| Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und EVU
im WortlautDie Katze ist aus dem Sack
Dokumentation:
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen Entwurf
Gliederungsübersicht
- Einleitung
- Beschränkung des Betriebs der bestehenden Anlagen
- Betrieb der Anlagen während der Restlaufzeit
- Entsorgung
- Novelle des Atomgesetzes
- Sicherung der Beschäftigung
- Monitoring
- Anhang:
- Tabelle zu den Strommengen
- Erklärung des BMU an RWE zu Biblis A
- Periodische Sicherheitsüberprüfung
- Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes Gorleben
- Summarische Darstellung einer Novelle des Atomgesetzes
I. Einleitung
Der Streit um die Verantwortbarkeit der Kernenergie hat in unserem Land
über Jahrzehnte hinweg zu heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen in der
Gesellschaft geführt. Unbeschadet der nach wie vor unterschiedlichen Haltungen zur
Nutzung der Kernenergie respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die
Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet beenden zu wollen.
Vor diesem Hintergrund verständigen sich Bundesregierung und
Versorgungsunternehmen darauf, die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu
befristen. Andererseits soll unter Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus und unter
Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen für die verbleibende Nutzungsdauer der
ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung gewährleistet werden.
Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, daß der Inhalt dieser
Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieser
Eckpunkte einen Entwurf zur Novelle des Atomgesetzes erarbeiten. Bundesregierung und
Versorgungsunternehmen gehen davon aus, daß diese Vereinbarung und ihre Umsetzung nicht
zu Entschädigungsansprüchen zwischen den Beteiligten führt.
Bundesregierung und Versorgungsunternehmen verstehen die erzielte
Verständigung als einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens. Die
Beteiligten werden in Zukunft gemeinsam daran arbeiten, eine umweltverträgliche und im
europäischen Markt wettbewerbsfähige Energieversorgung am Standort Deutschland weiter zu
entwickeln. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag geleistet, um in der
Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen zu sichern.
II. Beschränkung des Betriebs der bestehenden Anlagen
1. Für jede einzelne Anlage wird festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem
01.01.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die
Berechtigung zum Betrieb eines KKW endet, wenn die vorgesehene bzw. durch Übertragung
geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist.
2. Die Reststrommenge (netto) wird wie folgt berechnet:
- Für jede Anlage wird auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab
[Genehmigung des nuklearen Betriebes] die ab dem 01.01. 2000 noch verbleibende
Restlaufzeit errechnet. Für Obrigheim wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12. 2002
vereinbart.
- Weiterhin wird eine jahresbezogene Referenzmenge zu Grunde gelegt, die für jedes
Kraftwerk als Durchschnitt der fünf höchsten Jahresproduktionen zwischen 1990 und 1999
berechnet wird. Die Referenzmenge beträgt für die KKW insgesamt 160,99 TWh/a (ohne
Mülheim-Kärlich).
- Gegenüber diesen Referenzmengen wird für die Restlaufzeit auf Grund der sich
fortsetzenden technischen Optimierung, der Leistungserhöhung einzelner Anlagen und der
durch die Liberalisierung u. a. veränderten Reservepflicht zur Netzstabilisierung eine um
5,5% höhere Jahresproduktion unterstellt.
- Die Reststrommenge ergibt sich durch Multiplikation der um 5,5% erhöhten Referenzmenge
mit der Restlaufzeit.
Die sich so für die einzelnen KKW ergebenden Reststrommengen sind in der
Anlage 1 aufgeführt. Diese Reststrommengen werden im Anhang zur Novelle des AtG
verbindlich festgelegt; Ziff. II / 4 bleibt unberührt.
3. Die EVU verpflichten sich, monatlich dem Bundesamt für Strahlenschutz
die erzeugte Strommenge zu melden.
4. Die EVU können Strommengen (Produktionsrechte) durch Mitteilung der
beteiligten Betreiber an das BfS von einem KKW auf ein anderes KKW übertragen. Zwischen
den Verhandlungspartnern besteht Einvernehmen, daß die Flexibilität genutzt wird, um
Strommengen von weniger wirtschaftlichen auf wirtschaftlichere Anlagen zu übertragen.
Deshalb werden grundsätzlich Strommengen von älteren auf neuere und von kleineren auf
größere Anlagen übertragen. Sollten Strommengen von neueren auf ältere Anlagen
übertragen werden, bedarf dies des Einvernehmens zwischen den Verhandlungspartnern im
Rahmen der Monitoring-Gruppe, (vgl. Ziffer VII) unter Beteiligung des betroffenen EVU;
dies gilt nicht bei gleichzeitiger Stilllegung der neueren Anlage.
5. RWE zieht den Genehmigungsantrag für das KKW Mülheim-Kärlich
zurück. Ebenso nimmt das Unternehmen die KLage auf Schadensersatz gegen das Land
Rheinland-Pfalz zurück. Mit der Vereinbarung sind alle rechtlichen und tatsächlichen
Ansprüche im ZUsamenhang mit dem Genehmigungsverfahren sowie mit den Stillstandszeiten
der Anlage abgegolten.
RWE erhält die Möglichkeit, entsprechend der Vereinbarung 107,25 TWh
gemäß Ziffer II/4 auf andere KKW zu übertragen.
Es besteht Einvernehmen, daß diese Strommenge auf das KKW Emsland oder
andere neuere Anlagen sowie auf die Blöcke B und C des KKW Gundremmingen und max. 20% auf
das KKW Biblis B übertragen wird.
III. Betrieb der Anlagen während der Restlaufzeit
1. Sicherheitsstandard / Staatliche Aufsicht
Unbeschadet unterschiedlicher Einschätzungen hinsichtlich der
Verantwortbarkeit der Risiken der Kernenergienutzung stimmen beide Seiten überein, daß
die Kernkraftwerke und sonstigen kerntechnischen Anlagen auf einem international gesehen
hohen Sicherheitsniveau betrieben werden. Sie bekräftigen ihre Auffassung, daß dieses
Sicherheitsniveau weiterhin aufrecht erhalten wird.
Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe
Sicherheitsstandard weiter gewährleistet; die Bundesregierung wird keine Initiative
ergreifen, um diesen Sicherheitsstandard und die diesem zugrunde liegende
Sicherheitsphilosophie zu ändern. Bei Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen
gewährleistet die Bundesregierung den ungestörten Betrieb der Anlagen.
Zum weiteren Verfahren der Nachrüstungen des KKW Biblis A wird auf die
in der Anlage 2 enthaltene Erklärung des Bundesumweltministeriums gegenüber der RWE AG
verwiesen.
Die EVU werden bis zu den in Anlage 2 genannten Terminen
Sicherheitsüberprüfungen (SSA und PSA) durchführen und die Ergebnisse den
Aufsichtsbehörden vorlegen. Damit wird eine bei der Mehrzahl der KKW begonnene Praxis
fortgesetzt.
Die Prüfungen sind alle zehn Jahre zu wiederholen. Die PSÜ entfällt,
wenn der Betreiber verbindlich erklärt, daß er den Betrieb der Anlage binnen drei Jahren
nach den in Anlage 2 genannten Terminen einstellen wird.
Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt auf der Grundlage des PSÜ-Leitfadens.
Bei einer Fortentwicklung des Leitfadens wird BMU die Länder, die
Reaktorsicherheitskommission und die Betreiber der KKW beteiligen.
Die Pflicht zur Vorlage einer Sicherheitsüberprüfung wird als
Betreiberpflicht zur Unterstützung der staatlichen Aufsicht im Rahmen des § 19 AtG
gesetzlich normiert.
Die Unabhängigkeit und Qualifikation der GRS bleibt gewährleistet.
Die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik, insbesondere der
Sicherheit, bleibt frei.
2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung
der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das
Steuerrecht. Allerdings wird die Deckungsvorsorge durch Aufstockung der so genannten
zweiten Tranche oder einer gleichwertigen Regelung auf einen Betrag von fünf Mrd. DM
erhöht.
IV.Entsorgung
1. Zwischenlager
Die EVU errichten so zügig wie möglich an den Standorten der KKW oder
in deren Nähe Zwischenlager. Es wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, vorläufige
Lagermöglichkeiten an den Standorten vor Inbetriebnahme der Zwischenlager zu schaffen.
2. Wiederaufarbeitung
Die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb von KKW wird ab dem
01.07. 2005 auf die direkte Endlagerung beschränkt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind
Transporte zur Wiederaufarbeitung zulässig. Angelieferte Mengen dürfen verarbeitet
werden. Die Wiederaufarbeitung setzt den Nachweis der schadlosen Verwertung für die
zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsprodukte voraus.
Die EVU werden gegenüber ihren internationalen Partnern alle zumutbaren
vertraglichen Möglichkeiten nutzen, um zu einer frühestmöglichen Beendigung der
Wiederaufarbeitung zu kommen.
Die Bundesregierung und EVU gehen davon aus, daß in dem vorgesehenen
Zeitraum die noch verbleibenden Mengen transportiert werden können. Sie gehen des
Weiteren davon aus, daß die Genehmigungsverfahren für Transporte zur Wiederaufarbeitung
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Sommer 2000 abgeschlossen werden
können.
Sollte der Prozess der Abwicklung der Wiederaufarbeitung aus von den EVU
nicht zu vertretenden Gründen nicht zeitgerecht durchgeführt werden können, werden
beide Seiten rechtzeitig nach geeigneten Lösungen suchen.
3. Transporte
Die EVU können abgebrannte Brennelemente bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen standortnahen Zwischenlager in die
regionalen Zwischenlager sowie bis zur Beendigung der Wiederaufarbeitung ins Ausland
transportieren. Beide Seiten gehen davon aus, daß die standortnahen Zwischenlager in
einem Zeitraum von längstens fünf Jahren betriebsbereit sind. Bundesregierung, Länder
und EVU richten gemeinsam eine ständige Koordinierungsgruppe zur Durchführung der
Transporte ein. Zu den Aufgaben gehört auch die Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
4. Gorleben
Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung
konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens drei, längstens jedoch
zehn Jahre unterbrochen.
Die Bundesregierung gibt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben eine
Erklärung ab, die als Anlage 3 Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
5. Pilotkonditionierungsanlage
Die zuständigen Behörden schließen das Genehmigungsverfahren für die
Pilotkonditionierungsanlage nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Die Nutzung der Anlage
wird auf die Reparatur schadhafter Behälter beschränkt. Ein Antrag auf Sofortvollzug der
atomrechtlichen Genehmigung wird nur bei akutem Bedarf gestellt.
6. Schacht Konrad
Die zuständigen Behörden schließen das Planfeststellungsverfahren für
den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Der Antragsteller nimmt den
Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurück, um eine
gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.
7. Kosten für Gorleben und Schacht Konrad
Es besteht Einvernehmen, daß die Kosten für Gorleben und Schacht Konrad
notwendigen Aufwand darstellen. Die EVU werden daher im Hinblick auf Gorleben und auf die
von ihnen anteilig zu übernehmenden Kosten für Schacht Konrad keine Rückzahlung von
Vorauszahlungen verlangen. Grundlage ist die vom Bund abgegebene Zusage zur Sicherung des
Standortes Gorleben während des Moratoriums (vgl. in Anlage 3 die Erklärung des Bundes
zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben). Die Offenhaltungskosten werden von den EVU
(bei Schacht Konrad anteilig) übernommen.
Die EVU nehmen zur Kenntnis, daß sich die Bundesregierung um eine
vergleichsweise Klärung von Entschädigungsansprüchen des Bundes gegen das Land
Niedersachsen im Zusammenhang mit früheren aufsichtlichen Verfügungen bzw. der
Nichterteilung von Zulassungen bemüht. Die EVU erklären, daß sie bezüglich der auf sie
entfallenden Anteile keine Rückzahlungsansprüche gegen den Bund geltend machen werden.
8. Entsorgungsvorsorgenachweis
Der Entsorgungsvorsorgenachweis wird an die Inhalte dieser Vereinbarung
angepasst.
V. Novelle des Atomgesetzes
1. Die EVU nehmen zur Kenntnis, daß die Bundesregierung die Einführung eines
gesetzlichen Neubauverbots für KKW sowie einer gesetzlichen Verpflichtung zur Errichtung
und Nutzung von standortnahen Zwischenlagern beabsichtigt.
2. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen Entwurf zur
Novelle des AtG erarbeiten (siehe dazu die summarische Darstellung in Anlage 4). Die
Beteiligten schließen diese Vereinbarung auf der Grundlage, daß das zu novellierende
Atomgesetz einschließlich der Begründung die Inhalte dieser Vereinbarung umsetzt.
Über die Umsetzung in der AtG-Novelle wird auf der Grundlage des
Regierungsentwurfs vor der Kabinettbefassung zwischen den Verhandlungspartnern beraten.
VI. Sicherung der Beschäftigung
Für Bundesregierung und EVU hat die Sicherung der Arbeitsplätze in der
Energiewirtschaft einen hohen Stellenwert. Die mittelfristig angelegte Vorgehensweise und
insbesondere die Möglichkeit zur flexiblen Handhabung der Laufzeiten sollen diesem
Anliegen Rechnung tragen. Bundesregierung und EVU werden darüber sprechen, wie die
Rahmenbedingungen für eine umweitverträgliche und im europäischen Markt
wettbewerbsfähige Energieversorgung gestaltet werden können, um den Energiestandort
Deutschland zu stärken. Im Ergebnis wollen die Beteiligten erreichen, daß mit
Investitionen in Kraftwerke sowie Energiedienstleistungen wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze in möglichst großem Umfang in unserem Land gesichert werden.
VII. Monitoring
Um die Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarungen zu begleiten, wird eine hochrangige
Arbeitsgruppe berufen, die sich aus drei Vertretern der beteiligten Unternehmen und drei
Vertretern der Bundesregierung zusammensetzt. Unter Vorsitz von ChefBK bewertet die
Arbeitsgruppe in der Regel einmal im Jahr - ggf. unter Heranziehung externen Sachverstands
- gemeinsam die Umsetzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verabredungen.
Unterschriften:
Dr. Walter Hohlefelder, VEBA AG
Gerald Hennenhöfer, VIAG AG
Dr. Gerd Jäger, RWE AG
Dr. Klaus Kasper, EnBW AG
Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, Chef des Bundeskanzleramts
Staatssekretär Rainer Baake, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Staatssekretär Dr. Alfred Tacke, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Anlage 1
Reststrommengen (Tabelle)
Anlage 2
Nachrüstung Biblis A
Anlage 3
(Periodische Sicherheitsüberprüfung)
Anlage 4
Gorleben
Anlage 5
AtG-Novelle
Erklärung des Bundesumweltministeriums gegenüber RWE zum weiteren Verfahren
der Nachrüstung des Kernkraftwerks Biblis Block A
Die Hessische Atomaufsichtsbehörde hat am 27.03.91 nachträgliche
Auflagen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung von Biblis A erlassen.
Das BMU bekräftigt seine Auffassung, daß für einen mehrjährigen
Weiterbetrieb Nachrüstungen als auch ein qualifiziertes Notstandssystem
sicherheitstechnisch notwendig sind.
Das BMU prüft derzeit, inwieweit eine sicherer Betrieb von Biblis A bis
zur Realisierung bestimmter Nachrüstungen gewährleistet ist. Das ERgebnis wird dem
Betreiber bis spätestens Ende August mitgeteilt.
Die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den
Energieversorgern vom 14.06.2000 sehen vor, daß Biblis A ab dem 01.01.2000 bis zur
Stillegung maximal 62 TWh produzieren darf.
Das BMU wird bis spätestens Ende August 2000 gegenüber der hessischen
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren festlegen; dazu gehören eine Strukturierung der Verfahren und eine
Definition der Bewertungsmaßstäbe.
Unter der Voraussetzung einer Erklärung es Betreibers, auf eine
Übertragung von Energiemengen auf Biblis A zu verzichten und der Betreiber die noch zu
produzierende Energiemenge definitiv festlegt, wird binnen drei Monaten über ein
Nachrüstungsprogramm entschieden, daß den sicheren Betrieb gewährleistet als auch im
angemessenem Verhältnis zur Restnutzung steht. Die nachträglichen Auflagen werden in
diesem Fall angepaßt. Das BMU wird umgehend die notwendigen Gespräche einleiten.
Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben
Gemäß § 9 a Abs. 3 des Atomgesetzes hat der Bund die gesetzliche
Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Stoffe einzurichten. Die Bundesregierung
bekennt sich zu dieser Aufgabe und erklärt, daß sie die erforderlichen Maßnahmen
ergreift, um unbeschadet des Ausstiegs aus der Kernenergie die benötigten
Endlagerkapazitäten für radioaktive Abfälle rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Als potenzielle Wirtsgesteine für Endlager kommen sowohl Salz als auch
andere Gesteinsformationen wie Granit und Ton in Betracht. 1979 wurde entschieden, für
eine mögliche Endlagerung den Salzstock Gorleben zu erkunden. Die dabei bisher gewonnenen
geologischen Erkenntnisse stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Die Ausdehnung des für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen
vorgesehenen Älteren Steinsalzes hat sich im Rahmen der Erkundung des Erkundungsbereich 1
(EB 1) als größer erwiesen, als ursprünglich angenommen. Der EB 1 reicht allerdings
für die prognostizierte Abfallmenge nicht aus.
Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten,
daß im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten
(größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu
rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im
Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und
damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher
gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar
nicht entgegen.
Allerdings sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden
internationalen Diskussion die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager
fortzuentwickeln und die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu
überarbeiten. Der Stand von Wissenschaft und Technik und die allgemeine Risikobewertung
haben sich in den letzten Jahren erheblich weiter entwickelt; dies hat Konsequenzen
hinsichtlich der weiteren Erkundung des Salzstockes in Gorleben.
Vor allem folgende Fragestellungen begründen Zweifel:
- Die Beherrschbarkeit von Gasbildung in dichtem Salzgestein in Folge von Korrosion und
Zersetzung der Abfälle stellt ein besonderes Problem dar. International wird verstärkt
die Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle gefordert. Dagegen zielt die bisherige
Konzeption auf den dichten Einschluss im Salz.
- Die Geeignetheit von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen, wie Ton oder Granit,
ist vor dem Hintergrund der Erkenntnisse in anderen Ländern zu untersuchen.
- Bei der direkten Endlagerung bestrahlter Brennelemente müssen voraussichtlich
zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, um langfristig die Kritikalität (kritische
Ansammlung spaltbarer Stoffe) auszuschließen.
- Die Internationale Strahlenschutzkommission wird voraussichtlich bald Empfehlungen
veröffentlichen, die erstmalig ein radiologisches Schutzziel für unbeabsichtigtes
menschliches Eindringen in ein Endlager beinhalten.
Eine weitere Erkundung des Salzstockes Gorleben kann zur Klärung der
genannten Fragen nichts beitragen. Deshalb wird die Erkundung des Salzstockes in Gorleben
für mindestens drei Jahre, längstens jedoch für zehn Jahre unterbrochen; es erfolgt
eine zügige Klärung der oben gestellten Fragen.
Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort für ein
Endlager. Vielmehr geht es darum, während der Prüfung der konzeptionellen und
sicherheitstechnischen Fragen keine Investitionen zu tätigen, die nicht zur Klärung
dieser Fragen beitragen können.
Der Bund ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um während des
Moratoriums den Standort Gorleben zu sichern. Dazu gehören die notwendigen rechtlichen
Schritte, um die Position des Bundes als Antragsteller zu sichern und das Vorhaben gegen
Eingriffe Dritter zu schützen. Der Bund wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit
die beantragte zehnjährige Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für das
Erkundungsbergwerk erteilt wird. Der Bund wird die Planung durch eine atomrechtliche
Veränderungssperre (Rechtsverordnung nach § 9 g. AtG) sichern.

Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
Atomwirtschaft sichert den langfristigen Weiterbetrieb der Reaktoren
Das rot-grüne Atomprogramm für das 21. Jahrhundert
von Jochen Stay
Zwei Jahre hat es gedauert, bis sich die Atomwirtschaft aus einer ihrer
größten Krisen - nämlich dem Ansehensverlust nach der Aufdeckung des Castor-Skandals -
befreit hat und nun einer strahlenden Zukunft entgegengeht. Zwei Jahre, in denen eine neue
Bundesregierung mit dem Versprechen antrat, den Ausstieg aus der Atomkraft umfassen und
unumkehrbar zu regeln, zwei Jahre, in denen sich die sogenannten Konsensgespräche
zwischen AKW- Betreibern und Rot-grün wie Kaugummi hinzogen, zwei Jahre, in denen die
regierungsamtlichen Aussteiger Schritt für Schritt nachgeben mußten, aber nicht
aufhörten, all diese Rückschritte als Erfolg ihrer Politik zu verkaufen.
Manche meinten schon, der anvisierte Atomkonsens werde auf den St.
Nimmerleins-Tag verschoben. Immer neue Ultimaten und Fristen verstrichen ohne
Konsequenzen. Doch längst war man sich in den vertraulichen Verhandlungsrunden einig
geworden, daß die Stromkonzerne bekommen, was sie wollen, das Ganze aber so geschickt
verpackt wird, daß es möglichst Wenige mitbekommen.
Am frühen Morgen des 15. Juni war es schließlich so weit. Kanzler
Schröder - flankiert von den Chefs von RWE und VEBA - trat vor die Presse und verkündete
den historischen Kompromiß. Eine 13- seitige Vereinbarung mit fünf Anhängen regelt die
Zukunft der Atomkraft in der Bundesrepublik.
Schon in der Einleitung wird Tacheles geredet: So soll zukünftig von
Regierungsseite "der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung
gewährleistet werden." Alleine dieser Satz macht schon alles deutlich. Es geht hier
nicht um den Atomausstieg, sondern um eine möglichst komfortable Absicherung des
Weiterbetriebs der AKWs, ohne rot-grüne "Nadelstiche", ohne den in den späten
80ern und den frühen 90ern in einigen Bundesländern nicht ohne Erfolg praktizierten
"ausstiegsorientierten Vollzug des Atomgesetzes". Auch die noch im 1998er
Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen konstatierte fehlende Lösung des
Atommüllproblems wird mit einem Federstrich ad acta gelegt. Die Regierung gewährleistet
die Entsorgung qua Definition und schwups, schon ist alles paletti. War da was?
Von AnhängerInnen der rot-grünen Atompolitik wird nun argumentiert,
daß gleich am Beginn der Konsens-Vereinbarung die AKW-Betreiber den Primat der Politik
anerkennen. Schließlich "respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung,
die Stromerzeugung aus Kernenergie beenden zu wollen" und sie verzichten auf eine
Entschädigung, wenn die Vereinbarung wie geplant umgesetzt wird. Ein Blick in die
Frankfurter Allgemeine relativiert diese Aussagen. Dort wird kommentiert: "Die
Energiewirtschaft verzichtet auf die Errichtung neuer Kernkraftwerke, was sie in
absehbarer Zeit ohnehin nicht vorhatte und sie gesteht zu, daß die Laufzeit ihrer Anlagen
nicht unbegrenzt ist, was sie ohnehin nie war."
Reststrom-Mengenlehre
Der entscheidende Schritt zur Einigung zwischen Atomstromern und
Regierung führte über die Entwicklung eines geeigneten Rechensystems, mit dem beide
Seiten der Öffentlichkeit erklären konnten, ihre Forderungen bezüglich der
AKW-Laufzeiten seien erfüllt. Entwickelt wurde dieses maßgeblich im
Bundesumweltministerium unter der Federführung von Trittins Staatssekretär Rainer Baake.
Es zeichnet sich durch drei Elemente aus:
- Die Laufzeiten werden flexibilisiert. Es ist also möglich, einen unrentablen Reaktor
früher vom Netz zu nehmen und dafür einen anderen länger als vereinbart zu betreiben.
Dies verbessert die ökonomischen Rahmenbedingungen und verhindert gleichzeitig die
Festlegung auf ein verbindliches Enddatum der Atomkraftnutzung. "Kein Versorger hat
etwas dagegen, veraltete Meiler abzuschalten" schreibt die Financial Times. "Die
Branche leidet sowieso europaweit an Überkapazitäten. Die neueren Kraftwerke können
dann fast bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts billigen Strom produzieren."
- Die Berechnung der Laufzeiten erfolgt nicht mehr in Jahren, sondern in Strommengen.
Damit wird einerseits der Manipulation Tür und Tor geöffnet (siehe 3.), andererseits
entsteht den Betreibern durch zeitweilige Abschaltungen der Reaktoren, beispielsweise
aufgrund von Störfällen oder Sicherheitsmängeln kein Nachteil mehr. In einem Brief an
ihre Beschäftigten sind die EVU-Chefs dann auch ganz stolz auf diese Regelung:
"Gegen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs wirkt zudem der vereinbarte
Strommengen-Mechanismus: Jeder politisch motivierte Anlagenstillstand würde eine
Verlängerung der Laufzeit bewirken."
- Bei der Umrechnung von Restlaufzeit in Reststrommengen wird die Trickkiste so gründlich
ausgeschlachtet, daß am Ende für die Betreiber noch einige zusätzliche Jährchen
rausspringen:
Offiziell ist in der Vereinbarung von 32 Kalenderjahren die Rede. Diese
Zahl hat sich in der öffentlichen Diskussion inzwischen weitgehend durchgesetzt. So
schreiben selbst kritische Zeitungen meist von 32 Jahren. Übersehen wird dabei, daß dies
die sogenannte "Regellaufzeit" ist, die wenig mit der tatsächlich zu
erwartenden Laufzeit zu tun hat.
So wird der Beginn dieser Regellaufzeit für die einzelnen Reaktoren an
den Start des kommerziellen Leistungsbetriebs gelegt. Manche Meiler waren aber schon
etliche Monate vorher kritisch, mußten jedoch aufgrund von Pannen einen längeren
Probebetrieb durchlaufen. Dieser wird nun schlichtweg nicht mitgezählt.
Als nächstes wird ausgerechnet, wieviele Jahre "Regellaufzeit"
für jedes AKW ab dem 1.1.2000 noch übrig bleiben: die Restlaufzeit. Weil da im Falle
Obrigheim nichts mehr übrig wäre, bekommt der Reaktor bei Heidelberg noch drei
Bonusjahre zusätzlich. So ist es theoretisch möglich, alle 19 derzeit betriebenen
Atomkraftwerke über diese Legislaturperiode hinaus zu betreiben.
Die Restlaufzeit wird nun mit einer sogenannten Referenzmenge an Strom
multipliziert. Diese berechnet sich allerdings nicht aufgrund der bisher in den AKWs im
Jahresdurchschnitt erzielten Ergebnisse. Stattdessen werden die fünf höchsten
Jahresproduktionen aus den 90er Jahren gemittelt und nochmal 5,5 Prozent als kleines
Geschenk für die Konzerne addiert. Es geht zu, wie früher bei Tante Emma: Darf's ein
bißchen mehr sein?
Zuletzt werden dann noch 107 Terrawattstunden (Milliarden
Kilowattstunden) nie erzeugten Atomstroms aus dem wegen Erdbebengefahr stillgelegten
RWE-Reaktor Mülheim-Kärlich als frei handelbare Menge den anderen Kraftwerken
zugeschlagen.
Unterm Strich entsteht so eine Strommenge, die nicht 32 Kalenderjahren
sondern 32 Volllastjahren - ohne Stillstände - entspricht, obwohl die Reaktoren in der
Vergangenheit durchschnittlich nur 78 Prozent Leistung pro Jahr erzielen konnten. Wer nun
also mit der tatsächlich produzierten Strommenge nachrechnet, kommt auf 35 Jahre
Laufzeit. Dies war zufällig genau die Forderung, mit der die Konzerne in die
Verhandlungen gegangen sind.
Zum besseren Verständnis: Zukünftig dürfen in den deutschen
Atomkraftwerken noch 2.623,3 Terrawattstunden Strom produziert werden. Dies entspricht
relativ genau der Menge, die bisher in diesen Reaktoren hergestellt wurde. Somit befindet
sich die Atomenergienutzung auf ihrem Zenit.
Todsichere AKWs dürfen nicht diskriminiert werden
Die Vereinbarung zwischen Betreibern und Regierung regelt auch die
Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb der Reaktoren. Vorbei das Gerede von
Schrottreaktoren und Uralt-Meilern: Jetzt stimmt rot-grün mit den EVUs überein,
"daß Kernkraftwerke auf einem international gesehen hohen Sicherheitsniveau
betrieben werden." Und weil das so ist, wird die Bundesregierung "keine
Initiative ergreifen um diesen Sicherheitsstandard und die diesem zugrundeliegende
Sicherheitsphilosophie zu ändern."
Da aber selbst die modernsten Atommeiler real schon heute ungefähr 20
Jahre hinter der aktuellen Sicherheitstechnologie hinterherhinken, wird sich das Risiko
künftig Jahr um Jahr erhöhen.
Sicherheitsüberprüfungen - wie sie im rot-grünen Koalitionsvertrag
noch jährlich vorgesehen waren - wird es nun nur noch alle zehn Jahre geben. Bei der
Festlegung der aktuellen Rahmenbedingungen für diese Checks werden die AKW-Betreiber
praktischerweise direkt beteiligt.
Um "die Nutzung der Kernenergie nicht durch einseitige Maßnahmen zu
diskriminieren" wird die Bundesregierung keine steuerrechtlichen Verschärfungen für
die Atomstromer beschließen.
Die öffentlich als Erfolg gefeierte Erhöhung der Haftpflicht-
Deckungsvorsorge für schwere Störfälle von 500 Millionen auf 5 Milliarden DM
relativiert sich, wenn mensch ausrechnet, daß damit zukünftig statt 0,01 Prozent nun 0,1
Prozent der bei einem GAU zu erwartenden Schäden abgedeckt werden. Auch bedeutet die
höhere Versicherungssumme keine ökonomische Belastung für die einzelnen Betreiber, weil
sie sich zukünftig zu einem großen Versicherungspool zusammenschließen und füreinander
haften. Damit bleiben die Prämien für die einzelnen Reaktoren unverändert.
Das Atommüll-Problem wird elegant gelöst
Da hilft nur noch ein Abschweifen in den Bereich zwischen Ironie und Sarkasmus:
Manchmal sind schwierige Fragen so einfach zu klären. Jetzt ist es
Schröder und Trittin gelungen, den Gordischen Knoten Atommüll mit einem einzigen
Schwerthieb zu durchtrennen. War laut Koalitionsvertrag das bisherige Entsorgungskonzept
schlicht gescheitert, so wird nun ein überzeugendes Neues aus der Taufe gehoben.
In der Vergangenheit wurden abgebrannte Brennelemente hauptsächlich zur
Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Zukünftig werden sie ins Ausland zur
Wiederaufarbeitung gebracht. Jedenfalls noch mindestens fünf Jahre. Laut der Chefin der
franzöischen WAA La Hague reicht das aus, um noch 15 Jahre Atommüll aus deutschen Landen
zu verarbeiten. Denn die Konsens- Vereinbarung mit den Stromkonzernen sieht nicht, wie nun
häufig behauptet, das Ende der Wiederaufarbeitung in fünf Jahren vor. Lediglich die
Transporte dorthin sollen 2005 eingestellt werden. Aber im Kleingedruckten steht:
"Angelieferte Mengen dürfen verwertet werden." Und außerdem: "Sollte der
Prozeß der Abwicklung der Wiederaufarbeitung aus von den EVU nicht zu vertretenden
Gründen nicht zeitgerecht durchgeführt werden können, werden beide Seiten rechtzeitig
nach geeigneten Lösungen suchen." Beispielsweise weiter wiederaufarbeiten?
In den letzten beiden Jahren gab es keine Transporte mit hochradioaktivem
Atommüll mehr. Zukünftig können die Castoren nach Gorleben, Ahaus und ins Ausland
wieder rollen. Mit der Genehmigung der WAA-Transporte wird noch im Sommer gerechnet.
Jürgen Trittin nennt dies die "drastische Reduzierung der Transporte".
In der Vergangenheit gab es nur zwei zentrale Zwischenlager- Hallen für
abgebrannte Brennelemente: Gorleben und Ahaus. In Zukunft soll es an jedem Reaktor eine
entsprechende Leichtbauhalle geben. Falls diese Castor-Scheunen nicht rechtzeitig fertig
werden, um Lagerengpässe zu vermeiden, "wird gemeinsam nach Lösungen gesucht,
vorläufige Lagermöglichkeiten an den Standorten vor Inbetriebnahme der Zwischenlager zu
schaffen." Einfacher ausgedrückt: Die Castoren werden auf dem Hof abgestellt, und
dieser eigentlich verbotene Akt wird durch eine Atomgesetzänderung legalisiert.
In der Vergangenheit wurde der Salzstock Gorleben auf seine Eignung für
ein Endlager untersucht. SPD und Grüne hielten ihn aufgrund seiner geologischen
Eigenschaften für ungeeignet. Zukünftig gilt der Salzstock Gorleben als geeignet. Ein
kurzes Moratorium von mindestens drei, höchstens zehn Jahren soll lediglich dazu dienen,
die grundsätzlichen Eignungskriterien für Endlager der internationalen Diskussion
anzupassen. Eindeutig erklärt die Bundesregierung in einem Anhang zur Konsens-
Vereinbarung: "Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort für
ein Endlager." Von der Suche neuer Endlagerstandorte ist in dem Papier nicht die
Rede.
In der Vergangenheit hat Angela Merkel einen Passus ins Atomgesetz
aufgenommen, der die Enteignung von Graf Bernstorff ermöglicht. Der Graf verhindert
bisher durch seine Salzrechte die Erkundung eines Teils des Gorlebener Salzstocks. Auch
die Aktivitäten der mit dem Graf zusammenarbeitenden Salinas Salzgut Gorleben GmbH, die
in Konkurrenz zum Endlagerbergwerk Salz fördern möchte, wurde durch die Merkelsche
Atomnovelle eingeschränkt. SPD und Grüne versprachen dem Grafen im Wahlkampf und noch im
Koalitionsvertrag, dieses Gesetz wieder zurückzunehmen. Jetzt heißt es: "Der Bund
ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um während des Moratoriums den Standort Gorleben
zu sichern. Dazu gehören die notwendigen rechtlichen Schritte, um die Position des Bundes
als Antragsteller zu sichern und das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen."
Kurz: Das "Lex Salinas" wird bleiben und auch angewandt.
In der Vergangenheit hat die niedersächsische Landesregierung die
Genehmigungen für die Pilotkonditionierungsanlage (PKA) Gorleben und für das Endlager
für schwach- und mittelaktiven Müll im Schacht Konrad (Salzgitter) hinausgezögert. Im
Koalitionsvertrag erklärte die Bundesregierung, daß es zukünftig nur ein Endlager für
alle Arten von Atommüll geben soll und daß dies nicht Konrad sein kann. Jetzt soll
sowohl die PKA als auch Schacht Konrad genehmigt werden.
In der Vergangenheit war es für den von den Betreibern zu erbringenden
Entsorgungsvorsorgenachweis nötig, neben der Bereitstellung von Lagerkapazitäten in
Gorleben, Ahaus oder dem Ausland auch Fortschritte bei der Suche nach einem Endlager zu
belegen. Zukünftig gilt das Abstellen der Behälter auf dem Reaktorgelände als
"geordnete Beseitigung", wie sie das Gesetz vorschreibt.
Gelingt die Umsetzung dieses Entsorgungsprogramms, dann sind die
AKW-Betreiber in wenigen Jahren alle Probleme mit dem Atommüll los. Ganz im Gegensatz zu
den kommenden Generationen. Deren Sorgen wachsen weiter. Wird die Vereinbarung
vollständig umgesetzt, dann wird der Atommüllberg noch auf mehr als die doppelte Menge
anwachsen.
Die Gesetze machen die, die sie brauchen...
Zum Schluß noch ein Schmankerl für Verfassungstheoretiker. Wer macht
eigentlich die Gesetze in diesem Land? Zum Beispiel das auf der Basis der jetzt erzielten
Vereinbarung zu ändernde Atomgesetz? Schauen wir doch mal in das Konsens-Papier selbst.
Da steht: "Über die Umsetzung der Atomgesetz-Novelle wird auf der Grundlage des
Regierungsentwurfs vor der Kabinettbefassung zwischen den Verhandlungspartnern
beraten."
Und wer kontrolliert die Einhaltung der Gesetze in diesem Land? Ein
letzter Blick in das nun schon wohlbekannte Papier: "Um die Umsetzung der gemeinsamen
Vereinbarungen zu begleiten, wird eine hochrangige Arbeitsgruppe berufen, die sich aus
drei Vertretern der beteiligten Unternehmen und drei Vertretern der Bundesregierung
zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe bewertet gemeinsam die Umsetzung der in dieser
Vereinbarung enthaltenen Verabredungen."
Wie meinte doch Reinhard Bütikofer, Bundesgeschäftsführer der Grünen?
"Der Atomkonsens ist eine historische Zäsur." Wo er Recht hat, da hat er
einfach Recht.
Manuskript eines Artikels für "ak - analyse
und kritik", der sich nicht mit den politischen Folgen und den notwendigen Taten
angesichts des "Atomkonsenses" beschäftigt, sondern den Vertrag selbst
detailliert unter die Lupe nimmt.

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