Beteiligte klagen gegen „Laaser Kessel“ und stellen Strafanzeigen gegen Castorpolizei

Laaser Kessel

Der so genannte Laaser Kessel während des Castor-Transportes nach Gorleben im November wird das Verwaltungsgericht Lüneburg beschäftigen. Fünf Besucher des Kulturmarathons von Atomkraftgegnern im „Musenpalast“ und Wilhelm Wittstamm aus Clenze, einer der Organisatoren der Dauerveranstaltung, sowie acht Anwohner und Gäste des Dorfes wehren sich in zwei getrennten Klagen gegen die Verletzung einer Fülle von Grundrechten durch den Polizeieinsatz.

Eine faktische „Ausgangssperre“ habe zwischen 0.30 Uhr und 5.30 Uhr in jener Nacht bestanden, das Dorf Laase sei komplett abgesperrt worden. Anwohnern wurde nach eigenem Bekunden entweder der Zugang zum eigenen Haus oder das Verlassen des eigenen Hauses verwehrt, Gästen und Besuchern auch jeder Zugang zu Häusern. Die rund 130 Menschen, die sich im Musenpalast eingefunden hatten, hätten den Veranstaltungsort nicht mehr verlassen können, obwohl das Zelt rund 400 Meter Luftlinie von der Castortransportstrecke entfernt lag, also weit außerhalb des Demonstrationsverbot-Korridors. „Eine solche Ausgangssperre findet als militärische Maßnahme im zivilen Polizeirecht keine Rechtsgrundlage“, lautet der Kernsatz der Klageschrift der Hamburger Anwältin Ulrike Donat. Die Kläger wollen festgestellt sehen, dass die Polizeimaßnahme rechtswidrig war, um bei weiteren Castor-Transporten vor derartigen Übergriffen geschützt zu sein.

Die Nacht in Laase wird nun auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die Justiz beschäftigen: Drei Frauen stellen Strafanzeige gegen Verantwortliche der Polizei . Der Vorwurf lautet: Die Einsatzleiter der Bereitschaftspolizei Thüringen und Sachsen-Anhalt hätten sich auf Befehl und mit Billigung des Gesamteinsatzleiters Niehörster der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung strafbar gemacht.

Eine der Geschädigten reklamiert, sie sei bei der Suche nach einem Konfliktmanager eingekesselt und bis zum frühen Morgenstunden festgehalten worden. Sie habe die Nacht unter freiem Himmel verbringen müssen, habe nicht zur Toilette gehen dürfen, auch sei kein Richter an der Ingewahrsamnahme beteiligt gewesen. Die zweite Klageführerin bringt vor, ihr sei kurz nach Mitternacht das Verlassen des Ortes Laase in Richtung Dünsche von Polizisten verwehrt worden, sie sei bis 4 Uhr morgens unter freiem Himmel festgehalten worden. Auch habe sie Getränke und Essen abgeben müssen, habe keine Möglichkeit zum Toilettengang bekommen. Die Frau stellte Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Die dritte Frau kommt aus Laase. Ihr Vorwurf: Sie sei daran gehindert worden, ihr eigenes Grundstück zu betreten, danach sei ihr verboten worden, das Grundstück zu verlassen, um Nachbarn zu kontakten oder Jugendlichen eine Herberge anzubieten. Der Tatvorwurf gegen Verantwortliche der Polizei weitet sich hier auf Nötigung und Hausfriedensbruch aus.

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