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IMSI-Catcher PressemitteilungDie Humanistische Union (HU) hat am 15. Juli 2003 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den IMSI-Catcher eingelegt.
Nach ihrer Auffassung verstößt der Einsatz des IMSI-Catchers gegen das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz). Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht sind die HU als Verein, ihr Bundesvorsitzender und Bundesgeschäftsführer, ein kirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer, eine Rundfunk-Journalistin sowie ein Steuerberater. Sie gehören Berufsgruppen an, die in Kontakt auch mit potentiellen Tatverdächtigen stehen können. Die ermittelnden Strafverfolgungsorgane versuchen dann, über Angehörige dieser Berufsgruppen einen Tatverdächtigen zu orten und lokalisieren dabei gezielt auch deren Kontaktpersonen. Der Bundesgeschäftsführer der HU, Nils Leopold, erklärt: Aus bürgerrechtlicher Sicht führt der Einsatz des IMSI-Catchers zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen. Das Fernmeldegeheimnis wird auf diese Weise undifferenzierten Ermittlungsmethoden geopfert. Der Mobilfunk droht zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen. Diese Entwicklung ist geeignet, das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiv zu beschädigen. Erstaunlich ist aber auch, was sich die Netzbetreiber von den Sicherheitsbehörden alles gefallen lassen. Immerhin verursacht der Einsatz des Geräts Störungen, welche die Erbringung vertraglicher und lizenzrechtlicher Pflichten der Betreiber direkt beeinträchtigen.@
HU e.V. Bundesgeschäftsführung Ende |