch nicht zum Bau eines eigenen Zwischenlagers verpflichtet, sie müssten ihren Müll lediglich „geordnet beseitigen“.


Abbau und „Entsorgungs“-Kosten

Das Großreinemachen in Rossendorf ist nicht nur langwierig, sondern auch teuer - und zwar für Sachsen. Anders als bei den Forschungsreaktoren in Jülich und Karlsruhe, wo der Bund 90 Prozent Kosten trägt, muss der Freistaat für die Entsorgung in Rossendorf allein zahlen. Bis 2002 wurden für die Zerlegung des Reaktors und anderer Installationen wie der Anlagen zur Molybdängewinnung und einer „Anordnung für kritische Experimente“ rund 125 Millionen Euro ausgegeben. Im Etat für 2003 erhielt der VKTA vom Land 16,5 Millionen Euro, ein Gutteil davon fürs Lager. Diese Kosten, so rechnet man in Dresden, würden sich nach einem Transport des Kernmaterials nach Ahaus deutlich verringern. Das Umweltministerium beziffert die Kosten für Genehmigung, Transport und 40 Jahre Stellplatzmiete in Ahaus auf sechs Millionen Euro. Die „rein hypothetische“ Gegenrechnung für ein Lager in Rossendorf addiere sich, vor allem wegen der hohen Betriebskosten, auf 80 Millionen Euro, sagt Sprecher Dirk Reelfs.


rechtliche und politische Situation

Den Transport nach Ahaus hat der Freistaat Sachsen beantragt. Die Landesregierung in Dresden hatte bereits 1996 Stellplätze im Zwischenlager Ahaus angemietet. Der Transport der Rossendorfer Castoren nach Ahaus war zunächst für 1999 und dann noch einmal für 2001 geplant, wurde aber offenbar aus politischen Erwägungen verschoben.

Für den MTR Behälter konnten vom Antragsteller früher zunächst nur für 15 Jahre Sicherheitsnachweise erbracht werden. In der Zwischenzeit lagern die Behälter schon 13 Jahre in Rossendorf; daher möchte die Sächsische Landesregierung vor Ablauf der maximal bescheinigten Aufbewahrungsdauer nun dringend die Behälter loswerden.

Die Aufbewahrung ist durch das BfS nur genehmigungsfähig, wenn die Nachweise für eine maximal vierzigjährige Lagerzeit vom Antragsteller erbracht werden. Durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem den Verschluss der Lüftungsklappen im Zwischenlager Ahaus und die Installierung eines verbesserten Überwachungsprogramms, hat der Gutachter inzwischen die Unbedenklichkeit einer vierzigjährigen Lagerung bescheinigt.

Derzeit prüft das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Ahauser Lagerhalle aber noch auf die „Einwirkung eines vorsätzlich herbeigeführten Absturzes großer Passagiermaschinen“, so das BMU. Am 26. Februar wird das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage der BI-Ahaus gegen die Änderungsgenehmigungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) zur Einlagerung neuer Castortypen im BEZ Ahaus in den Jahren 2000 und 2001 erteilt hat, entscheiden.

Foto: Torblockade Rossendorf

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) möchte den Müll und den erwarteten Widerstand nicht. In einem Brief an den grünen Bundesumweltminister Jürgen Trittin schreibt er, er habe „erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit der beantragten Transporte“. „Innerdeutsche Transporte sollten die ultima ratio sein“, sagte Ministeriumssprecher Ludger Harmeier am Montag der dpa. Die 18 Behälter mit radioaktivem Müll sollen nach seinen Angaben jeweils mit einem Lastwagen von Sachsen nach Ahaus gebracht werden. „Das würde neun Wochen Ausnahmezustand bedeuten“, sagte Harmeier. Tritttin verkündet darauf, er hätte keine Einflußmöglichkeiten mehr und die Bedenken des Inneministerium NRW mögen doch dem Bundesamt für Strahlenschutz mitgeteilt werden, die diese als Kriterium in ihrem Genehmigungsverfahren mit einbeziehen können.


Rossendorf: Rückbau zur grünen Wiese?

Nach dem Abtransport der Brennstäbe wird Rossendorf nicht, wie vielfach behauptet, zur atommüllfreien Zone. Tatsächlich verbleiben dort nach dem Abbau des Forschungsreaktors unter anderem die Landes-Sammelstelle für schwach und mittelradioaktiven Müll für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, sowie hoch angereichertes Uran und Thorium

Feste, schwachradioaktive Abfälle werden in Primärbehältern, meist in 200-Liter-Abfallfässern gelagert. Die Lagerung mittelaktiver Abfälle erfolgt in Abschirmbehältern, die aus Gusseisen oder Eisen-Granulatbeton bestehen. Flüssige radioaktive Abwässer werden in unterirdischen Behältern zwischengelagert. Radioaktive Abfälle kommen beispielsweise aus Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen.

Zusammenfassung:

  • Die MTR-2 Castorbehälter mit radioaktiven Brennstoffen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf stellen ein großes Gefährdungspotential dar und sind für einen sicheren Einschluß von radioaktivem Material nicht geeignet. Nur für 15 Jahre sind Sicherheitsnachweise erbracht. Die geänderte Überwachung und der Verschluß von Lüftungsklappen in der Lagerhalle verschleiern nur diese Tatsache.

  • Die Halle in Rossendorf und Ahaus sind baugleich, auch wenn ihr rechtlicher Status im Moment verschieden ist. Weder die eine noch die andere bietet einen sicheren Schutz für Atommüll durch Einwirkungen von außen (Flugzeugabstürze etc). Noch werden unsichere Behälter durch diese Hallen sicherer.

  • Transporte auf 600 km Straßenstrecke stellen ein unkalkulierbares Risiko dar.

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