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Der Euratom-Vertrag
von B. Lesen "In dem Bewusstsein, dass die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt", haben die sechs Gründerstaaten der heutigen EU 1957 den Euratom-Vertrag geschlossen. Sie wollten "die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie schaffen, die zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt". Der "Wohlstand der Völker" der 15 EU-Staaten, die qua EU-Beitritt auch Euratom-Mitgliedstaaten sind, sowie ihrer Nachbarstaaten ist permanent bedroht: vom Betrieb ihrer 147 kommerziellen Atomreaktoren, ihrer nuklearen Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague sowie den zirka 100.000 Tonnen Atommüll aus abgebrannten Brennelementen in der EU. Jährlich kommen zirka 5700 Tonnen dazu. Der Euratom-Vertrag legt die primärrechtliche Grundlage für zahlreiche Privilegien der Kernenergie: - Entscheidungen werden weitgehend ohne Mitwirkung der Parlamente getroffen, - Atomenergie ist vom Wettbewerbsrecht der EU ausgenommen, sie wird mit Milliardenbeträgen subventioniert, in Form von Endlagerungskosten, steuergfreien Rückstellungen, niedrigen Versicherungsprämien etc. Dazu kommen Kosten für Umweltverschmutzung, radioaktiver Verseuchung, Gesundheitsgefährdung, die die Verursacher zu tragen hätten. - Forschungsmittel für Kernenergie müssen nicht mit anderen Forschungsbereichen um Finanzmittel konkurrieren. Welche Rolle spielt Euratom und wie manifestiert sich Euratom? Wahrgenommen werden die im Euratomvertrag formulierten Aufgaben in erster Linie durch die Europäische Kommission, die "Hüterin der Verträge". Wie ein Archipel sind die einzelnen Institutionen, die ihre Legitimation aus dem Euratom-Vertrag beziehen, über die gesamte Europäische Kommission verstreut. 1. Euratom-Kredite Anträge auf die Gewährung von Euratom-Krediten werden von der Abteilung "Finanzoperationen" in der Generaldirektion Wirtschaft (Pedro Solbes) bearbeitet. Angesichts zurückgehender Investitionen in den Bau neuer Atomanlagen Mitte der siebziger Jahre stellte der Europäische Rat der Kommission 1977 Mittel für die Vergabe von Euratom-Krediten zur Verfügung. Diese zinsgünstigen Kredite können von nuklearen Industrieunternehmen für den Bau von Nuklearanlagen bei der Kommission beantragt werden. In den Jahren 1978 bis 1988 machten Firmen in Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien und anderen EU-Staaten von dieser Möglichkeit Gebrauch und erhielten zirka 50 Kredite in einer Gesamthöhe von 2,8 Milliarden Euro. Doch seit 1989 blieben die Anträge auf Gewährung eines Euratom-Kredites mangels Bauvorhaben aus. 1994 wurde per Ratsentscheidung das Tätigkeitsfeld für Euratom-Kredite auf Projekte europäischer Firmen zur "Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von Atomkraftwerken" in Osteuropa ausgedehnt. Die Vergabe eines ersten Euratom-Kredites für Osteuropa in Höhe von 180 Millionen Euro für die Fertigstellung der Atomreaktoren Mochovce 1 und 2 in der Slowakei scheiterte jedoch am Widerstand der internationalen Umweltbewegung im Jahre 1995. Die beiden Reaktoren wurden jedoch durch Kredite tschechischer und slowakischer Banken sowie französische, deutsche und russische Exportbürgschaften finanziert, fertiggestellt und 1998/99 in Betrieb genommen. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber setzte sich damals bei der Bundesregierung intensiv für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften für Mochovce ein. Im Jahre 2000 beschloss die Europäische Kommission die Vergabe von zwei Euratom-Krediten - den einzigen seit 1988 - für die technische Nachrüstung der bulgarischen Meiler Kosloduj 5 und 6 (215 Millionen Euro) sowie für die Fertigstellung der ukrainischen Reaktoren Chmelnizki 2 und Rowno 4 (K2R4) (585 Millionen US-Dollar). Die Vergabe des Kredites für K2R4 ist allerdings an eine Entscheidung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in London gekoppelt, die sich unter dem Druck von Greenpeace und anderen Umweltorganisationen sowie der Skepsis einiger Mitgliedstaaten jedoch noch zu keiner endgültigen Entscheidung über die Finanzierung von K2R4 durchringen konnte, wodurch die Euratom-Kredite für K2R4 derzeit blockiert sind. In der "Warteschleife" für EURATOM-Kredite befindet sich das russische AKW Kalinin-3, für dessen Fertigstellung 335 Mio der 670 Mio. Euro aus EURATOM-Töpfen fließen sollen. Daneben soll in Rumänien der kanadische Schwerwasserreaktor Cernavoda-2 ebenfalls mit EURATOM-Geldern in der Höhe von 250 Mio. Euro fertiggestellt werden. Aus einem bislang nicht veröffentlichten Papier der EU-Kommission geht hervor, dass die EU mittels EURATOM-Krediten in Zukunft 6 weitere AKWS an 4 Standorten - Kalinin 3 und 4, Balokovo 5 und 6 Kursk 5 und Rostov 2 - in Russland finanzieren will.Darunter ist auch ein RBMK-Reaktor, dieselbe Bauart wie in Tschernobyl. Dieser Reaktortyp wurde von der EU-Kommission als nicht an westliche Standards aufrüstbar eingestuft. Ein Euratom-Kredit für einen solchen Raktor in Kursk verstößt damit gegen die im Euratomfestgelegen Bestimmungen. Aufgrund von Finanzierungsengpässen konnte in Rußland bisher nicht weitergebaut werden. Nun sollen Kredite als Finanzspritze zum Fertigbau fließen. Offenbar soll mit Hilfe der EURATOM-Gelder eine große Ausbau-Offensive in Osteuropa gestartet werden. Obwohl die EU-Kommission auch von Schließungsprojekten spricht, gibt es kein einziges Beispiel aus den vergangenen Jahren, bei dem mit Hilfe von EURATOM-Geldern AKWs geschlossen wurden. Am 6. November 2002 hat die EU-Kommission beschlossen, den EURATOM-Kreditrahmen von bisher 4 auf 6 Mrd Euro zu erhöhen. 2. Amt für Sicherheitsüberwachung Mit dem Ziel der Kontrolle der Verwendung von Kernmaterialien zu friedlichen Zwecken ist in Luxemburg das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung entstanden. Dieses Amt, das der Generaldirektion Energie (Loyola de Palacio) unterstellt ist, hat die unmögliche Aufgabe, mittels Buch- und Lagerprüfungen die Verwendung der auf dem Territorium der EU befindlichen 530 Tonnen Plutonium, 9,8 Tonnen hoch angereicherten und 313 000 Tonnen schwach angereicherten Urans zu überwachen. Dieses Material verteilt sich auf die zirka 800 kerntechnischen Anlagen in der Europäischen Union. Die Betreiber übermitteln pro Jahr mehr als 1,5 Millionen Meldezeilen über Lagerbestände und Bestandsveränderungen. Da sich das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung auf die Angaben der Betreiber verlassen muss, stellt sie in der Regel keine Unterschlagung von Kernmaterial fest. Obwohl die Wiederaufarbeitungsanlagen von Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) gigantische Mengen an Plutonium lagern (mehr als 125 Tonnen oder 75 Prozent des abgetrennten zivilen Plutoniums in der EU), und die Entwendung der winzigen Menge von zirka fünf Kilogramm für den Bau einer Atomwaffe ausreichen würde, sind von Euratom in 45 Jahren nur jeweils eine viertägige Überprüfungsinspektion in Sellafield (Dezember 1993) und eine Überprüfungsinspektion in La Hague (Juli 1996) von einem vierköpfigen Team durchgeführt worden. Eine neue, vom wissenschaftlichen Dienst für Technikfolgenabschätzung des Europaparlaments, STOA, beim Institut WISE-Paris in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel "Mögliche toxische Auswirkungen der Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague" urteilt: "Mit ihren Kontrollaktivitäten macht die Kommission nicht ausreichend Gebrauch von ihrem Recht zur Überprüfung der Überwachungseinrichtungen. (...) Die Kommission ist augenscheinlich nicht in der Lage zu garantieren, dass die grundlegenden Sicherheitsnormen in Bezug auf die WAA in La Hague und Sellafield eingehalten werden." Der ehemalige Direktor des Euratom-Amtes für Sicherheitsüberwachung, Wilhelm Gmelin, klagte angesichts angedrohter massiver Stellenkürzungen in seinem Amt vor anderthalb Jahren öffentlich: "Trotz des überwältigenden Bedarfs an Überprüfung im nuklearen Gebiet sind Regierungen und die EU-Kommission nicht dazu bereit, die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen." Derzeit erhält das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung jährlich lediglich zirka 18 Millionen Euro. Allerdings ist es mit einer alleinigen Aufstockung der Mittel nicht getan, da Sicherheitsüberwachung letztendlich Symptombekämpfung ist. Greenpeace sieht die einzige Möglichkeit, dem Verbreitungsproblem Herr zu werden, in einem Verbot der nuklearen Wiederaufarbeitung und MOX-Produktion verbunden mit dem Aufbau eines Systems strikter physischer Bewachung der existierenden Materialien. Neben der Proliferationsgefahr sind auch die direkten ökologischen Belastungen durch den Betrieb von Sellafield und La Hague verheerend. Der STOA-Bericht kommt zu dem Schluss: "Die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente in Sellafield und La Hague ist die Quelle der weltweit größten vom Menschen verursachten Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt in dem Ausmaß eines sich jährlich ereignenden großen kerntechnischen Unfalls." WISE-Paris empfiehlt dem Europaparlament daher den Erlass eines Gesetzes zum Verbot der Abtrennung von Plutonium sowie eine Aufstockung der Mittel für das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung. Viele sicherheitspolitischen Fragen lässt der Euratom-Vertrag ohnehin offen: Er enthält keinerlei Bestimmungen zu Anlagensicherheit, Entsorgung und Endlagerung, oder zu Bauweise und Betrieb von Anlagen, nicht einmal europäische einheitliche Sicherheitsstandards existieren. 3. Euratom-Forschung Forschungsmittel für die Kernenergie sind nicht Teil des allgemeinen Forschungshaushalts, sondern Sondermittel. Für den Bereich Forschung entwickelt die Europäische Kommission, Generaldirektion Wissenschaft (Philippe Busquin) die Fünfjahrespläne, die so genannten Forschungsrahmenprogramme. Derzeit (2002 bis 2006) läuft das sechste Forschungsrahmenprogramm an, das vom Forschungsrat bestätigt und vom Europaparlament mit insgesamt 17,5 Milliarden Euro bewilligt wurde. Die "Euratom-Forschung" erhält 1,23 Milliarden (7,6 Prozent), also durchschnittlich 246 Millionen Euro pro Jahr. Ein erheblicher Teil davon geht an das Euratom Joint Research Center mit seinen Instituten in Karlsruhe, Petten, Geel und Ispra. Dazu im Vergleich: Für die Erforschung regenerativer Energiequellen will die EU jährlich nur zirka 96 Millionen Euro pro Jahr ausgeben. Neben 330 Millionen Euro für die weitere Forschung im Bereich Kernspaltung und 150 Millionen Euro für die Erforschung von Atommülllagerung sollen 700 Millionen Euro für die weitere Erforschung der kontrollierten thermonuklearen Fusion aufgewendet werden, obwohl der von der Atomindustrie dominierte wissenschaftlich-technische Euratom-Beirat (STC) selbst einräumt, dass "Kernfusion eine Energie-Option ist, die das Potenzial hat, eine Schlüsselrolle zu spielen in einer Langzeit-Perspektive (frühestens 50 Jahre)". Pikanterweise haben die gleichen Experten bereits vor 25 Jahren schon einmal festgestellt, die kommerzielle Nutzung der Kernfusion sei nur zirka 50 Jahre entfernt, was die Vermutung nährt, dass man trotz Forschungsmilliarden von einer kommerziellen Nutzung der Kernfusion auch in fernerer Zukunft stets 50 Jahre entfernt bleiben wird. 4. Euratom-Versorgungsagentur Die Europäische Versorgungsagentur (ESA) in Brüssel, gegründet 1960 (Jahresbudget 200 000 Euro) und der Generaldirektion Energie unterstellt, verfügt über ein Bezugsrecht für Uranerze und besondere spaltbare Stoffe (Plutonium), die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie über das ausschließliche Recht, Verträge über die Lieferung dieser Stoffe aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen. Der Hauptzweck für die Gründung der ESA war es, dass alle relevanten Materialien per Bezugsrecht das Eigentum das Gemeinschaft sind, und umgekehrt, um allen Mitgliedsländern den Zugang zum Rohstoff Uran zu ermöglichen. Dieser Versorgungssicherheit schien angesichts der in den fünfziger und sechziger Jahren befürchteten Verknappung von Natururan größte Wichtigkeit zuzukommen. Ein weiteres, verborgenes Motiv bei der Gründung der ESA war es, durch die Kontrolle über die spaltbaren Stoffe die drohende von Franz-Josef Strauß erwogene nukleare Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Allerdings hat sich die Nachfrage nach Uran als wesentlich geringer und haben sich die Uranvorkommen als wesentlich größer herausgestellt als damals angenommen. Die Folge war ein Überangebot an Uran und dementsprechend sinkende Preise. Darüber hinaus hat sich die Besorgnis über eine deutsche Atombombe durch die europäische Integration Deutschlands erledigt. Die Europäische Versorgungsagentur hat somit bereits seit mindestens zwei Jahrzehnten ihren Zweck verloren. 5. Tacis/Phare In den Jahren 1991 bis 2000 hat die Europäische Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrags insgesamt 966 Millionen Euro für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in der ehemaligen Sowjetunion ("Tacis"-Programm, 774 Millionen) und Mittelosteuropa ("Phare"-Programm, 192 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Der Europäische Rechnungshof kam in einem Sonderbericht vom November 1998 jedoch zu einem vernichtenden Urteil, was die Verwendung dieser Mittel anging. Unklarheit in der Strategie, Verschwendung und Veruntreuung von Mitteln sowie Nutzlosigkeit von millionenschweren Studien sind die Hauptkritikpunkte des Rechnungshofs. So heißt es abschließend: "Das bunt zusammengewürfelte und häufig wechselnde Personal des für die Programme zuständigen Referats, unzulängliche Instrumente für die Projektverwaltung und buchmäßige Erfassung sowie eine zu nachlässige Verwaltung gestatteten es der Kommission nicht, die Maßnahmen in zufriedenstellender Weise zu überwachen, die Probleme rasch zu behandeln und die Qualität der Leistungen der Auftragnehmer zu überprüfen." Tacis wird heute von der Generaldirektion Außenbeziehungen (Chris Patten) und Phare von der Generaldirektion Erweiterung (Günter Verheugen) koordiniert. 6. Strahlenschutz Die Abteilung "Atomenergie", früher unter der Generaldirektion Umwelt (Margot Wallström), heute unter der Generaldirektion Energie, erarbeitet unter anderem EU-Richtlinien zu den Bereichen Atommüll, nukleare Rückstellungen und Transporte sowie das nach 1966, 1984, 1990 und 1997 fünfte "Hinweisende Nuklearprogramm" (PINC) zur Definition der aktuellen Herausforderungen für die Atomkraft in Europa. Die Abteilung "Strahlenschutz" der Generaldirektion Umwelt definiert und überwacht Strahlenschutzstandards für die Arbeiter in Nuklearanlagen sowie für die Bevölkerung. Diese wichtige Abteilung ist nicht nur mit einem Jahresbudget von unter einer Million Euro chronisch unterfinanziert, sondern wird vermutlich an die Generaldirektion Energie abgegeben werden, was ihre Unabhängigkeit ernsthaft bedroht. Klar ist: "Gestützt auf sogenannte "neutrale" Aussagen internationaler Energieagenturen und Strahlenschutzkommissionen wird seit Jahrzehnten toleriert, was einer wissenschaftlich seriösen Nachprüfung nicht standhält. Es wird vergessen, dass diese Institutionen (z.B. EURATOM, IAEA, ICPR) in erster Linie dazu geschaffen sind, die Sicherheits- und Strahlenbelastungskriterien und die daraus abgeleiteten Indikatoren den Interessen der Atomindustrie anzupassen." (Rolf Bertram). Bedeutung des Euratom-Vertrags für die europäische Energiepolitik Über die Institutionen, die sich auf den Euratom-Vertrag stützen, hinaus hat jedoch auch der Vertragstext selbst einige Bedeutung für die europäische Energiepolitik. Als Beispiel dafür kann die Initiative der Generaldirektion Energie vom vergangenen Dezember gelten, den deutschen Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung untersagen zu wollen: In einem Brief an die Bundesregierung vom 12. Dezember 2001 stellte Francois Lamoureux, die rechte Hand der Energie-Kommissarin De Palacio, fest, dass das im rot-grünen Ausstiegsgesetz verankerte Verbot von Ausfuhren bestrahlter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung mit dem im Euratom-Vertrag verbrieften "Gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet (...) unvereinbar" sei. Zwar gelang es der Bundesregierung, auf dem Wiederaufarbeitungsverbot zu beharren, bemerkenswert bleibt jedoch, dass die Generaldirektion Energie den Euratom-Vertrag bemüht, mit dem Ziel eine nationale Ausstiegsentscheidung zu untergraben. Insofern wird die Kommission und gerade die als orthodoxe Verfechterin der Atomkraft berüchtigte Kommissarin De Palacio zur Hüterin der Interessen der Plutoniumindustrie. Die Kernaufgabe Euratoms ist die massive Förderung eines einzigen speziellen Wirtschaftszweiges, der Atomindustrie,. Die auf ihm basierenden Institutionen verzerren durch ihre Subventionen und Sonderregelungen für die europäische Nuklearindustrie den energiewirtschaftlichen Wettbewerb in Europa. Erhebliche finanzielle Mittel in Höhe von hunderten Millionen Euro werden so jährlich im Interesse einer nichtnachhaltigen und gefährlichen Industrie gebunden und fehlen somit der Förderung einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Ein Viertel dieser Mittel speist sich aus deutschen EU-Beiträgen.@ Ende |