Eckpunkte
1950: Schumann- Erklärung
In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Diese Organisation soll auch anderen europäischen Ländern offen stehen.
Der 9. Mai ist in Folge dessen der "Europatag".
1951: Pariser Vertrag
18. April: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründen die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS). Der in Paris unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl
1952: Montanunion
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) nimmt ihre Arbeit auf. Am 10. September ist ihre konstituierende Sitzung.
1957: EWG und Euratom
25. März: Römische Verträge
Mit den Römischen Verträgen entstehen die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und die "Europäische Atomgemeinschaft" (EURATOM). Sie vertiefen die Zusammenarbeit zwischen den sechs Gründerstaaten der Montanunion. Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.
1958: Gründung EuGH
Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit dem "Gericht erster Instanz" die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
1962: Einführung GAP
Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (mithilfe der Einrichtung eines Fonds).
1967: Fusionsvertrag
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
Die "Europäische Kommission" nimmt in Brüssel ihre Arbeit auf. Die Zollunion wird verwirklicht: fortan sind Importe und Exporte zwischen den EWG-Staaten zollfrei. Ein gemeinsamer Außenzoll wird eingeführt.
1972: Europäischer Währungsverbund
21. März: Mit der Gründung des Europäischen Währungsverbundes machen die EG-Mitglieder einen ersten Schritt in Richtung Währungsunion.
1973: Norderweiterung
Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.
1979: Einrichtung EWS
Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit (ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978, geschaffen.
7. - 10. Juni: Wahl Europaparlament
Erstmals können die EG-Bürger die 410 Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt wählen.
1981: Erste Süderweiterung
Griechenland tritt der EG bei.
1986: Zweite Süderweiterung
Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf zwölf steigt.
1987: EEA
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft. Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.. Weiters weren die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert.
1990: WWU
Die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beginnt. Die Mitgliedstaaten wollen die Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitik enger miteinander koordinieren, um eine Preisstabilität im EG-Raum zu erzielen.
1993: Binnenmarkt und Maastricht
Januar: Der EG-Binnenmarkt wird vollendet. Damit ist die Europäische Gemeinschaft ein Wirtschaftsraum, in dem die Bürger Wohnort, Arbeitsplatz und Ausbildungseinrichtungen frei wählen können. Der gemeinsame Binnenmarkt ermöglicht außerdem den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
1. November: Vertrag von Maastricht
Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.
Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart
1995: Europa wird Schengenland
1. Januar: Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen im Jahre 1993 auf.
26. März: Schengener Abkommen
Festung Europa
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr innerhalb der EU gewährleistet wird und gleichzeitig die Abschottung nach außen.
Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an.
Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
7. November: Unterzeichnung eines neuen Euratom-US-Abkommens über die friedliche Nutzung der Kernenergie
1998:
1. Juli: Gründung EZB
In Frankfurt wird die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das "Europäische System der Zentralbanken (ESZB)".
1. Juli: Österreichische Ratspräsidentschaft
Österreich übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Im Verlauf der Präsidentschaft werden insbesondere Entwicklungen auf den Gebieten Beschäftigung, innere Sicherheit und Stärkung der EU als global player vorangetrieben.
1999: Amsterdamer Vertrag
1. Januar: WWU
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11 EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
24. - 25. März: Agenda 2000
Das Reformpaket "Agenda 2000" wird auf einem Sondertreffen des Europ. Rats in Berlinbeschlossen. Es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:
- GAP-Reform,
- neue Regionalpolitik,
- Festlegung des Finanzrahmens bis 2006
1. Mai: Amsterdamer Vertrag
Der 1997 unterzeichneten Vertrag tritt am 1. Mai in Kraft. Mit ihm werden die Grundlagen der Union nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
- Beschäftigungspolitik
- Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
- Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
18.- 20. Juni : EU-Gipfel in Köln
In Köln findet das jährliche Gipfeltreffen der Gruppe der Acht statt. Die Staats- und Regierungschefs legen Maßnahmen zur Bewältigung der Globalisierung, fest:
15.- 16. Oktober:
Die Sondertagung des Europäischen Rates findet in Tampere, Finnland, statt. Dabei wird einer Reihe von Leitlinien und politischen Prioritäten zugestimmt, die sich insbesondere auf das Asylrecht, die Zuwanderung, den Zugang zum Recht und die Kriminalitätsbekämpfung beziehen. Der Rat trifft Beschlüsse zu den Modalitäten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Entwurfs einer EU-Charta der Grundrechte.
2000:
1. Dezember: Grünbuch zur Energieversorgung
Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Grünbuch über eine Europäische Strategie zur Sicherung der Energieversorgung .
7.- 9. Dezember Europäischer Rat in Nizza
Am Rande des Europäischen Rates von Nizza proklamieren die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Kommission feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
2001:
1. Januar: Griechenland tritt Europa bei.
26. Februar: Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza, auf den sich der Europäische Rat im Dezember 2000 geeeinigt hat, wird unterzeichnet. Er umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiter in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
25. März Erweiterung Schengen
Das Schengener Abkommen tritt auch in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden in Kraft.
14.- 15. Dezember: Tagung in Laeken
Tagung des Europäischen Rates in Laeken (Belgien). Der Rat nimmt eine Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union an und ebnet damit den Weg für die künftige große Reform der Union. Er beschließt die Einberufung eines Konvents, der die nächste Regierungskonferenz vorbereiten soll. Außerdem fasst er Beschlüsse, die zum einen auf eine Stärkung der Rolle Europas auf internationaler Ebene vor allem bei der Terrorismusbekämpfung abzielen, zum anderen auf den Abschluss der Verhandlungen mit den beitrittsfähigen Ländern vor Ende 2002, damit diese im Jahr 2004 an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Ferner verabschiedet er eine Erklärung zur Einsatzfähigkeit auf dem Gebiet der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie eine Erklärung zur Lage im Nahen Osten.
2002:
1. Januar: Euroeinführung
Der Euro wird in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als alleiniges Zahlungsmittel, die Zeit des Parallelumlaufs geht zu Ende in Verwendung.
28. Februar:
EU-Konvent zur Zukunft Europas Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken nimmt der Konvent unter Vorsitz von Valery Giscard d'Estaing in Brüssel die Arbeit auf.
15. - 16. März:
Tagung des Europäischen Rates in Barcelona. Der Rat beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Fragen, insbesondere mit der wirtschaftlichen Verflechtung in Europa auf der Ebene der Finanzmärkte und der Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetze; er fordert die zügige Annahme diesbezüglicher Rechtsvorschriften zur Öffnung der Märkte
31. Mai: Die Europäische Union ratifiziert das Kyoto-Protokoll
Dezember: Europ. Rat in Kopenhagen
Die Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten werden erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden
2003:
15. Januar: Die erste Polizeimission der Europäischen Union wird in Bosnien und Herzegowina eingeführt
14. März: EU und NATO unterzeichnen Sicherheitspakt in Athen, Griechenland.
19. März:
Im Europäischen Parlament findet eine Abstimmung statt.
Die Mehrheit verabschiedet einen Bericht, der grünes Licht für den Beitritt von Zypern, Tschechischer Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien im Jahr 2004 gibt.
16. April:
Der Beitrittsvertrag zwischen der EU und der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei wird in Athen unterzeichnet.
13. Juni:
Der Konvent einigt sich auf einen Verfassungsentwurf, der beim EU-Gipfel-Treffen in Thessaloniki vorgestellt werden soll. Eine Regierungskonferenz soll dann bis Ende des Jahres entgültig entscheiden.
Der Euratom wird nach einem Vorschlag von Giscard d'Estaing, dem Präsidiumsvorsitzenden, als Protokoll in die Verfassung eingeführt; die Staaten der EU werden automatisch zu Euratom-Vertragsstaaten. Die Gemeinschaft der Vertragsstaaten stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar.@

Ende