| Argumente gegen Castor-HallenKühlung per Atemluft
von Martin Nesemann
Der Protest und der Widerstand gegen die Atommüll-Lagerung in
Hallen wie in Gorleben, in Ahaus oder Greifswald wird mit vielerlei Argumenten begründet.
Die wichtigsten sollen hier zusammenfassend dargestellt werden.
Das Konzept:
Abgebrannter atomarer Brennstoff aus Atomkraftwerken strahlt nach seinem
Einsatz im AKW noch Tausende von Jahren. Daneben entwickelt er auch Jahrzehnte später
noch Hitze in beträchtlichem Ausmaß. Diese sogenannte Nachzerfallswärme wird, solange
sich die Brennelemente im AKW befinden, über Kühlwasser abgeführt.
Das CASTOR-Lager ist nach dem Trockenlager-Konzept gebaut. Hier wird die
Wärme nicht aufwendig und störanfällig weggespült. Nach den Gesetzmäßigkeiten der
Natur sorgt in diesem Konzept vorbeistreichende Luft dafür, daß sich der Strahlenmüll
nicht so erhitzt, daß er seine Behälter zerstört. Zwischen den Kühlrippen der
Behälter erwärmt sich die Luft und steigt nach oben. So entsteht wie bei einem
Heizkörper eine natürliche Luftbewegung, Konvektion genannt, die die Wärme verteilt.
Wird diese Konvektion durch nichts gehemmt, trägt sie die Wärme davon.
Damit dieses Prinzip funktionieren kann, muß eine CASTOR-Halle eine
zugige Angelegenheit sein. Wie die Skizze zeigt, befinden sich ringsherum an den Wänden
Luftschlitze, durch die kältere Luft hereinströmt. Im Dach sorgen Öffnungen dafür,
daß die Luft erwärmt abstreichen kann. Kornmt es nun im Inneren der Halle zur
Freisetzung von Radioaktivität, dann wird sie zwangsläufig mit nach draußen getragen.
Irgendwelche Filter würden dieses Prinzip der Naturzug-Kühlung stören. Das Kühlmittel
des Atommülls ist also die Atemluft der Umgebung.
Probleme bei der Langzeitsicherheit
Wenn es tatsächlich gelingt, Brennelemente in einen CASTOR-Behälter zu
laden, den Behälter völlig dicht zu verschließen und so zu reinigen, daß ihm keine
radioaktiven Teilchen mehr anhaften, dann ist die Frage, wie lange er wirklich dicht
bleibt. Durch vier Haupt-Probleme ist die verlangte Langzeitsicherheit in Frage gestellt:
- Die Flüchtigkeit mancher radioaktiver Stoffe - die Gase von Jod, Krypton und Tritium
sind durch die kleinen Moleküle in der Lage, winzigste Risse zu durchdringen.
- Korrosion - auch das Vorhandensein geringster Spuren von Wasser läßt die Behälter im
Dichtungsbereich korrodieren. Im Zerfall der Atome entsteht ein Gemenge aus chemischen
Elementen, über deren Aggressivität gar keine Aussage zu wagen ist. Wie die Zeichnung
zeigt, sind es vier Kunststoff-Dichtungen und lediglich eine Metalldichtung, die die Gase
am Entweichen hindern sollen. Bei den Elastomerringen ist klar, daß sie nach wenigen
Jahren mürbe sind. Die Metalldichtung de Primärdeckeis darf dann keinesfall
Beschädigungen oder Rostspurei aufweisen.
- Die Druckverhältnisse - im Reaktor stand dem Druck im Innern der Brennstäbe der Druck
des Wasser von außen entgegen und sorgte für eine relative Balance. Ohne dieser
Gegendruck werden die Hüllrohre der Brennstäbe bis zum Zerreißen belastet, wenn sie
nicht schon durch den Einsatz im AKW beschädig wurden. Im CASTOR-Behälter entsteht auf
diese Weise ein Gasdruck, der radioaktive Stoffe nach außen bringt.
- Haftschicht-Schäden - zum Schutz vor Korrosion ist das Behälterinnere mit Nickel
beschichtet. Mit welcher Oualität diese Beschichtung im Einzelfall aufgebracht wurde, ist
zweifelhaft. Aus dem Behälter für den Transport aus Philipsburg nach Gorleben wurde ein
Häufchen Nickelspäne von immerhin 180 g herausgesaugt. Unter dem Dauerbeschuß durch
Elektronen und Neutronen, in der Hitze und unter Druck ist fraglich, wie lange die Schicht
ohne Risse bleibt.
Keine Reparatur vor Ort
Tritt, aus welchem Grund auch immer, bei einem Behälter ein Schaden auf,
dann ist keine Möglichkeit vorgesehen, den Behälter zu öffnen, zu entladen und zu
reparieren. Dies kann derzeit lediglich in einem AKW erledigt werden. Bis 1995 war
vorgeschrieben, daß ein defekter Behälter von seinem Herkunfts-AKW zurückgenommen
werden mußte. Dies hätte im Notfall eine Fahrt quer durch die Republik mit enormen
Emmissionen bedeutet. Durch die Neuregelung ist nun gänzlich ungewiß, welches
Atomkraftwerk in der Nähe(?) dazu bereit und technisch in der Lage ist, einen defekten
CASTOR aufzunehinen.
Lager-Dauer ungewiss
Technisch ausgelegt sind die Behälter für eine Betriebszeit von 40
Jahren. Doch für die sogenannte "Zwischen"lagerung gibt es kein
"danach". Eine verantwortbare Lösung des Atommüllproblems gibt es nicht, und
es ist auch keine in Sicht. Ungewollt werden die Transportbehälter-Lager zu oberirdischen
Endlagern.
Handhabung - Behältertests unzureichend
Als Beleg für die Sicherheit des CASTOR-Behälters führen die Betreiber
gerne die Sicherheitstests an, die an einem Behältermuster durchgeführt wurden. Aber die
können die Realität nur ungenügend darstellen.
Im Test fällt ein Behälter aus neun Metern Höhe auf eine Stahlplatte
-gibt es nicht Brücken, die weitaus höher sind? Die Behälterwand kippt auf einen
Stahl-Dorn - und wenn nun der Deckel auf den Dorn trifft? Eine halbe Stunde hält der
Behälter 800° C aus - kommt es beim Zusammenstoß mit einem Tankwagen nicht zu viel
heißeren und möglicherweise längeren Bränden? Getestet wurde ein unbeladener Behälter
- wie reagiert er mit seinem tonnenschweren Inhalt? Und wie reagiert der Inhalt: feine
Röhren von knapp sechs Metern Länge, gefüllt mit brisanter Ladung?
Schädigung durch Neutronen
Alpha- und beta- Strahlung läßt sich weitestgehend zurückhalten. Für
gamma- Strahlung bedarf es bereits dicker Stahl- und Bleischichten. Gegen
Neutronenstrahlung reicht auch dies nicht. Aufgefangen wird die erst durch dicke Schichten
"weichen" Materials, von Körpergewebe beispielsweise: Der menschliche Körper
mit seinem hohen Anteil an Wasser absorbiert hervorragend die Neutronenstrahlung und
trägt dadurch Schäden davon, deren Ausmaß bislang völlig unterbewertet wird.
Flugzeugabsturz
Die CASTOR-Halle im münsterländischen Ahaus liegt genau unter einer
Wendeschleife der dortigen Flugübungen; mittlerweile ist auch das Wendland
Tieffluggebiet. Aber der Absturz einer Militärmaschine ist nicht vorgesehen. Die Hallen
bieten keinen Schutz gegen Flugzeugabsturz. Welches Gefahrenpotential Atomanlagen in
Kriegszeiten darstellen, wurde während des Golfkriegs deutlich, als die Bombardierung
eines irakischen Forschungsreaktors versucht wurde.
Wärmeabfuhr nicht gewährleistet
Es braucht noch nicht einmal die Turbine eines abgestürzten Starfighters einen
Behälter zerstören, um Katastrophen durch CASTOR herbeizuführen; allein durch die
Trümmer wird die Nachwärmeabführ unterbunden. Eine Überhitzung vor allem im
Deckelbereich kann dann nicht realistisch ausgeschlossen werden.
Störanfälligkeit der Radioaktivitäts-Überwachung
Zur Werbung für die Sicherheit der CASTOR-Technik gehört stets der
Hinweis auf die permanente Kontrolle an jedem einzelnen Behälter und in und um die
Hallen. Wie unzuverlässig dies Kontrollsystem arbeitet, hat sich in Ahaus gezeigt. Dort
ging mehrfach der Alarm los zu einem Zeitpunkt, als sich noch gar kein Atommüll in der
Halle befand. Und was es heute mal zuviel mißt, das mißt es morgen vielleicht zuwenig.
Kaum daß die ersten Behälter eingetroffen waren, wurde die nächste
Panne bekannt: Zwischen Primär-und Sekundärdeckel jedes Behälters wird ein Gas unter
Druck gesetzt, und dieser Druck wird laufend angezeigt. Fällt er ab oder steigt er an,
ist dies ein Hinweis darauf, daß eine der Dichtungen defekt ist. Statt des
vorgeschriebenen Heliümgases, das mit seinen kleinen Molekülen feinste Undichtigkeiten
durchdringt, wurde Argon eingesetzt. Nach Angaben des Betreibers wurden "aus Versehen
die Flaschen verwechselt".
Zusammenstellung kritischer Aspekte zu
Behälter-Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente
Gefahrenpotential am Standort
von Wolfgang Neumann
Bei den dezentralen Brennelementzwischenlagern handelt es sich um
den Neubau von Atomanlagen. Diese Anlagen werden bei den in der Vereinbarung zur weiteren
Atomenergienutzung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen festgelegten
Restlaufzeiten der Reaktoren wahrscheinlich weit über 50 Jahre in Betrieb sein. Dies ist
unter anderem durch die notwendige Abklingzeit für die Brennelemente bedingt, bevor sie
endgelagert werden können. Durch den MOX-Einsatz und die angestrebten Abbranderhöhungen
verlängert sich der notwendige Abklingzeitraum noch.
Die für die Zwischenlager beantragten Aktivitätsinventare bedeuten etwa
eine Verdopplung bis Verzehnfachung der Radioaktivität an den Standorten und sorgen für
ein beträchtliches Gefahrenpotential. Dieses wäre am jeweiligen Standort zusätzlich zu
den - allerdings noch größeren - Gefahren durch den Reaktorbetrieb vorhanden. Das
Gefahrenpotential durch ein Zwischenlager ist der Standortbevölkerung nach meiner Ansicht
nur zuzumuten, wenn dafür kurzfristig der Reaktorbetrieb eingestellt und mittelfristig
das Lagerbecken am Reaktor entleert wird. Das heißt, die sich insgesamt am Standort
befindliche Aktivität sollte - außer durch die kurze Restlaufzeit - nicht mehr
wesentlich erhöht werden. Diese Randbedingungen sind nach der Vereinbarung allerdings
nicht gegeben.
Zwischenlager als Atomanlage
Für die geplanten Behälterzwischenlager wurde jeweils ein Antrag nach
§ 6 Atomgesetz gestellt. Das bedeutet, daß es im Genehmigungsverfahren nur um den Umgang
mit den Brennelementen geht, nicht aber um die Atomanlage Zwischenlager. Dies ist ein
Mißstand, der z.B. bereits in den Genehmigungs- und Gerichtsverfahren um das
Transportbehälterlager Gorleben (TBL) von Rechts- und Sachbeiständen der betroffenen
AnwohnerInnen kritisiert wurde. Die Beschränkung auf eine Umgangsgenehmigung hat nämlich
sicherheitstechnische Auswirkungen. Die Auslegung des Gebäudes erfolgt hier lediglich
nach Baurecht, obwohl es kerntechnische Funktionen besitzt. Die Gebäudestruktur muß z.B.
die aus den Behältern kommende Nachzerfallswärme der Brennelemente sicher ableiten
können und besitzt auch Strahlenschutzaufgaben.
Ein Brennelementzwischenlager, das mehr als 50 Jahre in Betrieb sein soll
und ein höheres Aktivitätsinventar enthalten kann als ein in Betrieb befindlicher
Reaktor, muß als Anlage beurteilt und genehmigt werden. Auch bei der Zwischenlagerung ist
das in der Kerntechnik übliche Prinzip des Mehrfachbarrierenkonzeptes einzuhalten. Dies
bedeutet auch für das Gebäude einen notwendigen Betreibernachweis über die
Funktionsfähigkeit hinsichtlich in atomrechtlichen Verfahren zu prüfender
Sicherheitsaspekte sowie eine detaillierte Begutachtung dieses Nachweises durch die
Genehmigungsbehörde.
Für die geplanten Zwischenlager ist eine ähnliche Auslegung vorgesehen
wie für die bereits existierenden Lager (Ahaus, Gorleben). Diese Auslegung ist nach
Meinung der Gruppe Ökologie unzureichend:
- Das Gebäude ist nicht ausreichend gegen Einwirkungen von Außen ausgelegt. Das heißt,
es muß zumindest entsprechend den (verbesserungswürdigen) kerntechnischen Regeln z.B.
auch im Falle eines Flugzeugabsturzes, einer Druckwelle (Explosion), eines Erdbebens oder
von Sabotageakten seine Funktionsfähigkeit im notwendigen Umfang behalten.
- Das Gebäude schirmt die aus den Behältern austretende Direktstrahlung der
Brennelemente nicht ausreichend ab.
Wärmeabfuhr
Durch die Lagerung der Behälter in der Halle erhöhen sich die
Temperaturen der Hallenatmosphäre und von Dach und Wänden. Durch diese
Temperaturerhöhungen des Betons können - zumindest bei hoher Stellplatzbelegung -
Probleme mit dessen Festigkeitseigenschaften auftreten. Es entsteht ebenfalls eine höhere
Oberflächentemperatur der Behälter und damit auch eine höhere Hüllrohrtemperatur der
Brennelemente in den Behältern. Dies kann zu Problemen bei der Stabilität der Hüllrohre
führen.
Barrierensystem
In der bisherigen Philosophie von Betreiber und Behörden obliegt einzig
dem Transport- und Lagerbehälter die Aufgabe, die sichere Verwahrung der Brennelemente zu
gewährleisten (siehe Ausführungen zur Gebäudeauslegung). Der Behälter kann dem aber
nur in unzureichendem Umfang nachkommen. Im Bereich der Behälterwand wird der radioaktive
Stoff nur durch eine sicherheitstechnisch belastbare Barriere gegenüber der Umwelt
eingeschlossen. Es ist unstrittig, daß die Behälterwand einem terroristischen Anschlag
nicht stand hält. Nach einem Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz Anfang der 90er Jahre)
wird die Behälterwand von Explosivgeschossen, z.B. mit einer Panzerfaust, durchschlagen.
An dem Sicherheitsnachweis für den Behälter gegenüber anderen Unfalleinwirkungen
existieren Zweifel.
Der Verschluß des Behälters wird zwar durch zwei Deckel mit
entsprechender Dichtung vorgenommen, erfüllt aber ebenfalls nicht die kerntechnischen
Anforderungen an eine Mehrfachbarriere. Beide Deckel bzw. Dichtungen sind Barrieren nach
dem selben physikalischen Prinzip und mit den selben Werkstoffen. Im kerntechnischen Sinn
sind sie daher nur als eine Barriere anzusehen.
Freisetzungsüberwachung
Auch bei optimaler Funktion der Dichtungssysteme der Behälter werden im
geringen Umfang Radionuklide über diesen Weg und aufgrund verschiedener Effekte durch die
Behälterwände freigesetzt. Zusätzlich sind Kontaminationen der Raumluft durch
Ablösungen von Oberflächenkontaminationen möglich. Es findet jedoch keine
kontinuierliche und abdeckende Überwachung der Raumluft statt.
Für die Zwischenlager sind keine Rückhalteeinrichtungen für
luftgetragene Freisetzungen vorgesehen. Ebenfalls ist keine Aktivitätsüberwachung der
Fortluft vorgesehen. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ist jedoch nicht grundsätzlich
auszuschließen.
Ob die Sicherheit des dichten Abschlusses der Brennelemente durch das
Deckel- und Dichtungssystem während der vorgesehenen Lagerzeit über mehrere Jahrzehnte
tatsächlich gegeben ist und damit eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen
ausgeschlossen werden kann, ist zu hinterfragen. Dichtungsbeschädigungen bei
Behälterbeladungen und unzureichende Dichtheitsüberprüfungen durch falsche
Behältergasfüllungen in der Vergangenheit sowie die von Kritikern seit langem
befürchtete Möglichkeit der Korrosion der Dichtungen durch in diesem Bereich vorhandene
Restfeuchte (zuletzt im November 1998 von der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung zunächst bei einem CASTOR WWER/440 festgestellt) sind hier Anlaß zu Zweifeln,
ob ein genereller Ausschluß überhaupt möglich ist. Dies insbesondere, da auch die
daraufhin veränderten Trocknungsabläufe erhebliche Probleme bei CASTOR V/19 in
Neckarwestheim und nach abermaliger Änderung im März 2000 in Biblis verursacht haben.
Von daher stellt die Dichtheitsüberwachung (gleichbedeutend mit Freisetzungsüberwachung)
während der Lagerzeit ein wichtiges Sicherheitssystem dar.
Sicherheitssysteme müssen in der Kerntechnik immer redundant (das heißt
mindestens zweifach) ausgelegt sein. In den bisher existierenden Zwischenlagern gibt es
jedoch nur ein Überwachungssystem. Die Dichtheit der Deckeldichtungen und damit die
Freisetzung radioaktiver Stoffe wird mittels einer Drucküberwachung des Raumes zwischen
den beiden Deckeln bewerkstelligt. Bei den hierfür in die Behälterdeckel eingesetzten
Druckschalter gab es in der Vergangenheit bereits Fehlfunktionen. Es ist also ein zweites
System notwendig.

Rainer Baake -
Zwischenlager für die Karriere
Als Umweltstaatssekretär in Hessen hielt Rainer Baake im April 1997 eine
viel beachtete Rede an der Universität Hannover, in der er den Entsorgungsnotstand
schonungslos brandmarkte. Einige Zitate aus der Rede:
"Tatsächlich kann derzeit kein Betreiber eines Kernkraftwerks den
Entsorgungsvorsorgenachweis, wie ihn das AtomGesetz verlangt, erbringen."
"Der Begriff des Brennstoffkreislaufs (in Bezug auf die WAA) ist ein
Etikettenschwindel."
"Allein 95% der Strahlenbelastung der Europäer stammt aus den WAA."
"Die konsequente Nichterfüllung der Entsorgungsverpflichtung stellt derzeit
eines der größten Legitimationsdefizite der Atomindustrie dar."
Baake schloß seine Ausführungen mit der Drohung, eine neu gewählte
Bundesregierung könne wegen des fehlenden Entsorgungsnachweises Betriebseinstellungen
anordnen. Er warnte die alte Bundesregierung davor, in Konsensgesprächen mit der
Stromwirtschaft noch vor der Bundestagswahl 1998 die Entsorgungsvorsorge einzuschränken.
Und wörtlich: "Die Zwischenlagerung soll als Entsorgungsvorsorgenachweis - entgegen
der Rechtslage - einvernehmlich zwischen (alter) Bundesregierung und SPD anerkannt
werden."
In einem Strategiepapier zum Ausstieg aus der Atomkraft erläuterte
Baake, immer noch Staatssekretär in Hessen, wesentliche Elemente eines Ausstiegsgesetzes:
nachträgliche, entschädigungsfreie Befristung der Betriebsgenehmigungen aller AKWs auf
25 Jahre seit Inbetriebnahme, Beendigung der WAA, Zwischenlagerung nur, wenn vorher der
Ausstieg und damit das definitive Ende der Atomwirtschaft vom Gesetzgeber beschlossen
worden ist.
Die Koalitionsverhandlungen mit der SPD in Sachen Atompolitik wurden auf
grüner Seite maßgeblich von Baake und Trittin geführt. Im Koalitionsvertrag vom Oktober
1998 heißt es zur Entsorgung u. a: Das Entsorgungskonzept der alten Bundesregierung ist
gescheitert [und Castortransporte sind wegen der Kontaminationen derzeit nicht möglich.
Damit die Betreiber kurzfristig eine Entsorgung nachweisen können, ] sollen sie
Zwischenlager an den AKW-Standorten errichten. [Das verringert die Zahl der Atomtransporte
und damit den Ärger für die rot/grüne Bundesregierung.] Hinweis: Was zwischen den
eckigen Klammern steht, steht nicht im Koalitionsvertrag. Doch die Intention von rot/grün
ist klar: statt den Weiterbetrieb der AKWs wegen des Entsorgungsnotstands zu untersagen,
verhilft die (angeblich) ausstiegswillige Bundesregierung den Betreibern zum lang
ersehnten Entsorgungsvorsorgenachweis auch ohne die teure WAA- ohne diesen an
Restlaufzeiten zu koppeln.
Die noch 1997 von Baake als Faustpfand für einen Atomausstieg erkannte
fehlende Entsorgung sollte nicht als Verhandlungsjoker bei den verabredeten
Konsensgesprächen genutzt werden.
Der Konsens zwischen Bundesregierung (maßgeblich vom jetzigen
Staatssekretär im Bundesumweltministerium, R. Baake, verhandelt) und Energieversorgern
vom Juni 2000 enthält kein Kopplung zwischen Abschalten und Entsorgungsnachweis. Da die
Atomstrommengen frei zwischen den AKWs verschoben werden dürfen, ist auch die Forderung
vom Tisch, daß die Größe der dezentralen Zwischenlager an die Restlaufzeit des
jeweiligen AKW zu koppeln ist. Da der (natürlich nicht unumkehrbare) Konsens von jeder
zukünftigen Bundesregierung aufgekündigt werden kann (die CDU hat das zum Leidwesen der
komfortabel bedienten EVUs schon angekündigt), bleibt als "Erfolg" von
rot/grün ein auf Jahrzehnte zugebilligter Entsorgungsnachweis für den Weiterbetrieb der
AKWs, trotz eines fehlenden Endlagers.

Ende |