|
Vertuschung von Uranwaffen - ein Verbrechen gegen die Menschheit .Sie halten nicht länger alle Macht in Händen, als ihre Geheimnisse offenbar werden...(Afon Claerwen, 28 November 2002) Von Piotr Bein, Ph.D., M.A.Sc., P.Eng., Karen Parker, J.D., Diplome (Strasbourg) Munition, die metallisches, abgereichertes Uran 235 enthält - quantitativ also unterhalb der Schwelle, die eine Nuklearexplosion auslöst - bezeichnet man als chemisch-radiologische Waffe. Sie enthält darüber hinaus weitere toxisch-radioaktive Elemente von nicht unterscheidbaren Auswirkungen. Demnach sind solche Waffen kraft internationaler Konventionen, Gesetze und Kriegsrecht illegal. Ihr Einsatz in bevölkerten Gebieten oder in Gegenwart personalstarker Truppenverbände (gleich, ob feindliche oder alliierte) macht sie zu Massenvernichtungswaffen (WMD), wenngleich auch mit verzögerter Wirkung. Die fatalen Folgen des Einsatzes von abgereichertem Uran (DU = Depleted Uranium) in panzerbrechenden Waffen zeigten sich an Veteranen und Zivilisten nach den Kriegen am Persischen Golf und auf dem Balkan. Es ist zu erwarten, dass künftige Kriegsszenarien noch größere chemisch-radiologische Kontaminationspotentiale mit sich bringen werden. Die Auswirkung von Uranwaffen werden von Militärs, Regierungen, Nuklear- und Waffenindustrie verschwiegen oder nur unzureichend preisgegeben; zudem manipulieren sie die Recherchen internationaler Gesundheitsorganisationen. Die Medien fungieren als Propagandainstrument dieser Interessengruppen. Zielsetzung der hinter der Propaganda stehenden 'Information Operations' ist die Einflussnahme auf die Wahrnehmung und die Aktionen der ausländischen wie der nationalen Öffentlichkeit, von Regierungen und deren Geheimdiensten. Die Furcht der Beteiligten, sich ob der eingegangenen Verpflichtungen auch juristisch verantworten zu müssen, führt zu einer Spirale der Selbsttäuschung durch Fortsetzung der Propaganda. Das Verheimlichen von Informationen über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellt ebenso, wie eine auf derartigen Information basierende Militär- und Außenpolitik, ein Verbrechen dar. Unabhängige Forscher drängen darauf, Aktivitäten zur Umkehr dieses Kreislaufs der Täuschung über Uranwaffen und dem damit verursachten menschlichen Leid Priorität einzuräumen: Waffeninspektionen zur Bestimmung von solchen, die Uran enthalten, Inspektion von Uranwaffen getroffener und kontaminierter Ziele, Gesundheitsüberwachung und Unterstützung von Gemeinwesen in der mit Uran verseuchten Umgebung solcher Ziele, und grundlegende Revision aller Forschungsergebnisse, die bisher ausschließlich auf DU gerichtet waren anstelle auf Uranwaffen im allgemeinen. Die Pro-Uranwaffen-Propaganda operiert innerhalb des Vertuschungssystems des Nuklearkomplexes. Seinen Kern hat sie in dem von Grund auf mangelhaften Modell der Internationalen Kommission für Strahlenschutz (ICRP), deren Festlegung gemäß die von feinen Uranpartikeln ausgehende Strahlung niedrigen Pegels keine Gefahr darstellt. Befürworter von Kernkraft und Uranwaffen ziehen das Modell empirischen Erkenntnissen vor, die sie mit einem Spinnennetz ausgefeilter Falschinformationen und Tatsachenverzerrungen zu unterdrücken suchen, das so weit reicht wie der Einfluss der internationalen Organisationen, die für die öffentliche Gesundheit verantwortlich zeichnen. Beobachter sind überzeugt, dass die DU- Vertuschungskampagnen bezwecken, die Akzeptanz der gegenwärtigen, als Nicht-Nuklearwaffen geltenden Uranwaffen gegen harte Ziele sowie kleine Nuklearsprengköpfe und künftige, auf Kernfusion basierenden Nuklearwaffen in der Öffentlichkeit zu erleichtern. Alle diese Waffen ziehen eine Kontamination mit geringen Strahlungspegeln nach sich. Ein zukünftiges Kampfszenario mit Mikro-Fusions-Waffen lässt sich in eine radioaktive Belastung niedrigen Pegels übersetzen, die der an den DU- Kriegsschauplätzen gleichzusetzen ist [Gsponer et al., 2002]. So würde auch ein Verzicht auf radiologische Uranwaffen und Fissions-Waffen im 21. Jahrhundert die bei künftigen Kriegen freigesetzte, 'schwache' radioaktive Strahlung die Gefährdung von Gesundheit und Umwelt nicht verringern. Solange die 'legalen' Verträglichkeits-Schwellwerte für so genannte Strahlung niedrigen Pegels nicht aufgehoben werden, werden die 'Staatsverbrecher' ihre nicht-nuklearen, aber dennoch radiologischen Uranwaffen weiter nutzen Diese Waffen verletzen eindeutig die Menschenrechte, auch wenn bisher kein spezifisches Abkommen ihren Einsatz verbietet. Die sich aus dem Einsatz der Waffen ergebenden Schäden sind schwerwiegend genug, um ihn als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizieren; dem letzteren zufolge würde den Verantwortlichen die gesetzliche Verantwortung für den Einsatz aufbürden, ihre Strafverfolgung und Sanktionen gegen sie ebenso ermöglichen wie eine angemessene Entschädigung der Opfer und weitere Abhilfemaßnahmen. Es bedarf zwar keines Abkommens zur Ächtung von Uranwaffen; allerdings könnten die Vorbereitungen einer solchen Regelung dazu genutzt werden, um die Verantwortlichen abtauchen zu lassen. Allein der Beginn des Entwurfsverfahren für ein solches Abkommen könnte den Vereinigten Staaten für das Argument dienen, dass im Lichte der bestehenden herkömmlichen Gesetzgebung jegliche Ächtung von Uranwaffen null und nichtig sei. Die USA nutzen das öffentliche Drängen auf ein Anti- DU- Abkommen, um ihre Position aufrecht zu erhalten und gegen bereits existierende Verbote zu argumentieren. Nichtsahnende Aktivisten spielen dabei der US-Position zu und unterminieren damit schwerwiegend alle Anti-Uran-Initiativen. Die Autoren sehen die einzige Lösung des Problems in einer vollständigen und universellen Beendigung von Entwicklung, Herstellung, Tests, und Einsatz dieser Waffen von unterschiedsloser, verzögerter Massenvernichtungswirkung. @ Ende |