Poli-Ticks

Reale Sorgen bei den Grünen: Kommt der Konsens leichter, wenn die Regierung mit der Dissens-Lösung winkt?

Viel Spekulatius lange vor Weihnachten

von Jochen Stay

Spätestens am 12. September war für die Anti-AKW-Bewegung die Sommerpause vorbei. Sprichwörtlicher Auftakt eines aktionsreichen Herbstes war die Konzertblockade der "Lebenslaute" in Biblis, intoniert wurde die "Abschiedssinfonie" von Haydn.

Ob es mit dem Abschied von der Atomenergie etwas wird, das wird sich vielleicht auch schon in diesen Herbst herausstellen. Daß dabei von der rot-grünen Bundesregierung nichts zu erwarten ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Das Kapitel zur Atompolitik im Koalitionsvertrag ist mittlerweile fast abgearbeitet, und zwar insofern, als alle vor einem Jahr beschlossenen Maßnahmen nach und nach auf dem Müllhaufen der unerfüllten Versprechen gelandet sind.

Atomgesetzänderung innerhalb von 100 Tagen? Pustekuchen! Schneller Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung? Da sei Schröder vor! Nur ein Endlagerprojekt? Trittin mag nicht von Konrad lassen! Konsensverhandlungen auf ein Jahr befristet? Lieber nicht! Festlegung von einheitlichen Restlaufzeiten durch die Regierung? War da was? Den Ausstieg umfassend und unumkehrbar regeln? Äh...

Für einen ruhigen Betrieb der AKW in den Restlaufzeiten

Inzwischen wären die Grünen schon glücklich, wenn ein Altreaktor bis zu den nächsten Wahlen vom Netz geht. Dafür sind sie bereit, für den Großteil der AKWs weitreichende Bestandsgarantien abzugeben. Auf einer Diskussionsveranstaltung des "Informationskreis Kernenergie" über die "Zukunft der deutschen Kernenergiepolitik" erklärte die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Michaele Hustedt:

"Die Grünen geben sehr viel, sie helfen bei der Entsorgungsfrage mit Blick auf die Zwischenlager und die Probleme bei den Transporten von radioaktivem Abfall. Wir wollen zur Beruhigung der Situation beitragen, zu mehr Sicherheit bei der Entsorgungsregelung und einem ruhigen Betrieb der Kernkraftwerke in den Restlaufzeiten. Dafür fordern die Grünen, daß der Ausstieg noch in dieser Legislaturperiode beginnen muß."

Ein Jahr nach dem rot-grünen Wahlsieg vom 27. September letzten Jahres rückt die Atompolitik wieder mehr in den Mittelpunkt. Denn vor der Sommerpause hatte die Regierungskoalition diese Frage auf den 30.9. vertagt. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären aus den Ressorts Umwelt, Inneres, Justiz, Wirtschaft unter der Leitung von Rainer Baake aus dem BMU eruieren, ob und wie eine entschädigungsfreie Begrenzung der AKW- Laufzeiten ohne eine Einigung mit den Betreibern möglich ist.

In einem ersten Papier aus dem Hause Trittin für diese Arbeitsgruppe, das Ende August öffentlich wurde, werden aber noch ganz andere Fässer aufgemacht: Der im Koalitionsvertrag schon abgeschriebene Schacht Konrad soll nun - so der Entwurf - doch als Endlager genehmigt werden, damit der Bund nicht die 1,4 Milliarden DM zurückzahlen muß, die bisher von Betreiberseite in das Projekt geflossen sind. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Ausland bliebe nach dem BMU-Papier teilweise möglich. Dies gilt 1. für bereits in La Hague und Sellafield antransportierte Abfälle, 2. für die nach den sogenannten Altverträgen noch durchzuführenden Transporte und 3. für die AKWs, die ohne WAA-Transporte abschalten müßten.

Schwerpunkt des Entwurfs ist allerdings ein Szenario, wie die Laufzeit der AKWs auf 25 Kalenderjahre begrenzt werden könnte. Der Idee von Wirtschaftsminister Müller, einen Atomkonsens mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages abzusichern, wird dabei verworfen.

Die BeamtInnen aus dem Umweltministerium haben sich richtig Mühe gegeben, und für die Arbeitsgruppe nochmals die wichtigsten Argumente gegen die Nutzung der Atomenergie zusammengetragen und belegt. Jetzt stehen sie allerdings juristisch gesehen vor einem Dilemma: Wenn die AKWs wirklich so gefährlich sind, wie es die Vorlage aus dem BMU versucht nachzuweisen, dann ist diese ungeeignet für den Zweck, die AKW-Laufzeiten auf 25 bis 35 Jahre zu begrenzen. Denn wenn die beschriebenen Risiken wirklich existieren, dann muß der Staat die Atommeiler sofort vom Netz nehmen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. In der Sprache der JuristInnen heißt das "Schutzpflicht des Staates".

Da aber der Sofortausstieg zwar juristisch angemessen, aber politisch weder von SPD noch Grünen gewollt ist, müssen die armen FachbeamtInnen ihr Papier jetzt wieder entschärfen, müssen herausfinden, ob vielleicht einzelne Reaktorblöcke gefährlicher sind als andere und so das Abschalten einzelner Anlagen juristisch zu rechtfertigen ist.

Was endgültig am 30. September in der Vorlage der Staatssekretäre stehen wird, ist nicht absehbar. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels deutet sich sogar an, daß es bis Ende September zu keiner Einigung zwischen den Auffassungen des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums kommen wird. Damit würde sich die Prophezeiung von Christian Schwägerl aus der Berliner Zeitung vom 30.8. erfüllen: "Es zeichnet sich ab, daß die Expertengruppe die Aufgabe erfüllt, die ihr der Kanzler eigentlich gestellt hat: den Ausstieg im Dissens mit den Konzernen, den manche Grüne für möglich halten, totzuprüfen."

Runder Tisch oder Machtwort?

Auch ist noch völlig offen, wie das Prozedere nach dem vom Kabinett gesetzten Termin aussieht. Wird zuerst das Kabinett oder werden die Koalitionsparteien miteinander den weiteren Kurs abstimmen? Wird es eine neue offizielle Verhandlungsrunde mit den AKW-Betreibern geben, nachdem sich Mitte September ja bereits Joschka Fischer und Jürgen Trittin mit einigen Konzernchefs zum inoffiziellen Gespräch getroffen haben?

Bleibt nur Spekulation. Zum Beispiel darüber, daß es den Atomstromern sehr gelegen kommt, wenn sich der Konsens-Prozeß weiter in die Länge zieht. Denn dann läßt sich jedes halbwegs ernsthafte Bemühen der staatlichen Behörden um sicherheitsorientierten Gesetzesvollzug als "Politik der Nadelstiche" diffamieren und es kann die "Friedenspflicht" während der Konsensgespräche angemahnt werden. Und ganz nebenbei kommt die Hoffnung auf, daß es der Branche gelingt, die Regierungszeit der beiden selbsternannten "Ausstiegsparteien" zu "überwintern", ohne auch nur ein einziges AKW vom Netz nehmen zu müssen. Im Vorfeld des 30.9. setzen sie jedenfalls auf ihrer Position, die Reaktoren erst nach 35 Vollast-Jahren (macht bis zu 45 Kalenderjahre) abzuschalten, eins drauf und fordern nun 40.

Spekulation auch darüber, ob und wie sich die beiden Regierungslager einigen. Nachdem im Frühsommer die Regelung der AKW-Laufzeiten als Knackpunkt erschien ("unter 30 Jahre" forderten die Grünen, 35 Jahre Minister Müller), so entfernt sich die interne Diskussion inzwischen von dem Gedanken, daß alle Reaktoren gleiche Lebenszeiten bekommen sollen. Jetzt gibt es Modelle, die vorsehen, einzelne Kraftwerke aufgrund mangelnder Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit relativ bald stillzulegen und dafür dem großen Rest langfristigen Bestandsschutz zu gewähren. Das würde die allerletzte grüne Forderung nach einem Bauernopfer der Konzerne noch vor den Wahlen erfüllen, brächte die Betreiber aber andererseits den 35 Vollastjahren pro Meiler näher. Würden z.B. - was die Grünen sicherlich schon als Erfolg verkaufen würden - die beiden alten und relativ kleinen AKWs Obrigheim und Stade bis 2002 stillgelegt, so blieben noch 95,2% der deutschen Atomstromkapazitäten langfristig am Netz.

Spekulation schließlich darüber, wie sich die grüne Partei verhält, wenn auch ihre letzte Forderung nicht erfüllt wird. Denn die einzige Frage, bei der die Grünen überhaupt noch Spielraum haben, ist diejenige nach dem Gewicht, dem sie der Atomfrage einräumen. Wird es einen Sonderparteitag geben? Wird die Atomfrage zur Koalitionsfrage erhoben? Dies alles bleibt im Augenblick noch unbeantwortet.>

Ungewohnte Einigkeit

Viel zu tun also weiterhin für die Anti-Atom-Bewegung. Den Anfang haben die "Lebenslaute" in Biblis gemacht. Am 25. September gibt es einen Aktionstag gegen das geplante Zwischenlager in Lingen und Aktionen am AKW Neckarwestheim. Am 3. Oktober wird gegen die Inbetriebnahme der PKA in Gorleben und am 10. Oktober wird am Schacht Konrad demonstriert. Am 30. Oktober gibt es schließlich einen europäischen Aktionstag gegen Atommülltransporte mit Aktionen in Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik. Hierzulande werden die Schwerpunkte nach vorläufigen Planungen in Berlin, in Stade und entweder in Philippsburg oder in Neckarwestheim liegen.

Die aktionsorientierten Initiativen an den Standorten und in den Städten und auch die Kampagne "X-tausendmal quer - überall" erhalten in nächster Zeit deutliche Unterstützung aus den Umweltverbänden. Fast in allen Gruppierungen, ob Greenpeace oder IPPNW, ob NABU oder BUND, ob BBU oder Robin Wood hat die Frage des Atomausstiegs hohe Priorität. Der Druck auf die Bundesregierung und die Atomwirtschaft soll verstärkt werden. Die Verbände planen sogar einen eigenen Aufruf gegen den nächsten Castor-Transport.

Sollte dieser tatsächlich Anfang kommenden Jahres nach Ahaus rollen, dann wird vor allem interessant, wie sich die Diskussion innerhalb der Grünen entwickelt. Ein grüner Minister vertritt die Transporte politisch, ein grün geführtes BfS spricht die Genehmigung aus und ein grüner Polizeipräsident soll den Castor vor Ort durchsetzen. Und dies alles kurz vor den Landtagswahlen in NRW. Der dortige Landesverband hat bereits massive Proteste angekündigt - übrigens strömungsübergreifend.

Der Artikel steht im aktuellen ak.

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Mit einem Schreiben an die grünen Kreis- und Landesverbände möchte die atomkritische Ärzteorganistion IPPNW die grüne Parteibasis in den Diskussionsprozeß um die Verhandlungen mit der Atomwirtschaft einbinden

Das Projekt Atomausstieg ist eine gesellschaftliche Veranstaltung oder gar keine

von Henrik Paulitz, IPPNW

AusstiegMit ihrer "Checkliste zum Atomausstieg", die wir hier auszugsweise dokumentieren, möchte die IPPNW der grünen Parteibasis eine Grundlage für eine rationale Entscheidung über die künftige Atompolitik an die Hand geben. Denn: "Parteiführung, Fraktion und Regierungsmitglieder agieren längst aus der Defensive, bereit nach jedem Strohhalm zu greifen, der der Öffentlichkeit (vor den nächsten Wahlen) als Atomausstieg verkauft werden kann".

1. Was bedeutet Atomausstieg?

Der SPD-nahe, exponierte Atomkritiker Klaus Traube zeigte sich im taz-Interview (28.8.99) äußerst enttäuscht von der Atompolitik der Regierung Schröder. Er hält den Sofortausstieg sachlich unumwunden für gerechtfertigt. Als Mindestmaß für einen kompromißhaften Atomausstieg definiert er die Abschaltung von einem Drittel der 19 laufenden Atomkraftwerksblöcke in dieser Legislaturperiode (...) Bei AKW-Betriebszeiten von 20 Kalenderjahren könnten mit 10 Atomkraftwerken gut die Hälfte in dieser Legislaturperiode abgeschaltet werden.

2. Welches Verhandlungsergebnis ist wahrscheinlich?

Aus heutiger Sicht dürften die Verhandlungen der Bundesregierung mit der Atomwirtschaft darauf hinauslaufen, daß AKW-Betriebszeiten von mehr als 30 Jahren vereinbart werden. Das hätte zur Folge, daß in dieser Legislaturpersiode allein das Mini-Atomkraftwerk Obrigheim vom Netz genommen werden müßte. Möglicherweise wird unabhängig von der Laufzeit zusätzlich vereinbart, ein zweites Atomkraftwerk - vermutlich das kleine AKW Stade - vom Netz zu nehmen. Damit würden sich die Grünen in Bonn/Berlin zufrieden geben (...)

4. Welche atomare Leistung haben Obrigheim und Stade?

Derzeit sind in Deutschland 19 Atomkraftwerke in Betrieb. Die Bruttostromerzeugung aller Atomkraftwerke belief sich 1997 auf 170.392.174 MWh (atw 3/98). Die Bruttostromerzeugung des Mini-Atomkraftwerks Obrigheim mit einer Brutto-Leistung von 357 MWe (zum Vergleich Biblis B: 1.300 MWe) lag mit 2.916.180 MWh gerade einmal bei 1,7%. Bei einer alleinigen Abschaltung von Obrigheim würden also weniger als 2% der atomaren Stromerzeugung in Deutschland wegfallen (...) Zusammen würden mit der Stillegung von Obrigheim und Stade lediglich 4,8% der atomaren Stromerzeugung wegfallen (...)

6. Was ist der Preis für die Abschaltung von ein bis zwei Atomkraftwerken?

Der vermeintliche Atomausstieg, hat seinen Preis. Erstens werden 17-18 Atomkraftwerke in Deutschland mit Einverständnis der rot-grünen Bundesregierung ungestört weiterbetrieben (...) Zweitens beinhaltet der vorgezeichnete Pakt mit der Atomwirtschaft den Bau von standortnahen Zwischenlagern. Mit dieser kurzfristigen "Lösung" des Atommüllproblems würde die rot-grüne Bundesregierung den Betreibern ihre Hauptsorge nehmen. (...)

7. Worin soll die Friedenspflicht der Bundesregierung künftig bestehen?

Aus dem Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (freigestellter VEBA-Manager, VEBA ist der größte Atomstromerzeuger in Deutschland) und den Atomkraftwerksbetreibern EnBW, RWE, VEBA und VIAG vom Juni 1999 geht hervor, wie stark die Bundesregierung den reibungslosen Betrieb der verbleibenden 17-18 Atomkraftwerke künftig hinnehmen bzw. fördern müßte. Punkt 10 sieht vor, daß die Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke "gemäß dem bestehenden Regelwerk" vorzunehmen ist. Das läßt keine Spielräume für eine dringend notwendige neue Sicherheitsphilosophie, die neue Erkenntnisse über Kernschmelzunfälle berücksichtigt.

Punkt 12 sieht vor, daß der AKW-Betrieb, "die Sicherheit der Anlagen und Einhalten der Entsorgungsgrundsätze vorausgesetzt, nicht durch behördliche Interventionen gestört wird". Punkt 15 sieht vor, daß notwendige Prüfungen und Genehmigungen "mit der gebotenen Gründlichkeit, aber ohne Zeitverzug" zu bearbeiten sind (...) In Punkt 21 soll die Bundesregierung den AKW-Betreibern zusichern, daß mit der Schaffung von standortnahen Zwischenlagern "die Entsorgungsnachweise der Eigentümer/Betreiber nicht in Gefahr kommen und nach der o.g. Übergangszeit die geordnete Zwischenlagerung als Entsorgungsnachweis genügt." (...)

8. Stimmt der Preis für die Abschaltung von ein bis zwei Atomkraftwerken?

(...) Da sich die Bundesregierung zudem verpflichten muß, den Betrieb der verbleibenden 17-18 Anlagen (Stichwort: "Friedenspflicht") und die Europäisierung der Energiewirtschaft tatkräftig zu unterstützen, ist der Preis für die Abschaltung der kleinen Uralt-Meiler Obrigheim und Stade viel zu hoch. Jetzt ein solches Verhandlungsergebnis zu akzeptieren wäre deutlich schlechter als überhaupt nichts zu verändern! (...)

10. Werden Geheimabsprachen mit der Atomwirtschaft ausgeschlossen?

(...) Weitere juristische Fallstricke könnten durch Geheimverträge zwischen der Bundesregierung und der Atomwirtschaft gelegt werden. Es wäre zu prüfen, inwieweit im Rahmen potentieller Verträge und Gesetzesnovellen die Gültigkeit möglicher Geheimverträge und Nebenabsprachen ausdrücklich verneint werden kann.

11. Werden die Grünen durch den Pakt mit der Atomwirtschaft politisch erpreßbar?

Wenn die Grünen jetzt alles daran setzen, daß vor der nächsten Bundestagswahl zwei Atomkraftwerke abgeschaltet werden, werden sie möglicherweise von der Atomwirtschaft erpreßbar. Denn es kann sehr viel davon abhängen, wann die Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollen (...) Denn wenn die Grünen die nächsten drei Jahre bangen müßten, ob die Betreiber Stade tatsächlich vereinbarungsgemäß stillegen und der Partei damit rechtzeitig zur nächsten Bundestagswahl ein Wahlgeschenk machen würden, wären sie möglicherweise in den kommenden Jahren in höchstem Maße politisch erpreßbar und müßten den Konzernen zahlreiche Zugeständnisse in anderen Politikfeldern machen (...)

13. Ist rot-grün blind für die aktuellen Strategien der Atomindustrie?

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des "jahrelangen zermürbenden Streits" um die Kernenergie in Deutschland (Deutsche Bank) hat sich die deutsche Energiewirtschaft längst auf eine "Europäisierung" der Energiewirtschaft und auf die europaweite Standortsuche für fossile und nukleare Großkraftwerke verständigt (...)

Der deutsche Kraftwerksbauer Siemens/KWU, Hersteller aller 19 in Deutschland laufenden Atomkraftwerke, bemüht sich seit Jahren intensiv um die Nachrüstung, Fertigstellung und um den Neubau von Atomkraftwerken in Osteuropa. Mit finanzieller Unterstützung der Regierung Kohl erhielt Siemens zum Beispiel den Auftrag für den Bau (Fertigstellung) des Atomkraftwerks Mochovce in der Slowakei (...) Mit der absehbaren finanziellen Unterstützung der rot-grünen Bundesregierung dürfte Siemens auch bald einen Auftrag zum Bau (Fertigstellung) der ukrainischen Atomkraftwerke Khmelnitzki-2 und Rowno-4 bekommen! Auch in diesem Fall ist eine Refinanzierung der Kredite durch Atomstromimporte u.a. nach Deutschland wahrscheinlich (...) Es ist also nicht ausgeschlossen, daß Deutschland in den kommenden Jahren in zunehmendem Maße mit Atomstrom aus Osteuropa (und Frankreich) versorgt wird. Die Abschaltung von ein, zwei oder auch drei deutschen Alt-Reaktoren wird vor diesem Hintergrund ziemlich bedeutungslos! (...) Von Atomausstieg kann keine Rede sein.

14. Worum geht es der Atomwirtschaft eigentlich?

(...) Geht es bei dem Streit tatsächlich nur um die Atomenergie? Unter dem Stichwort MAI (Multilaterales Abkommen über Investitionen) versuchen die multinationalen Konzerne auf dem gesamten Globus, ihre Rechtsansprüche zu verabsolutieren und die Handlungsmöglichkeiten der Regierungen einzuschränken (...) Wird in den Wirtschaftswissenschaften bislang der Gewinn mit dem unternehmerischen Risiko, das beispielsweise aus einer nachträglichen Besteuerung durch den souveränen Staat resultiert, begründet, so soll künftig das Risiko der Unternehmen durch demokratisch legitimiertes staatliches Handeln praktisch beseitigt werden.

Andere Rechtsansprüche - etwa die der Bevölkerung - sollen dem Interesse der Unternehmen auf möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche Verwertung untergeordnet werden. Die politischen Systeme sollen sich zu reinen Dienstleistern für die Konzerne wandeln. Die aktuelle Auseinandersetzung um die Atomenergie in Deutschland wird von der Wirtschaft dazu genutzt, Politiker, Juristen, Journalisten und die breite Öffentlichkeit schrittweise an die Denkweise heranzuführen, daß die wirtschaftliche Verwertung von getätigten Investitionen (Atomkraftwerke) in keiner Weise durch staatliches Handeln (z.B. nachträgliche Befristung der Genehmigungen, verschärfte Sicherheitsauflagen aufgrund neuer Erkenntnisse, Besteuerung etc.) geschmälert werden darf, ohne den Staat massiv zur Kasse zu bitten (Entschädigungsleistungen).

Der Streit um die Atomenergie wird genutzt, um vor dem Hintergrund der Globalisierung und Liberalisierung die Machtfrage zwischen Großkonzernen und Staat, zwischen starken Einzelinteressen und demokratischen Mehrheitsentscheidungen sehr viel deutlicher als bisher zugunsten der ersteren zu entscheiden. Mit seiner Forderung nach einem entschädigungsfreien Atomausstieg und die daraufhin seit Monaten andauernden juristischen Abwägungen in der Bundesregierung hat der Auto- und Atomkanzler Gerhard Schröder eventuell schon jetzt mehr zu dem von der Wirtschaft verlangten Paradigmenwechsel beigetragen als 16 Jahre Helmut Kohl (...)

15. Wurden die Grünen vom Widerstand der SPD und der Atomwirtschaft überrascht?

Die Gründung der grünen Partei vor knapp 20 Jahren und die 80er Jahre waren gekennzeichnet von der tiefen Erkenntnis, daß Reformprojekte wie der Atomausstieg den geballten Widerstand der (Atom-)Wirtschaft und von Teilen des potentiellen Koalitionspartners (SPD) hervorrufen würde und nur mit Unterstützung eines starken außerparlamentarischen Drucks gegen diese durchgesetzt werden können. Wenn heute grüne Spitzenpolitiker/innen - etwa in Schreiben an die IPPNW - um Verständnis für die "schwierige politische Situation im Umgang mit einer sehr mächtigen Industrie und als bedeutend kleinerer Partner in einer Koalition mit einer SPD" werben, dann dokumentiert das nur die völlig unzureichende Vorbereitung und die mangelhafte Durchsetzungskraft - kurz: das vollständige Versagen - des grünen Führungspersonals.

Denn es war immer klar, daß ein SPD-Kanzler dem kleinen Koalitionspartner jederzeit mit der Alternative einer großen Koalition drohen könnte (...) Das grüne Führungspersonal versäumte es dagegen, sich die notwendige Rückendeckung aus der Gesellschaft professionell zu organisieren und sich gemeinsam etwa mit den Umweltverbänden und der Anti-Atom-Bewegung auf den Regierungswechsel strategisch vorzubereiten. Selbst die eigene Parteibasis wurde nicht auf den Regierungswechsel vorbereitet und strategisch eingesetzt, um vom ersten Tag an im direkten Kontakt zur Bevölkerung vor Ort für die grüne Politik zu werben. Und in Bonn übertrafen sich die Politiker/innen gegenseitig darin, den eigenen Umweltminister zu torpedieren und jeweils individuelle Vorstellungen über immer längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke in die Notizblöcke der Journalisten zu diktieren.

Die Umweltbewegung warnte rechtzeitig davor, sich ausschließlich auf einen Regierungswechsel ohne eine begleitende außerparlamentarische Kampagne zu verlassen: "Es ist eine Illusion zu glauben, es bedürfe lediglich anderer parlamentarischer Mehrheiten, um die energiepolitische Wende durchzusetzen (...) Ohne ein Mindestmaß an öffentlichem Druck läuft gar nichts" (Henrik Paulitz, Manager der Klimakatastrophe - Die Deutsche Bank und ihre Energie- und Verkehrspolitik, 1994) (...) Die Bereitschaft der Verbände zu "strategischen Allianzen" und zum Organisieren einer massiven Öffentlichkeitskampagne am Beginn einer rot-grünen Koalition waren immer vorhanden! Doch gab sich die grüne Führung seit Jahren der Illusion hin, es bedürfe für die Durchsetzung des Atomausstiegs nur endlich einer rot-grünen Koalition und signalisierte den Verbänden immer wieder und bis zum heutigen Tag: 'Wir machen das alleine. Und bitte habt Verständnis dafür, daß nicht mehr herauszuholen war.' (...)

18. Können die Grünen einen Atomausstieg "im Dissens" durchsetzen?

Wenn die äußerst schwach und praktisch ohne die ernsthafte Nutzung von Druckmitteln geführten "Verhandlungen" mit der Atomwirtschaft kein akzeptables Ergebnis bringen, dann muß ein Atomausstieg "im Dissens" durchgesetzt werden. Es gibt genügend realistische Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Politik der Nadelstiche, mit der ein Ausstieg aus der Atomenergie zügig herbeigeführt werden könnte. Allein die fehlenden Entsorgungsnachweise wären Grund genug für eine Abschaltung der laufenden Atomkraftwerke (...) Eine solche Politik müßte gegenüber der SPD durchgesetzt werden!

Das kann nur durch eine ganz massive Öffentlichkeitskampagne unter Beteiligung aller aktivierbaren Kräfte gelingen. Über die grüne Basis und die verschiedensten Verbände müßte eine direkte Kommunikation mit der Bevölkerung aufgebaut werden. Eine "Zeitung zum Atomausstieg" (oder Faltblätter) und Unterschriftenlisten, die millionenfach (!) in die Bevölkerung getragen werden, könnte die zentrale Basis für den notwendigen Druck auf Bundeskanzler Schröder sein. Die Argumente der Atomwirtschaft, wonach ein schneller Atomausstieg nicht realisierbar wäre, sind einfach und überzeugend widerlegbar. Nur muß es getan werden und massenweise unters Volk gebracht werden. Die unverschämten und maßlosen Forderungen der Atomwirtschaft sind in einer professionellen Image-Kampagne offenzulegen, ein schneller Atomausstieg und eine Energiewende müssen nicht nur realistisch, sondern auch "chic" sein und Spaß machen.

Ein "Hilferuf einer Regierungspartei an die Gesellschaft" wäre einmalig und könnte ganz neue Energien freisetzen und zu einer massiven Mobilisierung führen, die immer neue Verbände in die Kampagne integriert und neue Ressourcen erschließt. Das Projekt Atomausstieg ist eine gesellschaftliche Veranstaltung oder gar keine.

Die vollständige "Checkliste zum Atomausstieg" kann bei der IPPNW, Körtestr. 10, 10967 Berlin, Tel 030-6930244, Fax 030-6938166, kostenlos bestellt werden.

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Zur Umsetzung der EG-Richtlinie Euratom 96/29

Neue Strahlenschutzverordnung

Änderung der Strahlenschutzverordnung - Zur Umsetzung der EG-Richtlinie Euratom 96/29

von Traute Kirsch

Wie schon seit längerem bekannt ist, soll die Strahlenschutzverordnung geändert werden. Der Grund: Die Atomlobby hat keine Hemmungen mehr einzugestehen, daß ihr die "Entsorgung" des in riesigen Mengen anfallenden schwach strahlenden Atommülls unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet.

Da der Atommüll prinzipiell nicht sicher vor der Biosphäre abgeschlossen werden kann, soll er nun gleich über Müllkippen, Verbrennung und Rezyklierung in die Umwelt gebracht werden. Mit dieser Art "Entsorgung" will die Atomindustrie von ihren Atommüllproblemen "entsorgt" werden und gleichzeitig gewaltig Kosten einsparen.

Das derzeitige Atomrecht (Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung) läßt eine solche "Entsorgung" nicht zu, also muß es eben geändert werden. Der vom Bundesumweltministerium erstellte Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes wurde von der Bundesregierung bereits beschlossen und soll demnächst vom Bundestag verabschiedet werden. Eine neugestaltete Strahlenschutzverordnung wird dann kurze Zeit danach folgen. Auch in diesem Fall hatte es wieder die EU übernommen, den Anstoß zu geben. In der Richtlinie 96/29 Euratom hat sie die Grundsätze niedergelegt, an Hand derer nun das deutsche Atomrecht verändert werden soll.

Die Freigabe

Die rechtliche Lösung dafür, Atommüll über Müllkippen, Verbrennung und Rezyklierung zu "entsorgen" wird darin gesehen, ihn als schadlos zu definieren. "Schadloser" Atommüll ist von der atomrechtlichen Überwachung zu befreien. Ist die Freigabe erfolgt, dann unterliegen die radioaktiven Abfälle nicht mehr dem Atomrecht, sondern dem Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz. Die Strahlenschutzkommission hat erklärt, daß solche freigegebenen Abfälle nicht mehr als radioaktiv bezeichnet werden sollten und die entsprechenden Kennzeichnungen zu entfernen seien.

Der schadlose Umgang

Um das Etikett "schadlos" in weit größerem Umfang als bisher auf strahlende Gegenstände und Abfälle kleben zu können, hat man verschiedene Methoden entwickelt, die als Grundsatznormen in der neuen Strahlenschutzverordnung festgeschrieben werden sollen.

So soll die Relation zwischen der von radioaktiven Stoffen ausgehenden Strahlung und ihrer biologische Wirksamkeit - berechnet als Individualdosis - fast durchgängig verändert werden. Von behaupteten neuen Erkenntnissen ausgehend wird Strahlungsmengen eine weit geringere biologische Schädlichkeit zugeschrieben als bisher. Das führt dazu, daß die Grenzwerte für zu tolerierende Strahlenwerte heraufgesetzt werden sollen.

Aber auch diese Grenzwerte sollen noch umgangen werden können. Zum Beleg dafür finden sich interessante Hinweise in einem Bericht des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit Soziales und Städteentwicklung, Sport und Kultur (MASSKS) zu einem von der Firma Siempelkamp Krefeld gestellten Antrag auf Freigabe von radioaktiven Abfällen. Da heißt es: daß "(.....)z. B. eine Deponierung der Abfälle bei (...) einem Arbeitnehmer oder einer Person der Bevölkerung nur zu einer Strahlenexposition im Bereich einer effektiven Dosis von 10 Mikrosievert führt.

Schon die ungenaue Formulierung "im Bereich" läßt vermuten, daß hier der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll. Die anschließenden Sätze bestätigen diese Vermutung. Da ist zu lesen: "Der Wert von 10 Mikrosievert ist dabei nicht als Grenzwert, sondern als Kriterium für die Schadlosigkeit zu verstehen, wie es von der Deutschen Strahlenschutzkommission und in den Europäischen Strahlenschutzgrundnormen formuliert ist."

Die Schutzoptimierung (Deponierung und Verbrennung?)

Es gibt aber noch eine nebulöse Formulierung im Anhang I der EU-Richtlinie 96/29, in dem Kriterien für die Freigabe genannt werden. Sie verdient in diesem Zusammenhang besonderes Interesse und weckt schlimmste Befürchtungen. Danach kann von den festgelegten Werten abgewichen werden, "wenn eine Bewertung der Schutzoptimierung ergibt, daß die Freistellung die optimale Lösung ist." (Das ist sie für die Atomfirmen natürlich immer.)

Eine Bestätigung dafür liefern weiteren Ausführungen des MASSKS in seinem Bericht auf S. 9. Da wird davon gesprochen, daß die Werte für die Freigabe zur Beseitigung (Deponierung, Verbrennung) verschiedentlich höher liegen als die Werte für die uneingeschränkte Freigabe. Verräterisch für das Denken der Behörde zugunsten der Atomwirtschaft ist in diesem Bericht auch der Hinweis, daß eine atomrechtliche "Entsorgung" als kostenintensiv angesehen wird.

Die rechtliche Bedeutung der geplanten Änderung der StrSchV

Die ungeheure Tragweite der Änderungspläne ergibt sich daraus, daß dieses Vorhaben der Bundesregierung mit dem jetzigen Atomgesetz nicht durchsetzbar ist. Deshalb soll als Voraussetzung für die Freigabe im geplanten Absatz 2 des § 2 des Atomgesetzes die Bundesregierung ermächtigt werden, per Strahlenschutzverordnung die Kriterien zu bestimmen, aufgrund derer die Behörden zugunsten der Atomfirmen "Schadlosigkeit" festzustellen haben.

Die offensichtlich im vorauseilenden Gehorsam erfolgten Äußerungen aus dem MASSKS und der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei lassen vermuten, daß als ein maßgebliches - wenn nicht gar als das maßgebliche - Kriterium wohl die Kostenfrage anzusehen ist. Auch die vorgesehenen Änderungen im § 12 des Atomgesetzes bestätigen einen solchen Verdacht. Sie sind aber so kompliziert abgefaßt, daß sich der Nachweis schlecht erbringen läßt.

Meine These, die aber noch der Untermauerung bedarf, lautet: Schadlosigkeit, die eigentlich die Voraussetzung dafür sein sollte, Kosten mindern zu dürfen, wird nun einfach unterstellt, wenn die Möglichkeit zur Kostenersparnis besteht. Sinn der Änderung der Strahlenschutzverordnung ist es demnach: Vorschriften zur Entsorgung, die entweder gar nicht oder nur zu hohen Kosten erfüllbar sind, im Interesse der Weiterführung der Atomkraftnutzung zu beseitigen.

Die Durchsetzungsstrategie

Im Gegensatz zu dem, was behauptet wird, schreiben die EU-Richtlinien Euratom keineswegs in eindeutiger Weise vor, das Recht zugunsten der Atomfirmen in der von der Bundesregierung vorgesehenen Form zu ändern. Ein Teil dessen, was da angeblich aus der EU-Richtlinie in nationales - in unserem Fall - deutsches Recht umgesetzt werden "muß", ist in Wirklichkeit als Kann-Vorschrift formuliert. Im Übrigen stellt sich hier die Frage, ob deutsche Politiker nicht die Umsetzung von solchen EU-Richtlinien ablehnen müßten, die das grundgesetzlich geschützte Recht der Bürger auf Leben und Gesundheit und damit auf vorsorgenden Schutz mißachten. Doch im "ausstiegswilligen" Land NRW versucht man bereits, wie an Hand von Verlautbarungen gezeigt, den EU-Richtlinien zur Durchsetzung zu verhelfen.

Das Landes-Wirtschaftsministerium hat sogar schon der PreußenElektra für das Atomkraftwerk Würgassen mit Datum vom 14. Juli 1999 die Genehmigung zur Freigabe radioaktiv kontaminierter Stoffe, Gebäude und Bodenflächen erteilt. Laut Auskunft der Kreisverwaltung Höxter sind freigegebene radioaktive Abfälle nicht mehr als radioaktiv zu bezeichnen.

Das Landes-Wirtschaftsministerium als auch die Kreisverwaltung Höxter beziehen sich dabei auf die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 12.02.98. Doch selbst nach der herrschenden Rechtsauffassung kann eine solche Empfehlung keinen einklagbaren Anspruch der Atomfirmen begründen. Die Behörden (Wirtschaftsministerium, MASSKS und die nachgeordneten Behörden) sind an die derzeit per Strahlenschutzverordnung festgelegten Werte gebunden. Doch sowohl der Ministerpräsident als auch das MASSKS bekunden, daß sie sich verpflichtet fühlen, den Atomfirmen die kostengünstigsten Bedingungen zu verschaffen. Hier wird wieder ganz deutlich, wie erfolgreich die Politiker mit Hilfe der normativen Kraft des Faktischen "Recht und Gesetz" im Sinne der Atomwirtschaft gestalten.

Auf welch unsicherem Boden sich PolitikerInnen und AtomlobbyistInnen in Wirklichkeit bewegen, zeigt, daß sie geflissentlich verschwiegen haben, daß die Änderung der Strahlenschutzverordnung eine Änderung des Atomgesetzes erforderlich macht. Mit Verabschiedung der geplanten Gesetzesänderung würden sich die "VolksvertreterInnen" gegenüber der Bundesregierung und der Atomwirtschaft selbst entmachten.

Welch schlechtes Gewissen den Umweltminister und seine RegierungskollegInnen bei diesem Vorhaben plagt, verraten sie durch die Heimlichkeit, mit der sie den Regierungsentwurf in der Sommerpause ganz schnell durchgezogen haben.

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Umweltminister Trittin rechnet mit Atomtransport im Januar

Von Neckarwestheim nach Ahaus?

von Christian Schwägerl

BERLIN, 15. September. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) rechnet damit, dass es bereits im Januar 2000 einen Atommülltransport aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim in das Zwischenlager Ahaus geben wird. Der Stopp aller Atommülltransporte, der seit Mai 1998 gilt, muss nach Einschätzung Trittins in Kürze aufgehoben werden.

In Beratungen warnt Trittin Parteifreunde, die Energiekonzerne hätten nahezu alle Anforderungen erfüllt, um neuerliche radioaktive Verschmutzungen der Atommüll-Behälter zu vermeiden. Obwohl er die Zahl der Atommüllfahrten klein halten wolle, komme er am Rechtsanspruch der Unternehmen auf Transporte nicht vorbei. Das baden-württembergische Kraftwerk Neckarwestheim zählt zu den vier Atomanlagen, bei denen der Abtransport alter Brennstäbe nach Betreiberangaben besonders dringlich ist.

Der Transport von sechs Castor-Behältern in das nordrhein- westfälische Ahaus wird der erste seit eineinhalb Jahren sein und die rot-grüne Bundesregierung vor eine neue Belastungsprobe in der Atompolitik stellen. Zum ersten Mal muss ein Umweltminister der Grünen einen Transport gegen den Protest von Atomkraftgegnern durchsetzen. Als Oppositionspartei hatten die Grünen den Protest mitorganisiert. Für die Sicherung der Fahrt nach Ahaus ist die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zuständig. Vor Ort wird ein Polizeipräsident den Einsatz leiten, der Mitglied der Grünen ist. Zusätzliche Brisanz hat der Transport, weil im Mai 2000 in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen stattfinden.

Kein regierungsinterner Konsens

Im Mai 1998 hatte die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) alle Atomtransporte unterbunden, weil radioaktive Verschmutzungen auf Containern bekannt geworden waren. Die Konzerne hatten Trittin in den vergangenen Monaten vorgeworfen, die Klärung des Strahlenskandals absichtlich hinauszuzögern. Der Umweltminister verwies auf umfangreiche Prüfungen, die nötig seien, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen. Der Streit hatte die Konsensgespräche über den Atomausstieg belastet.

Eine regierungsinterne Einigung über den weiteren Kurs in der Atompolitik ist auch nach einem Treffen der zuständigen Staatssekretäre am Dienstag nicht in Sicht. Die Staatssekretäre vertagten sich nach kurzer Beratung auf Ende September. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Ressorts Umwelt, Wirtschaft, Justiz und Innen bis zum 30. September einen Bericht vorlegen, ob ein gesetzlich verordneter Ausstieg gegen den Willen der Stromkonzerne möglich ist. Sowohl das Wirtschafts- als auch das Umweltministerium gehen inzwischen davon aus, dass bis zu diesem Termin keine Einigung zwischen den Ressorts zu Stande kommt. Zahlreiche Fragen seien noch offen, etwa, ob die Gesundheitsgefahr durch Atomanlagen einen Eingriff in das Eigentum der Konzerne rechtfertigen könnte.

aus: Berliner Zeitung vom 16.9.99

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Am Ende des Artikels ist nicht alles klar,was den nächsten Castor betrifft. Das liegt aber nicht am Artikel

Castor-Prognosen gewagt

von Jochen Stay

Während Bundesregierung und Betreiber noch öffentlichkeitswirksam über Konsens und Dissens und um Vollast- oder Kalenderjahre streiten, spitzt sich die Situation an den AKW-Standorten zu. Denn noch(!) gilt der Merkelsche Transportestopp für hochradioaktiven Atommüll.

Nachdem die Betreiber noch im Frühjahr dachten, es sei möglich, demnächst wieder von allen Kraftwerken abgebrannte Brennelemente auf Reisen zu schicken, haben sie inzwischen verstanden, daß es angesichts des geplanten Widerstandes aus der Anti-AKW-Bewegung not tut, die Kräfte auf diejenigen Reaktoren zu bündeln, die demnächst abgeschaltet werden müßten, wenn nicht bald wieder Transporte rollen.

Im Frühsommer haben die Betreiber ihren mehrmaligen Ankündigungen Taten folgen lassen. Für die AKWs Biblis, Stade, Philippsburg und Neckarwestheim wurden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Transportanträge gestellt. Geplant sind jeweils ganze Transportserien von Stade nach La Hague, von Neckarwestheim 1 nach Sellafield, von Neckarwestheim 2 nach Ahaus, von Biblis nach La Hague und nach Sellafield und schließlich von Philippsburg nach La Hague. Zusätzlich wurde für die sechs in La Hague bereitstehenden Waggons mit in Glaskokillen eingeschmolzenen hochaktiven WAA-Abfällen ein neuer Transportantrag für die Lieferung nach Gorleben gestellt, nachdem die bereits erteilte alte Transportgenehmigung bisher nicht in Anspruch genommen wurde und im Oktober ausläuft.

Allerdings kann das BfS die Transporte erst genehmigen, wenn verschiedene Vorbedingungen erfüllt sind. So ist das Problem der Außenkontamination noch immer nicht abschließend gelöst. Öko-Institut und Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) wurden beauftragt, in drei Gutachten zu erarbeiten, wie die Kontamination zukünftig zu vermeiden ist. Die Gutachten beziehen sich auf die drei unterschiedlichen Arten von Transporten, zum einen Atommüll-Fuhren von den AKWs zu den Zwischenlagern Ahaus und Gorleben, zum zweiten die Rücktransporte hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nach Gorleben und zum dritten die Transporte aus den Reaktoren in die ausländischen WAAs.

Das erste Gutachten zu den innerdeutschen Transporten wurde im Mai fertiggestellt. Die Betreiber mußten nun zu einer ausführlichen Liste von Auflagen Stellung nehmen. Im Juli lag die Antwort vor. Jetzt sind die Gutachter damit beschäftigt zu prüfen, ob mit den von den Betreibern vorgesehenen Maßnahmen die Auflagen wirklich erfüllt sind. Mitte September erklärte Jürgen Trittin, daß die Betreiber nun nahezu alle Anforderungen erfüllt hätten, und er für den Januar 2000 mit einem Transport von Neckarwestheim nach Ahaus rechnet.

Das zweite Gutachten zu den Rücktransporten ist seit Juli fertiggestellt. Zur Zeit wird von den Betreibern die Liste der Auflagen bearbeitet. Allerdings scheitert der geplante Sixpack von La Hague nach Gorleben an der baufälligen Bahnbrücke bei Hitzacker im Wendland. Die Deutsche Bahn AG teilte kürzlich den Betreibern des Zwischenlagers in Gorleben mit, daß die Sanierung der denkmalgeschützten Brücke erst im Herbst 2000 abgeschlossen werden kann. Die Verzögerungen ergäben sich wegen "Genehmigungsproblemen im Bereich des Naturschutzes" und wegen Unterbrechungen der Bauarbeiten während der Elbe-Hochwasser.

Daraufhin meldete sich das Innenministerium in Hannover zu Wort und bekräftigte, daß Transporte, die nicht bis zur Umladestation in Dannenberg auf der Schiene rollen können, aus polizeilicher Sicht nicht durchführbar sind: "Der Schutz der Transporte auf der Straße zwischen Dannenberg und Gorleben bereitet der Polizei bereits jetzt erhebliche Probleme. Ein noch längerer Straßentransport sprengt den Rahmen von Aufwand und Kosten vollends".

Das dritte Gutachten - zu den WAA-Transporten - soll bis Ende November fertiggestellt sein. Bis zur Erfüllung der Auflagen kann es bis Februar 2000 dauern. Es gibt auch Andeutungen, daß sich Öko-Institut und GRS nicht ganz einig darüber sind, ob es überhaupt technisch möglich ist, die Außenkontamination vor allem bei den französischen Transportbehältern zu vermeiden.

Die Erfüllung der Auflagenlisten aus den Gutachten ist allein noch nicht ausreichend, damit das BfS die Transporte genehmigt. Dazu bedarf es unterschiedlichster Unterlagen. Noch Ende August machte das Bundesamt öffentlich, daß die Betreiber sich zwar einerseits über das langsame Tempo der Antragsbearbeitung beschweren, andererseits aber ihre Unterlagen noch nicht vollständig vorgelegt haben.

Ein zentraler Punkt bei der Genehmigung sind auch die bisher fehlenden verkehrsrechtlichen Zulassungen der Behälter. Ob und wann das BfS die verschiedenen Fabrikate wieder auf Straßen und Schienen läßt, ob dazu neue Falltests oder weitere Gutachten nötig werden, all das steht zur Zeit in den Sternen.

Bevor ein Transport rollen kann, muß im betroffenen Kraftwerk noch eine sogenannte Kalthantierung mit dem entsprechenden Behältertyp durchgeführt werden, um zu beweisen, daß die in der Theorie entwickelten Kontaminationsschutzmaßnahmen auch in der Praxis was taugen. In Philippsburg und Neckarwestheim stehen dafür schon Behälter bereit.

Da sich die bisherigen Anträge hauptsächlich auf Transporte zu den WAAs beziehen, die Frage des Kontaminationsschutzes bei den dafür genutzten Behältertypen aber am schwierigsten zu lösen ist und alleine die Abarbeitung des entsprechenden Gutachtens noch voraussichtlich bis Februar dauern wird, arbeiten die Betreiber an Alternativlösungen. So deutete Jürgen Trittin bei seinem Besuch in Ahaus im Sommer an, daß nicht nur aus Neckarwestheim, sondern auch aus Biblis und Philippsburg demnächst Transporte in das münsterländische Zwischenlager beantragt werden sollen. Damit halten sich die Betreiber alle Optionen offen. Schließlich ist man in Sachen Kontamination bei den innerdeutschen Transporten schon am weitesten vorangekommen. Wegen der Brückenprobleme und der Expo in Hannover fällt das Zwischenlager Gorleben vorerst aus, so wird bis Ende 2000 nur Ahaus als Zielort dieser Transporte in Frage kommen.

Ob allerdings der langwierige Zeitplan in Sachen WAA-Transporte wirklich Bestand hat, oder ob durch ein Machtwort des Bundeskanzlers plötzlich alle Sicherheitsbedenken mit einem Schlag vom Tisch sind, das wird von den Beteiligten unterschiedlich bewertet. Ende August klopfte die britische WAA- Betreiberin BNFL schon mal bei Gerhard Schröder an und pochte auf die Einhaltung der Lieferverträge. Dementsprechend läßt sich nicht mit Gewißheit sagen, ob in diesem Jahr kein Castor mehr rollt. So müßte beispielsweise die Transportserie vom Block Biblis B eigentlich spätestens im Oktober beginnen, um ein Abschalten des Reaktors im nächsten Frühjahr zu vermeiden.

Doch auch wenn sich die Transporte aus genehmigungtechnischen Gründen weiter verzögern, oder wenn die Verstopfungsstrategie der Anti-Atom-Bewegung dazu führt, daß wegen fehlender Polizeikapazitäten nur ein oder zwei Transporte rollen können, geben die Betreiber noch nicht auf. Zur Zeit wird geprüft, ob es rechtlich möglich ist, in großem Umfang abgebrannte Brennelemente in Castoren auf dem Gelände der AKWs unter freiem Himmel zu lagern. Diese sogenannte Transportbereitstellungslagerung ist in Neckarwestheim bereits für sechs Behälter genehmigt, dort allerdings mit der entscheidenden Auflage, daß die auf diese Weise geleerten Stellplätze im Abklingbecken freibleiben müssen, da sonst die für das Kraftwerk genehmigte Umgangs- und Lagermenge radioaktiver Stoffe überschritten wird. Die Erhöhung dieser Menge bedarf eines sich über mehrere Jahre hinziehenden Genehmigungsverfahrens. Jetzt prüfen die JuristInnen, ob die Transportbereitstellungslagerung nicht auch außerhalb dieser genehmigten Lagermenge erfolgen kann. Eine für die nahe Zukunft vielleicht entscheidende Frage beim Kampf um die Verstopfung der Reaktoren.

Das gleiche Problem besteht bei dem für das AKW Stade beantragten zusätzlichen Lagergestell, mit dem die Kapazität des Abklingbeckens so erhöht werden soll, daß der Reaktor noch ein weiteres Jahr am Netz bleiben kann. Ein vom niedersächsischen Umweltminister Wolfgang Jüttner in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, daß es sich beim Einsatz des Gestells um eine "wesentliche Änderung" der Betriebsgenehmigung handelt. Deshalb muß nicht nur das Gestell, sondern die ganze Anlage neu auf ihre Risiken überprüft werden. Ob auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig wird, hängt letztendlich von der Bewertung der Risiken ab, ist also augenblicklich noch offen.

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