| Selbst an den Tagen, wo in jeder einzelnen
Atomanlage alles nach Plan geht, wird von den Betreibern unsere Gesundheit und Leben aufs
Spiel gesetztDer "Normal"-Betrieb
gefährdet die Gesundheit
Die Rechnung schien klar: je geringer die
Belastung mit radioaktiver Strahlung, desto geringer die Gefahr, Gesundheitsschäden
davonzutragen. Die Rechnung ist falsch: radioaktive Strahlung in niedriger Dosis ist in vielen Fällen der Grund für frühzeitigen Tod oder quälende Jahre der Krankheit. Die kritische Auswertung amtlicher Statistiken zeigt: im Umkreis der für "unbedenklich" erklärten Atomanlagen sterben die Menschen rascher als anderswo. Einen Schwellenwert für die Verträglichkeit radioaktiver Strahlung gibt es nicht. Der Glaube an Grenzwerte täuscht über das tödliche Risiko hinweg. von Angelika Claußen, IPPNW Ein vermehrtes Auftreten von Leukämien bei Kindern wurde 1983 erstmals nahe der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield registriert und später in der Nähe fast aller britischen kerntechnischen Anlagen. Auch in Deutschland findet man solche "Leukämie-Cluster", zuerst beim Atomkraftwerk Würgassen, dann bei der Urananreicherungsanlage Ellweiler und auch in der Nähe des Kernforschungszentrums Jülich. Das wohl bekannteste und weltweit markanteste Cluster von Leukämien bei Kindern fand sich in der Nähe des AKW Krümmel. Seit Betriebsbeginn 1984 zeigt sich in der Umgebung des AKW Krümmel eine erhöhte Konzentration der Spaltprodukte Cäsium-137 und Strontium-90 im Regenwasser und bodennaher Luft, in Boden und Bewuchs (Gras), erhöhte Tritiumwerte in verschiedenen Medien, radioaktive Korrosionsprodukte in verschiedenen Medien sowie Plutoniumeinträge, die nicht aus den Atomwaffentests stammen können. Zwischen 1990 und 1996 traten im Umkreis von bis zu 5 km um die Atomanlage insgesamt 9 Fälle von akuten Leukämien bei Kindern unter 15 Jahren auf sowie ein Fall von Leukämie bei einem 21-jährigen jungen Erwachsenen. In den alten Ländern der BRD erkranken nach dem Mainzer Krebsregister im Mittel 4,3 auf 100.000 Kinder unter 15 Jahren pro Jahr an Leukämie. Bezogen auf einen Umkreis von bis zu 5 km um Krümmel wäre statistisch etwa alle 17 Jahre ein Fall von kindlicher Leukämie zu erwarten gewesen. Dazu erklärte am 3.12.97 die Fachkommission zur Aufklärung der Leukämie-Ursachen in der Elbmarsch mehrheitlich: "Nach mehrjähriger Arbeit kommt die Kommission zu dem Schluß: Erstens, die radioaktiven Emissionen aus dem Kernkraftwerk Krümmel haben mit großer Wahrscheinlichkeit das vermehrte Auftreten von Leukämien ausgelöst. Zweitens, ein nennenswerter Beitrag durch andere denkbare Verursacher ist unwahrscheinlich." 1997 wurde schließlich auch in der Umgebung von der Wiederaufbereitungsanlage in LaHague/Frankreich eine Erhöhung der Leukämien bei Kindern festgestellt. Wie wird Strahlenbelastung herkömmlicherweise bewertet? Die herkömmliche Abschätzung des Risikos ergibt sich (a) aus der Berechnung radioaktiver Emissionen anhand von Modellvorstellungen und (b) aus der Bewertung mittels Risiko-Koeffizienten, abgeleitet von Hiroshima. Daraus ergibt sich ein so minimales Schadensrisiko für Individuen bzw. eine so minimale Schadenshäufigkeit in Populationen, daß eine Gefährdung der Bevölkerung durch den Normalbetrieb kerntechnischer Anlagen praktisch ausgeschlossen wird. Die gefundenen Leukämie-Cluster im Umkreis von Sellafield und Dounreay oder Würgassen und Krümmel können demnach, so heißt es offiziell, nicht mit Radioaktivität in Verbindung gebracht werden. Wie erklärt die Strahlenbiologie die entstehenden Schäden ? In der Strahlenbiologie wird zwischen "deterministischen Frühschäden" und "stochastischen Spätschäden" unterschieden. Bei den Frühschäden ist die Funktion der getroffenen Zellen gestört, sie können sich nicht mehr teilen oder sterben ganz ab. Der Schaden tritt nach kurzer Zeit auf, deshalb Frühschaden. Es gibt einen Schwellenwert, bei dessen Überschreitung der Gesamtorganismus mit Symptomen der sogenannten "akuten Strahlenkrankheit" (Geschwüre der Haut und Schleimhaut, Störung der Blutbildung u.a.) reagiert. Solche akuten schweren Verstrahlungen wurden vor allen bei den Atombombenopfern von Hiroshima und Nagasaki sowie bei den Liquidatoren nach dem Tschernobyl-Unfall festgestellt. Je nach gegebener Dosis ist die Schwere des Schadens vorhersehbar. Bei den Spätschäden ist die Funktion der getroffenen Zellen nicht beeinträchtigt. Die ionisierende Strahlung kann aber Informationsschäden (z.B. Veränderungen der DNS) auslösen und in der Folge bei den nachfolgenden Zellgenerationen (daher Spätschäden) Funktionsstörungen hervorrufen. Dies kann zu Krebs, Leukämie und anderen Krankheiten führen oder bei Schwangeren zu angeborenen genetischen Schäden, also Mißbildungen ihrer Kinder. Bei den Spätschäden gibt es keinen Schwellenwert, denn theoretisch kann jeder Strahlentreffer einen Informationsschaden setzen. Insbesondere durch die Atmung oder durch die Nahrung aufgenommene minimale Dosen von Radioaktivität können deshalb unter Umständen sehr schwere folgenreiche Schäden verursachen. Von der Dosis hängt lediglich ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schaden auftritt. Hier geht es also um das Risiko für ein Individuum oder die Häufigkeit, mit der Krebserkrankungen oder Mißbildungen in einer ganzen Bevölkerung auftreten können. Bis weit in die 70iger Jahre beschäftigte sich die Wissenschaft fast nur mit den dosisabhängigen Frühschäden. Man nahm daher an, daß niedrige Strahlung in Bezug auf die Gesundheit des Menschen vernachlässigbar sei. Erst seit Beginn der 90iger Jahre werden die wissenschaftlichen Befunde zur Gefährlichkeit der Niedrigstrahlung langsam zur Kenntnis genommen. Sie zeigen, daß eine Neubewertung des Strahlenrisikos für den Niedrigdosisbereich unerläßlich ist. In die novellierte Strahlenschutzverordnung vom Juni 2000 sind diese neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse - die zeigen, daß die gesundheitlichen Folgen von Niedrigdosisstrahlung unterschätzt werden - leider nicht angemessen berücksichtigt worden. Im Rahmen dieser Novellierung wurde auch eine Regelung zur Abgabe schwachradioaktiver Reststoffe aus dem Anwendungsbereich des Atomrechts in den konventionellen Umgang eingeführt. Das bedeutet, daß schwach radioaktiver Atommüll jetzt als Normalmüll entsorgt werden darf! Zwei Firmen, eine aus NRW und eine aus Bayern, haben schon einen entsprechenden Antrag gestellt. Fazit: Die gesundheitliche Gefährdung durch Niedrigstrahlung wird in Zukunft zunehmen, insbesondere weil die novellierte Strahlenschutzverordnung die Entsorgung von schwach radioaktivem Atommüll als Normalmüll zuläßt. Im Niedrigdosisbereich muß auch die Politik endlich umdenken: Nur selten gibt es eine eindeutig quantitative Beziehung zwischen dem Schadstoff und einer Wirkung. Kausalzusammenhänge lassen sich oft nur als Plausibilitäten erfassen oder als Indizienbeweise darstellen. Wenn auch keine kausalen Zusammenhänge beweisbar sind, so ist die Häufung der Leukämiefälle um das Akw Krümmel mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch die emittierte radioaktive Niedrigstrahlung verursacht. Die Zahl der wissenschaftlichen Arbeiten, die mittlerweile eine Fülle von einzelnen Befunden zusammengetragen haben über das gesundheitliche Risiko im Niedrigstrahlenbereich, müssen endlich von der Politik und von der Jurisprudenz beachtet werden. "Denn der einzige Weg", so schrieb 1996 Prof. Jay Gould, Präsident des Projektes für Strahlung und Volksgesundheit, New York, USA, "mit dem Problem der Niedrigstrahlung wirklich umzugehen, besteht darin, so bald wie möglich den Betrieb jedes Atomreaktors in der Welt einzustellen." Ende |