| Enttäuschte Hoffnungen Am 27. Februar diesen Jahres war in der Presse zu lesen, daß der Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein (MFE), Claus Möller (SPD), beschlossen hatte, Inge Schmitz-Feuerhake von der Universität Bremen zukünftig nicht mehr als Gutachterin im Zusammenhang mit Fragen der Sicherheit und gesundheitlichen Auswirkungen des Betriebes von Atomkraftwerken zu beschäftigen. Schmitz-Feuerhake war neben anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an einem vom MFE in Auftrag gegebenen strahlenbiologischen Gutachten zur Aufklärung der Leukämiefälle in der Elbmarsch beteiligt. Begründet wurde die Entscheidung allein mit der Veröffentlichung eines Berichtes zu Plutoniumbestimmungen im Hausstaub von Häusern aus der Elbmarsch durch die "Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch", deren Autorin die besagte Bremer Professorin ist. Der Tenor der vom Ministerium für Finanzen und Energie (MFE) verbreiteten Presseerklärung läßt keinen Zweifel daran aufkommen, daß dieser Vorgang eine öffentliche Hinrichtung der Person Inge Schmitz-Feuerhake als kritische und ausgewiesene Wissenschaftlerin bezweckt. Den Verfassern dieses Artikels ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem eine Atomaufsichtsbehörde in ähnlicher Weise vorgegangen wäre. Was war geschehen? Um dieses außergewöhnliche Vorgehen verstehen und bewerten zu können, ist es u.E. notwendig, sich die Historie zu vergegenwärtigen, die zu dieser Entscheidung des MFE geführt hat sowie auch die aktuelle politische Situation in die Betrachtung einzubeziehen, in der diese Entscheidung fällt. Zur Vorgeschichte Der zugrundeliegende Konflikt dreht sich um die Ursache von Leukämieerkrankungen, welche in der Samtgemeinde Elbmarsch in den zurückliegenden Jahren beobachtet worden sind. Die Samtgemeinde Elbmarsch, bestehend aus den Gemeinden Drage, Marschacht und Tespe, liegt am südlichen Ufer der Elbe im Nordosten des Landkreises Harburg/Niedersachsen. In der Samtgemeinde leben etwa 9000 Personen, davon etwa 1400 Kinder unter 15 Jahren, deren medizinische Versorgung von vier niedergelassenen Ärzten geleistet wird. Im Februar 1990 diagnostizierte einer der Ärzte eine akute Leukämie bei einem Kind aus der Samtgemeinde (der letzte davor bekanntgewordene Fall einer Leukämie bei einem Kind aus der Samtgemeinde Elbmarsch wurde im Jahr 1981 beobachtet). Durch Informationen aus der Bevölkerung sowie daraufhin veranlaßte Recherchen bei den anderen Ärzten wurde bekannt, daß ein weiteres Kind an Leukämie und ein anderes Kind an einer aplastischen Anämie, beide aus dem Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch, erkrankt waren. Nur einen Monat später erkrankte ein weiteres Kind aus der Elbmarsch an einer akuten Leukämie. Auch in den folgenden Jahren wurden weitere Fälle von Leukämie bei Kindern und Jugendlichen aus der Samtgemeinde beobachtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 11 Erkrankungsfälle unter Kindern und Jugendlichen aus der Samtgemeinde Elbmarsch erfaßt worden, sieben davon in einem Zeitraum von nur 16 Monaten. In Anbetracht der Zahl der in der Samtgemeinde Elbmarsch lebenden Kinder unter 15 Jahren muß daher von einer hoch auffälligen Häufungen von Leukämieerkrankungen gesprochen werden, so daß die Vermutung naheliegt, daß hier das Wirken einer gemeinsamen Ursache zu beobachten ist. Sowohl Leukämie wie auch aplastische Anämie sind sehr selten vorkommende Erkrankungen des blutbildenden Systems, die - sofern sie nicht behandelt werden - in jedem Falle tödlich verlaufen, aber auch eine Therapie kann nicht in jedem Fall einen solchen Verlauf ausschließen. Leukämie ist seit langem als typische Folge der Exposition ionisierender Strahlung bekannt, aber auch andere Ursachen wurden in den zurückliegenden Jahren im Hinblick auf die Auslösung von Leukämie diskutiert, wobei ein Wirkungszusammenhang nicht in jedem Fall als gesichert angenommen werden kann (Benzol, bestimmte Zytostatika, Viren, etc.). Generell gilt, daß es gegenwärtig keine Möglichkeit gibt, im Einzelfall eine Aussage über die einer Leukämieerkrankung zugrundeliegende Ursache zu treffen. Zur Untersuchung der Ursachen für die in der Samtgemeinde Elbmarsch beobachtete Leukämiehäufung hat die Landesregierung von Niedersachsen im Jahr 1991 eine wissenschaftliche Fachkommission zur Beratung der Landesregierung über die Entwicklung und Durchführung von Untersuchungskonzepten eingerichtet. Eine weitere Fachkommission wurde von dem damals allein von der SPD geführten Land Schleswig-Holstein im Februar 1992 berufen. Grund für die Berufung dieser weiteren Fachkommission war die Tatsache, daß auf der schleswig-holsteinischen Elbseite, direkt vis-à-vis der Samtgemeinde Elbmarsch, das Atomkraftwerk Krümmel, der Welt größter Siedewasserreaktor, und das GKSS-Forschungszentrum Geesthacht (Betrieb von zwei Forschungsreaktoren sowie mannigfacher Umgang mit hoch-radioaktiven Stoffen in großem Umfang) gelegen ist. Beide Atomanlagen wurden seit Anbeginn von der "Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch", welche sich im Mai 1991 als Reaktion auf die Erkrankungsfälle gegründet hatte, für die in der Samtgemeinde beobachtete Leukämiehäufung verantwortlich gemacht. Zur Begründung verwies die BI darauf, daß alle erkrankten Kinder in einer Entfernung von weniger als 5 km von den beiden Atomanlagen wohnten. Zudem seien die Erkrankungsfälle auch zeitlich mit dem Betrieb des Atomkraftwerkes korrelierbar: Das AKW Krümmel wurde im September 1983 in Betrieb gesetzt und nahm im April 1984 seinen Leistungsbetrieb auf. Unter Berücksichtigung der Latenzzeiten für strahleninduzierte Leukämien bei Kindern (etwa 4 bis 6 Jahre mit abnehmender Tendenz in Abhängigkeit vom Alter der bestrahlten Kinder) spräche neben der räumlichen Nähe zum AKW Krümmel auch die zeitliche Verteilung der aufgetretenen Leukämiefälle eindeutig für einen Ursachenzusammenhang zwischen Reaktorbetrieb und Erkrankungen. Aus diesen Gründen lautete die an die Landesregierung von Schleswig-Holstein gerichtete Hauptforderung der BI auch, die beiden Atomanlagen solange stillzulegen, bis ein ursächlicher Zusammenhang mit den beobachteten Leukämiefällen sicher ausgeschlossen werden kann. Eine weitere Veranlassung für die Einsetzung der Fachkommission des Landes Schleswig-Holstein ergab sich infolge der Ergebnisse von Untersuchungen von Schmitz-Feuerhake zu Chromosomenveränderungen an Geschwistern von an Leukämie erkrankten Kindern aus der Elbmarsch aus dem Jahr 1991. Der Nachweis einer erhöhten Rate sog. dizentrischer Chromosomen, einer Anomalie, welche in der Wissenschaft als strahlenspezifisch gilt, wird von der Wissenschaftlerin dahingehend interpretiert, daß die Bevölkerung der Elbmarsch in der Vergangenheit (d.h. vor 1991) einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt gewesen sein muß. In diesem Zusammenhang ist besonders zu betonen, daß die Untersuchungsergebnisse von Schmitz-Feuerhake und ihrer Arbeitsgruppe bis heute nicht widerlegt worden sind. Die vom Land Niedersachsen eingesetzte Fachkommission konzentrierte sich zu Beginn ihrer Arbeit auf die Untersuchung allgemeiner umwelttoxikologischer Faktoren (chemische Substanzen, Viren, etc.) im Wohnumfeld der betroffenen Familien. Keine der zu diesen Faktoren durchgeführten Untersuchungen hat aber Indizien für einen chemischen Faktor oder die Beteiligung von Viren erbringen können. Einzig in Bezug auf eine Verursachung der beobachteten Leukämien durch ionisierende Strahlung ("Strahlengenese") konnten wissenschaftlich überzeugende Argumente vorgebracht werden. Da die Strahlenbedingheit der Erkrankungsfälle nicht ausgeschlossen werden konnte und die Strahlengenese als wichtigste der denkbaren und nicht weiter untersuchten Ursachen bestehen blieb, lag der Aufgabenschwerpunkt der vom Land Schleswig-Holstein eingesetzten Fachkommission von Anbeginn an auf der Untersuchung einer möglichen Strahlengenese der Erkrankungen - insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb der beiden an der Elbe gelegenen Atomanlagen. Dementsprechend wurde die schleswig-holsteinische Fachkommission auch überwiegend mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Fachkompetenz auf dem Gebiet der medizinischen Strahlenbiologie und Strahlenwirkung besetzt. Bei der Besetzung der Kommission wurde zudem gewissenhaft darauf geachtet, daß nicht ausschließlich sog. "Kritikerinnen" bzw. "Kritiker" der Atomenergie in der Kommission vertreten sind, sondern auch solche Fachleute, die sich in der Vergangenheit klar zur Atomenergienutzung bekannt haben. Dieser Umstand ließ von vorne herein Zweifel daran aufkommen, ob die Fachkommission inhaltlich und effektiv zu arbeiten in der Lage sein werde, insbesondere auch aus dem Umstand heraus, daß Fach- bzw. Sachverstand in Bezug auf Reaktortechnik und -betrieb in dieser Kommission nicht vertreten war (und ist), sondern dieser seitens der Atomaufsichtsbehörde, dem MFE, beigesteuert wird. In der Folgezeit veranlaßte die Fachkommission eine Reihe von Untersuchungen im Hinblick auf eine Verursachung der Leukämiehäufung in der Elbmarsch durch den Betrieb der beiden in Schleswig-Holstein gelegenen Atomanlagen, das Atomkraftwerk Krümmel und das GKSS-Forschungszentrum Geesthacht, die allerdings bis zum heutigen Tag keinen "Beweis" für eine Strahlengenese beibringen konnten. Haupttriebfeder bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Leukämiehäufung war - wird einem sachkundigen Experten Glauben geschenkt, der dieses des öfteren öffentlich bekundet hat und der es wissen muß: dem grünen Staatssekretär im Energieministerium Wilfried Voigt - die nunmehr als Gutachterin hinauskatapultierte Bremer Professorin. Der Grund dafür, daß der Arbeit der Fachkommission des Landes Schleswig-Holstein bislang noch kein Erfolg beschieden war, liegt zum einen darin, daß aufgrund der Zusammensetzung der Fachkommission die dort vorherrschenden Grundpositionen zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Strahlengenese der Leukämien in der Elbmarsch zwischen den beiden vertretenen Fraktionen diametral verschieden sind, so daß ein Grundkonsens - selbst im Hinblick auf ein aufzustellendes Untersuchungsprogramm - nahezu unmöglich ist. Darüber hinaus ist darauf zu verweisen, daß die Arbeit der Kommission sicherlich auch unter den möglichen politischen und wirtschaftlichen Implikationen zu leiden hat, die sich im Falle eines Nachweises einer Verursachung der Erkrankungen infolge des Betriebes einer oder beider Atomanlagen ergeben würden. Für die Aufsichtsbehörde der Atomanlagen, das Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, sowie für die dortige rot-grüne Landesregierung wie auch für die ebenfalls rot-grüne Bundesregierung hätte ein derartiger Nachweis weitreichende Konsequenzen. Würde nachgewiesen, daß sich im Atomkraftwerk Krümmel oder im GKSS-Forschungszentrum Geesthacht in der Vergangenheit bisher nicht bekannte Störfälle ereignet hätten, die zu einer erhöhten Strahlenbelastung der Bevölkerung in deren Umgebung geführt haben, hätte die staatliche Atomaufsicht vollständig versagt. Eine direkte Folge hiervon wäre ein allgemeiner Vertrauensverlust in die Kontrollfunktion der Atomaufsichtsbehörden sowie unter Umständen die Unterbrechung oder gar Einstellung des Betriebes auch anderer Atomanlagen. Würde sich hingegen herausstellen, daß ausschließlich "normalbetriebliche" radioaktive Emissionen an der Auslösung der Leukämieerkrankungen beteiligt sind, wäre dies ein Beweis dafür, daß die Wirkung ionisierender Strahlung seitens der "offiziellen" Wissenschaft in der Vergangenheit gravierend unterschätzt worden ist. In der Folge wäre der Staat dann allerdings gezwungen, seine Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie in Deutschland zu revidieren und sämtliche in Betrieb befindlichen Atomanlagen stillzulegen - entschädigungsfrei. Das besonders Prekäre der Situation ist, daß sie kaum politische Handlungsmöglichkeiten offen läßt: Eine im Sinne der Landesregierung wünschenswerte Stellungnahme, die eine strahlenbedingte Verursachung ausschlösse, ist auf Grund des kritischen Flügels der Kommission nicht zu erwarten, eine Auflösung der Kommission auf Grund des unliebsamen öffentlichen Aufsehens undenkbar. In einer solchen Pattsituation ist mithin die nächstliegende Handlungsvariante die, die Kommission zwar bestehen und arbeiten zu lassen, aber unbequeme Ergebnisse, die eine Reaktion seitens der Behörden erzwingen, zu verhindern. Eine solche Absicht ist jedoch durch alle diejenigen in höchstem Maße gefährdet, die zu einem Ergebnis kommen wollen. Unter diesem Blickwinkel muß I. Schmitz-Feuerhake wie der sprichwörtliche Fuchs in Hühnerstall erscheinen: Nicht nur, daß sie entscheidend dazu beigetragen hat, die Leukämiefälle in der Elbmarsch politisch wahrnehmen und etwas dagegen unternehmen zu müssen, sie ist das agilste Kommissionsmitglied und zudem eine Galionsfigur. Man kann sie ohne große Übertreibung als die "grande dame" der kritischen deutschen Strahlendiskussion bezeichnen. Denn sie war die erste, die beharrlich gegen die Verharmlosung der Auswirkungen ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich angetreten ist und sich mit ihren Ansichten als Frau in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung Gehör erarbeitet und erkämpft hat. Sie gehört darüber hinaus zu jener seltenen Spezies, die von der gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft nicht nur geredet hat, als es in den 70-iger Jahren opportun war, sondern sich für die Probleme der normalen Bevölkerung, die über keine Lobby verfügt, in ihrem Fachgebiet bis heute eingesetzt hat. Der Bericht von I. Schmitz-Feuerhake Der inkriminierte Beitrag von Inge Schmitz-Feuerhake datiert vom 20.11.1998 und hat einen in Form und Inhalt eindeutig inoffiziellen Charakter. Das wird bereits an der äußeren Form deutlich, etwa am Adressatenkreis, an der unmißverständlichen Kennzeichnung als Bericht, der fehlenden Beschreibung der zu Grunde liegenden Fragestellung, wie der Tatsache, daß die Schlußfolgerung unvermittelt in der Einleitung zu lesen ist. Inhaltlich verweist der Bericht auf bereits vorausgegangene Analysen, in denen in der Umgebung des AKW Krümmel verschiedene Radionuklide nachgewiesen wurden, deren Fund so interpretiert wird, daß unter der Annahme einer Emission von Kernbrennstoff auch andere Transurane (wie z.B. Plutonium) vom AKW emittiert worden sein müssen. Um diesem Verdacht nachzugehen, wurden in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Bürgerinitiative Staubproben genommen und auf bereits vorhandenes Probenmaterial zurückgegriffen. Der Bericht diskutiert neben der Möglichkeit, daß das nachgewiesene Plutonium aus dem AKW ausgetreten ist, als weitere seine Herkunft aus dem Fallout der Atombombenversuche. Als Unterscheidungsmerkmal wird ein bestimmtes Verhältnis verschiedener Isotope benannt, das sich bei Kernbrennstoffen und Waffenplutonium unterscheidet. Ein nennenswerter Eintrag von Reaktorplutonium aus dem Tschernobyl-Desaster wird mit dem Hinweis auf eine Veröffentlichung des Bundesumweltministerium für Umwelt ausgeschlossen. In einem weiteren Abschnitt informiert der Bericht über den Ort der Messungen, die Art der Proben, die Probenahme und der Art ihrer Messung. Der Bericht schließt mit der Vorstellung der Ergebnisse und ihrer Bewertung. Die eingangs getroffene Feststellung, daß es sich bei dem Bericht um einen internen Zwischenbericht handelt, der keinerlei Merkmale erkennen läßt, die auf eine andere Verwendung schließen lassen, bestätigt sich bei einer inhaltlichen Betrachtung. Dies zeigt etwa die uneinheitliche Behandlung der einzelnen Proben. Auch in dem Abschnitt, in dem die Ergebnisse bewertet werden, zeigt sich der vorläufige Charakter. Zwar mag manchem die Formulierung, daß die gefundenen Proben für Reaktorplutonium sprechen, zu weit gehen, jedoch können zwei Meßergebnisse für die Stützung dieser Ansicht angeführt werden. Auch die Forderung nach weiteren Untersuchungen zu Plutonium(Pu)-241, um den Produktionszeitpunkt näher bestimmen zu können, beweist, daß es sich bei dem "Bericht" lediglich um einen Status- bzw. Zwischenbericht handelt, der ausgehend von der dem Projekt zugrunde liegenden Prämisse, den gegenwärtigen Erkenntnisstand darzustellen beabsichtigt. Dilettieren und kein Ende Obwohl der Bericht, ausgenommen für den unmittelbaren Projektzusammenhang, keinerlei Diskussionsrelevanz besitzt, fand er eine offiziell inoffizielle Stellungnahme eines hochdotierten Professorenkreises, dessen vier Mitglieder auf dem zur Diskussion stehenden Gebiet allerdings keine ausgewiesenen Experten sind. Konzentriert man sich auf den physikalisch sachlichen Gehalt der Stellungnahme, so beschäftigen sich diese Passagen mit der zentralen Aussage von I. Schmitz-Feuerhake, daß die gefundenen Transurane aus dem AKW stammen und ihrer Begründung. Ein zentraler Punkt ist hierbei das gefundene Americium (Am241), das in dem "Bericht" als wichtiger Indikator für den Austritt von Plutonium aus dem AKW dient. Die Stellungnahme weist daraufhin, daß die Aussagekraft der gemessenen Am241-Aktivitäten und die Vergleichswerte auf Grund der nicht angegebenen Nachweisgrenze für eine Begründung nicht ausreicht. Zu dem Isotopenverhältnis von Pu238 zu dem Gemisch von Pu239 und Pu240 führt die Stellungnahme zwei weitere Literaturquellen an, die das Verhältnis aus dem überregionalen Fallout höher ansiedeln, zu dem weisen sie darauf hin, daß das Verhältnis bei Reaktorplutonium über 40% liege. Die gezogenen Schlußfolgerungen sind ein erheiterndes Beispiel eines Eiertanzes, wie man ihn vor allem deutschen Professoren zutraut: Im ersten Teil wird die Aussage, daß es sich bei dem in den Proben nachgewiesenen Plutonium um Reaktorplutonium aus dem AKW Krümmel oder Tschernobyl gehandelt habe, als wissenschaftlich nicht belegt charakterisiert. Im zweiten Schritt wird festgestellt, daß die Plutoniumanteile auch aus dem Fallout stammen könnten. Im dritten und abschließenden Absatz ist dann zu lesen: "...lässt sich ein geringer Anteil von Reaktorplutonium in den Proben aus einer Analyse der Meßdaten allein nicht ausschließen...."(Hervorhebungen durch die Autoren) Wäre die Stellungnahme auf der gleichen Ebene angesiedelt, auf der es der Bericht von I. Schmitz-Feuerhake ist, so könnte sie als hilfreicher Diskussionsbeitrag gewertet werden, der die dem Projekt "Plutoniumbestimmung in der Elbmarsch" zu Grunde liegende Fragestellung zu schärfen in der Lage ist. Doch dieses ist diese Stellungnahme gerade nicht! Nach Ansicht der Autoren wird mit ihr, die ja im Auftrag eines universitären Gremiums erstellt worden ist, ein Instrument geliefert, das die wissenschaftliche Reputation einer unliebsamen Kritikerin und Kollegin ernstlich desavouiert, wenn nicht gar ernsthaft bedroht:
Ein weiteres pikantes Detail in dieser Hinsicht liefert eine Anmerkung zur Literaturliste der Stellungnahme, die sich bei "..dem Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein für die Überlassung einer Kopie dieses Berichtes ..." von I. Schmitz-Feuerhake bedankt. Als ebenfalls grotesken Versuch in der beschriebenen Richtung werten wir einen Passus in der "Stellungnahme", die sich ausführlichst mit einer Kontrollprobe zu den Messungen in der Elbmarsch beschäftigt. Diese Probe wurde in Bremen genommen und liefert genau jenes Plutoniumverhältnis (Pu238:Pu239+240), das die "Gutachter" sehen möchten. Das hieße, Bremen wäre mit Reaktorplutonium verseucht, wenn dieses Ergebnis aus der "(dem Fachbereich angegliederten) Landesmessstelle für Radioaktivität des Landes Bremen" stimmen würde. Doch statt dieser unglaublichen Tatsache, die an der Kompetenz und Seriosität der Arbeit dieser Landesmeßstelle begründete Zweifel aufkommen läßt, weiter auf den Grund zu gehen, wird sie mit dem Hinweis auf eine schlechte Statistik entschuldigt und I. Schmitz-Feuerhake vorgeworfen, diesen absolut abstrusen Wert nicht in ihrem internen Arbeitspapier zitiert zu haben. Fehlmessungen wurden noch nie in einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlicht. Die Stellungnahme der Landesregierung in Schleswig-Holstein Daß die Stellungnahme der Bremer Professoren bildlich gesprochen, die Funktion einer Keule besitzt, mit der man I. Schmitz-Feuerhake "nachhaltig" aus dem Felde zu schlagen gedenkt, zeigt die Begründung ihres Herauswurfes aus der Fachkommission. In ihr wird festgestellt, daß ihr Bericht nach der Prüfung durch kompetente Stellen des Bundes, durch das Öko-Institut, durch den Fachbereich Physik/Elektrotechnik der Universität Bremen sowie den Sachverständigen TÜV-Süd erhebliche Defizite aufweise und die Schlußfolgerung wissenschaftlichen Anforderungen nicht entspräche. Diese Aufzählung ist von Bedeutung, denn sie zeigt die übereinstimmende Meinung der behördlichen Seite, der für die technische Überwachung zuständigen Institution, der wissenschaftlichen Forschung und der Umweltbewegung. Besondere Bedeutung kommen dabei der Universität Bremen und dem Öko-Institut zu, die man ja als unabhängig und unparteiisch anzunehmen bereit ist, da es sich um Kollegen bzw. kritische Umweltwissenschaftler handelt. Das Verhalten der Aufsichtsbehörde im Falle I. Schmitz-Feuerhake muß, um richtig verstanden zu werden, im Kontext mit der von der Landesregierung in Schleswig-Holstein praktizierten "Atom-Ausstiegspolitik" gesehen werden. Seit Sommer 1996 wird das Land Schleswig-Holstein von einer rot-grünen Koalition regiert; vorher stellte die SPD alleine die Regierung. Sowohl SPD wie auch Bündnis 90/Die Grünen haben sich in Schleswig-Holstein in ihren jeweiligen politischen Programmen auf den Ausstieg aus der Atomenergienutzung festgelegt. Diese politische Aussage hat auch in dem von beiden Parteien unterzeichneten Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden, in welchen die Stillegung der drei in Schleswig-Holstein in Betrieb befindlichen AKW (Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel) als Ziel benannt wurde. In einem mit dem Titel "Verhandlungsgrundlage Energie/Ausstieg - Den Ausstieg in Schleswig-Holstein vollziehen!" bezeichneten Papier hat der gegenwärtige (grüne) Staatssekretär im Kieler Energieministerium, Wilfried Voigt, im April 1996, d.h. vor Eintritt in die rot-grüne Koalition, die damalige Position von Bündnis 90/Die Grünen zur Frage der Atomenergie dargelegt. Die Nutzung der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie wird darin für Schleswig-Holstein generell abgelehnt weil diese risikoreich, störanfällig und letztlich katastrophenträchtig ist. Gleichwohl wird anhand der im weiteren im Papier dargelegten Position deutlich, daß in Anbetracht der zum damaligen Zeitpunkt bereits sich abzeichnenden Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen und der damit absehbaren Übernahme der "politischen Verantwortung" für die Energie- und Umweltpolitik des Landes, für Bündnis 90/Die Grünen ein Ausstieg nur nach Recht und Gesetz vorstellbar ist. Bereits hier zeichnete sich ab, was späterhin auch auf Bundesebene Realität werden sollte: Bündnis 90/Die Grünen propagieren zwar die grundsätzliche Notwendigkeit, die Atomenergienutzung zu beenden, akzeptierten aber den Weiterbetrieb von AKW - vor allem unter einer Regierung, an der sie selbst beteiligt sind - wobei sie wortreich bestrebt sind, ihr zukünftiges Regierungs- und Verwaltungshandeln mit substanzloser Rhetorik politisch zu legitimieren. Es ist ein politischer Offenbarungseid, wenn es Bündnis 90/Die Grünen 1996 in Schleswig-Holstein vermeiden, die politische Verantwortung für die Atompolitik und damit den Atomausstieg im Lande zu übernehmen. Sie begnügten sich, lediglich den Staatssekretär im Energieministerium zu stellen, dessen Führung der SPD überlassen blieb. Dies kann in der Form interpretiert werden, daß sie bereits zu diesem Zeitpunkt davon ausgingen, daß die SPD von ihrem 1986 nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gefaßten Beschluß, einen Ausstieg aus der Atomenergie binnen 10 Jahren zu realisieren, abrücken würde, und es so sinnvoller sei, sich im Hintergrund zu halten, um einerseits einem Koalitionskonflikt aus dem Wege zu gehen und andererseits gegenüber der eigenen Wählerschaft Schuldlosigkeit zu dokumentieren. Bei Berücksichtigung des angesichts der in dem zitierten Papiers dargelegten Begründungssachverhalte zu unterstellenden Selbstverständnisses - das Handeln von Regierungsmitgliedern steht unter dem Primat der Rechtsnachfolgerschaft, d.h. ihr Handeln hat darauf ausgerichtet zu sein, sich ausschließlich im Rahmen der durch Gesetze, Gerichtsentscheidung und bisheriges Verwaltungshandeln gesetzten Grenzen zu bewegen - überrascht es nicht, daß auch nach nunmehr fast drei Jahren rot-grüner Koalition in Schleswig-Holstein keinerlei Fortschritte auf dem Gebiet des Atomausstieges erkennbar sind - im Gegenteil. Unter einer rot-grünen Koalition wurde die letzte der gegen eine Betriebsgenehmigung eines AKW anhängige Klage vor Gericht rechtskräftig entschieden, wobei u.a. ein grüner Staatssekretär als Vertreter der Genehmigungsbehörde auf der Anklagebank saß, der - und darüber besteht kein Zweifel - seine Sache so "gut" machte, daß nunmehr auch das AKW Brokdorf eine unbefristete Betriebsgenehmigung besitzt. Dem AKW Krümmel wurde von Seiten der Grünen in Schleswig-Holstein von Beginn an große Aufmerksamkeit zuteil. Im bereits oben zitierten Papier von W. Voigt wird mit Blick auf das AKW und der in der Umgebung des AKW beobachteten überauffälligen Leukämiehäufung bei Kindern ein Schema dargestellt, welches der Autor - wahrscheinlich in Antizipation seiner zukünftigen Aufgaben - vorschlug. Dieses lief in Ansätzen darauf hinaus, eine Beweislastumkehr einzuführen: Nach Aufarbeitung des Sachverhalts im Rahmen von Gutachten, beauftragt durch die Atomaufsichtsbehörde, sollte auf der dann vorliegenden Datengrundlage die Behörde entscheiden, ob die Nachweisführung, daß die Leukämiefälle unter keinen Umständen von AKW Krümmel ausgehen können oder ausgegangen sind, der AKW-Betreiberin zu obliegen hat. Auch wenn die Einführung einer Beweislastumkehr im Zusammenhang mit dem positiven Nachweis fehlender Auswirkungen des Betriebes von Atomkraftwerken im Grundsatz zu begrüßen ist, stellt sie im speziellen Fall des AKW Krümmel eine Aufgabe von Positionen dar, die zuvor von den Grünen vertreten worden waren. In einem Papier vom 19. Oktober 1995 "Zur Frage der Leukämie in der Elbmarsch im Zusammenhang mit dem Betrieb sowie Wiederanfahren 1994 und 1995 des Kernkraftwerkes Krümmel" vertritt W. Voigt, in seiner damaligen Rolle als energiepolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, den Standpunkt, daß bereits die räumlich-zeitliche Verteilung der in der Elbmarsch aufgetretenen Leukämiefälle für einen Ursachenzusammenhang mit dem Betrieb des AKW Krümmel spräche. Dagegen sprächen keine Argumente, sondern lediglich die Verneinung eines Ursachenzusammenhangs seitens der Betreiberin und der damaligen Strahlenschutzkommission sowie "das atomaufsichtliche Dilemma, ein Kernkraftwerk genehmigt zu haben, ggfs. rechtswidrig betreiben zu lassen ... und darüber entscheiden zu müssen, wenn es u.U. solche Schäden (gemeint sind die Leukämieerkrankungen, d.A.) schon im Normalbetriebsregime auslöst". Voigt vertritt in dem Papier, das zumindest seinen Namen trägt, die Ansicht, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Betrieb des AKW Krümmel und den Leukämiefällen vorliegt und daß gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ein "Besorgnispotential" hinreichend substantiiert ist, um atomaufsichtliche Maßnahmen auszulösen. Voigt kommt in dem Papier zu dem Schluß, daß "eine Gefahr, daß Leukämiefälle vom KKK ausgelöst werden, nicht vorzuliegen (braucht) - denn dann ist es schon zu spät -, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit, daß der Schaden vom KKK ausgelöst werden kann". Folgerichtig stellt sich für Voigt damit die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz der Aufsichtspraxis der Atomaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Doch wie sieht nun die grüne bzw. rot-grüne Regierungspraxis in Schleswig-Holstein in realita aus? Als die Vorsitzende des BUND-Landesverbandes Niedersachsen, Renate Backhaus, im Juni 1991 eine Klage gegen die Genehmigung neuer Brennelemente für das AKW Krümmel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG), gerichtet gegen das für die Genehmigung zuständige Ministerium für Finanzen und Energie (MFE) des damals allein von der SPD geführten Landes Schleswig-Holstein, erhob, in deren Begründung sie u.a. auch auf die zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannte Leukämiehäufung in der Elbmarsch verwies, fand sie breite Unterstützung bei den Grünen - auch aus Schleswig-Holstein. Mit Beschluß vom 14. Dezember 1993 wurde die Klage vom OVG Schleswig abgewiesen. Als die Klage im November 1996 wieder zur Verhandlung dem OVG Schleswig vorlag (das Bundesverwaltungsgericht hatte zwischenzeitlich das Urteil aus erster Instanz mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben und die Klage zur Neuverhandlung an das OVG Schleswig zurückverwiesen), hatte sich an dem Tatbestand der Unterstützung von Backhaus seitens der grünen Partei grundsätzlich nichts geändert - nur daß ihr auf Seite des Beklagten diesmal ein grüner Staatssekretär gegenüberstand. Dieser nun war in seiner Funktion als Amtsträger und Rechtsnachfolger gänzlich anderer Meinung als die Klägerin. Für den Staatssekretär bestand zu dem Zeitpunkt bereits kein Zusammenhang mehr zwischen dem Betrieb des AKW Krümmel und den Leukämiefällen. Wir stellen fest, daß bereits damals, im November 1996, die rot-grüne Landesregierung eindeutig Position bezogen hat, was die Möglichkeit einer Verursachung der in der Elbmarsch beobachteten Leukämiehäufung bei Kindern durch den Betrieb des AKW Krümmel anbelangt: Ein Zusammenhang war für das ME nicht zu erkennen. Wenn sich die Aufsichtsbehörde in Kiel heute aufgrund einer umstrittenen Stellungnahme einer der profiliertesten Verfechterinnen für einen bestehenden Kausalzusammenhang als Gutachterin entledigt, dann erstaunt nicht diese Tatsache an sich, sondern stützt die naheliegende Ansicht, daß es der Behörde um einen Anlaß ging, der es erlaubte, das Abrücken von ehemals zentralen Positionen geschickt zu verschleiern. Man wartete zwei Jahre, bis diese günstige Gelegenheit gekommen zu sein schien. Wenn das MFE in seinem Brief an Schmitz-Feuerhake davon spricht, daß die Schlußfolgerungen ihrer Arbeit wissenschaftlichen Anforderungen nicht entsprächen wie auch ihr Bericht nicht den Ansprüchen entspräche, die eine "Verwertbarkeit" in behördlichen Verfahren erlaube, dann bedeutet dies nichts anderes, als daß die wissenschaftlichen Äußerungen von Schmitz-Feuerhake zukünftig vom MFE nicht mehr berücksichtigt werden müssen - eine Art Selbstfreistellung von kritischen Stellungnahmen. Daß hiermit auch eine gesamte Argumentationskette in Verbindung mit der Diskussion eines Zusammenhangs zwischen dem Betrieb des AKW Krümmel und der in der Elbmarsch beobachteten Leukämiehäufung bei Kindern abgeschnitten wird, der nicht nur ausschließlich von Schmitz-Feuerhake, sondern auch von einer Reihe anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (auch aus den Kommissionen) sowie der Bürgerinitiative in der Elbmarsch mitgetragen wird, ist nicht zufällig, sondern bezweckt. Des Kaisers neue Kleider Wird sich, könnte man die Frage stellen, diese bezüglich einer bewahrenden Umweltpolitik eindeutig reaktionäre Linie auf Bundesebene fortsetzen? Zu einer Beantwortung dieser Frage ist die Betrachtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen der jetzigen Bundesregierung hilfreich. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen kann man sich dabei auf die SPD beschränken, die nicht nur die größere sondern auch die thematisch bestimmende Partei ist. Mit dem politisch konsequenten Rücktritt von Oskar Lafontaine hat jene Richtung in der SPD eine schwere Niederlage hinnehmen müssen, die in der seit Jahren weltweit zu beobachteten Umverteilung auf Kosten der unteren Volksschichten eine wachsende Gefährdung des Wirtschaftssystems sehen. Ihre Vorstellung, durch eine nennenswerte Stärkung der Massenkaufkraft diesem Trend entgegenzuwirken, hat auf absehbare Zeit keinerlei Realisierungschance. Bestimmend wird eine Politik, die sich in der Tradition von "New Labour" sieht und sich programmatisch an eine sog. neue Mitte wendet. Diese neue Mitte sind nicht die unteren 30% unserer Gesellschaft, die diese Hilfe dringend nötig hätten, es sind überwiegend gut verdienende Arbeitnehmer, Selbständige und kleine Unternehmer, die vor allem an der Verbesserung ihrer materiellen Situation interessiert sind. Die Schröder zugeschriebene Formulierung - "Ich lasse mit mir keine Politik gegen die Wirtschaft machen." benennt die Meßlatte -, die "Konsensgespräche" die Methode und die vom Finanzminister erbetene Streichliste von Subventionen, die man von den industriellen und wirtschaftlichen Nutznießern erbittet, zeigt das Verfahren. Unter dieser Prämisse haben sich Sozial- und Umweltpolitik mehr und mehr durch ihren Beitrag zur nationalen Wettbewerbsfähigkeit zu rechtfertigen. Die Vorstellung, daß sich mit der neuen Koalition nun alte Ziele der Umweltbewegung umsetzen ließen, hat sich als Makulatur erweisen. Dies zeigte sich mit aller Deutlichkeit bei dem euphorisch verkündeten Atomausstiegsprogramm, das mit den Konsensgesprächen ein abruptes Ende fand. Wenn dieses Programm von den Grünen und der SPD weiterhin hochgehalten wird, so ist das eine Farce. Alle im Koalitionsvertrag diesbezüglich genannten substantiellen Punkte wurden ersatzlos gestrichen. Geblieben ist eine Liste, die - und das ist nicht polemisch gemeint - von einer CDU/FDP-Koalition wohl nur in einer nachgebesserten Form vorgelegt worden wäre. Die Atomindustrie wird ihr Geschäft in der bekannten Form fortführen. Änderungen werden nur kosmetische, von der Atomindustrie zuvor abgesegnete sein. Denn gerade die großen Stromerzeuger befinden sich in dem deregulierten europäischen Strommarkt in einer schwierigeren Ausgangslage als etwa ihre englischen Konkurrenten. Es gehört also nicht viel Prophetie dazu um vorauszusagen, daß die Atomkraftwerke weiterhin ihren uneingeschränkten Einsatz in der Grundlast finden werden. Man muß sogar befürchten, daß uns in der Zusammenarbeit mit Frankreich die Entwicklung eines neuen Reaktors ins Haus steht, der dann von nunmehr voll integrierten ehemals kritischen Instituten (wie z.B. dem Öko-Institut) seine positive Begutachtung erfährt. Das "100.000-Dächer" Programm läßt sich durchaus in diese Politik einordnen: Es sind Brosamen, die sich öffentlichkeitswirksam gegenüber einer umwelt-interessierten Öffentlichkeit und dem Mittelstand verkaufen lassen. Was die Lagerung des ständig größer werdenden Atommülls betrifft, so werden wir - sei es direkt über die Stromrechnung oder indirekt über die staatliche Subventionierung - an jedem Standort eines Kraftwerkes Lagerungskapazitäten für diesen strahlenden Müll schaffen. Eine solche Lösung hat den charmanten Zuschnitt aller gelungenen sozialdemokratischen Lösungen: Die Industrie verdient an ihr und Polizei und die teilnehmende Bevölkerung gewinnt mehr Freizeit, da sich ein Widerstand, wie bei den Atommülltransporten - nicht mehr artikulieren kann. Die Endlagerungproblematik, für die ja erst im Jahre 2030 eine Lösung gefunden sein muß, kann damit in aller Ruhe überdacht werden. Resümee Wenn die SPD und die Grünen die Umweltbewegung aus wahltaktischen Gründen gebraucht haben, so ist das nun vorbei. Im Rahmen der neuen Konsenspolitik, die sich in erster Linie an den Interessen der Industrie und der Reichen in diesem Lande orientiert, sind all jene nicht nur überflüssig sondern vor allem schädlich, die diese Kreise stören. Umweltbewegte, die die Atomenergie auf Grund der Erfahrungen von Harrisburg und Tschernobyl möglichst umgehend stillegen wollen, gehören dazu. Es mag schwer fallen, sich von dem geliebten Vorurteil zu trennen, daß Grüne und SPD gleichermaßen für eine sozial ausgleichende und die Umwelt bewahrende Politik eintreten, aber eben dieses ist nicht mehr zu umgehen. Die Politik der ersten hundert Tage hat von den vollmundigen Reformversprechen nur die äußere Hülle stehen gelassen. Inzwischen geht die Regierung daran, ihre politischen Marschabteilungen neu zu gruppieren und jene auszusortieren, die in die neue Konsenspolitik nicht passen. Dazu gehören vor allem auch jene Kritikerinnen und Kritiker, die sich im Rahmen der Kernenergie als unbestechlich und damit nicht integrierbar gezeigt haben. Der gegen Schmitz-Feuerhake geführte Schlag zielt vor allem gegen die ausgewiesene, wissenschaftliche Umweltkritik, die sich ihren Platz erkämpft hat - sei es in der öffentlichen Arena, in der Wissenschaft oder in Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Wenn man diese Auffassung teilt, sollte man I. Schmitz-Feuerhake die persönliche und politisch unabdingbare Solidarität beweisen. An der Diskussion um ihre Person wäre höchstens in der Form teilzunehmen, daß man über die Motive, die zu dem Fall "Schmitz-Feuerhake" geführt haben, spricht und die nicht ungeschickt operierenden Hintermänner ins Licht der öffentlichen Diskussion zerrt. Bezüglich der Leukämieopfer aus der Elbmarsch sind neue Anstrengungen notwendig, soll das Thema keine behördenselige Beerdigung erfahren. Ausgehend von den bisher vorliegenden Ergebnissen und den dadurch aufgetauchten Fragen wäre ein Konzept zu entwickeln, das sich aus einer Bestandsaufnahme der fast zehnjährigen Suche nach den Ursachen für die hohe Leukämierate in der Elbmarsch ergeben müßte. Dieses sollte bevorzugt und federführend von Personen und Organisationen erfolgen, die nichts mit den an dem Konflikt beteiligten Behörden, Parteien und Institutionen, wie z.B. dem Öko-Institut Darmstadt, zu tun haben - oder positiv formuliert: Der unabhängige und nicht durch Regierungsbeteiligung korrumpierte Teil der Umweltbewegung sollte sich wieder auf sich selbst besinnen und seine Themen in Eigenregie bearbeiten. Denkbar wäre eine Tagung zum Thema "Leukämie in der Elbmarsch", deren publizistische, umweltpolitische, fachliche und organisatorische Betreuung durch unabhängige Initiativen und Einzelpersonen erfolgen könnte. Die Themen müßten die augenblickliche Situation und die bisherigen Erfahrungen reflektieren und somit umweltpolitische, juristische, physikalische, technische und medizinische Aspekte behandeln. Was die aktuelle Situation der Auseinandersetzung um die Aussagen von I. Schmitz-Feuerhakte betrifft, so ist darauf zu reagieren, daß seitens der Landesregierung in Schleswig-Holstein ein Meßprogramm aufgesetzt wird, das die von I. Schmitz-Feuerhake vorgelegten Ergebnisse überprüfen soll. Eine inhaltliche Beteiligung an der Diskussion der Konzeption und der Durchführung dieses Programmes ist unverzichtbar, da bereits hierüber Ergebnisse präjudiziert werden können. Es sollte weiter sichergestellt sein, daß jenen Kritikerinnen und Kritikern, an deren Integrität keinerlei Zweifel besteht, ein unbeschränkter Zugang zu den Protokollen der Probennahme und Messung eingeräumt wird. Des weiteren muß die Kontrollmöglichkeit gegeben sein, Proben in eigener Regie messen zu können. Der Gegner in der Auseinandersetzung um eine intakte Umwelt ist Rot/Grün. Das ist um so unverdaulicher, als diese Konstellation bislang ein scheinbarer Begleiter gemeinsamer Anstrengungen für eine bessere, menschlichere Welt gewesen ist. Es ist um so unangenehmer, als man gehofft hat, daß nach einem Regierungswechsel die Umsetzung einer grundlegend anderen Umweltpolitik einfacher würde. Es ist um so fataler, als die Öffentlichkeit in ihnen Sachwalter der vor der Wahl propagierten Ziele sieht und nur zu geneigt sein wird, die Kritik an der Bundesregierung und der sie stützenden Koalition als die von Querulanten abzutun. Die Umweltbewegung, oder das, was von ihr noch vorhanden ist, muß einen Neuansatz unternehmen. Gemessen an dem Aderlaß und den Enttäuschungen, die sie durch die Grünen und Sozialdemokraten erfahren hat und noch erfahren wird, wird sich dieser Neubeginn sehr mühselig gestalten. Dennoch sollte er gewagt werden. Denn die Umweltbewegung beginnt nicht beim Punkt Null. Sie verfügt über vielfältige, auch erfolgreiche Erfahrungen, über Personen, die die verschiedensten Qualifikationen besitzen und an den Zielen einer radikalen Umweltpolitik unbeirrt festhalten. Sie wird sich neue Bündnispartner suchen und intensiver als bisher die gesellschaftlichen Randbedingungen bedenken müssen. Denn heute, 150 Jahre nach dem kommunistischen Manifest, lernt sie mit Hilfe einer SPD als unnachsichtigem Schulmeister den Sachverhalt deklinieren, daß es die Besitz- und Machtverhältnisse in Wirtschaft und Gesellschaft sind, die die Freiheitsgrade aller anderen gesellschaftlichen Kräfte bestimmen. Sie wird auch im wohlverstandenen Gesamtinteresse der nicht nur in Deutschland lebenden Bevölkerung Aktionsformen entdecken und anwenden müssen, die ihrem Drängen den notwendigen Nachdruck verleihen. Denn nach wie vor gilt, daß "die Waffe der Kritik, die Kritik der Waffen" nicht zu ersetzen vermag. Eckart-Michael Muschol Ende |