Argumente gegen Castor-Hallen

Kühlung per Atemluft

von Martin Nesemann

Der Protest und der Widerstand gegen die Atommüll-Lagerung in Hallen wie in Gorleben, in Ahaus oder Greifswald wird mit vielerlei Argumenten begründet. Die wichtigsten sollen hier zusammenfassend dargestellt werden.

Das Konzept:

Abgebrannter atomarer Brennstoff aus Atomkraftwerken strahlt nach seinem Einsatz im AKW noch Tausende von Jahren. Daneben entwickelt er auch Jahrzehnte später noch Hitze in beträchtlichem Ausmaß. Diese sogenannte Nachzerfallswärme wird, solange sich die Brennelemente im AKW befinden, über Kühlwasser abgeführt.

Das CASTOR-Lager ist nach dem Trockenlager-Konzept gebaut. Hier wird die Wärme nicht aufwendig und störanfällig weggespült. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Natur sorgt in diesem Konzept vorbeistreichende Luft dafür, daß sich der Strahlenmüll nicht so erhitzt, daß er seine Behälter zerstört. Zwischen den Kühlrippen der Behälter erwärmt sich die Luft und steigt nach oben. So entsteht wie bei einem Heizkörper eine natürliche Luftbewegung, Konvektion genannt, die die Wärme verteilt. Wird diese Konvektion durch nichts gehemmt, trägt sie die Wärme davon.

Damit dieses Prinzip funktionieren kann, muß eine CASTOR-Halle eine zugige Angelegenheit sein. Wie die Skizze zeigt, befinden sich ringsherum an den Wänden Luftschlitze, durch die kältere Luft hereinströmt. Im Dach sorgen Öffnungen dafür, daß die Luft erwärmt abstreichen kann. Kornmt es nun im Inneren der Halle zur Freisetzung von Radioaktivität, dann wird sie zwangsläufig mit nach draußen getragen. Irgendwelche Filter würden dieses Prinzip der Naturzug-Kühlung stören. Das Kühlmittel des Atommülls ist also die Atemluft der Umgebung.

Probleme bei der Langzeitsicherheit

Wenn es tatsächlich gelingt, Brennelemente in einen CASTOR-Behälter zu laden, den Behälter völlig dicht zu verschließen und so zu reinigen, daß ihm keine radioaktiven Teilchen mehr anhaften, dann ist die Frage, wie lange er wirklich dicht bleibt. Durch vier Haupt-Probleme ist die verlangte Langzeitsicherheit in Frage gestellt:

  • Die Flüchtigkeit mancher radioaktiver Stoffe - die Gase von Jod, Krypton und Tritium sind durch die kleinen Moleküle in der Lage, winzigste Risse zu durchdringen.
  • Korrosion - auch das Vorhandensein geringster Spuren von Wasser läßt die Behälter im Dichtungsbereich korrodieren. Im Zerfall der Atome entsteht ein Gemenge aus chemischen Elementen, über deren Aggressivität gar keine Aussage zu wagen ist. Wie die Zeichnung zeigt, sind es vier Kunststoff-Dichtungen und lediglich eine Metalldichtung, die die Gase am Entweichen hindern sollen. Bei den Elastomerringen ist klar, daß sie nach wenigen Jahren mürbe sind. Die Metalldichtung de Primärdeckeis darf dann keinesfall Beschädigungen oder Rostspurei aufweisen.
  • Die Druckverhältnisse - im Reaktor stand dem Druck im Innern der Brennstäbe der Druck des Wasser von außen entgegen und sorgte für eine relative Balance. Ohne dieser Gegendruck werden die Hüllrohre der Brennstäbe bis zum Zerreißen belastet, wenn sie nicht schon durch den Einsatz im AKW beschädig wurden. Im CASTOR-Behälter entsteht auf diese Weise ein Gasdruck, der radioaktive Stoffe nach außen bringt.
  • Haftschicht-Schäden - zum Schutz vor Korrosion ist das Behälterinnere mit Nickel beschichtet. Mit welcher Oualität diese Beschichtung im Einzelfall aufgebracht wurde, ist zweifelhaft. Aus dem Behälter für den Transport aus Philipsburg nach Gorleben wurde ein Häufchen Nickelspäne von immerhin 180 g herausgesaugt. Unter dem Dauerbeschuß durch Elektronen und Neutronen, in der Hitze und unter Druck ist fraglich, wie lange die Schicht ohne Risse bleibt.

Keine Reparatur vor Ort

Tritt, aus welchem Grund auch immer, bei einem Behälter ein Schaden auf, dann ist keine Möglichkeit vorgesehen, den Behälter zu öffnen, zu entladen und zu reparieren. Dies kann derzeit lediglich in einem AKW erledigt werden. Bis 1995 war vorgeschrieben, daß ein defekter Behälter von seinem Herkunfts-AKW zurückgenommen werden mußte. Dies hätte im Notfall eine Fahrt quer durch die Republik mit enormen Emmissionen bedeutet. Durch die Neuregelung ist nun gänzlich ungewiß, welches Atomkraftwerk in der Nähe(?) dazu bereit und technisch in der Lage ist, einen defekten CASTOR aufzunehinen.

Lager-Dauer ungewiss

Technisch ausgelegt sind die Behälter für eine Betriebszeit von 40 Jahren. Doch für die sogenannte "Zwischen"lagerung gibt es kein "danach". Eine verantwortbare Lösung des Atommüllproblems gibt es nicht, und es ist auch keine in Sicht. Ungewollt werden die Transportbehälter-Lager zu oberirdischen Endlagern.

Handhabung - Behältertests unzureichend

Als Beleg für die Sicherheit des CASTOR-Behälters führen die Betreiber gerne die Sicherheitstests an, die an einem Behältermuster durchgeführt wurden. Aber die können die Realität nur ungenügend darstellen.

Im Test fällt ein Behälter aus neun Metern Höhe auf eine Stahlplatte -gibt es nicht Brücken, die weitaus höher sind? Die Behälterwand kippt auf einen Stahl-Dorn - und wenn nun der Deckel auf den Dorn trifft? Eine halbe Stunde hält der Behälter 800° C aus - kommt es beim Zusammenstoß mit einem Tankwagen nicht zu viel heißeren und möglicherweise längeren Bränden? Getestet wurde ein unbeladener Behälter - wie reagiert er mit seinem tonnenschweren Inhalt? Und wie reagiert der Inhalt: feine Röhren von knapp sechs Metern Länge, gefüllt mit brisanter Ladung?

Schädigung durch Neutronen

Alpha- und beta- Strahlung läßt sich weitestgehend zurückhalten. Für gamma- Strahlung bedarf es bereits dicker Stahl- und Bleischichten. Gegen Neutronenstrahlung reicht auch dies nicht. Aufgefangen wird die erst durch dicke Schichten "weichen" Materials, von Körpergewebe beispielsweise: Der menschliche Körper mit seinem hohen Anteil an Wasser absorbiert hervorragend die Neutronenstrahlung und trägt dadurch Schäden davon, deren Ausmaß bislang völlig unterbewertet wird.

Flugzeugabsturz

Die CASTOR-Halle im münsterländischen Ahaus liegt genau unter einer Wendeschleife der dortigen Flugübungen; mittlerweile ist auch das Wendland Tieffluggebiet. Aber der Absturz einer Militärmaschine ist nicht vorgesehen. Die Hallen bieten keinen Schutz gegen Flugzeugabsturz. Welches Gefahrenpotential Atomanlagen in Kriegszeiten darstellen, wurde während des Golfkriegs deutlich, als die Bombardierung eines irakischen Forschungsreaktors versucht wurde.

Wärmeabfuhr nicht gewährleistet

Es braucht noch nicht einmal die Turbine eines abgestürzten Starfighters einen Behälter zerstören, um Katastrophen durch CASTOR herbeizuführen; allein durch die Trümmer wird die Nachwärmeabführ unterbunden. Eine Überhitzung vor allem im Deckelbereich kann dann nicht realistisch ausgeschlossen werden.

Störanfälligkeit der Radioaktivitäts-Überwachung

Zur Werbung für die Sicherheit der CASTOR-Technik gehört stets der Hinweis auf die permanente Kontrolle an jedem einzelnen Behälter und in und um die Hallen. Wie unzuverlässig dies Kontrollsystem arbeitet, hat sich in Ahaus gezeigt. Dort ging mehrfach der Alarm los zu einem Zeitpunkt, als sich noch gar kein Atommüll in der Halle befand. Und was es heute mal zuviel mißt, das mißt es morgen vielleicht zuwenig.

Kaum daß die ersten Behälter eingetroffen waren, wurde die nächste Panne bekannt: Zwischen Primär-und Sekundärdeckel jedes Behälters wird ein Gas unter Druck gesetzt, und dieser Druck wird laufend angezeigt. Fällt er ab oder steigt er an, ist dies ein Hinweis darauf, daß eine der Dichtungen defekt ist. Statt des vorgeschriebenen Heliümgases, das mit seinen kleinen Molekülen feinste Undichtigkeiten durchdringt, wurde Argon eingesetzt. Nach Angaben des Betreibers wurden "aus Versehen die Flaschen verwechselt".

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Zusammenstellung kritischer Aspekte zu Behälter-Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente

Gefahrenpotential am Standort

von Wolfgang Neumann

Bei den dezentralen Brennelementzwischenlagern handelt es sich um den Neubau von Atomanlagen. Diese Anlagen werden bei den in der Vereinbarung zur weiteren Atomenergienutzung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen festgelegten Restlaufzeiten der Reaktoren wahrscheinlich weit über 50 Jahre in Betrieb sein. Dies ist unter anderem durch die notwendige Abklingzeit für die Brennelemente bedingt, bevor sie endgelagert werden können. Durch den MOX-Einsatz und die angestrebten Abbranderhöhungen verlängert sich der notwendige Abklingzeitraum noch.

Die für die Zwischenlager beantragten Aktivitätsinventare bedeuten etwa eine Verdopplung bis Verzehnfachung der Radioaktivität an den Standorten und sorgen für ein beträchtliches Gefahrenpotential. Dieses wäre am jeweiligen Standort zusätzlich zu den - allerdings noch größeren - Gefahren durch den Reaktorbetrieb vorhanden. Das Gefahrenpotential durch ein Zwischenlager ist der Standortbevölkerung nach meiner Ansicht nur zuzumuten, wenn dafür kurzfristig der Reaktorbetrieb eingestellt und mittelfristig das Lagerbecken am Reaktor entleert wird. Das heißt, die sich insgesamt am Standort befindliche Aktivität sollte - außer durch die kurze Restlaufzeit - nicht mehr wesentlich erhöht werden. Diese Randbedingungen sind nach der Vereinbarung allerdings nicht gegeben.

Zwischenlager als Atomanlage

Für die geplanten Behälterzwischenlager wurde jeweils ein Antrag nach § 6 Atomgesetz gestellt. Das bedeutet, daß es im Genehmigungsverfahren nur um den Umgang mit den Brennelementen geht, nicht aber um die Atomanlage Zwischenlager. Dies ist ein Mißstand, der z.B. bereits in den Genehmigungs- und Gerichtsverfahren um das Transportbehälterlager Gorleben (TBL) von Rechts- und Sachbeiständen der betroffenen AnwohnerInnen kritisiert wurde. Die Beschränkung auf eine Umgangsgenehmigung hat nämlich sicherheitstechnische Auswirkungen. Die Auslegung des Gebäudes erfolgt hier lediglich nach Baurecht, obwohl es kerntechnische Funktionen besitzt. Die Gebäudestruktur muß z.B. die aus den Behältern kommende Nachzerfallswärme der Brennelemente sicher ableiten können und besitzt auch Strahlenschutzaufgaben.

Ein Brennelementzwischenlager, das mehr als 50 Jahre in Betrieb sein soll und ein höheres Aktivitätsinventar enthalten kann als ein in Betrieb befindlicher Reaktor, muß als Anlage beurteilt und genehmigt werden. Auch bei der Zwischenlagerung ist das in der Kerntechnik übliche Prinzip des Mehrfachbarrierenkonzeptes einzuhalten. Dies bedeutet auch für das Gebäude einen notwendigen Betreibernachweis über die Funktionsfähigkeit hinsichtlich in atomrechtlichen Verfahren zu prüfender Sicherheitsaspekte sowie eine detaillierte Begutachtung dieses Nachweises durch die Genehmigungsbehörde.

Für die geplanten Zwischenlager ist eine ähnliche Auslegung vorgesehen wie für die bereits existierenden Lager (Ahaus, Gorleben). Diese Auslegung ist nach Meinung der Gruppe Ökologie unzureichend:

  • Das Gebäude ist nicht ausreichend gegen Einwirkungen von Außen ausgelegt. Das heißt, es muß zumindest entsprechend den (verbesserungswürdigen) kerntechnischen Regeln z.B. auch im Falle eines Flugzeugabsturzes, einer Druckwelle (Explosion), eines Erdbebens oder von Sabotageakten seine Funktionsfähigkeit im notwendigen Umfang behalten.
  • Das Gebäude schirmt die aus den Behältern austretende Direktstrahlung der Brennelemente nicht ausreichend ab.

Wärmeabfuhr

Durch die Lagerung der Behälter in der Halle erhöhen sich die Temperaturen der Hallenatmosphäre und von Dach und Wänden. Durch diese Temperaturerhöhungen des Betons können - zumindest bei hoher Stellplatzbelegung - Probleme mit dessen Festigkeitseigenschaften auftreten. Es entsteht ebenfalls eine höhere Oberflächentemperatur der Behälter und damit auch eine höhere Hüllrohrtemperatur der Brennelemente in den Behältern. Dies kann zu Problemen bei der Stabilität der Hüllrohre führen.

Barrierensystem

In der bisherigen Philosophie von Betreiber und Behörden obliegt einzig dem Transport- und Lagerbehälter die Aufgabe, die sichere Verwahrung der Brennelemente zu gewährleisten (siehe Ausführungen zur Gebäudeauslegung). Der Behälter kann dem aber nur in unzureichendem Umfang nachkommen. Im Bereich der Behälterwand wird der radioaktive Stoff nur durch eine sicherheitstechnisch belastbare Barriere gegenüber der Umwelt eingeschlossen. Es ist unstrittig, daß die Behälterwand einem terroristischen Anschlag nicht stand hält. Nach einem Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz Anfang der 90er Jahre) wird die Behälterwand von Explosivgeschossen, z.B. mit einer Panzerfaust, durchschlagen. An dem Sicherheitsnachweis für den Behälter gegenüber anderen Unfalleinwirkungen existieren Zweifel.

Der Verschluß des Behälters wird zwar durch zwei Deckel mit entsprechender Dichtung vorgenommen, erfüllt aber ebenfalls nicht die kerntechnischen Anforderungen an eine Mehrfachbarriere. Beide Deckel bzw. Dichtungen sind Barrieren nach dem selben physikalischen Prinzip und mit den selben Werkstoffen. Im kerntechnischen Sinn sind sie daher nur als eine Barriere anzusehen.

Freisetzungsüberwachung

Auch bei optimaler Funktion der Dichtungssysteme der Behälter werden im geringen Umfang Radionuklide über diesen Weg und aufgrund verschiedener Effekte durch die Behälterwände freigesetzt. Zusätzlich sind Kontaminationen der Raumluft durch Ablösungen von Oberflächenkontaminationen möglich. Es findet jedoch keine kontinuierliche und abdeckende Überwachung der Raumluft statt.

Für die Zwischenlager sind keine Rückhalteeinrichtungen für luftgetragene Freisetzungen vorgesehen. Ebenfalls ist keine Aktivitätsüberwachung der Fortluft vorgesehen. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ist jedoch nicht grundsätzlich auszuschließen.

Ob die Sicherheit des dichten Abschlusses der Brennelemente durch das Deckel- und Dichtungssystem während der vorgesehenen Lagerzeit über mehrere Jahrzehnte tatsächlich gegeben ist und damit eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen ausgeschlossen werden kann, ist zu hinterfragen. Dichtungsbeschädigungen bei Behälterbeladungen und unzureichende Dichtheitsüberprüfungen durch falsche Behältergasfüllungen in der Vergangenheit sowie die von Kritikern seit langem befürchtete Möglichkeit der Korrosion der Dichtungen durch in diesem Bereich vorhandene Restfeuchte (zuletzt im November 1998 von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zunächst bei einem CASTOR WWER/440 festgestellt) sind hier Anlaß zu Zweifeln, ob ein genereller Ausschluß überhaupt möglich ist. Dies insbesondere, da auch die daraufhin veränderten Trocknungsabläufe erhebliche Probleme bei CASTOR V/19 in Neckarwestheim und nach abermaliger Änderung im März 2000 in Biblis verursacht haben. Von daher stellt die Dichtheitsüberwachung (gleichbedeutend mit Freisetzungsüberwachung) während der Lagerzeit ein wichtiges Sicherheitssystem dar.

Sicherheitssysteme müssen in der Kerntechnik immer redundant (das heißt mindestens zweifach) ausgelegt sein. In den bisher existierenden Zwischenlagern gibt es jedoch nur ein Überwachungssystem. Die Dichtheit der Deckeldichtungen und damit die Freisetzung radioaktiver Stoffe wird mittels einer Drucküberwachung des Raumes zwischen den beiden Deckeln bewerkstelligt. Bei den hierfür in die Behälterdeckel eingesetzten Druckschalter gab es in der Vergangenheit bereits Fehlfunktionen. Es ist also ein zweites System notwendig.

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Rainer Baake - Zwischenlager für die Karriere

Als Umweltstaatssekretär in Hessen hielt Rainer Baake im April 1997 eine viel beachtete Rede an der Universität Hannover, in der er den Entsorgungsnotstand schonungslos brandmarkte. Einige Zitate aus der Rede:

"Tatsächlich kann derzeit kein Betreiber eines Kernkraftwerks den Entsorgungsvorsorgenachweis, wie ihn das AtomGesetz verlangt, erbringen."

"Der Begriff des Brennstoffkreislaufs (in Bezug auf die WAA) ist ein Etikettenschwindel."

"Allein 95% der Strahlenbelastung der Europäer stammt aus den WAA."

"Die konsequente Nichterfüllung der Entsorgungsverpflichtung stellt derzeit eines der größten Legitimationsdefizite der Atomindustrie dar."

Baake schloß seine Ausführungen mit der Drohung, eine neu gewählte Bundesregierung könne wegen des fehlenden Entsorgungsnachweises Betriebseinstellungen anordnen. Er warnte die alte Bundesregierung davor, in Konsensgesprächen mit der Stromwirtschaft noch vor der Bundestagswahl 1998 die Entsorgungsvorsorge einzuschränken. Und wörtlich: "Die Zwischenlagerung soll als Entsorgungsvorsorgenachweis - entgegen der Rechtslage - einvernehmlich zwischen (alter) Bundesregierung und SPD anerkannt werden."

In einem Strategiepapier zum Ausstieg aus der Atomkraft erläuterte Baake, immer noch Staatssekretär in Hessen, wesentliche Elemente eines Ausstiegsgesetzes: nachträgliche, entschädigungsfreie Befristung der Betriebsgenehmigungen aller AKWs auf 25 Jahre seit Inbetriebnahme, Beendigung der WAA, Zwischenlagerung nur, wenn vorher der Ausstieg und damit das definitive Ende der Atomwirtschaft vom Gesetzgeber beschlossen worden ist.

Die Koalitionsverhandlungen mit der SPD in Sachen Atompolitik wurden auf grüner Seite maßgeblich von Baake und Trittin geführt. Im Koalitionsvertrag vom Oktober 1998 heißt es zur Entsorgung u. a: Das Entsorgungskonzept der alten Bundesregierung ist gescheitert [und Castortransporte sind wegen der Kontaminationen derzeit nicht möglich. Damit die Betreiber kurzfristig eine Entsorgung nachweisen können, ] sollen sie Zwischenlager an den AKW-Standorten errichten. [Das verringert die Zahl der Atomtransporte und damit den Ärger für die rot/grüne Bundesregierung.] Hinweis: Was zwischen den eckigen Klammern steht, steht nicht im Koalitionsvertrag. Doch die Intention von rot/grün ist klar: statt den Weiterbetrieb der AKWs wegen des Entsorgungsnotstands zu untersagen, verhilft die (angeblich) ausstiegswillige Bundesregierung den Betreibern zum lang ersehnten Entsorgungsvorsorgenachweis auch ohne die teure WAA- ohne diesen an Restlaufzeiten zu koppeln.

Die noch 1997 von Baake als Faustpfand für einen Atomausstieg erkannte fehlende Entsorgung sollte nicht als Verhandlungsjoker bei den verabredeten Konsensgesprächen genutzt werden.

Der Konsens zwischen Bundesregierung (maßgeblich vom jetzigen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, R. Baake, verhandelt) und Energieversorgern vom Juni 2000 enthält kein Kopplung zwischen Abschalten und Entsorgungsnachweis. Da die Atomstrommengen frei zwischen den AKWs verschoben werden dürfen, ist auch die Forderung vom Tisch, daß die Größe der dezentralen Zwischenlager an die Restlaufzeit des jeweiligen AKW zu koppeln ist. Da der (natürlich nicht unumkehrbare) Konsens von jeder zukünftigen Bundesregierung aufgekündigt werden kann (die CDU hat das zum Leidwesen der komfortabel bedienten EVUs schon angekündigt), bleibt als "Erfolg" von rot/grün ein auf Jahrzehnte zugebilligter Entsorgungsnachweis für den Weiterbetrieb der AKWs, trotz eines fehlenden Endlagers. 

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Ende