Poli-Ticks
Reale Sorgen
bei den Grünen: Kommt der Konsens leichter, wenn die Regierung mit der Dissens-Lösung
winkt?
Viel Spekulatius lange vor
Weihnachten
von Jochen Stay
Spätestens am 12.
September war für die Anti-AKW-Bewegung die Sommerpause vorbei. Sprichwörtlicher Auftakt
eines aktionsreichen Herbstes war die Konzertblockade der "Lebenslaute" in
Biblis, intoniert wurde die "Abschiedssinfonie" von Haydn.
Ob es mit dem Abschied von der Atomenergie etwas wird,
das wird sich vielleicht auch schon in diesen Herbst herausstellen. Daß dabei von der
rot-grünen Bundesregierung nichts zu erwarten ist, hat sich inzwischen herumgesprochen.
Das Kapitel zur Atompolitik im Koalitionsvertrag ist mittlerweile fast abgearbeitet, und
zwar insofern, als alle vor einem Jahr beschlossenen Maßnahmen nach und nach auf dem
Müllhaufen der unerfüllten Versprechen gelandet sind.
Atomgesetzänderung innerhalb von 100 Tagen?
Pustekuchen! Schneller Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung? Da sei Schröder vor! Nur ein
Endlagerprojekt? Trittin mag nicht von Konrad lassen! Konsensverhandlungen auf ein Jahr
befristet? Lieber nicht! Festlegung von einheitlichen Restlaufzeiten durch die Regierung?
War da was? Den Ausstieg umfassend und unumkehrbar regeln? Äh...
Für einen ruhigen Betrieb der
AKW in den Restlaufzeiten
Inzwischen wären die Grünen schon
glücklich, wenn ein Altreaktor bis zu den nächsten Wahlen vom Netz geht. Dafür sind sie
bereit, für den Großteil der AKWs weitreichende Bestandsgarantien abzugeben. Auf einer
Diskussionsveranstaltung des "Informationskreis Kernenergie" über die
"Zukunft der deutschen Kernenergiepolitik" erklärte die energiepolitische
Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Michaele Hustedt:
"Die Grünen geben sehr viel, sie helfen bei der
Entsorgungsfrage mit Blick auf die Zwischenlager und die Probleme bei den Transporten von
radioaktivem Abfall. Wir wollen zur Beruhigung der Situation beitragen, zu mehr Sicherheit
bei der Entsorgungsregelung und einem ruhigen Betrieb der Kernkraftwerke in den
Restlaufzeiten. Dafür fordern die Grünen, daß der Ausstieg noch in dieser
Legislaturperiode beginnen muß."
Ein Jahr nach dem rot-grünen Wahlsieg vom 27.
September letzten Jahres rückt die Atompolitik wieder mehr in den Mittelpunkt. Denn vor
der Sommerpause hatte die Regierungskoalition diese Frage auf den 30.9. vertagt. Bis dahin
soll eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären aus den Ressorts Umwelt, Inneres, Justiz,
Wirtschaft unter der Leitung von Rainer Baake aus dem BMU eruieren, ob und wie eine
entschädigungsfreie Begrenzung der AKW- Laufzeiten ohne eine Einigung mit den Betreibern
möglich ist.
In einem ersten Papier aus dem Hause Trittin für
diese Arbeitsgruppe, das Ende August öffentlich wurde, werden aber noch ganz andere
Fässer aufgemacht: Der im Koalitionsvertrag schon abgeschriebene Schacht Konrad soll nun
- so der Entwurf - doch als Endlager genehmigt werden, damit der Bund nicht die 1,4
Milliarden DM zurückzahlen muß, die bisher von Betreiberseite in das Projekt geflossen
sind. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Ausland bliebe nach dem
BMU-Papier teilweise möglich. Dies gilt 1. für bereits in La Hague und Sellafield
antransportierte Abfälle, 2. für die nach den sogenannten Altverträgen noch
durchzuführenden Transporte und 3. für die AKWs, die ohne WAA-Transporte abschalten
müßten.
Schwerpunkt des Entwurfs ist allerdings ein Szenario,
wie die Laufzeit der AKWs auf 25 Kalenderjahre begrenzt werden könnte. Der Idee von
Wirtschaftsminister Müller, einen Atomkonsens mittels eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages abzusichern, wird dabei verworfen.
Die BeamtInnen aus dem Umweltministerium haben sich
richtig Mühe gegeben, und für die Arbeitsgruppe nochmals die wichtigsten Argumente gegen
die Nutzung der Atomenergie zusammengetragen und belegt. Jetzt stehen sie allerdings
juristisch gesehen vor einem Dilemma: Wenn die AKWs wirklich so gefährlich sind, wie es
die Vorlage aus dem BMU versucht nachzuweisen, dann ist diese ungeeignet für den Zweck,
die AKW-Laufzeiten auf 25 bis 35 Jahre zu begrenzen. Denn wenn die beschriebenen Risiken
wirklich existieren, dann muß der Staat die Atommeiler sofort vom Netz nehmen, um Schaden
von der Bevölkerung abzuwenden. In der Sprache der JuristInnen heißt das
"Schutzpflicht des Staates".
Da aber der Sofortausstieg zwar juristisch angemessen,
aber politisch weder von SPD noch Grünen gewollt ist, müssen die armen FachbeamtInnen
ihr Papier jetzt wieder entschärfen, müssen herausfinden, ob vielleicht einzelne
Reaktorblöcke gefährlicher sind als andere und so das Abschalten einzelner Anlagen
juristisch zu rechtfertigen ist.
Was endgültig am 30. September in der Vorlage der
Staatssekretäre stehen wird, ist nicht absehbar. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses
Artikels deutet sich sogar an, daß es bis Ende September zu keiner Einigung zwischen den
Auffassungen des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums kommen wird. Damit würde sich die
Prophezeiung von Christian Schwägerl aus der Berliner Zeitung vom 30.8. erfüllen:
"Es zeichnet sich ab, daß die Expertengruppe die Aufgabe erfüllt, die ihr der
Kanzler eigentlich gestellt hat: den Ausstieg im Dissens mit den Konzernen, den manche
Grüne für möglich halten, totzuprüfen."
Runder Tisch oder Machtwort?
Auch ist noch völlig offen, wie das
Prozedere nach dem vom Kabinett gesetzten Termin aussieht. Wird zuerst das Kabinett oder
werden die Koalitionsparteien miteinander den weiteren Kurs abstimmen? Wird es eine neue
offizielle Verhandlungsrunde mit den AKW-Betreibern geben, nachdem sich Mitte September ja
bereits Joschka Fischer und Jürgen Trittin mit einigen Konzernchefs zum inoffiziellen
Gespräch getroffen haben?
Bleibt nur Spekulation. Zum Beispiel darüber, daß es
den Atomstromern sehr gelegen kommt, wenn sich der Konsens-Prozeß weiter in die Länge
zieht. Denn dann läßt sich jedes halbwegs ernsthafte Bemühen der staatlichen Behörden
um sicherheitsorientierten Gesetzesvollzug als "Politik der Nadelstiche"
diffamieren und es kann die "Friedenspflicht" während der Konsensgespräche
angemahnt werden. Und ganz nebenbei kommt die Hoffnung auf, daß es der Branche gelingt,
die Regierungszeit der beiden selbsternannten "Ausstiegsparteien" zu
"überwintern", ohne auch nur ein einziges AKW vom Netz nehmen zu müssen. Im
Vorfeld des 30.9. setzen sie jedenfalls auf ihrer Position, die Reaktoren erst nach 35
Vollast-Jahren (macht bis zu 45 Kalenderjahre) abzuschalten, eins drauf und fordern nun
40.
Spekulation auch darüber, ob und wie sich die beiden
Regierungslager einigen. Nachdem im Frühsommer die Regelung der AKW-Laufzeiten als
Knackpunkt erschien ("unter 30 Jahre" forderten die Grünen, 35 Jahre Minister
Müller), so entfernt sich die interne Diskussion inzwischen von dem Gedanken, daß alle
Reaktoren gleiche Lebenszeiten bekommen sollen. Jetzt gibt es Modelle, die vorsehen,
einzelne Kraftwerke aufgrund mangelnder Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit relativ bald
stillzulegen und dafür dem großen Rest langfristigen Bestandsschutz zu gewähren. Das
würde die allerletzte grüne Forderung nach einem Bauernopfer der Konzerne noch vor den
Wahlen erfüllen, brächte die Betreiber aber andererseits den 35 Vollastjahren pro Meiler
näher. Würden z.B. - was die Grünen sicherlich schon als Erfolg verkaufen würden - die
beiden alten und relativ kleinen AKWs Obrigheim und Stade bis 2002 stillgelegt, so blieben
noch 95,2% der deutschen Atomstromkapazitäten langfristig am Netz.
Spekulation schließlich darüber, wie sich die grüne
Partei verhält, wenn auch ihre letzte Forderung nicht erfüllt wird. Denn die einzige
Frage, bei der die Grünen überhaupt noch Spielraum haben, ist diejenige nach dem
Gewicht, dem sie der Atomfrage einräumen. Wird es einen Sonderparteitag geben? Wird die
Atomfrage zur Koalitionsfrage erhoben? Dies alles bleibt im Augenblick noch unbeantwortet.>
Ungewohnte Einigkeit
Viel zu tun also weiterhin für die
Anti-Atom-Bewegung. Den Anfang haben die "Lebenslaute" in Biblis gemacht. Am 25.
September gibt es einen Aktionstag gegen das geplante Zwischenlager in Lingen und Aktionen
am AKW Neckarwestheim. Am 3. Oktober wird gegen die Inbetriebnahme der PKA in Gorleben und
am 10. Oktober wird am Schacht Konrad demonstriert. Am 30. Oktober gibt es schließlich
einen europäischen Aktionstag gegen Atommülltransporte mit Aktionen in Großbritannien,
Frankreich und der Bundesrepublik. Hierzulande werden die Schwerpunkte nach vorläufigen
Planungen in Berlin, in Stade und entweder in Philippsburg oder in Neckarwestheim liegen.
Die aktionsorientierten Initiativen an den Standorten
und in den Städten und auch die Kampagne "X-tausendmal quer - überall"
erhalten in nächster Zeit deutliche Unterstützung aus den Umweltverbänden. Fast in
allen Gruppierungen, ob Greenpeace oder IPPNW, ob NABU oder BUND, ob BBU oder Robin Wood
hat die Frage des Atomausstiegs hohe Priorität. Der Druck auf die Bundesregierung und die
Atomwirtschaft soll verstärkt werden. Die Verbände planen sogar einen eigenen Aufruf
gegen den nächsten Castor-Transport.
Sollte dieser tatsächlich Anfang kommenden Jahres
nach Ahaus rollen, dann wird vor allem interessant, wie sich die Diskussion innerhalb der
Grünen entwickelt. Ein grüner Minister vertritt die Transporte politisch, ein grün
geführtes BfS spricht die Genehmigung aus und ein grüner Polizeipräsident soll den
Castor vor Ort durchsetzen. Und dies alles kurz vor den Landtagswahlen in NRW. Der dortige
Landesverband hat bereits massive Proteste angekündigt - übrigens
strömungsübergreifend.
Der Artikel steht im aktuellen
ak.

Mit einem Schreiben
an die grünen Kreis- und Landesverbände möchte die atomkritische Ärzteorganistion
IPPNW die grüne Parteibasis in den Diskussionsprozeß um die Verhandlungen mit der
Atomwirtschaft einbinden
Das Projekt Atomausstieg ist eine gesellschaftliche
Veranstaltung oder gar keine
von Henrik Paulitz, IPPNW
Mit
ihrer "Checkliste zum Atomausstieg", die wir hier auszugsweise dokumentieren,
möchte die IPPNW der grünen Parteibasis eine Grundlage für eine rationale Entscheidung
über die künftige Atompolitik an die Hand geben. Denn: "Parteiführung, Fraktion
und Regierungsmitglieder agieren längst aus der Defensive, bereit nach jedem Strohhalm zu
greifen, der der Öffentlichkeit (vor den nächsten Wahlen) als Atomausstieg verkauft
werden kann".
1. Was bedeutet
Atomausstieg?
Der SPD-nahe, exponierte
Atomkritiker Klaus Traube zeigte sich im taz-Interview (28.8.99) äußerst enttäuscht von
der Atompolitik der Regierung Schröder. Er hält den Sofortausstieg sachlich unumwunden
für gerechtfertigt. Als Mindestmaß für einen kompromißhaften Atomausstieg definiert er
die Abschaltung von einem Drittel der 19 laufenden Atomkraftwerksblöcke in dieser
Legislaturperiode (...) Bei AKW-Betriebszeiten von 20 Kalenderjahren könnten mit 10
Atomkraftwerken gut die Hälfte in dieser Legislaturperiode abgeschaltet werden.
2. Welches
Verhandlungsergebnis ist wahrscheinlich?
Aus heutiger Sicht dürften die
Verhandlungen der Bundesregierung mit der Atomwirtschaft darauf hinauslaufen, daß
AKW-Betriebszeiten von mehr als 30 Jahren vereinbart werden. Das hätte zur Folge, daß in
dieser Legislaturpersiode allein das Mini-Atomkraftwerk Obrigheim vom Netz genommen werden
müßte. Möglicherweise wird unabhängig von der Laufzeit zusätzlich vereinbart, ein
zweites Atomkraftwerk - vermutlich das kleine AKW Stade - vom Netz zu nehmen. Damit
würden sich die Grünen in Bonn/Berlin zufrieden geben (...)
4. Welche atomare Leistung
haben Obrigheim und Stade?
Derzeit sind in Deutschland 19
Atomkraftwerke in Betrieb. Die Bruttostromerzeugung aller Atomkraftwerke belief sich 1997
auf 170.392.174 MWh (atw 3/98). Die Bruttostromerzeugung des Mini-Atomkraftwerks Obrigheim
mit einer Brutto-Leistung von 357 MWe (zum Vergleich Biblis B: 1.300 MWe) lag mit
2.916.180 MWh gerade einmal bei 1,7%. Bei einer alleinigen Abschaltung von Obrigheim
würden also weniger als 2% der atomaren Stromerzeugung in Deutschland wegfallen (...)
Zusammen würden mit der Stillegung von Obrigheim und Stade lediglich 4,8% der atomaren
Stromerzeugung wegfallen (...)
6. Was ist der Preis für die
Abschaltung von ein bis zwei Atomkraftwerken?
Der vermeintliche Atomausstieg, hat
seinen Preis. Erstens werden 17-18 Atomkraftwerke in Deutschland mit Einverständnis der
rot-grünen Bundesregierung ungestört weiterbetrieben (...) Zweitens beinhaltet der
vorgezeichnete Pakt mit der Atomwirtschaft den Bau von standortnahen Zwischenlagern. Mit
dieser kurzfristigen "Lösung" des Atommüllproblems würde die rot-grüne
Bundesregierung den Betreibern ihre Hauptsorge nehmen. (...)
7. Worin soll die
Friedenspflicht der Bundesregierung künftig bestehen?
Aus dem Eckpunktepapier von
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (freigestellter VEBA-Manager, VEBA ist der
größte Atomstromerzeuger in Deutschland) und den Atomkraftwerksbetreibern EnBW, RWE,
VEBA und VIAG vom Juni 1999 geht hervor, wie stark die Bundesregierung den reibungslosen
Betrieb der verbleibenden 17-18 Atomkraftwerke künftig hinnehmen bzw. fördern müßte.
Punkt 10 sieht vor, daß die Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke "gemäß
dem bestehenden Regelwerk" vorzunehmen ist. Das läßt keine Spielräume für eine
dringend notwendige neue Sicherheitsphilosophie, die neue Erkenntnisse über
Kernschmelzunfälle berücksichtigt.
Punkt 12 sieht vor, daß der AKW-Betrieb, "die
Sicherheit der Anlagen und Einhalten der Entsorgungsgrundsätze vorausgesetzt, nicht durch
behördliche Interventionen gestört wird". Punkt 15 sieht vor, daß notwendige
Prüfungen und Genehmigungen "mit der gebotenen Gründlichkeit, aber ohne
Zeitverzug" zu bearbeiten sind (...) In Punkt 21 soll die Bundesregierung den
AKW-Betreibern zusichern, daß mit der Schaffung von standortnahen Zwischenlagern
"die Entsorgungsnachweise der Eigentümer/Betreiber nicht in Gefahr kommen und nach
der o.g. Übergangszeit die geordnete Zwischenlagerung als Entsorgungsnachweis
genügt." (...)
8. Stimmt der Preis für die
Abschaltung von ein bis zwei Atomkraftwerken?
(...) Da sich die Bundesregierung zudem
verpflichten muß, den Betrieb der verbleibenden 17-18 Anlagen (Stichwort:
"Friedenspflicht") und die Europäisierung der Energiewirtschaft tatkräftig zu
unterstützen, ist der Preis für die Abschaltung der kleinen Uralt-Meiler Obrigheim und
Stade viel zu hoch. Jetzt ein solches Verhandlungsergebnis zu akzeptieren wäre deutlich
schlechter als überhaupt nichts zu verändern! (...)
10. Werden Geheimabsprachen
mit der Atomwirtschaft ausgeschlossen?
(...) Weitere juristische Fallstricke
könnten durch Geheimverträge zwischen der Bundesregierung und der Atomwirtschaft gelegt
werden. Es wäre zu prüfen, inwieweit im Rahmen potentieller Verträge und
Gesetzesnovellen die Gültigkeit möglicher Geheimverträge und Nebenabsprachen
ausdrücklich verneint werden kann.
11. Werden die Grünen durch
den Pakt mit der Atomwirtschaft politisch erpreßbar?
Wenn die Grünen jetzt alles daran
setzen, daß vor der nächsten Bundestagswahl zwei Atomkraftwerke abgeschaltet werden,
werden sie möglicherweise von der Atomwirtschaft erpreßbar. Denn es kann sehr viel davon
abhängen, wann die Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollen (...) Denn wenn die Grünen
die nächsten drei Jahre bangen müßten, ob die Betreiber Stade tatsächlich
vereinbarungsgemäß stillegen und der Partei damit rechtzeitig zur nächsten
Bundestagswahl ein Wahlgeschenk machen würden, wären sie möglicherweise in den
kommenden Jahren in höchstem Maße politisch erpreßbar und müßten den Konzernen
zahlreiche Zugeständnisse in anderen Politikfeldern machen (...)
13. Ist rot-grün blind für
die aktuellen Strategien der Atomindustrie?
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des
"jahrelangen zermürbenden Streits" um die Kernenergie in Deutschland (Deutsche
Bank) hat sich die deutsche Energiewirtschaft längst auf eine "Europäisierung"
der Energiewirtschaft und auf die europaweite Standortsuche für fossile und nukleare
Großkraftwerke verständigt (...)
Der deutsche Kraftwerksbauer Siemens/KWU, Hersteller
aller 19 in Deutschland laufenden Atomkraftwerke, bemüht sich seit Jahren intensiv um die
Nachrüstung, Fertigstellung und um den Neubau von Atomkraftwerken in Osteuropa. Mit
finanzieller Unterstützung der Regierung Kohl erhielt Siemens zum Beispiel den Auftrag
für den Bau (Fertigstellung) des Atomkraftwerks Mochovce in der Slowakei (...) Mit der
absehbaren finanziellen Unterstützung der rot-grünen Bundesregierung dürfte Siemens
auch bald einen Auftrag zum Bau (Fertigstellung) der ukrainischen Atomkraftwerke
Khmelnitzki-2 und Rowno-4 bekommen! Auch in diesem Fall ist eine Refinanzierung der
Kredite durch Atomstromimporte u.a. nach Deutschland wahrscheinlich (...) Es ist also
nicht ausgeschlossen, daß Deutschland in den kommenden Jahren in zunehmendem Maße mit
Atomstrom aus Osteuropa (und Frankreich) versorgt wird. Die Abschaltung von ein, zwei oder
auch drei deutschen Alt-Reaktoren wird vor diesem Hintergrund ziemlich bedeutungslos!
(...) Von Atomausstieg kann keine Rede sein.
14. Worum geht es der
Atomwirtschaft eigentlich?
(...) Geht es bei dem Streit
tatsächlich nur um die Atomenergie? Unter dem Stichwort MAI (Multilaterales Abkommen
über Investitionen) versuchen die multinationalen Konzerne auf dem gesamten Globus, ihre
Rechtsansprüche zu verabsolutieren und die Handlungsmöglichkeiten der Regierungen
einzuschränken (...) Wird in den Wirtschaftswissenschaften bislang der Gewinn mit dem
unternehmerischen Risiko, das beispielsweise aus einer nachträglichen Besteuerung durch
den souveränen Staat resultiert, begründet, so soll künftig das Risiko der Unternehmen
durch demokratisch legitimiertes staatliches Handeln praktisch beseitigt werden.
Andere Rechtsansprüche - etwa die der Bevölkerung -
sollen dem Interesse der Unternehmen auf möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche
Verwertung untergeordnet werden. Die politischen Systeme sollen sich zu reinen
Dienstleistern für die Konzerne wandeln. Die aktuelle Auseinandersetzung um die
Atomenergie in Deutschland wird von der Wirtschaft dazu genutzt, Politiker, Juristen,
Journalisten und die breite Öffentlichkeit schrittweise an die Denkweise heranzuführen,
daß die wirtschaftliche Verwertung von getätigten Investitionen (Atomkraftwerke) in
keiner Weise durch staatliches Handeln (z.B. nachträgliche Befristung der Genehmigungen,
verschärfte Sicherheitsauflagen aufgrund neuer Erkenntnisse, Besteuerung etc.)
geschmälert werden darf, ohne den Staat massiv zur Kasse zu bitten
(Entschädigungsleistungen).
Der Streit um die Atomenergie wird genutzt, um vor dem
Hintergrund der Globalisierung und Liberalisierung die Machtfrage zwischen Großkonzernen
und Staat, zwischen starken Einzelinteressen und demokratischen Mehrheitsentscheidungen
sehr viel deutlicher als bisher zugunsten der ersteren zu entscheiden. Mit seiner
Forderung nach einem entschädigungsfreien Atomausstieg und die daraufhin seit Monaten
andauernden juristischen Abwägungen in der Bundesregierung hat der Auto- und Atomkanzler
Gerhard Schröder eventuell schon jetzt mehr zu dem von der Wirtschaft verlangten
Paradigmenwechsel beigetragen als 16 Jahre Helmut Kohl (...)
15. Wurden die Grünen vom
Widerstand der SPD und der Atomwirtschaft überrascht?
Die Gründung der grünen Partei vor
knapp 20 Jahren und die 80er Jahre waren gekennzeichnet von der tiefen Erkenntnis, daß
Reformprojekte wie der Atomausstieg den geballten Widerstand der (Atom-)Wirtschaft und von
Teilen des potentiellen Koalitionspartners (SPD) hervorrufen würde und nur mit
Unterstützung eines starken außerparlamentarischen Drucks gegen diese durchgesetzt
werden können. Wenn heute grüne Spitzenpolitiker/innen - etwa in Schreiben an die IPPNW
- um Verständnis für die "schwierige politische Situation im Umgang mit einer sehr
mächtigen Industrie und als bedeutend kleinerer Partner in einer Koalition mit einer
SPD" werben, dann dokumentiert das nur die völlig unzureichende Vorbereitung und die
mangelhafte Durchsetzungskraft - kurz: das vollständige Versagen - des grünen
Führungspersonals.
Denn es war immer klar, daß ein SPD-Kanzler dem
kleinen Koalitionspartner jederzeit mit der Alternative einer großen Koalition drohen
könnte (...) Das grüne Führungspersonal versäumte es dagegen, sich die notwendige
Rückendeckung aus der Gesellschaft professionell zu organisieren und sich gemeinsam etwa
mit den Umweltverbänden und der Anti-Atom-Bewegung auf den Regierungswechsel strategisch
vorzubereiten. Selbst die eigene Parteibasis wurde nicht auf den Regierungswechsel
vorbereitet und strategisch eingesetzt, um vom ersten Tag an im direkten Kontakt zur
Bevölkerung vor Ort für die grüne Politik zu werben. Und in Bonn übertrafen sich die
Politiker/innen gegenseitig darin, den eigenen Umweltminister zu torpedieren und jeweils
individuelle Vorstellungen über immer längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke in die
Notizblöcke der Journalisten zu diktieren.
Die Umweltbewegung warnte rechtzeitig davor, sich
ausschließlich auf einen Regierungswechsel ohne eine begleitende außerparlamentarische
Kampagne zu verlassen: "Es ist eine Illusion zu glauben, es bedürfe lediglich
anderer parlamentarischer Mehrheiten, um die energiepolitische Wende durchzusetzen (...)
Ohne ein Mindestmaß an öffentlichem Druck läuft gar nichts" (Henrik Paulitz,
Manager der Klimakatastrophe - Die Deutsche Bank und ihre Energie- und Verkehrspolitik,
1994) (...) Die Bereitschaft der Verbände zu "strategischen Allianzen" und zum
Organisieren einer massiven Öffentlichkeitskampagne am Beginn einer rot-grünen Koalition
waren immer vorhanden! Doch gab sich die grüne Führung seit Jahren der Illusion hin, es
bedürfe für die Durchsetzung des Atomausstiegs nur endlich einer rot-grünen Koalition
und signalisierte den Verbänden immer wieder und bis zum heutigen Tag: 'Wir machen das
alleine. Und bitte habt Verständnis dafür, daß nicht mehr herauszuholen war.' (...)
18. Können die Grünen einen
Atomausstieg "im Dissens" durchsetzen?
Wenn die äußerst schwach und
praktisch ohne die ernsthafte Nutzung von Druckmitteln geführten
"Verhandlungen" mit der Atomwirtschaft kein akzeptables Ergebnis bringen, dann
muß ein Atomausstieg "im Dissens" durchgesetzt werden. Es gibt genügend
realistische Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Politik der Nadelstiche, mit der ein
Ausstieg aus der Atomenergie zügig herbeigeführt werden könnte. Allein die fehlenden
Entsorgungsnachweise wären Grund genug für eine Abschaltung der laufenden Atomkraftwerke
(...) Eine solche Politik müßte gegenüber der SPD durchgesetzt werden!
Das kann nur durch eine ganz massive
Öffentlichkeitskampagne unter Beteiligung aller aktivierbaren Kräfte gelingen. Über die
grüne Basis und die verschiedensten Verbände müßte eine direkte Kommunikation mit der
Bevölkerung aufgebaut werden. Eine "Zeitung zum Atomausstieg" (oder
Faltblätter) und Unterschriftenlisten, die millionenfach (!) in die Bevölkerung getragen
werden, könnte die zentrale Basis für den notwendigen Druck auf Bundeskanzler Schröder
sein. Die Argumente der Atomwirtschaft, wonach ein schneller Atomausstieg nicht
realisierbar wäre, sind einfach und überzeugend widerlegbar. Nur muß es getan werden
und massenweise unters Volk gebracht werden. Die unverschämten und maßlosen Forderungen
der Atomwirtschaft sind in einer professionellen Image-Kampagne offenzulegen, ein
schneller Atomausstieg und eine Energiewende müssen nicht nur realistisch, sondern auch
"chic" sein und Spaß machen.
Ein "Hilferuf einer Regierungspartei an die
Gesellschaft" wäre einmalig und könnte ganz neue Energien freisetzen und zu einer
massiven Mobilisierung führen, die immer neue Verbände in die Kampagne integriert und
neue Ressourcen erschließt. Das Projekt Atomausstieg ist eine gesellschaftliche
Veranstaltung oder gar keine.
Die vollständige "Checkliste zum
Atomausstieg" kann bei der IPPNW, Körtestr. 10, 10967 Berlin, Tel 030-6930244, Fax
030-6938166, kostenlos bestellt werden.

Zur
Umsetzung der EG-Richtlinie Euratom 96/29
Neue Strahlenschutzverordnung
Änderung der
Strahlenschutzverordnung - Zur Umsetzung der EG-Richtlinie Euratom 96/29
von Traute Kirsch
Wie schon seit längerem bekannt ist, soll die
Strahlenschutzverordnung geändert werden. Der Grund: Die Atomlobby hat keine Hemmungen
mehr einzugestehen, daß ihr die "Entsorgung" des in riesigen Mengen anfallenden
schwach strahlenden Atommülls unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet.
Da der Atommüll prinzipiell nicht sicher vor der
Biosphäre abgeschlossen werden kann, soll er nun gleich über Müllkippen, Verbrennung
und Rezyklierung in die Umwelt gebracht werden. Mit dieser Art "Entsorgung" will
die Atomindustrie von ihren Atommüllproblemen "entsorgt" werden und
gleichzeitig gewaltig Kosten einsparen.
Das derzeitige Atomrecht (Atomgesetz und
Strahlenschutzverordnung) läßt eine solche "Entsorgung" nicht zu, also muß es
eben geändert werden. Der vom Bundesumweltministerium erstellte Entwurf für die
Änderung des Atomgesetzes wurde von der Bundesregierung bereits beschlossen und soll
demnächst vom Bundestag verabschiedet werden. Eine neugestaltete Strahlenschutzverordnung
wird dann kurze Zeit danach folgen. Auch in diesem Fall hatte es wieder die EU
übernommen, den Anstoß zu geben. In der Richtlinie 96/29 Euratom hat sie die Grundsätze
niedergelegt, an Hand derer nun das deutsche Atomrecht verändert werden soll.
Die Freigabe
Die rechtliche Lösung dafür,
Atommüll über Müllkippen, Verbrennung und Rezyklierung zu "entsorgen" wird
darin gesehen, ihn als schadlos zu definieren. "Schadloser" Atommüll ist von
der atomrechtlichen Überwachung zu befreien. Ist die Freigabe erfolgt, dann unterliegen
die radioaktiven Abfälle nicht mehr dem Atomrecht, sondern dem Kreislauf- und
Abfallwirtschaftsgesetz. Die Strahlenschutzkommission hat erklärt, daß solche
freigegebenen Abfälle nicht mehr als radioaktiv bezeichnet werden sollten und die
entsprechenden Kennzeichnungen zu entfernen seien.
Der schadlose Umgang
Um das Etikett "schadlos" in
weit größerem Umfang als bisher auf strahlende Gegenstände und Abfälle kleben zu
können, hat man verschiedene Methoden entwickelt, die als Grundsatznormen in der neuen
Strahlenschutzverordnung festgeschrieben werden sollen.
So soll die Relation zwischen der von radioaktiven
Stoffen ausgehenden Strahlung und ihrer biologische Wirksamkeit - berechnet als
Individualdosis - fast durchgängig verändert werden. Von behaupteten neuen Erkenntnissen
ausgehend wird Strahlungsmengen eine weit geringere biologische Schädlichkeit
zugeschrieben als bisher. Das führt dazu, daß die Grenzwerte für zu tolerierende
Strahlenwerte heraufgesetzt werden sollen.
Aber auch diese Grenzwerte sollen noch umgangen werden
können. Zum Beleg dafür finden sich interessante Hinweise in einem Bericht des
nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit Soziales und Städteentwicklung, Sport
und Kultur (MASSKS) zu einem von der Firma Siempelkamp Krefeld gestellten Antrag auf
Freigabe von radioaktiven Abfällen. Da heißt es: daß "(.....)z. B. eine
Deponierung der Abfälle bei (...) einem Arbeitnehmer oder einer Person der Bevölkerung
nur zu einer Strahlenexposition im Bereich einer effektiven Dosis von 10 Mikrosievert
führt.
Schon die ungenaue Formulierung "im Bereich"
läßt vermuten, daß hier der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll. Die
anschließenden Sätze bestätigen diese Vermutung. Da ist zu lesen: "Der Wert von 10
Mikrosievert ist dabei nicht als Grenzwert, sondern als Kriterium für die Schadlosigkeit
zu verstehen, wie es von der Deutschen Strahlenschutzkommission und in den Europäischen
Strahlenschutzgrundnormen formuliert ist."
Die Schutzoptimierung
(Deponierung und Verbrennung?)
Es gibt aber noch eine nebulöse
Formulierung im Anhang I der EU-Richtlinie 96/29, in dem Kriterien für die Freigabe
genannt werden. Sie verdient in diesem Zusammenhang besonderes Interesse und weckt
schlimmste Befürchtungen. Danach kann von den festgelegten Werten abgewichen werden,
"wenn eine Bewertung der Schutzoptimierung ergibt, daß die Freistellung die optimale
Lösung ist." (Das ist sie für die Atomfirmen natürlich immer.)
Eine Bestätigung dafür liefern weiteren
Ausführungen des MASSKS in seinem Bericht auf S. 9. Da wird davon gesprochen, daß die
Werte für die Freigabe zur Beseitigung (Deponierung, Verbrennung) verschiedentlich höher
liegen als die Werte für die uneingeschränkte Freigabe. Verräterisch für das Denken
der Behörde zugunsten der Atomwirtschaft ist in diesem Bericht auch der Hinweis, daß
eine atomrechtliche "Entsorgung" als kostenintensiv angesehen wird.
Die rechtliche Bedeutung der
geplanten Änderung der StrSchV
Die ungeheure Tragweite der
Änderungspläne ergibt sich daraus, daß dieses Vorhaben der Bundesregierung mit dem
jetzigen Atomgesetz nicht durchsetzbar ist. Deshalb soll als Voraussetzung für die
Freigabe im geplanten Absatz 2 des § 2 des Atomgesetzes die Bundesregierung ermächtigt
werden, per Strahlenschutzverordnung die Kriterien zu bestimmen, aufgrund derer die
Behörden zugunsten der Atomfirmen "Schadlosigkeit" festzustellen haben.
Die offensichtlich im vorauseilenden Gehorsam
erfolgten Äußerungen aus dem MASSKS und der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei
lassen vermuten, daß als ein maßgebliches - wenn nicht gar als das maßgebliche -
Kriterium wohl die Kostenfrage anzusehen ist. Auch die vorgesehenen Änderungen im § 12
des Atomgesetzes bestätigen einen solchen Verdacht. Sie sind aber so kompliziert
abgefaßt, daß sich der Nachweis schlecht erbringen läßt.
Meine These, die aber noch der Untermauerung bedarf,
lautet: Schadlosigkeit, die eigentlich die Voraussetzung dafür sein sollte, Kosten
mindern zu dürfen, wird nun einfach unterstellt, wenn die Möglichkeit zur
Kostenersparnis besteht. Sinn der Änderung der Strahlenschutzverordnung ist es demnach:
Vorschriften zur Entsorgung, die entweder gar nicht oder nur zu hohen Kosten erfüllbar
sind, im Interesse der Weiterführung der Atomkraftnutzung zu beseitigen.
Die
Durchsetzungsstrategie
Im Gegensatz zu dem, was
behauptet wird, schreiben die EU-Richtlinien Euratom keineswegs in eindeutiger Weise vor,
das Recht zugunsten der Atomfirmen in der von der Bundesregierung vorgesehenen Form zu
ändern. Ein Teil dessen, was da angeblich aus der EU-Richtlinie in nationales - in
unserem Fall - deutsches Recht umgesetzt werden "muß", ist in Wirklichkeit als
Kann-Vorschrift formuliert. Im Übrigen stellt sich hier die Frage, ob deutsche Politiker
nicht die Umsetzung von solchen EU-Richtlinien ablehnen müßten, die das grundgesetzlich
geschützte Recht der Bürger auf Leben und Gesundheit und damit auf vorsorgenden Schutz
mißachten. Doch im "ausstiegswilligen" Land NRW versucht man bereits, wie an
Hand von Verlautbarungen gezeigt, den EU-Richtlinien zur Durchsetzung zu verhelfen.
Das Landes-Wirtschaftsministerium hat sogar schon der
PreußenElektra für das Atomkraftwerk Würgassen mit Datum vom 14. Juli 1999 die
Genehmigung zur Freigabe radioaktiv kontaminierter Stoffe, Gebäude und Bodenflächen
erteilt. Laut Auskunft der Kreisverwaltung Höxter sind freigegebene radioaktive Abfälle
nicht mehr als radioaktiv zu bezeichnen.
Das Landes-Wirtschaftsministerium als auch die
Kreisverwaltung Höxter beziehen sich dabei auf die Empfehlungen der
Strahlenschutzkommission vom 12.02.98. Doch selbst nach der herrschenden Rechtsauffassung
kann eine solche Empfehlung keinen einklagbaren Anspruch der Atomfirmen begründen. Die
Behörden (Wirtschaftsministerium, MASSKS und die nachgeordneten Behörden) sind an die
derzeit per Strahlenschutzverordnung festgelegten Werte gebunden. Doch sowohl der
Ministerpräsident als auch das MASSKS bekunden, daß sie sich verpflichtet fühlen, den
Atomfirmen die kostengünstigsten Bedingungen zu verschaffen. Hier wird wieder ganz
deutlich, wie erfolgreich die Politiker mit Hilfe der normativen Kraft des Faktischen
"Recht und Gesetz" im Sinne der Atomwirtschaft gestalten.
Auf welch unsicherem Boden sich PolitikerInnen und
AtomlobbyistInnen in Wirklichkeit bewegen, zeigt, daß sie geflissentlich verschwiegen
haben, daß die Änderung der Strahlenschutzverordnung eine Änderung des Atomgesetzes
erforderlich macht. Mit Verabschiedung der geplanten Gesetzesänderung würden sich die
"VolksvertreterInnen" gegenüber der Bundesregierung und der Atomwirtschaft
selbst entmachten.
Welch schlechtes Gewissen den Umweltminister und seine
RegierungskollegInnen bei diesem Vorhaben plagt, verraten sie durch die Heimlichkeit, mit
der sie den Regierungsentwurf in der Sommerpause ganz schnell durchgezogen haben.

Umweltminister
Trittin rechnet mit Atomtransport im Januar
Von Neckarwestheim nach
Ahaus?
von Christian Schwägerl
BERLIN, 15. September. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) rechnet damit, dass es bereits im Januar 2000 einen
Atommülltransport aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim in das Zwischenlager Ahaus geben
wird. Der Stopp aller Atommülltransporte, der seit Mai 1998 gilt, muss nach Einschätzung
Trittins in Kürze aufgehoben werden.
In Beratungen warnt Trittin Parteifreunde, die
Energiekonzerne hätten nahezu alle Anforderungen erfüllt, um neuerliche radioaktive
Verschmutzungen der Atommüll-Behälter zu vermeiden. Obwohl er die Zahl der
Atommüllfahrten klein halten wolle, komme er am Rechtsanspruch der Unternehmen auf
Transporte nicht vorbei. Das baden-württembergische Kraftwerk Neckarwestheim zählt zu
den vier Atomanlagen, bei denen der Abtransport alter Brennstäbe nach Betreiberangaben
besonders dringlich ist.
Der Transport von sechs Castor-Behältern in das
nordrhein- westfälische Ahaus wird der erste seit eineinhalb Jahren sein und die
rot-grüne Bundesregierung vor eine neue Belastungsprobe in der Atompolitik stellen. Zum
ersten Mal muss ein Umweltminister der Grünen einen Transport gegen den Protest von
Atomkraftgegnern durchsetzen. Als Oppositionspartei hatten die Grünen den Protest
mitorganisiert. Für die Sicherung der Fahrt nach Ahaus ist die rot-grüne Landesregierung
von Nordrhein-Westfalen zuständig. Vor Ort wird ein Polizeipräsident den Einsatz leiten,
der Mitglied der Grünen ist. Zusätzliche Brisanz hat der Transport, weil im Mai 2000 in
Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen stattfinden.
Kein regierungsinterner
Konsens
Im Mai 1998 hatte die damalige
Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) alle Atomtransporte unterbunden, weil
radioaktive Verschmutzungen auf Containern bekannt geworden waren. Die Konzerne hatten
Trittin in den vergangenen Monaten vorgeworfen, die Klärung des Strahlenskandals
absichtlich hinauszuzögern. Der Umweltminister verwies auf umfangreiche Prüfungen, die
nötig seien, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen. Der Streit hatte die
Konsensgespräche über den Atomausstieg belastet.
Eine regierungsinterne Einigung über den weiteren
Kurs in der Atompolitik ist auch nach einem Treffen der zuständigen Staatssekretäre am
Dienstag nicht in Sicht. Die Staatssekretäre vertagten sich nach kurzer Beratung auf Ende
September. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Ressorts Umwelt, Wirtschaft, Justiz und
Innen bis zum 30. September einen Bericht vorlegen, ob ein gesetzlich verordneter Ausstieg
gegen den Willen der Stromkonzerne möglich ist. Sowohl das Wirtschafts- als auch das
Umweltministerium gehen inzwischen davon aus, dass bis zu diesem Termin keine Einigung
zwischen den Ressorts zu Stande kommt. Zahlreiche Fragen seien noch offen, etwa, ob die
Gesundheitsgefahr durch Atomanlagen einen Eingriff in das Eigentum der Konzerne
rechtfertigen könnte.
aus: Berliner Zeitung vom 16.9.99

Am Ende des Artikels
ist nicht alles klar,was den nächsten Castor betrifft. Das liegt aber nicht am Artikel
Castor-Prognosen gewagt
von Jochen Stay
Während Bundesregierung und Betreiber noch
öffentlichkeitswirksam über Konsens und Dissens und um Vollast- oder Kalenderjahre
streiten, spitzt sich die Situation an den AKW-Standorten zu. Denn noch(!) gilt der
Merkelsche Transportestopp für hochradioaktiven Atommüll.
Nachdem die Betreiber noch im Frühjahr dachten, es
sei möglich, demnächst wieder von allen Kraftwerken abgebrannte Brennelemente auf Reisen
zu schicken, haben sie inzwischen verstanden, daß es angesichts des geplanten
Widerstandes aus der Anti-AKW-Bewegung not tut, die Kräfte auf diejenigen Reaktoren zu
bündeln, die demnächst abgeschaltet werden müßten, wenn nicht bald wieder Transporte
rollen.
Im Frühsommer haben die Betreiber ihren mehrmaligen
Ankündigungen Taten folgen lassen. Für die AKWs Biblis, Stade, Philippsburg und
Neckarwestheim wurden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Transportanträge gestellt.
Geplant sind jeweils ganze Transportserien von Stade nach La Hague, von Neckarwestheim 1
nach Sellafield, von Neckarwestheim 2 nach Ahaus, von Biblis nach La Hague und nach
Sellafield und schließlich von Philippsburg nach La Hague. Zusätzlich wurde für die
sechs in La Hague bereitstehenden Waggons mit in Glaskokillen eingeschmolzenen hochaktiven
WAA-Abfällen ein neuer Transportantrag für die Lieferung nach Gorleben gestellt, nachdem
die bereits erteilte alte Transportgenehmigung bisher nicht in Anspruch genommen wurde und
im Oktober ausläuft.
Allerdings kann das BfS die Transporte erst
genehmigen, wenn verschiedene Vorbedingungen erfüllt sind. So ist das Problem der
Außenkontamination noch immer nicht abschließend gelöst. Öko-Institut und Gesellschaft
für Reaktorsicherheit (GRS) wurden beauftragt, in drei Gutachten zu erarbeiten, wie die
Kontamination zukünftig zu vermeiden ist. Die Gutachten beziehen sich auf die drei
unterschiedlichen Arten von Transporten, zum einen Atommüll-Fuhren von den AKWs zu den
Zwischenlagern Ahaus und Gorleben, zum zweiten die Rücktransporte hochradioaktiver
Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nach Gorleben und zum dritten die Transporte aus den
Reaktoren in die ausländischen WAAs.
Das erste Gutachten zu den innerdeutschen Transporten
wurde im Mai fertiggestellt. Die Betreiber mußten nun zu einer ausführlichen Liste von
Auflagen Stellung nehmen. Im Juli lag die Antwort vor. Jetzt sind die Gutachter damit
beschäftigt zu prüfen, ob mit den von den Betreibern vorgesehenen Maßnahmen die
Auflagen wirklich erfüllt sind. Mitte September erklärte Jürgen Trittin, daß die
Betreiber nun nahezu alle Anforderungen erfüllt hätten, und er für den Januar 2000 mit
einem Transport von Neckarwestheim nach Ahaus rechnet.
Das zweite Gutachten zu den Rücktransporten ist seit
Juli fertiggestellt. Zur Zeit wird von den Betreibern die Liste der Auflagen bearbeitet.
Allerdings scheitert der geplante Sixpack von La Hague nach Gorleben an der baufälligen
Bahnbrücke bei Hitzacker im Wendland. Die Deutsche Bahn AG teilte kürzlich den
Betreibern des Zwischenlagers in Gorleben mit, daß die Sanierung der denkmalgeschützten
Brücke erst im Herbst 2000 abgeschlossen werden kann. Die Verzögerungen ergäben sich
wegen "Genehmigungsproblemen im Bereich des Naturschutzes" und wegen
Unterbrechungen der Bauarbeiten während der Elbe-Hochwasser.
Daraufhin meldete sich das Innenministerium in
Hannover zu Wort und bekräftigte, daß Transporte, die nicht bis zur Umladestation in
Dannenberg auf der Schiene rollen können, aus polizeilicher Sicht nicht durchführbar
sind: "Der Schutz der Transporte auf der Straße zwischen Dannenberg und Gorleben
bereitet der Polizei bereits jetzt erhebliche Probleme. Ein noch längerer
Straßentransport sprengt den Rahmen von Aufwand und Kosten vollends".
Das dritte Gutachten - zu den WAA-Transporten - soll
bis Ende November fertiggestellt sein. Bis zur Erfüllung der Auflagen kann es bis Februar
2000 dauern. Es gibt auch Andeutungen, daß sich Öko-Institut und GRS nicht ganz einig
darüber sind, ob es überhaupt technisch möglich ist, die Außenkontamination vor allem
bei den französischen Transportbehältern zu vermeiden.
Die Erfüllung der Auflagenlisten aus den Gutachten
ist allein noch nicht ausreichend, damit das BfS die Transporte genehmigt. Dazu bedarf es
unterschiedlichster Unterlagen. Noch Ende August machte das Bundesamt öffentlich, daß
die Betreiber sich zwar einerseits über das langsame Tempo der Antragsbearbeitung
beschweren, andererseits aber ihre Unterlagen noch nicht vollständig vorgelegt haben.
Ein zentraler Punkt bei der Genehmigung sind auch die
bisher fehlenden verkehrsrechtlichen Zulassungen der Behälter. Ob und wann das BfS die
verschiedenen Fabrikate wieder auf Straßen und Schienen läßt, ob dazu neue Falltests
oder weitere Gutachten nötig werden, all das steht zur Zeit in den Sternen.
Bevor ein Transport rollen kann, muß im betroffenen
Kraftwerk noch eine sogenannte Kalthantierung mit dem entsprechenden Behältertyp
durchgeführt werden, um zu beweisen, daß die in der Theorie entwickelten
Kontaminationsschutzmaßnahmen auch in der Praxis was taugen. In Philippsburg und
Neckarwestheim stehen dafür schon Behälter bereit.
Da sich die bisherigen Anträge hauptsächlich auf
Transporte zu den WAAs beziehen, die Frage des Kontaminationsschutzes bei den dafür
genutzten Behältertypen aber am schwierigsten zu lösen ist und alleine die Abarbeitung
des entsprechenden Gutachtens noch voraussichtlich bis Februar dauern wird, arbeiten die
Betreiber an Alternativlösungen. So deutete Jürgen Trittin bei seinem Besuch in Ahaus im
Sommer an, daß nicht nur aus Neckarwestheim, sondern auch aus Biblis und Philippsburg
demnächst Transporte in das münsterländische Zwischenlager beantragt werden sollen.
Damit halten sich die Betreiber alle Optionen offen. Schließlich ist man in Sachen
Kontamination bei den innerdeutschen Transporten schon am weitesten vorangekommen. Wegen
der Brückenprobleme und der Expo in Hannover fällt das Zwischenlager Gorleben vorerst
aus, so wird bis Ende 2000 nur Ahaus als Zielort dieser Transporte in Frage kommen.
Ob allerdings der langwierige Zeitplan in Sachen
WAA-Transporte wirklich Bestand hat, oder ob durch ein Machtwort des Bundeskanzlers
plötzlich alle Sicherheitsbedenken mit einem Schlag vom Tisch sind, das wird von den
Beteiligten unterschiedlich bewertet. Ende August klopfte die britische WAA- Betreiberin
BNFL schon mal bei Gerhard Schröder an und pochte auf die Einhaltung der Lieferverträge.
Dementsprechend läßt sich nicht mit Gewißheit sagen, ob in diesem Jahr kein Castor mehr
rollt. So müßte beispielsweise die Transportserie vom Block Biblis B eigentlich
spätestens im Oktober beginnen, um ein Abschalten des Reaktors im nächsten Frühjahr zu
vermeiden.
Doch auch wenn sich die Transporte aus
genehmigungtechnischen Gründen weiter verzögern, oder wenn die Verstopfungsstrategie der
Anti-Atom-Bewegung dazu führt, daß wegen fehlender Polizeikapazitäten nur ein oder zwei
Transporte rollen können, geben die Betreiber noch nicht auf. Zur Zeit wird geprüft, ob
es rechtlich möglich ist, in großem Umfang abgebrannte Brennelemente in Castoren auf dem
Gelände der AKWs unter freiem Himmel zu lagern. Diese sogenannte
Transportbereitstellungslagerung ist in Neckarwestheim bereits für sechs Behälter
genehmigt, dort allerdings mit der entscheidenden Auflage, daß die auf diese Weise
geleerten Stellplätze im Abklingbecken freibleiben müssen, da sonst die für das
Kraftwerk genehmigte Umgangs- und Lagermenge radioaktiver Stoffe überschritten wird. Die
Erhöhung dieser Menge bedarf eines sich über mehrere Jahre hinziehenden
Genehmigungsverfahrens. Jetzt prüfen die JuristInnen, ob die
Transportbereitstellungslagerung nicht auch außerhalb dieser genehmigten Lagermenge
erfolgen kann. Eine für die nahe Zukunft vielleicht entscheidende Frage beim Kampf um die
Verstopfung der Reaktoren.
Das gleiche Problem besteht bei dem für das AKW Stade
beantragten zusätzlichen Lagergestell, mit dem die Kapazität des Abklingbeckens so
erhöht werden soll, daß der Reaktor noch ein weiteres Jahr am Netz bleiben kann. Ein vom
niedersächsischen Umweltminister Wolfgang Jüttner in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
kommt zu dem Ergebnis, daß es sich beim Einsatz des Gestells um eine "wesentliche
Änderung" der Betriebsgenehmigung handelt. Deshalb muß nicht nur das Gestell,
sondern die ganze Anlage neu auf ihre Risiken überprüft werden. Ob auch eine
Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig wird, hängt letztendlich von der Bewertung der
Risiken ab, ist also augenblicklich noch offen.

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