Die Vorreiter der Deregulierung des Energiemarktes im Dunkeln

Black out
Industrie-Staaten
ohne Strom

von Ursula Schönberger

Schlagzeilen machte in diesem Sommer der große Stromausfall in den USA und Kanada. Mehr als 50 Millionen Menschen waren für viele Stunden ohne Strom. Während die New Yorker Börse mit Notstromaggregaten weiter arbeitete, waren ganze Produktionszweige lahmgelegt. In 9 von 13 Werken von Chrysler standen die Maschinen still, bei Ford waren es 23 von 44 Produktionsstätten.

Am 28. August, nur vierzehn Tage später, brach im Süden Londons die Stromversorgung zusammen, U-Bahnen und Züge blieben stehen, mehr als eine halbe Million Menschen waren davon betroffen. Kurz zuvor hatten die Verantwortlichen erklärt, dass ein "blackout" wie in den USA in Großbritannien nicht denkbar sei. Vor einem Jahr wäre das Verkehrschaos noch begrenzt gewesen, bezog doch die Londoner Untergrundbahn ihren Strom aus eigenen Generatoren. Doch im Oktober 2002 wurde die autarke Stromversorgung in öffentlicher Hand beendet und die Stromversorgung der Underground in die Hände der National Grid Transeco (NGT) gegeben. Die National Grid war im Zuge der Privatisierung der britischen Energieversorgung 1990 als private Netzbetreibergesellschaft entstanden. Der britische Verkehrsminister, John Spellar, feierte damals diese Privatisierung der Versorgung der Londoner U-Bahn als gelungene Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor.

Die tiefer liegenden Ursachen für das Energie-Desaster liegen in beiden Fällen gleich, unabhängig vom jeweils konkreten Auslöser des Stromausfalls führt die Liberalisierung des Energiesektors zum Unwillen, in die Infrastruktur zu investieren. In den USA sind die Investitionen für die Stromnetze im Vergleich zu den 70er Jahren um jährlich 20 Milliarden Dollar geschrumpft. Schon vor dem Stromausfall hatte die amerikanische Energieindustrie berechnet, dass die notwendige Generalüberholung und Modernisierung des Stromnetzes 100 Milliarden US Dollar kosten würde, was bei Umlage auf den Stromkunden eine Preissteigerung von 10% mit sich bringen würde.

Der Preiskampf auf dem Energiesektor und die Anforderungen der shareholder an steigende Dividenden führen zusätzlich zu drastischem Stellenabbau und damit Kompetenzverlust in den Unternehmen. Kraftwerke, die als Reserve in Notfällen vorgehalten wurden, werden aufgegeben, um Kosten zu reduzieren. Auch Insolvenzen der Privatunternehmen können weitreichende Auswirkungen auf die Stromversorgung haben.

So waren vor zweieinhalb Jahren, im Winter 2000/2001 Hunderttausende von Haushalten in Kalifornien ohne Strom. In Silicon Valley, über Jahrzehnte das Zentrum des technischen Fortschritts in den USA schlechthin und weltweit ein Synonym für die Überlegenheit US-amerikanischer Wissenschaft und Technik, fiel die Produktion aus - kein Strom. Eine radikale Deregulierungsverordnung hatte die beiden kalifornischen Stromkonzerne Southern California Edison und Pacific Gas dazu gezwungen, sich von ihren eigenen Kraftwerken zu trennen und den Strom von Zulieferern einzukaufen. Steigende Einkaufspreise von drei Cent auf 1,4 Dollar pro Kilowattstunde, die nicht auf die Kunden umgelegt werden konnten, führten dazu, dass die beiden Konzerne 12 Milliarden Dollar Schulden bei ihren Lieferanten anhäuften, woraufhin diese die Stromlieferungen einstellten. Kalter Winter und Regenmangel verhinderten einen Ausgleich durch Wasserkraft und von den regionalen Kraftwerken waren 60% mehr als 30 Jahre alt und produzierten unzuverlässig.

Was man früher nur aus osteuropäischen Ländern oder den ärmeren Ländern anderer Regionen der Welt kannte, hält so über die Privatisierung und Liberalisierung des Energiesektors Einzug in die potentesten Industrienationen der Welt: Die Stromversorgung bricht weitläufig zusammen, die hochtechnisierten Privathaushalte sind ohne Strom, das Verkehrschaos bricht aus, die Produktion steht still. Laut "Wall Street Journal" müssen die Kosten bei US-Unternehmen, die durch Stromausfälle verursacht werden (die hier aufgeführten Stromausfälle sind ja nur die spektakulärsten), derzeit auf 100 Milliarden US Dollar beziffert werden - jährlich.


Weichenstellungen in Deutschland

Die Entwicklungen in Großbritannien und den USA zeigen, dass eine radikale Deregulierung des Energiesektors nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht erstrebenswert ist. Vor den jetzt auftauchenden Problemen haben KritikerInnen (wie so oft) seit Jahren gewarnt, da sie keineswegs überraschend kommen, sondern logische Folgen des rein betriebswirtschaftlichen Denkens der Marktakteure sind.

Dazu gehört übrigens auch der derzeit stattfindende Konzentrationsprozeß in der bundesdeutschen Energiewirtschaft. Was von den Verfechtern der Liberalisierung konsequent missachtet wurde ist, dass eine Liberalisierung in einem Sektor mit ungleich potenten Akteuren zu einem Preiskampf führt, dem die weniger potenten, sprich Stadtwerke und regionale Versorger nicht standhalten können. Übernahmen von kleineren Versorgern bis hin zu Fusionen der Großkonzerne waren und sind zwangsläufige Marktprozesse, die dazu führen, dass wir zwar in einer Übergangszeit einen harten Wettbewerb erleben, am Ende aber nur einen oligopolistisch aufgeteilten "Markt" haben werden.

Auch in der Bundesrepublik führen die Rationalisierungs- und Kostensenkungsprogramme in den Energieunternehmen, sowie die Übernahme- und Fusionswelle zu einem drastischen Arbeitsplatzabbau und damit zu Kompetenzverlust und einem hohen Arbeitsdruck auf die verbleibenden Beschäftigten. In den letzten 10 Jahren wurden 80.000 Arbeitsplätze in der bundesdeutschen Strom- und Gaswirtschaft "eingespart". Ein Vielfaches übrigens von dem, was ein sofortiger Ausstieg aus der Atomenergie schlimmstenfalls hätte kosten können. Denn 1994 gab es überhaupt nur noch 17.000 Beschäftigte in der Atomindustrie und von denen wären bei einem Ausstieg nur ein Teil arbeitslos geworden. Viele wären noch über Jahre für Dekontaminations-, Rückbau- und Einschlussarbeiten benötigt worden, andere hätten in neue Branchen wechseln können. Szenarien und Berechnungen gab es hierzu genug, erschien der Arbeitsplatzerhalt damals doch als ein wichtiges Argument, dem BefürworterInnen eines Atomausstieges Rechnung zu tragen hatten. Die Entwicklung heute zeigt jedoch in vielen Bereichen drastisch, dass die Wichtigkeit dieses Argumentes selbst bei den Beschäftigten abnimmt, sobald es sich beim Abbau nicht um ökologische, sondern um scheinbare Marktnotwendigkeiten handelt.

Zum heutigen Zeitpunkt ist ein Blackout wie in den USA und Großbritannien in der Bundesrepublik nicht zu befürchten. Noch sind die Stromnetze in einem guten Zustand, aber auch die Energieunternehmen in Deutschland reduzieren Investitionen in die langfristige Versorgungssicherheit zugunsten kurzfristiger Wettbewerbsvorteile und bauen Reservekraftwerke ab (wobei dies z.T. sicherlich gerechtfertigt ist, schließlich verführte die Monopolsituation in den Jahrzehnten zuvor zu einem unsinnigen Aufbau von Überkapazitäten). Welche Investitionen künftig in die Leitungsnetze getätigt werden, wird im Wesentlichen von der Gestaltung und den Kompetenzen der zu schaffenden Regulierungsbehörde für Strom und Gas liegen.


Regulierungsbehörde für Strom und Gas

Durch die Verabschiedung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003/54/EG vom 26. Juni 2003 ist die Bundesregierung aufgefordert, eine Regulierungsbehörde zur Festsetzung und Kontrolle der Netzzugangsentgelte einzurichten. Diese soll bis zum 1. Juli 2004 bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation angesiedelt werden. In der Bundesrepublik fand mit Einführung des Wettbewerbes im Strom- und Gasmarkt keine Entflechtung der Unternehmen in den Bereichen Erzeugung - Verteilung - Vertrieb (unbundling) statt. D.h., jeder Kunde kann sich von einem beliebigen Anbieter Strom kaufen, den dieser in das Netz einspeist, das Netz befindet sich jedoch in Händen derjenigen Unternehmen, die gleichzeitig selbst Strom produzieren und anbieten und Konkurrenten am Markt sind. Vor allem mangelnde Transparenz der Preisgestaltung für die Netznutzung und technische Anforderungen als Eintrittsbarrieren für neue Wettbewerber führen zu Behinderungen von potentiellen Wettbewerbern.

An die Ausgestaltung der Kompetenzen und Aufgaben der Regulierungsbehörde stellen sich unterschiedliche Anforderungen und es treten zum Teil sehr konträre Interessen im Vorfeld in Aktion. Während die derzeitigen Netzbetreiber, vor allem die großen Energiekonzerne, logischerweise die Beschneidung der eigenen Gestaltungskompetenzen versuchen so weit wie möglich zu verhindern, sind die potentiellen Einspeiser und die VerbraucherInnen an möglichst niedrigen Nutzungsgebühren interessiert. Immerhin machen die Netznutzungsentgelte für private VerbraucherInnen bis zu 80% des Strompreises aus.

Diverse Interessengruppen und Einrichtungen haben bereits Vorschläge und Forderungen zur Ausgestaltung der Behörde vorgelegt, von den Verbraucherzentralen über die Gewerkschaften bis hin zum Wuppertal Institut. Zentrale Forderungen sind dabei die nach Unabhängigkeit und Durchgriffsrechten der Behörde, nach Transparenz bei der Preisgestaltung und der Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs. Gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und Großbritannien ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass nicht kurzfristig möglichst geringe Netznutzungsgebühren erhoben, sondern dass die Nutzungsentgelte so festgesetzt werden, dass zweckgebundene Rücklagen für die Unterhaltung und Erneuerung der Netze gesichert sind.


Diversifizierung und Dezentralisiserung

Einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit leistet die weitere Diversifizierung der Energieerzeugung, sowohl in Hinsicht auf die Energieträger, als auch die regionale Verteilung. Gerade bei einer Reduzierung der Reserverkapazitäten sind kleinere Energieerzeuger leichter zu ersetzen als große. Eine einfache Rechnung: Für den Ausfall eines 1300 MW-Reaktors muß eine Kapazität von einem oder mehreren Energieerzeugern in der gleichen Größe zur Verfügung stehen, erzeugt eine Anlage 250 MW, ist sie dementsprechend durch eine kleinere Einheit zu ersetzen.

Nicht zu vergessen ist allerdings, dass es natürlich immer noch auch andere Gesichtspunkte in der Debatte geben muß und eine ökonomische Betrachtungsweise zwar notwendig ist, aber keinesfalls vorrangig vor der ökologischen. In beider Hinsicht ist (trotz möglicher Detailkritik) das Erneuerbare Energiegesetz als positiv zu bewerten und der derzeitig vorliegende Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium für seine Novellierung ebenfalls. Brachte das EEG einen weiteren Schub im Ausbau der Windenergie, so würde die vorgelegte Novellierung vor allem auch die Nutzung der Photovoltaik weiter befördern.


Klima und Atomenergie einmal anders

Seit Jahrzehnten führen die Protagonisten der Atomkraft ein vermeintlich schweres Geschütz gegen regenerative Energien ins Felde. Diese Form der Energieerzeugung wäre unsicher, da wetterabhängig und könne deshalb gar nicht richtig zur Energiebedarfsdeckung mit einberechnet werden. Abgesehen davon, dass niemand propagiert, den gesamten Energiebedarf Deutschlands zum Beispiel aus Windenergie zu decken, sondern dass eine vernünftige Energiepolitik immer auf Diversifizierung setzt, mit Priorität auf die möglichst umweltschonenden Arten und Techniken der Energiegewinnung, konnten wir in diesem Sommer die Wetterabhängigkeit der hochtechnisierten Atomenergieerzeugung erleben. Extreme Hitze und Trockenheit führten erstmals auch in Deutschland zu einem in Frankreich seit Jahren bekannten Effekt: Niedrigwasser und hohe Wassertemperatur zwangen zu einer Leistungsabsenkung bei den Reaktoren, da ansonsten die vorgeschriebene Höchsttemperatur, die das Wasser nach Verlassen der AKWs aufweisen darf, überschritten worden wäre. Ausreißer war allerdings wieder einmal das erfindungsreiche Bayern. Nicht, dass hier das Flußwasser kälter gewesen wäre, nein, man setzte einfach die erlaubte Höchsttemperatur um einige Grade nach oben.

Allerdings schreckte nicht einmal dies die Öffentlichkeit auf. Wo es vor Jahren sicherlich eine breite Diskussion über den Nutzen und die Verlässlichkeit der Atomenergie und über die Verantwortungslosigkeit zum Beispiel der bayerischen Behörden gegeben hätte, herrscht heute Funkstille. Und die Betreiber können die Leistungsabsenkung auch gelassen sehen, ist ihnen doch durch den Konsens zugesichert, dass sie die verlorene Strommenge dann eben später produzieren können. Und wir sehen wieder einmal: Besser als die rot-grüne Bundesregierung hätte keine CDU-geführte Regierung den Atomstreit befrieden können und die Atomkraftwerke laufen und laufen und laufen.....

Bleibt zu hoffen, dass wir keinen Blackout in Deutschland auf Grund eines Atomunfalls erleben - der wäre in seiner Tragweite nicht mit dem Desaster in den USA zu vergleichen.@

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Ende